Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Baugesuche (Top 2)
- 2.1. Errichtung eines 1-Familienhaus mit Garage
- 2.2. Errichtung eines Wintergartens mit zwei Terrassenüberdachungen und Errichtung eines Geräteschuppens
- 2.3. Errichtung einer Fluchttreppe
- 2.4. Nutzungsänderung einer Bürofläche in eine Physiotherapiepraxis im Erdgeschoss
- 2.5. Nutzungsänderung eines Gebäudeteils für private Nutzung
- Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
- Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen (Top 4.1. und 4.2.)
- Bekanntgaben (Top 5)
- Anfragen (Top 6)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Baugesuche
2.1. Errichtung eines 1-Familienhaus mit Garage in der Margarethenstraße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage unter Befreiung der Festsetzung zur Baugrenze in der Margarethenstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.2. Errichtung eines Wintergartens mit zwei Terrassenüberdachungen und Errichtung eines Geräteschuppens in der Margarethenstraße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Wintergartens mit zwei Terrassenüberdachungen und der Errichtung eines Geräteschuppens unter jeweiliger Befreiung von der Baugrenze und für die Errichtung eines Geräteschuppens der Befreiung von der Baugrenze und den Festsetzungen der Dachform/Dachneigung in der Margarethenstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.3. Errichtung einer Fluchttreppe in Hinterberg
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Fluchttreppe in Hinterberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.4. Nutzungsänderung einer Bürofläche in eine Physiotherapiepraxis im Erdgeschoss in der Ortlehnerstraße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Bürofläche in eine Physiotherapiepraxis im Erdgeschoss unter Befreiung von der Festsetzung als Bürogebäude in der Ortlehnerstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.5. Nutzungsänderung eines Gebäudeteils für private Nutzung in Zäunach
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Gebäudeteils für private Nutzung in Zäunach das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 3
Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen
Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese beiden Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.
- Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit 2 Doppelgaragen und 4 Carports am Wetterkreuzweg/ Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“
- Errichtung eines 1-Familienhauses im Predigtstuhlweg/Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“
TOP 4
Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen …
Top 4.1. … Halteverbot in der Zufahrt zum Bauhof
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, auf der östlichen Seite des zu den Anwesen Mozartstraße 1 a bis 2, 3 a und 5 a führenden Straßenstiches der Mozartstraße ein absolutes Halteverbot (VZ 283) zu erlassen.
Sachverhalt:
Die Ausfahrt der Bauhoffahrzeuge wird insbesondere im Winter durch parkende Fahrzeuge im Straßenstich der Mozartstraße zum Bauhof stark behindert. Die Verschärfung der Parksituation hat sich durch den Neubau eines Anwesens in der Mozartstraße ergeben. Um die ungehinderte Ein- und Ausfahrt zu gewährleisten, soll auf der östlichen Seite des Straßenstiches ein absolutes Halteverbot festgesetzt werden. Auf der westlichen Seite des Straßenstiches besteht schon ein Halteverbot.
Die Polizeiinspektion wurde zur beabsichtigten Anordnung des Halteverbotes angehört. Der Verkehrssachbearbeiter hat noch keine Stellungnahme abgegeben.
Top 4.2. … Anordnung des Verkehrszeichens „Kinder“ auf der Gemeindeverbindungsstraße im Bereich Kastenlemoos/Gattern (GV-37)
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, vor den Anwesen Kastenlemoos 1 bzw. in der Gegenrichtung vor dem Anwesen Gattern 3 das Verkehrszeichen 136-10 „Kinder“ anzuordnen.
Sachverhalt:
Die Gemeindeverbindungsstraße 37 von der St 2357 über Kastenlemoos zur B 20 ist im Bereich Kastenlemoos/Gattern auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h beschränkt. Grund der Beschränkung ist der Schutz der Anlieger in diesem Bereich. Laut Mitteilung von Anwohnern wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen Fahrzeughaltern nicht eingehalten. Eine durchgeführte Geschwindigkeitsmessung in diesem Bereich bestätigt, dass sich tatsächlich überdurchschnittlich viele Kraftfahrer und insbesondere auch LKW-Fahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Dies stellt insbesondere eine Gefahr für die dort wohnenden Kinder dar. Im genannten Bereich leben derzeit 7 Kinder unter 10 Jahre.
Die Verkehrssituation wurde unter Einbeziehung der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung mit der Polizeiinspektion besprochen. Die Aufstellung des Gefahrenzeichens „Kinder“ wurde empfohlen. Darüber hinaus wird von der Polizei in diesem Bereich eine neue Messstelle eingerichtet. Sobald Ergebnisse der Messungen vorliegen, wird dies die Polizei mitteilen.
TOP 5
Bekanntgaben
Europasteg
Der Europasteg wurde für den Fahrradverkehr auf weiteres gesperrt, weil die Erhöhung des Brückengeländers zum Schutz vor Abstürzen von Radfahrern brüchig ist. Die Sanierung des Europastegs ist geplant.
PFOA-Problematik
Bekanntlich sind die Leitlinien des Freistaates Bayern hinsichtlich der Nachweisgrenze für PFOA schärfer als der Leitfaden des Bundes. Eine Anlieferung von Bodenaushub an die Kiesgruben ist deshalb bayernweit nur möglich, wenn die verpflichtende Beprobung unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Auf Intervention von lokalen und überörtlichen Vertretern beim bayerischen Umweltministerium wird nun der Leitfaden des Bundes angewendet. Untersuchungen sind weiterhin Pflicht, jedoch gibt es einen höheren Leitwert. Bei Einhaltung des Leitwertes ist somit eine Anlieferung an die Kiesgruben wieder möglich. Kleinmengen unterhalb 500m3 unterliegen der Bagatellgrenze und dürfen ohne Untersuchung angeliefert werden. Hier sollte eine Anfrage an das Landratsamt (Herr Hüttl) erfolgen.
TOP 6
Anfragen
Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Keine Wortmeldungen unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.