Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.02.2023.

Die Februar-Sitzung 2023 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Tekturantrag: Errichtung des Schülerhorts St. Christophorus in der Altgendorfer Straße
    • 2.2.    Erweiterung eines Wohnhauses um eine 2. Wohneinheit, Errichtung eines Carports, eines überdachten Freisitzes und eines Abstellraumes an der Garage in Hoher-Göll-Weg
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 61 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Tekturantrag: Errichtung des Schülerhorts St. Christophorus in der Altgendorfer Straße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Tekturantrag der Gemeinde Burgkirchen auf Errichtung eines Schülerhorts in der Altgendorfer Straße 32 das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

Sachverhalt:

Beschreibung des Vorhabens: Mit Vorlage vom 20.12.2022 beantragt die Gemeinde Burgkirchen die Genehmigung für die Änderung des vorausgegangenen Bauvorhabens vom 14.09.2022. Der Ursprungsantrag wurde am 04.10.2022 in der Oktober-Sitzung 2022 des Bau- und Umweltausschusses behandelt, die Baugenehmigung folgte mit Bescheid vom 22.11.2022. Die aktuelle Änderung des Antrages bezieht sich lediglich auf die Höhe des Untergeschosses des Flachdachbaus. Aufgrund der Planung der Heizanlage außerhalb des Gebäudes und Grundstücks, soll die ursprüngliche Höhe des Untergeschosses von 4,50 m auf 2,975 m verringert werden.

Rechtliche Würdigung: Eine Änderung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist bezüglich des aktuellen Tekturantrages nicht erforderlich, daher wird auf die rechtliche Würdigung der Beschlussvorlage vom 16.09.2022 verwiesen, mit dem Ergebnis, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Einen zusätzlichen Stellplatzbedarf erfordert der Tekturantrag nicht.

2.2.      Erweiterung eines Wohnhauses um eine 2. Wohneinheit, Errichtung eines Carports, eines überdachten Freisitzes und eines Abstellraumes an der Garage in Hoher-Göll- Weg / Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen“ - 12. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung des Wohnhauses um eine zweite Wohneinheit, Errichtung eines Carports, eines überdachten Freisitzes und eines Abstellraums an der Garage unter Befreiung der festgesetzten Baugrenze und Dachform in Hoher-Göll-Weg das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Nutzungsänderung zweier Gewerbeeinheiten im Wohn- und Geschäftshaus in der Martin-Ofner-Straße

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 61 „Gewerbegebiet am Bahnhof“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 3 Gegenstimmen), die zum Entwurf für des Bebauungsplan Nr. 61 - „Gewerbegebiet am Bahnhof“ mit Begründung eingegangenen Stellungnahmen mit den in der Niederschrift aufgeführten Beschlüssen abzuwägen und den hiernach gefertigten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 - „Gewebegebiet am Bahnhof“ in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Die Bahn hat die bahnrechtlich als Lagerplatz bezeichnete Fläche am Bahnhof verkauft. Der Käufer hat auf der Fläche mehrere Lagercontainer aufgestellt und nachträglich eine Baugenehmigung hierzu beantragt. Im Rahmen des Bauantragsverfahren hat das Landratsamt festgestellt, dass das im Flächennutzungsplan als Fläche für die Bahn deklarierte Baugrundstück im Außenbereich ist und deshalb eine Baugenehmigung nur erteilt werden kann, wenn in diesem Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies hat der neue Eigentümer beantragt. Gleichzeitig hat dieser sich bereits im Vorfeld der Planungen vertraglich dazu verpflichtet, die Kosten der Bauleitplanungen zu übernehmen.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Gewerbegrundstücke nicht vorhanden sind bzw. nicht zur Verfügung stehen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dies kann im Parallelverfahren erfolgen.

Bevor die Bauleitplanungen angestoßen werden konnten, musste das bahnrechtlich als Grundstück für Bahnbetriebszwecke deklarierte Grundstück für bahnfremde Nutzungsmöglichkeiten freigestellt werden. Dies hat das Eisenbahn-Bundesamt mit Schreiben vom 28.05.2020 mitgeteilt.

Die jetzige Aufstellung von Lagercontainern entspricht der bisherigen Nutzung als Lagerplatz. Diese Nutzung soll neben anderer gewerblichen Nutzungen auch im künftigen Gewerbegebiet möglich sein.

Zum Antrag auf die für die Nutzung als Gewerbeflächen notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hat der Eigentümer entsprechende Vorentwürfe für die beantragen Bauleitplanungen vorgelegt. Diese wurden dem Bau- und Umweltausschuss in der Juni-Sitzung 2020 und dem Gemeinderat in der Juni-Sitzung 2020 vorgestellt.

Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung die Aufstellungsbeschlüsse für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 61 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden am 30.07.2020 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Mit Email vom 30.07.2020 wurde die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich bis einschließlich 31.08.2020 über Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB zu äußern.

Die zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Mai-Sitzung 2022 des Gemeinderates abgewogen. Der anschließend gefertigte Entwurf wurde gebilligt. Dieser lag in der Zeit von 09.06. bis 11.07.2022 öffentlich aus. Die Auslegung wurde durch Aushang und Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde am 02.06.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17.06.2022 Gelegenheit gegeben, zur Entwurfsplanung Stellung zu nehmen.

Über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Dezember-Sitzung 2022 des Gemeinderates die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Der hiernach gefertigte Entwurf der Änderungssatzung in der Fassung vom 06.12.2022 wurde gebilligt.

Da die Änderungen nicht gravierend sind und nur wenige der bisher beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange tangieren, wurde die Trägerbeteiligung auf die betroffenen Träger begrenzt und der Zeitraum der Beteiligung angemessen auf die Zeit von 02.01.2023 bis 16.01.2023 verkürzt. Die Auslegung wurde mit Bekanntmachung vom 22.12.2022 ortsüblich an den Aushängen und auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen lagen den Sitzungsunterlagen bei. Die Verwaltung schlägt vor, diese mit den aus der Anlage ersichtlichen Abwägungsvorschlägen abzuwägen und dem Gemeinderat zu empfehlen, den nach den Abwägungsvorschlägen gefertigten Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung zu beschließen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Halsbach

2. Änderung der Außenbereichssatzung „Eneck/Eicheck“

Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchweidach hat der Gemeinde Burgkirchen mitgeteilt, dass der Gemeinderat Halsbach die Aufstellung der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Eneck/Eicheck“ beschlossen hat. Novelliert werden ausschließlich textliche Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Dachgestaltung. Ausgehend von der Begründung liegt der Fokus in der Optimierung der bodenrechtlichen Nutzungsmöglichkeiten. Nordwestlich vom Halsbacher Ortsteil Thalhausen gelegen ist die Planung allein aus räumlichen Aspekten nicht in der Lage, Belange der Gemeinde Burgkirchen zu tangieren. Folgerichtig hat die Bauabteilung das Einverständnis am 16.01.2023 übermittelt.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching

Bebauungsplan Nr. 23 „Oberberg“

Die Gemeinde Garching ist im Begriff, den Bebauungsplan Nr. 23 „Oberberg“ aufzustellen. Dazu traf der Gemeinderat am 04.04.2022 den notwendigen Aufstellungsbeschluss. Geografisch im Süden des Ortsteil Wald verortet, soll die Satzung Grundlage für eine Bebauung von neun Parzellen mit Einfamilienhäusern werden. Deklariert als allgemeines Wohngebiet rührt die Ausweisung auf dem Grundgedanken, diesen Bereich baulich moderat zu arrondieren. Am 11.07.2022 billigte der zuständige Bau-, Umwelt- und Technikausschuss den infolge der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung überarbeiteten Entwurf und legte diesen bis 26.02.2023 aus. Gleichsam wurden Träger öffentlicher Belange um Statement ersucht. Schutzgüter respektive Interessen der Gemeinde Burgkirchen konnten nach sorgsamer Prüfung nicht ausgemacht werden, weshalb keine (abträgliche) Einlassung zum Verfahren eingebracht wurde.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.3.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring

Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Lindach 1“

Die Gemeinde Mehring greift die etikettierte Bauleitplanung erneut auf, da das Verfahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen 2014 wohl nicht weiterverfolgt wurde. Seinerzeit betrieb man das Plangebungsverfahren im Benehmen mit der Stadt Burghausen mit dem Ziel, Betrieben die baurechtliche Möglichkeit für Erweiterungen sowie Logistikunternehmen die Ansiedlung zu verschaffen. Gleichzeitig sollte der Bebauungsdruck auf die nördlichen Wald- und Freiflächen genommen werden. Wie der Beratungsfolge entnommen werden kann, sind die Burgkirchner Gremien in den Jahren 2013/2014 von der in Rede stehenden Städtebauplanung unterrichtet worden. Einwände wurden zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens vorgetragen. Gründe im hiesigen Wiederaufnahmeverfahren hiervon abzuweichen sind ebenfalls inexistent. Die Lage des Gebietes wird aufgezeigt. Deshalb hat die Bauabteilung der Gemeinde Burgkirchen am 25.01.2023 abermals das Einverständnis übermittelt.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.4.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Tittmoning

58. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 3.9 „Schmerbach-Ost“

Mit der angezeigten Bauleitplanung geht das städtische Ziel der Verlegung des kommunalen Bauhofs und ggf. Begründung weitere gemeindlicher Einrichtungen, nicht zuletzt einer Fernwärmezentrale einher. Den grundlegenden Aufstellungsbeschluss fasste der Stadtrat der Stadt Tittmoning bereits am 21.01.2020. Räumlich ist der Geltungsbereich im südlichen Ortseingang der Stadt Tittmoning verortet. Derzeit als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt, erfährt das etwa über 1 ha große Areal erstmalig eine bodenrechtliche Nutzung in Gestalt eines Gewerbegebietes. Via Mitteilung informierte die Stadtverwaltung die Gemeinde Burgkirchen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und stellte anheim, sich zu dieser zu äußern. Akkurat geprüft, konnte die gemeindliche Bauabteilung keine Interessenseinbußen respektive Schutzgütertangierungen ausmachen. Das Prüfergebnis wurde der Stadt Tittmoning am 31.01.2023 weitergegeben.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.5.    Sanierungsbedürftige Entwässerungsleitungen im Bereich des Parkplatzes Keltenhalle / Freibad / Burghauser Straße

Mitteilung über Rodungsarbeiten wegen Wurzeleinwuchs.

Die Keltenhalle wurde im letzten Jahr mehrfach bei schweren Regenfällen geflutet. Glücklicherweise konnte dieses Wasser mehr oder weniger schadlos über den daneben liegenden Kanalanschluss abgeleitet werden, so dass sich die Überflutung in der Halle nicht weiter ausbreiten konnte.

Grund für die Überflutung war, dass die Entwässerungsleitungen und der Anschlussschacht im Bereich des Parkplatzes durch Wurzeleinwuchs und Fremdkörper verstopft waren.

Nachdem diese Verstopfung beseitigt wurde, wurde durch eine weitere Kamerabefahrung festgestellt, dass die gesamte Leitung äußerst massiv durch Wurzeleinwuchs beeinträchtigt ist. Diese Wurzeln wurden daraufhin als erste Maßnahme entfernt. Bei einer weiteren Kamerabefahrung wurde auch festgestellt, dass es im Bereich der Burghauser Straße auch massive Infiltrationen gibt. Der Umfang dieser Schäden wird noch weiter erforscht, damit dann eine Sanierung geplant und geschrieben werden kann. Diese Arbeiten sind noch für 2023 vorgesehen.

Um erneuten Wurzeleinwuchs und damit erneute Verstopfungen zu verhindern, ist es erforderlich, die Bäume in einem Streifen von jeweils etwa 10 m links und rechts neben den Leitungen zu entfernen. Dies muss bis Ende Februar 2023 erledigt werden, da sonst die Bäume nicht mehr gefällt werden dürfen. Würden die Bäume stehen bleiben, können die Wurzeln schnell wieder einwachsen und die vorhandenen Schäden noch verschlimmern. Wenn sich die Schäden weiter ausweiten ist dann ggf. keine grabenlose Sanierung mit einem Schlauchliner mehr möglich und muss teuer in offener Bauweise erfolgen. In den Bereichen mit Infiltration kann es durch das Ausschwemmen von Feinteilen zu Setzungen im Fahrbahnbereich kommen. Auch hier das weitere Vorgehen geplant. Hier werden voraussichtlich keine Bäume gefällt. Als Ausgleich für den Wegfall der Bäume ist geplant, dass in gemeindeeigenen Flächen neue Bäume gepflanzt werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.6.    TenneT: 380-kV-Ersatzneubau im Abschnitt 1 Pirach - Tann

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-kV-Leitung von Pirach nach Pleinting und damit den Ersatz der bestehenden Leitung. TenneT informiert nun darüber, dass die Kartierungsarbeiten entlang des Raumordnungskorridors vom 01.03.2023 bis 31.08.2023fortgesetzt werden.

Einzelheiten dazu sind auf der Homepage der Gemeinde Burgkirchen zu finden.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Wie geht es mit dem Glasfaserausbau weiter? Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass derzeit verschiedene Telekommunikationsanbieter für ihre Produkte werben und prinzipiell alle das Recht haben „ihr“ Glasfaserkabel zu verlegen.

Nahversorgung in Hirten: Im Ortsteil Hirten bestehen bereits seit längerer Zeit keine Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglich Lebens mehr. Vor allem ältere Personen bzw. Personen ohne Auto sind davon betroffen. Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass derzeit nur fahrende Bäcker und Metzger unterwegs sind. Obwohl in der Vergangenheit bereits viele Gespräche geführt wurden, zeichnet sich hier leider in naher Zukunft noch keine Lösung ab.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.