Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.05.2022.

Die Mai-Sitzung 2022 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Errichtung eines Gartengerätehauses in der Kiefernstraße
    • 2.2.     Umbau und Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Erber
    • 2.3.     Verlängerung der Baugenehmigung: Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnhauses in ein 2-Familienhaus mit Garagen in Schneckenbichl
    • 2.4.     Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport) im Alzweg
    • 2.5.     Errichtung eines Gartengerätehauses in der Kampenwandstraße
    • 2.6.     Erhalt des kulturprägenden Hofes in Linner
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Gewerbegebiet am Bahnhof: Flächennutzungsplan - 27. Änderung (Top 4)
  • Gewerbegebiet am Bahnhof: Bebauungsplan Nr. 61 (Top 5)
  • Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Anordnung eines absoluten Halteverbotes in der Weberau im Bereich des Straßenstichs zum Kindergarten (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Errichtung eines Gartengerätehauses in der Kiefernstraße / Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West - am Kastanienweg“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und dem Abstimmungsgebot der Haupt- und Nebengebäudedächern für die Errichtung eines Gartengerätehauses in der Kiefernstraße stattzugeben.

2.2.      Umbau und Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Erber / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Umbau und Erweiterung der landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Erber das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Verlängerung der Baugenehmigung: Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnhauses in ein 2-Familienhaus mit Garagen in Schneckenbichl / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnhauses in ein 2-Familienhaus in Schneckenbichl um weitere 2 Jahre stattzugeben.

2.4.      Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport) im Alzweg / Bebauungsplans Nr. 6 „Gendorf Ost“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Bebauung außerhalb der festgesetzten Baugrenze für die Errichtung eines überdachten Stellplatzes im Alzweg stattzugeben.

2.5.      Errichtung eines Gartengerätehauses in der Kampenwandstraße / Bebauungsplan Nr. 11 „Holzen II“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Bebauung außerhalb der festgesetzten Baugrenze für die Errichtung eines Gartengerätehauses in der Kampenwandstraße stattzugeben.

2.6.      Erhalt des kulturprägenden Hofes in Linner / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erhalt des kulturprägenden Hofes in Linner das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese beiden Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Nutzungsänderung eines Wohnraumes in ein Nagelstudio / Bebauungsplanes Nr. 17/8 „Hirten - nördlich der Kreuzstraße“ und Nr. 17/13 „Hirten - nördlich der Kreuzstraße, am Grabenweg“

TOP 4

Gewerbegebiet am Bahnhof: Flächennutzungsplan - 27. Änderung  

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), den Entwurf für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet am Bahnhof“ mit Begründung in der Fassung vom 10.01.2022 zu billigen und die Verwaltung mit zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Die Bahn hat die bahnrechtlich als Lagerplatz bezeichnete Fläche am Bahnhof verkauft. Auf der Fläche hat der Käufer Lagercontainer aufgestellt und nachträglich eine Baugenehmigung hierzu beantragt. Im Rahmen des Bauantragsverfahren hat das Landratsamt festgestellt, dass das im Flächennutzungsplan als Fläche für die Bahn deklarierte Baugrundstück im Außenbereich ist und deshalb eine Baugenehmigung nur erteilt werden kann, wenn in diesem Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies hat der neue Eigentümer beantragt. Gleichzeitig hat dieser sich bereits im Vorfeld der Planungen vertraglich dazu verpflichtet, die Kosten der Bauleitplanungen zu übernehmen.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Gewerbegrundstücke nicht vorhanden sind bzw. nicht zur Verfügung stehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dies kann im Parallelverfahren erfolgen.

Bevor die Bauleitplanungen angestoßen werden konnten, musste das bahnrechtlich als Grundstück für Bahnbetriebszwecke deklarierte Grundstück für bahnfremde Nutzungsmöglichkeiten freigestellt werden. Dies hat das Eisenbahn-Bundesamt mit Schreiben vom 28.05.2020 mitgeteilt. Die jetzige Aufstellung von Lagercontainern entspricht der bisherigen Nutzung als Lagerplatz. Diese Nutzung soll neben anderer gewerblichen Nutzungen auch im künftigen Gewerbegebiet möglich sein.

Zum Antrag auf die für die Nutzung als Gewerbeflächen notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hat der Eigentümer Vorentwürfe für die beantragen Bauleitplanungen vorgelegt. Diese wurden dem Bau- und Umweltausschuss in der Juni-Sitzung 2020 und dem Gemeinderat in der Juni-Sitzung 2020 vorgestellt.

Der Gemeinderat hat in der o. g. Sitzung die Aufstellungsbeschlüsse für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 61 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.07.2020 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Mit Email vom 30.07.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich bis einschließlich 31.08.2020 über Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu äußern.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zusammen mit den Abwägungsvorschlägen in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, die eingegangenen Stellungnahmen in der vorgeschlagenen Form abzuwägen und den hiernach gefertigten Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.01.2022 zu billigen.

TOP 5

Gewerbegebiet am Bahnhof: Bebauungsplan Nr. 61  

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 61, „Gewerbegebiet am Bahnhof“ mit Begründung in der Fassung vom 03.05.2022 zu billigen und die Verwaltung mit zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Siehe TOP 4!

TOP 6

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Anordnung eines absoluten Halteverbotes in der Weberau im Bereich des Straßenstichs zum Kindergarten  

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung zu beauf­tragen, in der We­berau im Straßenstich Flur-Nr. 1718/2 Gemarkung Burgkirchen ein absolutes Halteverbot (VZ 283) anzuordnen.

Sachverhalt:

Mit der Errichtung des temporären Kindergartens in der Weberau hat sich die Parksituation durch den zunehmenden Quell- und Zielverkehr (Kindergartenpersonal, Eltern usw.) drastisch verändert. Durch parkende PKW wird die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen stark eingeschränkt oder ist teilweise gar  nicht mehr mög­lich. Durch die künftig hinzukommende Kinderkrippe ist eine weitere Verschlechterung der Verkehrssituation zu erwarten.

Um die Rettungswege gerade für die Schule und den Kindergarten sowie die künftige Kinderkippe frei zu halten, schlägt die Verwaltung vor, zur Sicherheit des Verkehrs im gesamten zum Kindergarten führenden Straßenstich beidseitig ein absolutes Halteverbot anzuordnen.

Zur Sicherstellung der Zufahrt wurde vom Bauhof bereits eine provisorische Beschilderung aufgestellt. Die Polizei wurde zum Vorhaben angehört. Sie hat folgende Stellungahme abgegeben:

„Für  Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste ist die ungehinderte Erreichbarkeit von Schulgrundstücken, Kindergärten und Kinderkrippen wesentlich für eine erfolgreiche Einsatzbewältigung. Not- und Rettungs­wege zu Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen sind stets von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

Wenn  es hier wie geschildert durch parkende Fahrzeuge zu Behinderungen bei der Anfahrt von Ret­tungsdiensten kommen kann, ist es sicherlich zwingend notwendig, hier verkehrsregelnde Maßnahmen in Form von Halte- und Parkverboten zu erlassen.“

TOP 7

Bekanntgaben

7.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kirchweidach   

11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Auer Feld“ / Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchweidach hat mittels Mitteilung vom 20. April 2022 das Bauamt der Gemeinde Burgkirchen über die infolge der frühzeitigen Unterrichtung vorgenommenen Änderungen an den obigen Planentwürfen in Kenntnis gesetzt und gestand hierzu ein Anhörungsrecht ein.

Topografisch liegt die zur Erweiterung vorgesehene Fläche im Südwesten der Gemeinde Kirchweidach und umfasst eine Größe von 1,592 ha. Anlass der Städtebauplanung ist die Umstrukturierung des Ortskerns, um den Bau einer Ersatzlagerhalle mit untergeordnetem Schreinereibetrieb für einen Möbelhändler, die Umsiedlung eines ortsansässigen Unternehmens, die Erweiterung der Produktionsanlagen eines weiteren Unternehmens und schlussendlich die Errichtung eines Wohnhauses eines Grundstückseigentümers zu ermöglichen.

Bauleitplanerisch soll das angestrebte Ziel mittels Entwicklung eines ausgewogenen Mischgebiets, das eine Nutzung für Büros, mischgebietsverträgliches Gewerbe und Wohnen vorsieht, erreicht werden. Laut Begründung liegt für 61 % des gesamten Baugebietes bereits ein konkreter Baubedarf vor. Eingebettet werden soll der Erweiterungsbereich in den bestehenden Bebauungsplan Nr. 2 „Auer Feld“, der nahezu vollständig den westlichen Ortskern umschließt.

In der Vergangenheit erhob die Gemeinde Burgkirchen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Einwände in Anbetracht der diffusen Kläranlagenkapazität. Begleitet von Unsicherheiten bei der Kontingentierung der Einwohnerwerte war eine Überschreitung durch die Gemeinde Kirchweidach nicht ausgeschlossen. Zur Unsicherheit trug nicht zuletzt auch die seitens der Fachbehörde fluktuierende Gesamtkapazitätsangabe in den Bewilligungsbescheiden bei. Zwischenzeitlich konnte man finale Werte eruieren und eine Koordination mit den Fachbehörden und den Mitgliedsgemeinden der VG Kirchweidach erreichen, u. a. die Errichtung jeweils eines Probenahmeschachtes zur sachgerechten Bewertung der Mengen und Qualität der zugeleiteten Abwässer.

Letztlich auf die vorstehenden Abstimmungen hinweisend, erhob die Gemeinde Burgkirchen im Übrigen keine Einwände gegen die vorgestellte Bauleitplanung.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

7.2.     Freibad

Im Vorgang zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses fand eine Besichtigung der Baustelle des Freibades statt. Eine Eröffnung des umgebauten Freibades ist vor Pfingsten 2022 geplant. Die Umbaumaßnahme bildet die Grundlage für den Betrieb des Freibades - die Technik ist dann auf dem neuesten Stand. Weitere optische Aufwertungen (Kiosk, …) sollen die nächsten Jahre folgen.

TOP 8

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

8.1.     Sitzgelegenheiten für älterer Mitbürger*innen

Es wurde darauf hingewiesen, dass es in Burgkirchen zu wenige Sitzgelegenheiten gibt, auf denen sich ältere Mitbürger*innen ausruhen können, z. B. auf dem Weg zum/vom Einkauf. Gibt es die Möglichkeit mehr Sitzmöglichkeiten bereit zu stellen?

Die Gemeindeverwaltung wird dies prüfen und dementsprechend dann Möglichkeiten schaffen.

8.2.     Grundsteuerneuberechnung

In diesen Tagen wurden vom Finanzamt entsprechende Schreiben bezüglich der Grundsteuerneuberechnung an Grundstückseigentümer versandt. Viele ältere Mitbürger sind mit der Grundsteuererklärung wahrscheinlich hoffnungslos überfordert, kann die Gemeinde hier Hilfestellung leisten?

Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass dieses Schreiben eine erste Information für die Grundstückseigentümer ist. Ab dem 01.07.2022 kann man diese Grundsteuerklärung dann entweder in Papierform oder über ELSTER abgeben. Er bittet aber darum, erst diesen Stichtag abzuwarten, da viele Ungereimtheiten bestehen. Auch kann ab diesem Tag dann kostenlos auf benötigte Daten (Flurnummer, …) zugegriffen werden. Sollte man diese Daten vor dem 01.07.22 über die Gemeinde abrufen wollen, kostet es momentan eine Gebühr in Höhe von  36 €. Auch darf die Gemeinde keine steuerrechtlichen Beratungen durchführen und eine „Service-Stelle“ kann personaltechnisch nicht angeboten werden.

Auf der Internetseite

https://www.grundsteuer.bayern.de/

kann man sich über die Grundsteuerreform informieren.

8.3.     Spielplatz Grasset

Ein Hinweis erging an die Verwaltung, dass am Spielplatz in Grasset einige Spielgeräte überprüft werden sollten. Der Bauhof wird mit dieser Überprüfung beauftragt werden.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.