Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.06.2024.

Die Juni-Sitzung 2024 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 3. Bürgermeister Michael Windsperger geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenpavillons
    • 2.2.    Bau eines Wintergartens und Carports
    • 2.3.    Errichtung einer Terrassenüberdachung
    • 2.4.    Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafohaus
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Straßenverkehr: Prüfung einer zeitlich befristeten Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Schule in der Wendelsteinstraße (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

3. Bürgermeister Windsperger begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenpavillons an der Sudetenstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze zur Errichtung eines Gartenpavillons in der Sudetenstraße stattzugegeben.

2.2.      Bau eines Wintergartens und Carports am Zwieselweg

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Wintergartens und eines Carports im Zwieselweg unter Befreiung von der Dachform, Dacheindeckung, Dachneigung (Wintergarten) und der Baugrenze (Carport) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Schreinerbauerstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Schreinerbauerstraße das gemeindliche Einvernehmen unter Befreiung von der Dachform, Dachneigung und der Baugrenze zu erteilen.

2.4.      Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafohaus an der Wagnerstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafohaus in der Wagnerstraße unter Befreiung der Festsetzung zur Pflanzung von einem (1) großkronigen Laubbaum je 500 m² Grundstücksfläche das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 4

Straßenverkehr: Prüfung einer zeitlich befristeten Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Schule in der Wendelsteinstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Wendelsteinstraße im Straßenabschnitt zwischen Watzmannring und Weberau zeitlich nicht  zu beschränken.

Sachverhalt:

Mit Anordnung vom 16.07.2020 wurde in der Wendelsteinstraße im Bereich zwischen Watzmannring und Weberau (Bereich der Mittelschule Burgkirchen und des Paul-Gerhart-Kindergartens) eine Ge­schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Zusätzlich zur Anordnung der Geschwindigkeitsbe­grenzung wurden jeweils am Beginn der 30 km/h-Beschränkung Geschwindigkeitsanzeigen mit Hinweis auf die gefahrenen Geschwindigkeiten aufgestellt. Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer sich größtenteils an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Eine Holzner Bürgerin hat nun angefragt, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung in Holzen zeitlich be­schränkt werden kann.

Gemäß IMS vom 02.08.2017 (Änderung des IMS vom 18.05.2017), die auf der Änderung der Straßenver­kehrsordnung vom 30.11.2016 und der Änderung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zur Straßen­verkehrsordnung basiert, bittet das Innenministerium, bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegren­zungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und zeitliche und räumliche Beschränkung auf die Öffnungszeiten der jeweils betroffenen Einrichtung zu beschränken. Dies sind bei Mittelschule und Kindergarten die Zeiten zwischen 7 Uhr und 17 Uhr. Außerdem findet am Schulgelände außerhalb der Schulzeiten bis in die Abendstunden hinein und auch am Wochenende regelmäßig Sportbetrieb statt.  Aus diesem Grund wurde die Anordnung seinerzeit zeit­lich nicht begrenzt.

Aufgrund der Anfrage der Bürgerin wurde die Polizei um Stellungnahme gebeten. Diese hat bezüglich der zeitlichen Beschränkung mitgeteilt, dass unter Einbeziehung des genannten IMS die Überlegung nach einer zeitlichen Beschränkung durch­aus berechtigt sei. 

Da sich im Bereich der Schule auch in den Abendstunden viele Kinder und Jugendliche aufhalten, die die Straße überqueren, hält die Verwaltung eine zeitliche Beschränkung der Geschwindigkeitsbegren­zung für gefährlich. Im Inte­resse der Verkehrssicherheit sollte es nicht der Beurteilung der einzelnen Ver­kehrsteilnehmer überlassen werden, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gerade geboten ist. Die durchgängig bestehende 30 km/h-Beschränkung hat sich bewährt. Sie wurde unter Berücksichtigung der an der Anlage vorherrschenden Verkehrssituation bewusst so erlassen und gibt Klarheit und Sicherheit für alle Verkehrsteilneh­mer.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung in der Wendelstein­straße zwischen Watzmannring und Weberau nicht zeitlich zu begrenzen.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Burghausen

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 4 Absatz 1, 2 Absatz 1 Satz 2, 13a BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29g „Salzachzentrum“ sowie die Gesamtänderung der Bebauungspläne 29f und 29c, Teiländerung der Bebauungspläne 29d und 41

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat am 21.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 29g für den Bereich Salzachzentrum, Badhöringer Straße (östlich), Robert-Koch-Straße (nördlich), Marktler Straße 35, 35, 37, 43, 45 und 45a mit Gesamtänderung der Bebauungspläne 29f und 29c und Teiländerung der Bebauungspläne 29d und 41 beschlossen. Grundlage für die Planung ist der Bauantrag zur Errichtung des VR-Salzachzentrums in der Marktler Straße, das hierzu von der Bauverwaltung entwickelte Bebauungsplankonzept Nr. 29g vom 19.04.2024 liegt nun inkl. Begründung und allen weiteren Unterlagen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich wurde am 16.04.2024 ein Bauantrag zur Errichtung eines Hochschulgebäudes eingereicht, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde für die Errichtung einer Heizzentrale eingereicht.

Nachdem die Grundstückseigentümer im Bereich des „Salzachzentrums" gewechselt haben und die neuen Grundstückseigentümer ein geändertes Bebauungskonzept verfolgen, müssen die Bebauungspläne vollständig bzw. teilweise geändert werden. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet für die Burghauser Neustadt. Die angestrebte Entwicklung entspricht den Zielen der Sanierungssatzung und soll einer drohenden Verödung der Innenstadt entgegen wirken. Auf der Konversionsfläche werden mit diesem Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verdichtete Bebauung geschaffen. Einer verstärkten Innenentwicklung verbunden mit einer höheren vertikalen und horizontalen Grundstücksausnutzung wird ebenso wie der Mobilisierung von Wohnbauflächen Rechnung getragen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29g der Stadt Burghausen lässt keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen erwarten. Seitens der Bauverwaltung bestehen daher keine Einwände gegen die vorgelegte Bauleitplanung.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.2.    Sanierung Stahlbrücke

Das Bauamt gibt bekannt, dass die Sanierungsarbeiten an der Stahlbrücke am 10.06.2024 beginnen. Daher wird die Brücke ab diesem Zeitpunkt gesperrt. Die Sanierungsarbeiten sollen denn bis Mitte August abgeschlossen sein.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Es wurde nachgefragt, ob die sanierten Rückhaltebecken in Hirten bei dem Starkregenereignis der letzten Tage ihren Dienst  getan haben. Hierzu konnten aktuell keine Angabe gemacht werden, der Sachverhalt wird jedoch geprüft werden. Sicher ist aber, dass es im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Burgkirchen bisher keinen einzigen Hochwasserschadenseinsatz gab.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.