Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Baugesuche (Top 2)
- 2.1. Isolierte Befreiung: Errichtung Terrassenüberdachung
- 2.2. Erweiterung und Aufstockung der Doppelhaushälfte
- 2.3. Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage
- 2.4. Nutzungsänderung eines Wettbüros in Flächen für den Online-Handel
- 2.5. (Teil-)Umbau und Nutzungsänderung von Büros zum Imbiss
- Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
- Bekanntgaben (Top 4)
- Anfragen (Top 5)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Baugesuche
2.1. Isolierte Befreiung: Errichtung Terrassenüberdachung im Häuslmaderweg
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung im Häuslmaderweg unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.2. Erweiterung und Aufstockung der Doppelhaushälfte in der Kantstraße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung der Doppelhaushälfte in der Kantstraße das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
2.3. Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage in Höresham
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage nähe Höresham unter dem Hinweis, das Gebäude so zu planen, dass es vollständig im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Höresham liegt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.4. Nutzungsänderung eines Wettbüros in Flächen für den Online-Handel am Max-Planck-Platz
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Wettbüros in Flächen für den Online-Handel am Max-Planck-Platz das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.
2.5. (Teil-)Umbau und Nutzungsänderung von Büros zum Imbiss in der Mozartstraße /
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf (Teil-)Umbau und Nutzungsänderung von Büros in einen Imbiss in der Mozartstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 3
Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen
Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese drei Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.
- Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing III“
- Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
- Errichtung von Büro- und Aufenthaltscontainern und einer Lagerhalle im Chemiepark Gendorf / Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“
TOP 4
Bekanntgaben
4.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Altötting
Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Erneuerbare Energien / Recycling / landwirtschaftliche und umwelttechnische Dienstleistungen“
Der Stadtrat der Stadt Altötting hat in seiner September-Sitzung 2024 den Entwurf der 48. Flächennutzungsplanänderung gebilligt. Die Stadt Altötting beabsichtigt den rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan am östlichen Stadtrand von Altötting durch das Deckblatt Nr. 48 zu ändern und die Fläche zukünftig als Sondergebiet (SO) Sondergebiet "Erneuerbare Energie - Umwelttechnik" nach § 11 BauNVO darzustellen. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Darstellung einer Sondergebietsfläche „Erneuerbare Energie - Umwelttechnik" zur Erweiterung der Flächen des Energiesparwerks sowie zur An- und (Teil-)Aussiedlung eines Betriebes für Recycling, Kompostierung, landwirtschaftliche und umwelttechnische Dienstleistungen am östlichen Stadtrand von Altötting im direkten Anschluss an das bestehende Sondergebiet „Erneuerbare Energie“. Die Planungsfläche zum Schutz des Landschaftsbildes nach Norden hin eingegrünt. Damit soll die planungsrechtliche Grundlage für die Planungsabsicht der Stadt Altötting geschaffen und die Flächen dahingehend geordnet werden. Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
4.2. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching
Änderung des Bebauungsplanes Nr. BIII Wald a.d.Alz, Birkenstraße 1a - öffentliche Auslegung gemäß § 13 und § 4 Absatz 2 BauGB
Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der Gemeinde Garching hat in seiner September-Sitzung 2024 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplans BIII für den Umgriff des Flurstücks 220/15 (Birkenstraße 1a), im vereinfachten Verfahren zu ändern. Anlass der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Die Bauleitplanung hat ausschließlich Auswirkungen auf kommunaler Ebene und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens des Bauamtes bestehen keine Einwände.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
4.3. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2, § 4a Absatz 3 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht
Der Gemeinderat Kastl hat in seiner August-Sitzung 2024 den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit der Begründung, integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 06.08.2024 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ziel und Zweck dieser Maßnahme ist die Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans (FNP). Zusätzlich wurde ein Landschaftsplan erstellt und in den FNP integriert, sodass auf einen Blick die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die kommunalen Ziele für das Gemeindegebiet erkennbar sind. Dies bildet künftig die Grundlage für die zur Abwägung anstehenden Handlungsfelder. Die geplanten Anpassungen der bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan betreffen ausschließlich kommunale Belange und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Daher bestehen seitens des Bauamtes keinerlei Einwände gegen die vorgelegten Änderungen.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
4.4. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet Maierhof“ - Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die Gemeinde Kastl hat in seiner März-Sitzung 2017 beschlossen, den Bebauungsplan GE Maierhof mit dem Deckblatt Nr. 2 zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nummern 356 (T), 480/1 (T), 480/5 (T), 480/6, 519 (T), 536 (T), 545 (T), 545/2 (T), 582 (T) und 608 (T), der Gemarkung Unterkastl. Innerhalb der Änderung sollen bereits genehmigte Gewerbeflächen und Ausgleichsflächen verschoben werden. Weiterhin soll im Norden und im Süden das Gewerbegebiet erweitert werden. Parallel zur 2. Änderung wird ein neuer Flächennutzungsplan mit den entsprechend dargestellten Flächen aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch die Verschiebung von bereits genehmigten Gewerbeflächen innerhalb des Geltungsbereiches eine Entwicklung entlang der Moosener Straße in Richtung Süden vorzubereiten. Weiteres Ziel des Bauleitplanes ist es, die bereits ausgewiesenen Ausgleichsflächen nach aktueller Nutzung der Flächen zu verschieben. Es wird weiterhin notwendig sein, externe Flächen für den Ausgleich heranzuziehen. Die Bauleitplanung hat ausschließlich Auswirkungen auf kommunaler Ebene und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens des Bauamtes bestehen keine Einwände.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
TOP 5
Anfragen
Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:
- Geh- und Radweg neben der Eisenbahnbrücke: Der Geh- und Radweg von Burgkirchen nach Gendorf auf dem Stahlsteg neben der Eisenbahnbrücke wird vom 11. bis 13.11.2024 noch einmal gesperrt. In dieser Zeit werden noch die fehlenden Gummidichtprofile eingebaut. Dann ist die Sanierung endgültig abgeschlossen.
- PFOA: Zum Umgang mit PFOA-belastetem Bodenmaterial haben sich keine neuen Informationen ergeben. Aber der bayrische Leitfaden soll an den Bundesleitfaden angeglichen werden. Der bayrische Leitfaden sieht eine 0-Grenze vor. Der Bundesleitfaden ist nicht so streng. Beim bayrischen Leidfaden sind die Grenzwerte um den Faktor 10-fach verschärft. Dazu gibt es aber leider noch keine schriftlichen Bestätigungen. Alle Gemeinden im Landkreis Altötting und der Landkreis Altötting hoffen auf eine baldige und vernünftige Lösung.
- Chemiepark Gendorf - Firma Gore: Die Firma Gore wird auch nach Schießung der Dyneon (3m) am Standort in Burgkirchen bleiben. Die Gore wird eine eigene Produktionslinie für Polymere aufbauen, um sich dann selbst mit dem Rohstoff zu versorgen. Ein äußert erfreuliche Meldung!
- TenneT - 380-kV-Ersatzleitung: Die TenneT hält im Bürgerhaus in Marktl am 05.11 und 06.11.2024 eine Informationsveranstaltung zum Bau der 380-kV-Ersatzleitung zwischen Pirach und Pleinting ab.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.