Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 01.02.2022.

Die Februar-Sitzung 2022 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Errichtung einer Reithalle in Stockmann
    • 2.2.     Ersatzbau eines Wohngebäudes in Brodstrumm
    • 2.3.     Energetische Sanierung und Ausbau zum 2-Familienhaus in der Kantstraße
    • 2.4.     Um- und Einbau einer Wohneinheit im Obergeschoss in Kastenlemoos
    • 2.5.     Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses sowie Nutzungsänderung der bestehenden Halle in eine Automietwerkstätte und Schlüsseldienst im Schäfflerring
    • 2.6.     Errichtung einer Doppelgarage in der Wehrstraße
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Vorberatung und Beschlussempfehlung für den Investitionsplan 2022 (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen. Der in der Einladung vorgesehene TOP 2.5 wurde von der Tagesordnung abgesetzt, der Antrag wurde zurückgezogen. Die restlichen TOP rücken auf.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Errichtung einer Reithalle in Stockmann / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Reithalle in Stockmann das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und das Landratsamt Altötting um Prüfung des Vorhabens auf seine Privilegierung zu bitten.

2.2.      Ersatzbau eines Wohngebäudes in Brodstrumm / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Vorbescheidsantrag auf Ersatzbau eines Wohngebäudes in Brodstrumm das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Energetische Sanierung und Ausbau zum 2-Familienhaus in der Kantstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag auf Energetische Sanierung und Ausbau zum Zweifamilienhaus in der Kantstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.4.      Um- und Einbau einer Wohneinheit im Obergeschoss in Kastenlemoos / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Um- und Einbau einer Wohneinheit im Obergeschoss in Kastenlemoos das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.5.      Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses sowie Nutzungsänderung der bestehenden Halle in eine Automietwerkstätte und Schlüsseldienst im Schäfflerring / Bebauungspla Nr. 13 „Gewerbegebiet Hecketstall I“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses sowie Nutzungsänderung der bestehenden Halle in eine Automietwerkstätte und Schlüsseldienst das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6.      Errichtung einer Doppelgarage in der Wehrstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der Baugrenze für die Errichtung einer Doppelgarage in der Wehrstraße statt zugeben.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Anbau eines Wintergartens in der Nußbaumstraße / Bebauungsplan Nr. 4 „Gendorf West - südlich der Altgendorfer Straße“ / 6. Änderung „Nachverdichtung“

TOP 4

Vorberatung und Beschlussempfehlung für den Investitionsplan 2022

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,  den vorgetragenen Investitionsplan 2022 zu beschließen.

Sachverhalt:

Dem Gremium wurde der umfangreiche Investitionsplan 2022 zusammen mit den übrigen Beschlussvorlagen im Vorfeld der Sitzung zugestellt. In der Sitzung wurde der Investitionsplan 2022 ausführlich besprochen.

Der Investitionsplan 2022 der Gemeinde Burgkirchen umfasst insgesamt 12,1 Mio. € (gerundet) und ist eine Mischung aus Ausgaben für viele Pflichtaufgaben der Kommune sowie freiwilliger Leistungen, die jedoch eine Investition in die Zukunft - insbesondere in den Freizeitwert der Industriegemeinde - darstellen. Den Ausgaben im Investitionsprogramm stehen zum Teil auch Einnahmen - z. B. in der Form von Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen - gegenüber. Anbei einige Eckdaten zum Investitionsplan 2022 (Ansätze / 1 T€ = 1.000 €):

     89 T€         Rathaus: Sanierung Ostseite (Fenster)

   333 T€         Feuerwehr / Burgkirchen

     83 T€         Feuerwehr / Neukirchen-Hirten

   545 T€         Grundschule Gendorf

     84 T€         Grundschule Hirten

   500 T€         Mittelschule Holzen

       5 T€         Naturschutz und Landschaftspflege

   150 T€         Freibad

       6 T€         Spiel- und Bolzplätze

   240 T€         Straßen im Außenbereich

1.100 T€         Erschließungsstraßen

   215 T€         Fuß- und Radwegenetz

     10 T€         Straßenbeleuchtung

   153 T€         Hochwasserschutz Hirten

2.050 T€         Abwasserbeseitigung

   475 T€         Kläranlage

       4 T€         Kompostieranlage

     50 T€         Friedhof / Obere Terrasse

     25 T€         Friedhof / Margarethenberg

     56 T€         Bürgerzentrum

   156 T€         Bauhof

2.168 T€         Wasserversorgung

2.000 T€         Versorgung mit technischer Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur

1.500 T€         Anbau an „Keltenhalle“: Neubau von Garagen und Seminarräumen

   100 T€         Gissverlegung

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl 

Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Gewerbegebiet Kast Ost / Sportzentrum“ /

Förmliche Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die Verwaltungsgemeinschaft Unterneukirchen hat die Gemeinde Burgkirchen darüber informiert, dass vom Gemeinderat Kastl eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Gewerbegebiet Kastl Ost / Sportzentrum“ initiiert hat und der Gemeinde Burgkirchen die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumt. Sinn und Zweck der Änderungsplanung ist im Wesentlichen die Aufgabe der bisherigen Tennisanlage - die zuletzt als Beachvolleyballplatz genutzt wurde - und Umwidmung in eine Gewerbeparzelle, weil kein sportlicher Bedarf mehr bestünde. Damit verändert sich die baugebietsspezifische Kulisse von einem Sondergebiet zugunsten eines Gewerbegebietes. Beide Nutzungen bleiben im Bebauungsplan enthalten. Abträgliche Auswirkungen für Belange der Gemeinde Burgkirchen gehen mit der besagten Änderungsplanung nicht einher. Deshalb erhob die Verwaltung hiergegen keine Einwendungen und/oder Hinweise.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.2.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl  

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Gewerbehof Endfelln“ / Förmliche Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die Verwaltungsgemeinschaft Unterneukirchen hat die Gemeinde Burgkirchen darüber informiert, dass der Gemeinderat Kastl die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Gewerbehof Endfelln“ beschlossen hat. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Verlagerung der Ausgleichsfläche „Streuobstwiese“ von Südwesten in Südosten. Die derzeit vorgesehene Ausgleichsfläche soll an den benachbarten Landwirt verpachtet werden. Über dies lässt die Konstitution des Gehölzbestands zu wünschen übrig. Überwiegend als Totholz vertreten, erfüllt es nicht mehr die ökologische Zielsetzung. Dank der dauerhaften Versetzung können die Ausgleichsmaßnahmen erneut angelegt werden. Seitens der Gemeinde Burgkirchen bestehen keine Berührungspunkte mit der avisierten Planung, weshalb weder Einwände noch Hinweise ergingen. Deshalb erhob die Verwaltung hiergegen keine Einwendungen und/oder Hinweise.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

6.1.     Sirenenalarmierung

Im Falle einer Alarmierung  mittels Sirenen sind zwei verschiedene Systeme in Gebrauch, werden diese nicht gleichzeitig geschallten?

Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass beide Systeme parallel eingeschaltet werden. Ein System arbeitet mit Druckluft, das neuere System alarmiert über Lautsprecher. Vorteil dieses neuen Systems ist, dass nicht nur ein Alarmsignal, sondern auch Warnungen oder Durchsagen darüber gemacht werden können. Dies sei viel effektiver und im Katastrophenfall ein wichtiger Faktor. Die Verwaltung prüft momentan weitere Standorte in der Gemeinde für dieses neue Alarmierungssystem.

6.2.     Spielplatzsatzung

Überall liest man von der Notwendigkeit einer Spielplatzsatzung, wie ist der Stand in der Gemeinde?

Laut Bürgermeister  Krichenbauer besteht hier Handlungsbedarf, aber es ist ein sehr diffiziles Thema, denn ein Spielplatz wird laut einer neuen Verordnung ab vier neu gebauten Wohneinheiten Pflicht. Man kann sich von dieser Pflicht frei kaufen, jedoch muss eine Satzung erlassen werden. Hier muss die Gemeinde Festlegungen treffen, es sind sehr viele Fragen zu klären, aber die Verwaltung arbeitet schon daran.

6.3. Stand Bahnausbau ABS 38

Wie ist der Stand des Bahnausbaus ABS 38, insbesondere bei dem 4 km langen Abschnitt zwischen Burgkirchen und dem Piracher Berg.

Bürgermeister Krichenbauer teilt mit, dass die Planung für dieses Großprojekt laufe, jedoch ist noch keine Planungsfeststellung erfolgt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.