Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.11.2023.

Die November-Sitzung 2023 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • 2. Baugesuche (Top 2)
  • 2.1. Errichtung einer Holzgarage für PKW und landwirtschaftliche Geräte in Stölzl 37   
  • Baugesuche im Freistellungsverfahren (Top 3)
  • 3.1 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage in Dürrnbachhornweg 6
  • 3.2 Errichtung eines Hackschnitzelheizwerkes zur Wärmeversorgung der umliegenden Gebäude in der Altgendorfer Straße
  • 3.2 Errichtung einer Gewerbehalle in der Maurerstr. 2
  • Bekanntgaben (Top 4)
  • 4.1 Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden – Gemeinde Emmerting; Öffentliche Auslegung der 6. Erweiterung der Innenbereichssatzung Unteremmerting
  • Anfragen (TOP 5)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1   Errichtung einer Holzgarage für PKW und landwirtschaftliche Geräte in Stölzl 37

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Holzgarage für PKW und landwirtschaftliche Geräte in Stölzl 37 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Rechtliche Würdigung

Formal-rechtlich nicht der Verfahrensfreiheit unterliegend bedarf das Vorhaben einer Baugenehmigung, für welche die Bauherrschaft eine Bauvoranfrage stellt.

Planungsrechtlich ist das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen, da das Vorhaben weder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles noch im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt.

Als sonstiges Vorhaben richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB und setzt voraus, dass die öffentlichen Belange nicht tangiert sind und die Erschließung gesichert ist. Nach gründlicher und eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage werden öffentliche Belange durch die Verwirklichung des Bauvorhabens nicht beeinträchtigt; die Erschließung ist angesichts vorhandenen Baubestands ebenfalls gesichert.

Zusätzliche Stellplätze sind für das Bauvorhaben nicht erforderlich, vielmehr werden sie hierdurch geschaffen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

3.1  Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage in Dürrnbachhornweg 6

Beschluss:

Der Sachverhalt wird ohne Beschluss zur Kenntnis genommen.

3.2  Errichtung eines Hackschnitzelheizwerkes zur Wärmeversorgung der umliegenden Gebäude in der Altgendorfer Straße

Beschluss:

Der Sachverhalt wird ohne Beschluss zur Kenntnis genommen.

3.3   Errichtung einer Gewerbehalle in der Maurerstr. 2

Beschluss:

Der Sachverhalt wird ohne Beschluss zur Kenntnis genommen.

TOP 4

Bekanntgaben

4.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden – Gemeinde Emmerting;

Öffentliche Auslegung der 6. Erweiterung der Innenbereichssatzung Unteremmerting

Der Gemeinderat Emmerting hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 die Entwurfsplanung und die Begründung vom 12.09.2023 zur 6. Erweiterung der Innenbereichssatzung Unteremmerting für das Grundstück Fl.-Nr. 265/t (Teilfläche), Untere Dorfstraße, Emmerting, nach § 13 BauGB gebilligt und die öffentliche Auslegung angeordnet. Bis 24.11.2023 kann jedermann Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken zu den ausgelegten Unterlagen abgeben.

Anlass der Bauleitplanung ist die geplante Ausweisung des betroffenen Grundstücks als Bauland.

Die 6. Erweiterung der Innenbereichssatzung hat ausschließlich Auswirkungen auf kommunaler Ebene und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen a.d.Alz. Daher bestehen seitens des Bauamtes keinerlei Einwände gegen die vorgelegten Änderungen.

Ohne Beschlussfassung zur Kenntnisnahme.

TOP 5

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.