Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.10.2023.

Die Oktober-Sitzung 2023 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Isolierte Befreiung: Errichtung einer Mauer zur Südseite im Jeschkenweg
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen: E-Ladestation „An der Straß“ (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Isolierte Befreiung: Errichtung einer Mauer zur Südseite im Jeschkenweg 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Einfriedungshöhe zur Errichtung einer Mauer in Jeschkenweg stattzugegeben.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese beiden Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines Satteldaches auf einem Flachdach-Reihenhaus im Brünnsteinweg / Bebauungsplan Nr. 11 „Holzen II“ - 6. Änderung
  • Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage im Dürrnbachhornweg / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“

TOP 4

Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen: E-Ladestation „An der Straß“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die beiden an der Ladesäule für Elektroautos „An der Straß“ befindlichen Parkplätze als Parkplätze für Elektroautos zu kennzeichnen.

Folgende Beschilderung ist vorzunehmen:

  • Hinweisschild: Zeichen 365-65 „Ladestation“
  • Verkehrszeichen: VZ 314 („Parkplatz“) mit Zusatzzeichen 1010-66 „Elektrisch betriebene Fahrzeuge“

Sachverhalt:

Die ITF-Systemhaus GmbH in „An der Straß“ hat auf ihrem Betriebsgrundstück zu den öffentlichen Parkplätzen „An der Straße“ hin eine E-Ladestation für 2 PKWs errichtet und eine entsprechende Kennzeichnung mit Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren beantragt. Die beantragte Ausweisung der E-Ladestation ist sinnvoll.

Die Polizeiinspektion Burghausen wurde als zuständige Polizeidienststelle zur vorgetragenen Beschilderung um Stellungnahme gebeten. Es wird empfohlen, die E-Ladestation als Parkplatz für zwei Elektro-Fahrzeuge auszuweisen.

Die Verwaltung empfiehlt, die Beschilderung gemäß des Vorschlages der Polizeiinspektion Burghausen festzusetzen.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Dach des Bürgerzentrums (BÜZ)

Die Arbeiten am undichten Dach des Bürgerzentrums sind abgeschlossen. Das Dach ist nun endlich dicht (erstmals seit der Eröffnung am 05.05.2005). Nun erfolgt noch die Endabnahme. 

5.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1, § 4a Absatz 2 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht

Der Gemeinderat Kastl hat in seiner Sitzung am 07.06.2022 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung am 04.07.2023 wurde der Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht und mit der Begründung in der Fassung vom 04.07.2023 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ziel und Zweck dieser Maßnahme ist die Aktualisierung und Digitalisierung des FNP. Zusätzlich wurde ein Landschaftsplan erstellt und in den FNP integriert, sodass auf einen Blick die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die kommunalen Ziele für das Gemeindegebiet erkennbar sind. Dies bildet künftig die Grundlage für die zur Abwägung anstehenden Handlungsfelder.

Die geplanten Anpassungen der bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan betreffen ausschließlich kommunale Belange und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Daher bestehen seitens des Bauamtes keinerlei Einwände gegen die vorgelegten Änderungen.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen bzw. wurden folgende Themen angesprochen:

  • Ein großer Dank wird für die Arbeiten am Spielplatz in der Kantstraße ausgesprochen.
  • Gibt es in der Gemeinde Burgkirchen einen öffentlichen Trinkbrunnen? In der Gemeinde Burgkirchen gibt es bis dato keinen öffentlichen Trinkbrunnen. Begründung: Da es mit der Einhaltung der Hygienevorschriften große Probleme geben könnte, nimmt die Verwaltung bisher Abstand davor.
  • Die Bahn hat die Anlieger wegen des Ausbaus angeschrieben und das Projekt ABS38 vorgestellt. Weiter Informationen sind im Internet unter

Home - ABS38

zu finden.

  • Ist eine öffentliche Veranstaltung mit QUAIR hinsichtlich des Windparks geplant? Ja, sobald weitere stichhaltige Informationen vorliegen wird zuerst der Gemeinderat informiert und dann soll es eine Bürgerversammlung geben.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.