Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.02.2024.

Die Februar-Sitzung 2024 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses in ein 2-Familienhaus sowie der Errichtung einer Außentreppe mit Überdachung
    • 2.2.    Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen (Ersatzbau) sowie Errichtung eines Therapiehaueses mit Büro und Garagen (Ersatzbau)
    • 2.3.    Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses
    • 2.4.    Erweiterung und Aufstockung einer Doppelhaushälfte
    • 2.5.    Antrag auf Vorbescheid: Teilabbruch eines Stallgebäudes und Errichtung eines Wohnhauses
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen (Top 4.1. und 4.2.)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses in ein 2-Familienhaus sowie der Errichtung einer Außentreppe mit Überdachung im Ebner-Eschenbach-Weg

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Umbau und Erweiterung des Wohnhauses in ein 2-Familienhaus sowie der Errichtung einer Außentreppe mit Überdachung im Ebner-Eschenbach-Weg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen (Ersatzbau) sowie Errichtung eines Therapiehaueses mit Büro und Garagen (Ersatzbau) in Haring / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 3 Gegenstimmen), den Anträgen auf Errichtung eines Wohnhauses (Ersatzbau) und der Errichtung eines Therapiehauses mit Büro und Garage (Ersatzbau) in Haring das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses in der Wehrstraße 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in der Wehrstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.4.      Erweiterung und Aufstockung einer Doppelhaushälfte in der Kantstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung der Doppelhaushälfte in der Kantstraße  das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

2.5.      Antrag auf Vorbescheid: Teilabbruch eines Stallgebäudes und Errichtung eines  Wohnhauses in Stölzl 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Teilabbruch eines Stallgebäudes und Errichtung eines Wohnhauses in Stölzl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 4

Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen …

Top 4.1        … Änderung der Widmung des Öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 48 Weg von Haring nach Stadl sowie Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges als „Fuß- und Radweg über den Bahnübergang Haring“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die Änderung durch Verkürzung und Umbenennung des Öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 48 vor dem Bahnübergang und die Widmung des Teilstückes über die Bahngleise als beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radweg Nr. 60 Bahnübergang 27-0.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung in das Bestandsverzeichnis einzutragen.

Sachverhalt:

Die Deutsche Bahn plant beim Bahnübergang von Haring nach Stadl eine Umlaufsperre nach DIN 18040-3 einzurichten. Voraussetzung hierfür ist die Änderung durch Verkürzung und Umbenennung des Öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 48 vor dem Bahnübergang und die Widmung des Teilstückes über die Bahngleise als beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radweg Nr. 60 Bahnübergang 27-0.

Dazu sind folgende Widmungen bzw. Änderungen durchzuführen:

Bezeichnung:           Öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 48 Weg von Haring zur Bahnlinie

Flur-Nummer:           591/1 Gemarkung Raitenhaslach

Anfangspunkt:          GV-Straße Nr. 88 bei Haring

Endpunkt:                 Vor Flurnummer 581/0 Bahnlinie Tüßling - Burghausen

Länge:                        250 m

Baulastträger:           Gemeinde Burgkirchen

Bezeichnung:             Beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 60 Bahnübergang 27-0 bei Haring

Flur-Nummer:             581/0 Gemarkung Raitenhaslach

Anfangspunkt:            Flurnummer 591/1 Gemarkung Raitenhaslach ÖFWW Nr. 48 Weg von Haring zur Bahnlinie

Endpunkt                    Flur-Nr. 590/0 Gemarkung Raitenhaslach (Beginn des Weges nach Stadl)

Länge:                         20 m

Baulastträger:            Deutsche Bahn

Top 4.2        … für ein Halteverbot in der Thalhauser Straße 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, in der Thalhauser Straße im Bereich zwi­schen Martin-Ofner-Straße und Schusterbauerstraße ein  absolutes Halteverbot (VZ 283-10, VZ 283-20) anzuordnen.

Sachverhalt:

In der Thalhauser Straße parken zwischen Martin-Ofner-Straße und Schusterbauerstraße oftmals PKW und auch LKW. Diese behindern den Ein- und Ausfahrtsbereich der Thalhauser Straße in die Staatsstraße. Die Parkproblematik wurde durch den Bau des Anwesens Schusterbauerstraße 13 noch verstärkt. Die Verwal­tung regt deshalb an, in diesem Straßenabschnitt der Thalhauser Straße ein beidseitiges absolutes Halte­verbot anzuordnen.

Die Polizei-Inspektion Burghausen wurde zu diesem Vorhaben angehört. Diese hat der Anordnung der Verkehrszeichen zugestimmt.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. B6 - öffentliche Auslegung gemäß § 13 und § 4 Absatz 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der Gemeinde Garching hat in seiner Dezember-Sitzung 2023 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplans B6 für die Flurstücke 196 und 196/3 an der Altöttinger Straße 36 und Bajuwarenstraße 20 im vereinfachten Verfahren zu ändern. Anlass der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bereits ansässigen Sanitär- und Bäderbetriebes auf den benachbarten Grundstücken.

Die Bauleitplanung hat ausschließlich Auswirkungen auf kommunaler Ebene und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens des Bauamtes bestehen keine Einwände.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.2.    „Rama Dama“

Die Aktion „Rama Dama“ der Gemeinde Burgkirchen findet am 16.03.2024 statt. Treffpunkt ist um 09.00 Uhr am Rathaus.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Am Sonntag, 04.02.24 gab es auf Grund eines Rohrbruches im Wassernetz einen Druckabfall in der Wasserversorgung in weiten Teilen des Gemeindegebietes. Großer Dank an die Einsatzkräfte für die zügige Behebung des Schadens.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.