Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.05.2023.

Die Mai-Sitzung 2023 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Errichtung eines Offenstalles für zwei Pferde mit Einzäunung in Gufflham
    • 2.2.    Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses zum Boardinghouse und einer separaten Wohneinheit in Bergham
    • 2.3.    Errichtung zweier Kfz-Stellplätze in der Alztalstraße
    • 2.4.    Neubau eines Bürogebäudes in Plattenberg
    • 2.5.    Nutzungsänderung einer Ladenfläche in eine Kindertagespflege in der Rupertusstraße
    • 2.6.    Errichtung einer Lagerhalle für Reifen und Felgen im Seilerring
    • 2.7.    Errichtung eines Gartenhauses im Hörndlwandweg
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Straßenverkehr: Anordnung von Verkehrsschildern - Halteverbot in der Rupertusstraße (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Errichtung eines Offenstalles für zwei Pferde mit Einzäunung in Gufflham /Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Offenstalles für zwei Pferde mit Einzäunung in Gufflham das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses zum Boardinghouse und einer separaten Wohneinheit in Bergham / Bebauungsplan Nr. 39 „Stahl- und Metallbaubetrieb Bergham“ - in Form der 1. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses zum Boardinghouse und einer separaten Wohneinheit das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Errichtung zweier Kfz-Stellplätze in der Alztalstraße / Bebauungsplans Nr. 17 „Hirten “

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze für die Errichtung zweier Kfz-Stellplätze in der Alztalstraße stattzugegeben.

2.4.      Neubau eines Bürogebäudes in Plattenberg / Außenbereichssatzung „Plattenberg“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Tekturantrag auf Neubau eines Bürogebäudes in Plattenberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.5.      Nutzungsänderung einer Ladenfläche in eine Kindertagespflege in der Rupertusstraße / Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum zwischen Rupertusstraße und Alzkanal“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Nutzungsänderung einer Ladenfläche in eine Kindertagespflege unter Befreiung der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart in der Rupertusstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Sachverhalt:

Grundlage der bauplanungsrechtlichen Beurteilung des beantragten Bauvorhabens der Gemeinde Burgkirchen bildet der Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum zwischen Rupertusstraße und Alzkanal“. In dem als Mischgebiet ausgewiesenen Bereich wird dabei festgesetzt, dass an der westlichen Seite der Staatstraße 2107 zwischen Alzkanal und Rupertusstraße im Erdgeschoss nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie sonstige Läden zulässig sind. Mit der beantragten Nutzungsänderung soll die bisherige Ladenfläche im Erdgeschoss in eine Kindertagespflege mit maximal 10 zu betreuenden Kindern und maximal 3 Tagespflegepersonen temporär umgenutzt werden.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Planungsgrundzüge nicht berührt werden und ein Befreiungsgrund nach § 31 Absatz 2 BauGB vorliegt. Angesichts des vorliegenden Betreuungsbedarfs ist hier von Gründen zum Wohl der Allgemeinheit auszugehen. Die Kindertagespflege beabsichtigt somit eine dem Allgemeinwohl dienende Betreuung von Kindern, welches sich aus dem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ergibt. Ein Widerspruch zum Kern der Planung wird nicht begründet, zumal die Nutzungsänderung auch nur temporär angedacht ist. Ferner vermag die Nutzungsänderung aus Gründen des Allgemeinwohls keinen Bezugsfall für andere schaffen.

Das beantragte Bauvorhaben hält überdies alle weiteren Prämissen des hiesigen Bebauungsplanes ein, die Erschließung ist gesichert. Der Stellplatzbedarf gemäß Stellplatzsatzung wird erfüllt.

2.6.      Errichtung einer Lagerhalle für Reifen und Felgen im Seilerring / Bebauungsplan Nr. 31 „Hecketstall III“ - 6. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Lagerhalle für Reifen und Felgen im Seilerring das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Sachverhalt (Auszug):

… In Summe weicht das angefragte Vorhaben in 4 Festsetzungen ab und würde somit deutlich den Planungsgrundzug berühren. Mit Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Problematik empfiehlt die Bauverwaltung nach eingehender Prüfung daher das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

2.7.      Errichtung eines Gartenhauses im Hörndlwandweg / Bebauungsplanes Nr. 15 „Holzen IV“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf isolierte Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und Dachgestaltung zur Errichtung einer Gartenhütte im Hörndlwandweg stattzugeben.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem sieben Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese drei Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage in der Sudetenstraße / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage im Dürrnbachhornweg / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage im Nattersbergweg / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“
  • Errichtung eines Energiespar-Einfamilienhauses mit Garagengebäude im Predigtstuhlweg / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“
  • Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle mit Büro in der Wagnerstraße / Bebauungsplan Nr. 54 „Hecketstall V“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage im Predigtstuhlweg / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“
  • Errichtung von zwei unbeleuchteten Werbeanlagen in der Martin-Ofner-Straße / Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum zwischen Rupertusstraße und Alzkanal“

TOP 4

Straßenverkehr:

Anordnung von Verkehrsschildern - Halteverbot in der Rupertusstraße

(Strecke des abgesenkten Gehweges gegenüber dem Feuerwehrhaus zwischen Ludwigshafener Straße bis hin zur Martin-Ofner-Straße)

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, in dem aus der Planskizze ersichtlichen Bereich ein absolutes Halteverbot mit dem Zusatzschild „frei für Feuerwehr“ anzuordnen.

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Burgkirchen hat angeregt, in der Rupertusstraße gegenüber dem Feuerwehrhaus - in dem Bereich, in dem der Gehweg abgesengt wurde - ein absolutes Halteverbot mit dem Zusatzschild „frei für Feuerwehr“ anzuordnen. Damit kann zum einen sichergestellt werden, dass die Feuerwehrleute bei einem Einsatz parken können und zum anderen gewährleistet werden, dass die Zufahrt und Abfahrt der Feuerwehrfahrzeuge nicht durch unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt wird.

Die Polizeiinspektion Burghausen wurde zum Sachverhalt gehört. Sie steht der beabsichtigten Beschilderung positiv gegenüber.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen

Bebauungsplan Nr. 19 „Östlich der Garchinger Straße“

Der Gemeinderat Unterneukirchen hat in seiner Oktober-Sitzung 2022 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 19 „Östlich der Garchinger Straße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. In der März-Sitzung 2023 erfolgte dann die Billigung des Entwurfs, der Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsverfahrens ist.

Der Anlass geht aus der Begründung hervor: Die Garchinger Straße war vor dem Bau der Ortsumfahrung der Bundesstraße B299 als Ortsdurchfahrtsstraße mit erheblichen Verkehrsaufkommen und einer Anbauverbotszone von beidseits 20 m behaftet. Von privaten Grundstücken im Siedlungsbereich konnte nicht die damalige Bundesstraße eingefahren werden. Gleichsam mussten die Wohngebäude weitgehend in den östlichen Grundstückshälften situiert werden. Westliche Teilflächen verblieben in der Regel als Gartenflächen. Vermögens der Ortsumfahrung und der straßenwegerechtlichen Abstufung der Garchinger Straße zur Ortsstraße eröffnen sich Nachverdichtungsräume, die man im Wege des Bebauungsplanes nutzen möchte. Zur Vermeidung einer ungeregelten Entwicklung im sensiblen Orteingangsbereich sieht sich die Gemeinde Unterneukirchen veranlasst, via einfachen Bebauungsplan die Siedlungsstrukturen zu ordnen.

Die hiesige Bauleitplanung entfaltet nur kommunal Wirkungen und ist nicht in der Lage, für die Rechts- und Schutzgüter der Gemeinde Burgkirchen eine Gefahr zu bilden. Sinngemäß fiel die Notifikation der Verwaltung aus.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen keine Wortmeldungen unter diesem Tagesordnungspunkt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.