Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.04.2021.
Die April-Sitzung 2021 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Baugesuche (Top 2)
- 2.1. Isolierte Befreiung: Ersetzen der vorhandenen Doppelgarage in der Ahornstraße durch eine Fertigdoppelgarage
- 2.2. Umbau und Nutzungsänderung im Obergeschoss des Wirtschaftsgebäudes in eine Wohnung in Brandstätt
- 2.3. Nutzungsänderung einer Teilfläche im vorhandenen Pferdestall zwecks Einbau einer Hackschnitzelheizung und eines Hackschnitzelbunkers sowie Einbau eines Kamins in Gasteig
- 2.4. Errichtung eines Doppelcarports auf den ausgewiesenen Stellplätzen im Waldweg
- 2.5. Errichtung und Erweiterung der Aufenthaltsräume für die Stockschützen des Sportvereins Hirten auf dem Sportplatzgelände
- 2.6. Isolierte Befreiung: Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport) in der Wendelsteinstraße
- 2.7. Ausbau des Dachgeschosses (mit 2 Wohnungen) im bestehenden Mehrfamilienhaus, Erweiterung der Balkone und Errichtung zusätzlicher Stellplätze sowie eines Spielplatzes im Fichtenweg
- 2.8. Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses im Schäfflerring
- 2.9. Tekturantrag: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Garagen in Hirten „Am Anger“
- 2.10. Antrag auf Vorbescheid: Erweiterung eines Wohnhauses in der Wührermühlstraße
- 2.11. Anbau eines Treppenhauses, Einbau von Wohnräumen im Dachgeschoss mit Erneuerung des Dachstuhles sowie Einbau von Wohnräumen im bestehenden Nebengebäude und Errichtung einer zweiten Wohneinheit in der Au
- 2.12. Errichtung einer Ferienwohnanlage in Höresham
- 2.13. Anbau eines Fluchtbalkons an ein bestehendes Gebäude in Bergham
- Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
- Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ (Top 4)
- Aufhebung einer Abstandsflächensatzung (Top 5)
- Bekanntgaben (Top 6)
- Anfragen (Top 7)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Baugesuche
2.1. Isolierte Befreiung: Ersetzen der vorhandenen Doppelgarage in der Ahornstraße durch eine Fertigdoppelgarage / BauGB Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der Baulinie und den Baugrenzen für die Errichtung einer Fertigdoppelgarage in der Ahornstraße zu zustimmen.
2.2. Umbau und Nutzungsänderung im Obergeschoss des Wirtschaftsgebäudes in eine Wohnung in Brandstätt / Außenbereichssatzung „Brandstätt“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung im Obergeschoss des Wirtschaftsgebäudes in eine Wohnung in Brandstätt zu erteilen.
2.3. Nutzungsänderung einer Teilfläche im vorhandenen Pferdestall zwecks Einbau einer Hackschnitzelheizung und eines Hackschnitzelbunkers sowie Einbau eines Kamins in Gasteig / Außenbereich
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Nutzungsänderung einer Teilfläche im vorhandenen Pferdestall zwecks Einbau einer Hackschnitzelheizung und eines Hackschnitzelbunkers sowie Einbau eines Kamins in Gasteig das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.4. Errichtung eines Doppelcarports auf den ausgewiesenen Stellplätzen im Waldweg / BauGB Bebauungsplan Nr. 34 „Ecke Mozartstraße - Forststraße“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung eines Doppelcarports im Waldweg zu zustimmen.
2.5. Errichtung und Erweiterung der Aufenthaltsräume für die Stockschützen des Sportvereins Hirten auf dem Sportplatzgelände
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag des SV Hirten für die Errichtung und Erweiterung der Aufenthaltsräume für die Stockschützen des SV Hirten in der Eschenstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.6. Isolierte Befreiung: Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport) in der Wendelsteinstraße / Bebauungsplan Nr. 12 „Holzen III“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 12 „Holzen III“ festgesetzten Baugrenze, der Dachform und der Dachneigung für die Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport) in der Wendelsteinstraße zu zustimmen.
2.7. Ausbau des Dachgeschosses (mit 2 Wohnungen) im bestehenden Mehrfamilienhaus, Erweiterung der Balkone und Errichtung zusätzlicher Stellplätze sowie eines Spielplatzes im Fichtenweg / Bebauungsplan Nr. 3 „Gendorf West“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen für den Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses (mit 2 Wohnungen) im bestehenden Mehrfamilienhaus und Erweiterung der Balkone sowie der Errichtung zusätzlicher Stellplätze und eines Spielplatz im Fichtenweg unter Gewährung einer Befreiung von der Festsetzung der einheitlichen Fassadengestaltung zu erteilen.
2.8. Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses im Schäfflerring / Bebauungsplan Nr. 13 „Hecketstall“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), das Einvernehmen für den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Nutzungsänderung der Autowerkstätte in einen Metallbaubetrieb und Spenglerei sowie die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung nicht zu erteilen.
2.9. Tekturantrag: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Garagen in Hirten „Am Anger“ / Bebauungsplan Nr. 18 „Hirten Flurstück - Nr. 44“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Tekturantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Garagen in Hirten „Am Anger“ unter Befreiung von der Anzahl der Geschoßzahl und der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.10. Antrag auf Vorbescheid: Erweiterung eines Wohnhauses in der Wührermühlstraße / Außenbereich
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, auf Erweiterung eines Wohnhauses in der Wührermühlstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.11. Anbau eines Treppenhauses, Einbau von Wohnräumen im Dachgeschoss mit Erneuerung des Dachstuhles sowie Einbau von Wohnräumen im bestehenden Nebengebäude und Errichtung einer zweiten Wohneinheit in der Au / Außenbereich
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Anbau eines Treppenhauses und dem Einbau von Wohnräumen im Dachgeschoss mit Erneuerung des Dachstuhles sowie dem Einbau von Wohnräumen im bestehenden Nebengebäude und Errichtung einer zweiten Wohneinheit in „Au“ das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.12. Errichtung einer Ferienwohnanlage in Höresham / Außenbereichssatzung „Höresham“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Ferienwohnanlage in Höresham das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.13. Anbau eines Fluchtbalkons an ein bestehendes Gebäude in Bergham / Bebauungsplan Nr. 39 „Stahl- und Metallbaubetrieb Bergham“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Anbau eines Fluchtbalkons an ein bestehendes Gebäude in Bergham unter Zustimmung auf Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 3
Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen
Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.
- Errichtung zusätzlicher Stellplätze und Spielplatz sowie Erneuerung der Balkonbrüstungen im Fichtenweg / BauGB Bebauungsplan Nr. 3 „Gendorf West“
TOP 4
Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ in der Fassung vom 2. Februar 2021 abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt.
- Die Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ in der Fassung vom 2. Februar 2021 wird nach § 10 BauGB i. V. m. Artikel 81 BayBO als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner November-Sitzung 2020 auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ beschlossen.
Hintergrund der Aufstellung ist ein im Sommer 2018 an die Gemeinde Burgkirchen herangetragenes Ersuchen des heutigen Grundstückeigentümers im betroffenen Gebiet um Überprüfung der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils Bergham in Richtung Süden. Dem liegt primär sein Ansiedlungswunsch in die Nähe des elterlichen Anwesens und der Familie zugrunde.
Grundsätzlich besteht auf die Verabschiedung von städtebaulichen Satzungen kein Anspruch. Demgegenüber ist die Gemeinde Burgkirchen zur Aufstellung von Bauleitplänen und/oder städtebaulichen Satzungen verpflichtet, sobald und soweit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung es gebieten. Initiativen von Bürgern bilden dabei regelmäßig ein Indiz für das vorgenannte Postulat. Deshalb unterzieht die Verwaltung derartige Begehren regelmäßig von Amt wegen einer städtebaulichen Begutachtung. Der Ortsteil Bergham wird überwiegend mit einem dort ansässigen Stahl- und Metallbaubetrieb in Verbindung gebracht und ist durch den gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 39 weitestgehend qualifiziert überplant. Neben dem Anwesen Bergham 62½ ist die südlich gelegene - vom hiesigen Bebauungsplan nicht umfasste - Wohnbebauung per Klarstellungssatzung dem Innenbereich zugeordnet. Als Ergänzungspotenzial respektive sinn- und maßvolle Abrundung bieten sich die südlich der GV-Straße „In Bergham“ liegenden Außenbereichsflächen Flur-Nrn. 1110/4 T, 1110/8 T und 1083 T an.
Nach § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB können durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Ob eine hinreichende Prägung der einzubeziehenden Außenbereichsflächen durch die Bestandsbebauung gegeben ist, kann indes nur anhand einer umfassenden und sachgerechten Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt werden. Bei der Betrachtung der präsenten Siedlungsstruktur wird deutlich, dass die Kreisstraße AÖ 25 den Ortsteil Bergham in einen nördlichen und südlichen Bereich trennt. Relevant für die hiesige Evaluierung ist letztendlich nur der südliche, der sich durch ein vergleichsweise ausgewogenes Nutzungskonglomerat von Gewerbe und Wohnen auszeichnet. Ihren Niederschlag findet die prägende Wirkung in der Anzahl der vorhandenen Bebauung, deren Nutzungsintensität und Massivität sowie der (wirtschaftlichen) Bedeutung für die Gemeinde. Nicht zuletzt ermöglicht die Bestandsbebauung einen den Einfügekriterien nach § 34 Absatz 1 BauGB entsprechenden Maßstab für die einzubeziehenden Außenbereichsflächen.
Mit der Abrundung bliebe die geordnete städtebauliche Entwicklung mit Blick auf die raumordnerische Zielvorgabe in Ziffer 3.3 des Regionalplans Südostoberbayern gewahrt. Demnach können Ortsteile, die als bestehende Ortschaften nicht Hauptsiedlungsbereiche sind, abgerundet werden, wenn die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind; was ohne weiteres einsichtig ist.
Summa summarum sind die städtebaulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung, die die Außenbereichsflächen Flur-Nrn. 1110/4 T, 1110/8 T und 1083 T sowie die Verkehrsflächen Flur-Nrn. 1089/1 T, 1110/6, 1110/7, 1083/1 umfassen soll, formalrechtlich erfüllt. Zur Bebauung sind jedoch einzig die Flur-Nrn. 1110/4 T und 1083 T geeignet und vorgesehen. In Anbetracht des überwiegenden Interesses des anfangs erwähnten Grundeigentümers wurde mit diesem am 13. November 2020 ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme etwaiger Planungs- und Ausgleichskosten abgeschlossen.
Der ausgearbeitete Satzungsentwurf samt Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 wurde vom Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in der Dezember-Sitzung 2020 einstimmig gebilligt und in der Zeit vom 18.12.2020 bis einschließlich 19.01.2021 öffentlich ausgelegt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Anschließend hat Gemeinderat in seiner Februar-Sitzung 2021 die zum Satzungsentwurf vorgebrachten Stellungnahmen behandelt und den im Zuge der Abwägung geänderten Entwurf samt Begründung in der Fassung vom 02.02.2021 gebilligt sowie dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Unter dem 25.02.2021 wurde die erneute Auslegung, die in der Zeit vom 04.03. bis einschließlich 06.04.2021 stattgefunden hat, ortsüblich per Anschlag an den Amtstafeln und gleichzeitiger Einstellung im Internet öffentlich bekanntgegeben. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange per elektronischer Mitteilung nebst Angaben von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterlagen eingesehen werden können, erneut die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ bis einschließlich 06.04.2021 Stellung zu nehmen.
Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.
TOP 5
Aufhebung einer Abstandsflächensatzung
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Burgkirchen vom 19.01.2021 wieder aufzuheben.
Sachverhalt:
Am 01.02.2021 trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung (Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus) in Kraft, die u. a. das Abstandsflächenrecht grundlegend neu reformiert. Neben einer Modifikation der Berechnung ging auch eine Verkürzung der Abstandsflächen von 1,0 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 2,5 H auf 2,0 H einher.
Unverkennbares Ziel dieser Gesetzesänderung ist die stärkere Nachverdichtung in der künftigen Ortsentwicklung. Von Seiten des Bayerischen Gemeinde- und Städtetages wurde zwar Einsicht in Bezug auf die Notwendigkeit einer boden- und ressourcenschonenden Städtebauentwicklung gezeigt, einer geregelten und kontrollierten Nachverdichtung in Form des bisherigen Rechts aber der Vorzug gegeben. Als Kompromiss räumte der Landesgesetzgeber den Kommunen eine Satzungsbefugnis zur Festlegung abweichender Abstandsflächentiefen bis zu 1 H ein, um der Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität Rechnung zu tragen.
Auf Basis eines vom Bayerischen Städte- und Gemeindetags erarbeiteten und empfohlenen Satzungsmusters erließ die Gemeinde Burgkirchen mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.01.2021 mit Wirkung ab 01.02.2021 eine Abstandsflächensatzung und bestimmte für das Gemeindegebiet die Fortgeltung der 1 H-Regelung. Damit sollte verhindert werden, dass eine unkontrollierte Ballung respektive korpulente Bebauung entsteht und die Wohnqualität der Nachbarschaft darunter leidet.
Der Wandel der Abstandsflächenberechnung gepaart mit der Beibehaltung der 1 H-Regelung führte in Teilen zu einer nicht gewollten höheren Abstandsfläche, was der seit Jahren von der Gemeinde praktizierten Nachverdichtung widerstrebt. Indes hat sich die gesetzliche Neuregelung bei den Gemeinden, die von der Satzungsbefugnis nicht gebrauch gemachten haben, wiederum bewährt.
Deshalb empfiehlt die Verwaltung, die Abstandsflächensatzung ersatzlos aufzuheben.
TOP 6
Bekanntgaben
6.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting
Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Nord“ für den Bereich Flur-Nr. 369/3 / Adalbert-Stifter-Str. 19 / Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat Emmerting hat in seiner Februar-Sitzung 2021 die Entwurfsplanung für die Begründung zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 „Nord“ für den Bereich Flur-Nr. 369/3, Adalbert-Stifter-Straße 19, gebilligt und die öffentliche Auslegung angeordnet. Mit elektronischer Mitteilung vom 04.03.2021 räumte die Verwaltungsgemeinschaft Emmerting der Gemeinde Burgkirchen zugleich die Gelegenheit ein, als Träger öffentlicher Belange zur anfangs genannten Planung Stellung zu beziehen. Anlass der Änderung ist die mit dem Rückbau des bestehenden maroden Einfamilienhauses und der Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten intendierte Nachverdichtung innerhalb der bestehenden Wohnbebauung. Nach sorgfältiger Prüfung der übermittelten Planunterlagen wurde festgestellt, dass Belange der Gemeinde Burgkirchen durch die vorstehende Bauleitplanung nicht berührt sind. Dieses Ergebnis wurde der Verwaltungsgemeinschaft Emmerting mittels elektronischer Mitteilung am 05.03.2021 mitgeteilt.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
6.2. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6a „Gewerbegebiet Hilger“ / Erneute Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB
Am 15.01.2021 teilte die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Unterneukirchen erstmals über die vom Gemeinderat Unterneukirchen im Dezember 2020 einstimmig beschlossene Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6a „Gewerbegebiet Hilger“ mit und räumte im Rahmen der Behördenbeteiligung zugleich die Gelegenheit zur Stellungnahme ein. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebene Stellungnahmen führten zu Planänderungen, die eine erneute Auslegung notwendig machen. Daher räumte die Verwaltungsgemeinschaft Unterneukirchen unter dem 29.03.2021 abermals die Möglichkeit, sich zur Bauleitplanung, insbesondere zur Planänderung zu äußern. Hintergrund der Änderungsplanung ist die Integration einer Schreinerei im nördlichen Bereich der schon entstandenen Lagerhalle der Firma Möbel Eins. Im Zuge der Erweiterung der Bauflächen im Norden werden im gleichen Verfahren die Zufahrt zum Baugebiet (nach tatsächlicher Lage auf der Fläche) und die Änderung der anliegenden Flächen (Einkürzung von Baufenstern im Anschluss zur Straße) mit dargestellt und geändert.
Da sich auf der zu überplanenden Fläche Ausgleichsflächen befinden, die im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans dort ausgewiesen wurden, werden diese nun im gegenwärtigen Verfahren extern verlagert. Ziel der 2. Änderung ist, auf der Vorhabenfläche den rechtskräftigen Bebauungsplan auf den aktuellen Stand zu bringen, neue Bauflächen im Ansatz der Halle zu schaffen und zuletzt die Verlagerung von internen Ausgleichsflächen auf externe Flächen durchzuführen.
Nach sorgfältiger Prüfung der übermittelten Planunterlagen wurde festgestellt, dass Belange der Gemeinde Burgkirchen durch die vorstehende Bauleitplanung weiterhin nicht berührt sind. Dieses Ergebnis wurde der VG Unterneukirchen mittels elektronischer Mitteilung am 30.04.2021 mitgeteilt.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
6.3. Sperrung der Burgkirchner Straße in Burghausen wegen Sanierung
Das Straßenbau Amt Traunstein wird in der Zeit vom 19. Juli bis 13. September 2021 die Burgkirchner Straße in Burghausen (Teilstück der B 20) auf einer Länge von rund 2,7 km sanieren. Nachdem im letzten Jahr bereits der Abschnitt von Pirach (Burgkirchen) bis nach Lindach (Burghausen) instandgesetzt wurde, ist nun der Abschnitt zwischen Lindach und der Auffahrt zur Wacker-Westpforte an der Reihe. Ebenfalls wie bei der Sanierung des ersten Abschnittes im Jahr 2020 wird die offizielle Umleitung erneut zweigeteilt sein. Der Verkehr Richtung Norden wird ab Pirach über Burgkirchen geleitet. Der Verkehr in Richtung Süden wird über die Marktler Straße und Raitenhaslach geleitet.
TOP 7
Anfragen
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Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.