Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.12.2023.

 

Die Dezember-Sitzung 2023 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Errichtung von 12 Einzelgaragen in der Pilgramstraße
    • 2.2.    Erweiterung eines Friseursalons in der Kastenstraße
    • 2.3.    Erweiterung eines Wohnhauses in der Hoechster Straße durch Aufstockung
    • 2.4.    Errichtung eines Nebengebäudes und Errichtung einer Schleppgaube auf bestehendem Wohngebäude im Holznerweg
    • 2.5.    Umbau und Erweiterung zu einem 2-Familienwohnhaus und Errichtung einer Garage in Stölzl
    • 2.6.    Nutzungsänderung einer Wohnfläche im 2. OG in eine Gewerbefläche in der Burghauser Straße
    • 2.7.    Wiederaufbau eines bestehenden 1-Familienhauses mit Garage nach Brandschaden in Schreinerbauer
    • 2.8.    Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit in Brand nahe Edhof
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Raumordnung/Bergrechtliches Erlaubnisverfahren: Antrag auf Neuerteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken auf dem Feld „Graming“ (Top 4)
  • Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen (Top 5.1. und 5.2.)
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Errichtung von 12 Einzelgaragen in der Pilgramstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“ in Form der 27. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung von 12 Einzelgaragen unter Befreiung der Festsetzung zur Baugrenze in der Pilgramstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      Erweiterung eines Friseursalons in der Kastenstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung des Friseursalons in der Kastenstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Erweiterung eines Wohnhauses in der Hoechster Straße durch Aufstockung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung des Wohnhauses durch Aufstockung in der Hoechster Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.4.      Errichtung eines Nebengebäudes und Errichtung einer Schleppgaube auf bestehendem Wohngebäude im Holznerweg / Bebauungsplan Nr. 12 „Holzen III“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Nebengebäudes unter Befreiung der Festsetzungen zur Baugrenze und Dachform sowie der Errichtung einer Schleppgaube auf dem bestehendem Wohngebäude unter Befreiung der Festsetzung zur Dachgaube im Holznerweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.5.      Umbau und Erweiterung zu einem 2-Familienwohnhaus und Errichtung einer Garage in Stölzl  

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf „Umbau und Erweiterung zu einem 2-Familienhaus und Errichtung einer Garage“ in Stölzl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6.      Nutzungsänderung einer Wohnfläche im 2. OG in eine Gewerbefläche in der Burghauser Straße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnfläche im 2. OG in eine Gewerbefläche in der Burghauser Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.7.      Wiederaufbau eines bestehenden 1-Familienhauses mit Garage nach Brandschaden in Schreinerbauer

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Wiederaufbau eines bestehenden 1-Familienhauses mit Garage nach Brandschaden in Schreinerbauer das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.8.      Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit in Brand nahe Edhof

Nach Erläuterung der Sachlage zeigte Bürgermeister Krichenbauer Verständnis für die Ängste der Anwohner. Allerdings verwies er auch darauf, dass normale im Haus verwendetet Mobiltelefone (DECT) eine höhere Strahlenbelastung darstellen als ein Mobilfunkmast. Das haben Messungen ergeben.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), dem Antrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit in Brand nahe Edhof 57a das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Keine Bekanntgaben unter diesem TOP!

TOP 4

Raumordnung/Bergrechtliches Erlaubnisverfahren: Antrag auf Neuerteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken auf dem Feld „Graming“

Sachverhalt:

1. Ausgangslage/Tatbestand: Unter dem 21.11.2023 ging bei der Gemeinde Burgkirchen vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nachrichtlich der Antrag der Firmen ESW Energiesparwerk GmbH & Co. Biothermie Altötting KG und Silenos Energy GmbH & Co. KG auf Neuerteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken auf dem Feld Graming ein. Ziel des Folgeantrags ist unverändert die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern zur Wärmeversorgung Altöttings. Ausweislich der Antragsunterlagen liegt der ermittelte Jahresenergiebedarf des Netzes bei etwa 55 GWh mit steigender Tendenz, den die Holzhackschnitzel-Anlage nicht imstande ist zu decken. Das vorläufige Erschließungskonzept sieht die Errichtung einer geothermischen Anlage mit bis zu vier Bohrungen an einem Sammelbohrplatz vor. Das auserwählte Grundstück ist südlich der Stadt Altötting auf dem Gemeindeteil Graming verortet. Programmatisch geht die Zeitplanung bis viertes Quartal 2026; vorausgesetzt die Untersuchungsergebnisse fallen erfolgversprechend aus. Die Kostenschätzung beläuft sich dabei auf 23 Mio. €.

2. Rechtliche Würdigung: Sachlich und örtliche zuständig ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, da es sich um bergfreien Bodenschatz handelt (§§ 1 BergbehördV). Vor seiner Entscheidung hat das Ministerium die Fachbehörden, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, anzuhören (§ 15 BBergG). Tangierte Kommunen erhalten den Antrag eigentlich nur zur Kenntnis, können unterdessen auch Position beziehen, nicht zuletzt zum Bedarf respektive Interesse für einen Wärmeanschluss an eine potenzielle geothermische Wärmezentrale im Erlaubnisfeld. Ausgehend vom Kartenmaterial ist das Hoheitsgebiet der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz im Norden mit dem Öttinger Forst und einem Teil des Werksgeländes nur geringfügig vom Erlaubnisfeld erfasst. Gleichwohl ergeben sich beachtenswerte Berührungspunkte mit den kommunalen Interessen.

Anzuführen sind das Wasserschutzgebiet der Gemeinden Kastl und Burgkirchen a.d.Alz und die städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz betreffend das Industriegebiet, mindestens bis zum - im Flächennutzungsplan kartierten - Heuweg. Von Bedeutung sind ferner die Planungen der Bayerischen Staatsforsten mit der Firma Qair zum Windpark im Öttiger Forst. Solange sichergestellt ist, dass die genannten Rechts-, Schutz- und Interessensgüter nicht konterkariert oder befangen werden, steht der Neuerteilung aus hiesiger Sicht nichts entgegen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, das Positionspapier mit folgendem Inhalt zu beschließen:

  • Die Gemeinde Burgkirchen steht einem Antrag auf Neuerteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken auf dem Feld „Graming“ gewogen gegenüber, wenn sichergestellt ist, dass das Wasserschutzgebiet der Gemeinden Burgkirchen und Kastl im Öttinger Forst und die städtebaulichen Entwicklungsabsichten, die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommen, nicht konterkariert werden.
  • Darüber hinaus erlauben wir uns den Hinweis zu den laufenden Planungen der Bayerischen Staatsforsten im Zusammenwirken mit der Firma Qair zum Windpark im Öttinger Forst.
  • An einem hypothetischen Anschluss besteht vor dem Gesichtspunkt der geografischen Lokation sowie den damit einhergehenden Imponderabilien kein Interesse.

TOP 5

Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen

5.1.  Umbau des Bahnübergangs Spielmann

Sachverhalt:

Der Bahnübergang Spielmann/Lehner (bei den Photovoltaikanlagen/Gemeindegrenze zur Stadt Burg­hausen) an der GV-Straße Nr. 88 (Straße von Pirach über Steinberg nach Haring und Spielmann) wird in einen beschrankten Bahnübergang umgebaut. Hierzu ist die Änderung der Beschilde­rung notwendig. Die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH hat hierzu den anlie­genden Beschilderungsplan vorgeschlagen. Die Polizei Burghausen hat sich hierzu geäußert und mitge­teilt, dass keine Einwände ge­gen den vorgesehe­nen Umbau des Bahnüberganges mit der aus dem Mar­kierungsplan ersichtlichen geplanten Beschilderung bestehen.

Die Verwaltung empfiehlt, die Beschilderung gemäß des Vorschlages der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH festzusetzen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den auf dem Gemeindegebiet Burgkirchen liegenden Bereich der Beschilderung des Bahnübergangs Spiel­mann/Leh­ner an der GV-Str. Nr. 88 gemäß der von der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH vorgeschlagene Beschil­derung nach dem Umbau des Bahnübergangs Spielmann in einen beschrankten Bahnübergang anzu­ordnen.

5.2.  Löschwasserteich in der Wagnerstraße

Sachverhalt:

Die Firma SGS GbR hat in der Wagnerstraße eine Produktions- und Lagerhalle mit Büro errichtet und im Zu­ge dessen an der Westgrenze einen Löschwasserteich geschaffen. Dieser dient neben dem Objektschutz auch der allgemeinen Löschwasserversorgung des Baugebietes.

Zur Gewährleistung der ungehinderten Feuerwehrzufahrt soll in diesem Bereich nun eine Halteverbotsbeschilderung angeordnet werden.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, in der Wagnerstraße (westlich des Anwe­sens Wagnerstraße 5) im Bereich des Löschwasserteiches die Aufstellung der Verkehrszeichen 283-10, 283-11, 283-21 (absolutes Halteverbot) und 2445 (Feuerwehrzufahrt) gemäß beiliegendem Lageplan anzu­ordnen.

TOP 6

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Änderung der Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges B-21 „Fuß- und Radweg von der Speditionszufahrt zur Gemeindegrenze Kastl“ zum „Fuß- und Radweg entlang der St 2107 zur Gemeindegrenze Kastl“

Sachverhalt:

Mit Eintragungsverfügung vom 20.10.1994 wurde der Fuß- und Radweg von der Speditionszufahrt des heutigen Chemieparks Gendorf zur Gemeindegrenze Kastl (B-21) auf Grundlage des Gestattungsvertrages mit der damaligen Hoechst AG vom 13.11.1981 gewidmet und in das Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege aufgenommen.  Bei der Durchsicht wurde nun festgestellt, dass das Teilstück vom Fuß- und Radweg Altmannsberg über den Werksparkplatz des beschränkt-öffentlichen Weges B - 21 „Fuß- und Radweg von der Speditionszufahrt des heutigen Chemieparks Gendorf zur Gemeindegrenze Kastl“ zwar in den Plänen aufgenommen, eine Widmung aber nicht vollständig erfolgt ist. Die Widmung dieses Teilstückes ist nun nachzuholen. 

B - 21 Fuß- und Radweg entlang der St 2107 zur Gemeindegrenze Kastl

Bezeichnung:                Fuß- und Radweg entlang der St 2107 zur Gemeindegrenze Kastl

Flur-Nr.:                         1806/T Gemarkung Burgkirchen

Anfangspunkt:               Fuß- und Radweg Altmannsberg (B - 11)

Endpunkt                       Gemeindegrenze Kastl

Länge (m)                     650 m

Baulastträger:               Gemeinde Burgkirchen

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Teilstück des beschränkt-öffentlichen Weges B-21 „Fuß- und Radweg von der Speditionszufahrt zur Gemeindegrenze Kastl“ noch zu widmen, der Name wird umgeändert in „Fuß- und Radweg entlang der St 2107 zur Gemeindegrenze Kastl“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung in das Bestandsverzeichnis einzutragen.

TOP 7

Bekanntgaben

7.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring

Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für zwei Grundstücke Flur-Nrn. 189/3 und 189/4 „Am Hörndlweg“ nach § 13 BauGB gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Mehring hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 die Entwurfsplanung und die Begründung vom 11.05.2023 zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke 189/3 und 189/4 „Am Hörndlweg“ nach § 13a BauGB beschlossen. Die Entwurfsplanung mit der aufgenommenen Änderung hinsichtlich der Straßenbreite vom 30.10.2023 liegt nun öffentlich aus.

Die betroffenen Grundstücke schließen unmittelbar an die Ortsbebauung ohne Bebauungsplan an und sind im aktuellen FNP bereits als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Durch die Einbeziehungssatzung sollen die Grundstücksflächen einer Wohnbebauung zugeführt werden.

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung hat ausschließlich Auswirkungen auf kommunaler Ebene und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Daher bestehen seitens des Bauamtes keinerlei Einwände gegen die vorgelegten Änderungen.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

7.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Burghausen

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 4 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 2, 13a BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45l für den Bereich Burgkirchner Straße (südlich), Bahnlinie (nördlich), Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 45b im Gewerbepark Lindach A, Gemarkung Raitenhaslach, Flur-Nrn. 1306, 1302/9, 1306/3. Gemarkung Burghausen, Flur-Nrn. 2264, 2293/2

Der Burghauser Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45l für den o. g. Bereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen. Die Entwurfsplanung mit Begründung vom 09.11.2023 sowie die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung liegen zur Einsicht vor.

Anlass der Baugebietsausweisung der derzeitig noch landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung des bestehenden „Gewerbegebietes Lindach“ auf einer innerörtlichen Fläche am Rande des bereits bestehenden Gewerbegebietes.  Auf Grund des Bedarfs ist diese Erweiterung der gewerblichen Flächen für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region und der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Burghausen erforderlich.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45l der Stadt Burghausen lässt keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen erwarten.  Aufgrund der räumlichen Nähe zum Gemeindegebiet sind hinsichtlich der zu erwartenden Schaffung von Arbeitsplätzen und des damit einhergehenden Bedarfs an Wohnraum sogar positive Folgen zu erwarten.

Daher bestehen seitens des Bauamtes keine Einwände gegen die vorgelegten Änderungen.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 8

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

8.1.    Stromausfall in der Nacht vom 1. auf den 2. Dezember 2023

Auf die Nachfrage, ob die Ursache für den Stromausfall in der Nacht vom 1. auf den 2. Dezember 2023 bekannt sei, antwortet Bürgermeister Krichenbauer, dass bisher noch keine Stellungnahme der Bayerwerke vorliege.

In Zusammenhang mit den starken Schneefällen am Freitag/Samstag letzter Woche, bedankte sich Bürgermeister Krichenbauer ausdrücklich beim Winterdienst für die geleistete Arbeit in dieser Nacht und während des ganzen Samstags. Der Bauhof war mit allem verfügbaren Mitarbeitern und Gerätschaften unterwegs um den Schneemassen herzu werden.

Er wies aber auch darauf hin, dass für alle Grundstückbesitzer eine Schneeräumpflicht besteht und das alle, die dieser Schneeräumpflicht nicht nachkommen, strafrechtlich belangt werden können.

8.2.    Stand der Erneuerung der sanitären Anlagen in der Schulturnhalle in Holzen

Eine weitere Anfrage war nach dem aktuellen Stand in Zusammenhang mit der Erneuerung der sanitären Anlagen in der Schulturnhalle in Holzen. Bürgermeister Krichenbauer erläuterte, dass sich die Reparatur bzw. Modernisierung der Duschen in den Umkleideräumen als sehr schwierig und aufwendig darstellen. Das Bauamt ist aber diesbezüglich bereits in Klärung.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.