Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.02.2021.

Die Februar-Sitzung 2021 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.      Errichtung eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Garage und Maschinenhalle im Zuge der Betriebserweiterung
    • 2.2.      Errichtung von Lagerplatzüberdachungen an der bestehenden Lagerhalle
    • 2.3.      Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines Nebengebäudes und einer Garage
    • 2.4.      Tektur: Neubau einer Doppelgarage / Holzlege mit Satteldach, einschließlich Dachstuhlerneuerung beim Zwischenbau und Anbau eines Wintergartens
    • 2.5.      Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle für Obstbaubetrieb
    • 2.6.      Errichtung eines 1- Familienhauses mit Garage
    • 2.7.      Errichtung eines Gewächshauses
    • 2.8.      Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit Garagen
    • 2.9.      Errichtung eines 1-Familienhauses
    • 2.10.    Errichtung einer Maschinenhalle als Ersatzbau für das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ / 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“ (Top 4)
  • Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ (Top 5)
  • Investitionsplan 2021 (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Errichtung eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Garage und Maschinenhalle im Zuge der Betriebserweiterung  / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Garage und Maschinenhalle im Zuge der Betriebserweiterung in der Trenkermühlstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      Errichtung von Lagerplatzüberdachungen an der bestehenden Lagerhalle / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung von Lagerplatzüberdachungen an der bestehenden Lagerhalle in der Trenkermühlstraße  das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines Nebengebäudes und einer Garage / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Bau­genehmigung für die Errichtung Nebenge­bäudes und einer Garage in Magerl zu zustimmen.

2.4.      Tektur: Neubau einer Doppelgarage / Holzlege mit Satteldach, einschließlich Dachstuhlerneuerung beim Zwischenbau und Anbau eines Wintergartens / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem erneuten Tekturantrag für den Neubau einer Doppelgarage, einer Holzlege mit Satteldach einschließlich Dachstuhlerneuerung beim Zwischenbau und Anbau eines Wintergartens in Mark das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.5.      Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle für Obstbaubetrieb / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle für Obstbaubetrieb im Barbermühlweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6.      Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage / Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse - beim Altenheim“ / 1. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage in der Oberfeldstraße mit der Erteilung von Befreiungen von

  • der Baugrenze für die Errichtung einer Terrasse im Osten des Wohngebäudes,
  • Hinausschieben der Baugrenze für die Garage nach Osten,
  • die Verringerung der Dachneigung der Garage und
  • der Errichtung eines Garagentores von 5,02 m Breite

das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.7.      Errichtung eines Gewächshauses 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Bebauung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen für die Errichtung eines Gewächshauses im Erlenweg stattzugeben.

2.8.      Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit Garagen / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Garagen im Schanderlweg das gemeindliche Einvernehmen unter gleichzeitiger Befreiung von der Baugrenze zu erteilen.

2.9.      Errichtung eines 1-Familienhauses / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses im Ebner-Eschenbach-Weg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.10.    Errichtung einer Maschinenhalle als Ersatzbau für das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Maschinenhalle als Ersatzbau für das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude in Wechselberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

3.1. Grundstück Ecke Forststraße/Eibenweg

Der Bauplan dieses Grundstücks wird bekanntgegeben.

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ / 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den Entwurf der 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“ des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ samt Begründung in der Fassung vom 01. Dezember 2020 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Juli-Sitzung 2020 auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig die Aufstellung der 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“ des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ beschlossen. Dem vorangegangen war ein Antrag eines Grundstückseigentümers auf Änderung des geltenden Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ mit dem Inhalt, die Errichtung eines Doppelhauses zuzulassen. Nach derzeitiger Rechtslage ist nur ein Einzelhaus mit einer eventuellen Einliegerwohnung mit Ausrichtung zum Pfefferweg zulässig. Obgleich es generell keinen Anspruch auf die Durchführung einer Bauleitplanung gibt (ausschließliche Planungshoheit der Gemeinde Burgkirchen), ist die Gemeinde Burgkirchenangehalten, Bauleitpläne aufzustellen und/oder zu ändern, sobald und soweit es städtebaulich geboten ist. Von dem ausgehend unterzog die Verwaltung das Ersuchen einer städtebaurechtlichen Prüfung, die Nachfolgendes ergab: Bei der Betrachtung des bebauungsplanerischen Gesamtgefüges wird deutlich, dass der Straßenzug der Altgendorfer Straße den Schwerpunkt für Doppelhäuser bildet, während der Pfefferweg durch Einzelhäuser bebaut werden soll bzw. bereits teilweise bebaut ist. Indes war der südliche Bereich der Altgendorfer Straße ursprünglich ebenfalls für die Bebauung durch Einzelhäuser vorgesehen, ehe es durch die 2. und die 4. Änderungen den „Doppelhauscharakter“ bekam. Das zur Änderung in Rede stehende Grundstück grenzt sowohl zur Altgendorfer Straße als auch zum Pfefferweg, wird jedoch städtebaulich dem letztgenannten Straßenzug zugeordnet. Eine Neuausrichtung in Richtung Altgendorfer Straße, verbunden mit der Zulassung eines Doppelhauses wäre städtebaulich vertretbar und sinnig, zumal die Kreuzung Altgendorfer Straße/Kirschbaumweg/Pfefferweg künftig den Abschluss der Haupterschließungsstraße (Altgendorfer Straße) mit einer durchgehend homogenen Doppelhausbebauung bilden würde.

Die Verfahrensvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB sind erfüllt. Bei der Komplettierung bzw. Neuausrichtung des Straßenzuges handelt es sich um eine sonstige Maßnahme der Innenentwicklung. Mit dem Antragssteller, der ein primäres Interesse an der Bauleitplanung hat, wurde im Einklang mit dem Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2020 im August 2020 ein städtebaulicher Vertrag über die Beauftragung eines versierten Stadtplaners und Übernahme etwaiger Planungskosten abgeschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.07.2020 durch Anschlag an den Amtstafeln und Einstellung im Internet öffentlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 30.07.2020 bis 31.08.2020 über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich hierzu zu äußern. Mit Blick auf die hiesige Zielsetzung wurde anhand der Ergebnisse der städtebaurechtlichen Prüfung und der ermittelten Grundlagen ein tragbarer Entwurf erarbeitet, der nach Billigung durch den Gemeinderat in der Dezember-Sitzung 2020 in die Auslegungs- und Beteiligungsphase ging. Die öffentliche Auslegung - die am 10. Dezember 2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln sowie Einstellung im Internet öffentlich bekanntgemacht wurde - und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fanden im Zeitraum vom 18. Dezember 2020 bis einschließlich 19. Januar 2021 statt.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die ggf. in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 5

Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ samt Begründung in der Fassung vom 02. Februar 2021 zu billigen und die Verwaltung mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beauftragen.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner November-Sitzung 2020 auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ beschlossen.

Hintergrund der Aufstellung ist ein im Sommer 2018 an die Gemeinde Burgkirchen herangetragenes Ersuchen des heutigen Grundstückeigentümers im betroffenen Gebiet um Überprüfung der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils Bergham in Richtung Süden. Dem liegt primär sein Ansiedlungswunsch in die Nähe des elterlichen Anwesens und der Familie zugrunde.

Grundsätzlich besteht auf die Verabschiedung von städtebaulichen Satzungen kein Anspruch. Demgegenüber ist die Gemeinde Burgkirchen zur Aufstellung von Bauleitplänen und/oder städtebaulichen Satzungen verpflichtet, sobald und soweit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung es gebieten. Initiativen von Bürgern bilden dabei regelmäßig ein Indiz für das vorgenannte Postulat. Deshalb unterzieht die Verwaltung derartige Begehren regelmäßig von Amt wegen einer städtebaulichen Begutachtung. Der Ortsteil Bergham wird überwiegend mit einem dort ansässigen Stahl- und Metallbaubetrieb in Verbindung gebracht und ist durch den gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 39 weitestgehend qualifiziert überplant. Neben dem Anwesen Bergham 62½ ist die südlich gelegene - vom hiesigen Bebauungsplan nicht umfasste - Wohnbebauung per Klarstellungssatzung dem Innenbereich zugeordnet. Als Ergänzungspotenzial respektive sinn- und maßvolle Abrundung bieten sich die südlich der GV-Straße „In Bergham“ liegenden Außenbereichsflächen Flur-Nrn. 1110/4 T, 1110/8 T und 1083 T an.

Nach § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB können durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Ob eine hinreichende Prägung der einzubeziehenden Außenbereichsflächen durch die Bestandsbebauung gegeben ist, kann indes nur anhand einer umfassenden und sachgerechten Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt werden. Bei der Betrachtung der präsenten Siedlungsstruktur wird deutlich, dass die Kreisstraße AÖ 25 den Ortsteil Bergham in einen nördlichen und südlichen Bereich trennt. Relevant für die hiesige Evaluierung ist letztendlich nur der südliche, der sich durch ein vergleichsweise ausgewogenes Nutzungskonglomerat von Gewerbe und Wohnen auszeichnet. Ihren Niederschlag findet die prägende Wirkung in der Anzahl der vorhandenen Bebauung, deren Nutzungsintensität und Massivität sowie der (wirtschaftlichen) Bedeutung für die Gemeinde. Nicht zuletzt ermöglicht die Bestandsbebauung einen den Einfügekriterien nach § 34 Absatz 1 BauGB entsprechenden Maßstab für die einzubeziehenden Außenbereichsflächen.

Mit der Abrundung bliebe die geordnete städtebauliche Entwicklung mit Blick auf die raumordnerische Zielvorgabe in Ziffer 3.3 des Regionalplans Südostoberbayern gewahrt. Demnach können Ortsteile, die als bestehende Ortschaften nicht Hauptsiedlungsbereiche sind, abgerundet werden, wenn die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind; was ohne weiteres einsichtig ist.

Summa summarum sind die städtebaulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung, die die Außenbereichsflächen Flur-Nrn. 1110/4 T, 1110/8 T und 1083 T sowie die Verkehrsflächen Flur-Nrn. 1089/1 T, 1110/6, 1110/7, 1083/1 umfassen soll, formalrechtlich erfüllt. Zur Bebauung sind jedoch einzig die Flur-Nrn. 1110/4 T und 1083 T geeignet und vorgesehen. In Anbetracht des überwiegenden Interesses des anfangs erwähnten Grundeigentümers wurde mit diesem am 13. November 2020 ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme etwaiger Planungs- und Ausgleichskosten abgeschlossen.

Der ausgearbeitete Satzungsentwurf samt Begründung in der Fassung vom 01. Dezember 2020 wurde vom Gemeinderat in der Dezember-Sitzung 2020 gebilligt und in der Zeit vom 18. Dezember 2020 bis einschließlich 19. Januar 2021 öffentlich ausgelegt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die ggf. in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 6

Investitionsplan 2021

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem vorgetragenen Investitionsplan 2021 zuzustimmen.

Sachverhalt:

Dem Gremium wurde der umfangreiche Investitionsplan 2021 zusammen mit den übrigen Beschlussvorlagen im Vorfeld der Sitzung zugestellt. In der Sitzung wurde der Investitionsplan 2021 ausführlich besprochen.

TOP 7

Bekanntgaben

7.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Gewerbegebiet Hilger“ / Beteiligung gemäß    § 4 Absatz 2 BauGB

Am 15. Januar 2021 teilte die Verwaltungsgemeinschaft Unterneukirchen die vom Gemeinderat Unterneukirchen am 17. Dezember 2020 einstimmig beschlossene Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Hilger“ mit und räumte im Rahmen der Behördenbeteiligung zugleich die Gelegenheit zur Stellungnahme ein. Hintergrund der Änderungsplanung ist die Integration einer Schreinerei im nördlichen Bereich der schon entstandenen Lagerhalle einer  Firma. Im Zuge der Erweiterung der Bauflächen im Norden werden im gleichen Verfahren die Zufahrt zum Baugebiet (nach tatsächlicher Lage auf der Fläche) und die Änderung der anliegenden Flächen (Einkürzung von Baufenstern im Anschluss zur Straße) mit dargestellt und geändert.

Da sich auf der der zu überplanenden Fläche Ausgleichsflächen befinden, die im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans dort ausgewiesen wurden, werden diese im gegenwärtigen Verfahren extern auf der in Anlage 1 dargestellten Fläche verlagert. Ziel der 2. Änderung ist, auf der Vorhabenfläche den rechtskräftigen Bebauungsplan auf den aktuellen Stand zu bringen, neue Bauflächen im Ansatz der Halle zu schaffen und zuletzt die Verlagerung von internen Ausgleichsflächen auf externe Flächen durchzuführen.

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind durch die vorstehende Bauleitplanung nicht berührt. Das wurde der Verwaltungsgemeinschaft Unterneukirchen mittlerweile schriftlich mitgeteilt.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

7.2. Baubeginn Funkmast in Pirach

Mit den Arbeiten zum Bau des Funkmasten in Pirach wurde kürzlich begonnen.

7.3. Sachstand Aktion „Rama dama“

Auf Grund der Corona Lage wird es in 2021 keine offizielle Aktion „Rama dama“ geben. Der Bauhof wird mit einigen freiwilligen Helfern die Hinterlassenschaften, die sich über den Winter angesammelt haben, beseitigen.

TOP 8

Anfragen

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.