Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.05.2024.
Die Mai-Sitzung 2024 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Baugesuche (Top 2)
- 2.1. Antrag auf Vorbescheid: Neuerrichtung eines 1-Familienhauses (Ersatzbau)
- 2.2. Nutzungsänderung: Ehemaliges Stallgebäude zu Werkstatt sowie ehemaliges Fahr-Silo zu Lagerplatz - beides für den Garten- und Landschaftsbau
- 2.3. DFMG (Deutsche Funkturm GmbH): Errichtung eines Stahlgittermastes inklusive Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen
- Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
- Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnung: Halteverbot in der Mozartstraße im Baugebiet Grasset (Top 4)
- In der Sache 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Linner“ wegen Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung (Top 5)
- In der Sache 28. Teilfortschreibung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Solarpark Linner“ wegen Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung (Top 6)
- Bekanntgaben (Top 7)
- Anfragen (Top 8)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Baugesuche
2.1. Antrag auf Vorbescheid: Neuerrichtung eines 1-Familienhauses (Ersatzbau) in Urfahrn
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid auf Neuerrichtung eines 1-Familienhauses (Ersatzbau) in Urfahrn das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, verbunden mit dem Hinweis an das Landratsamt Altötting, dass der Antrag in hiesiger Gestalt erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet und Anpassungen dringend empfohlen werden.
2.2. Nutzungsänderung: Ehemaliges Stallgebäude zu Werkstatt sowie ehemaliges Fahr-Silo zu Lagerplatz - beides für den Garten- und Landschaftsbau in Stölzl
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den Anträgen auf Nutzungsänderung des ehemaligen Stallgebäudes zur Werkstatt sowie auf Nutzungsänderung des ehemaligen Fahrsilos zum Lagerplatz – beides für den Garten- und Landschaftsbau in Stölzl - das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.3. DFMG (Deutsche Funkturm GmbH): Errichtung eines Stahlgittermastes inklusive Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen auf dem Flur Reit
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag von der Firma DFMG (Deutsche Funkturm GmbH) auf Errichtung eines Stahlgittermastes mit einer Höhe von 42,15 m, inklusive Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen auf dem Flur Reit das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 3
Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen
Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 4
Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnung: Halteverbot in der Mozartstraße im Baugebiet Grasset
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, in der Mozartstraße im Kurvenbereich gegenüber des Anwesens Mozartstraße 126 ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10, VZ 283-20) und im Bereich des Anwesens Mozartstraße 95 mit dem Zusatzzeichen VZ 1060-31 (auch auf dem Seitenstreifen), anzuordnen.
Sachverhalt:
Das Busunternehmen Brodschelm Verkehrsbetrieb GmbH hat mit Nachricht vom 12.04.2024 die Verkehrssituation im Ortsausfahrtbereich der Mozartstraße im Baugebiet Grasset beklagt. Demnach wird ein ungehindertes und ungefährdetes Passieren der Straße im Bereich des Anwesens Mozartstraße 126 durch parkende Fahrzeuge in diesem Bereich gefährdet. In Absprache mit der Polizei Altötting wird folgende Maßnahme vorgeschlagen:
Anordnung eines absoluten Halteverbotes im Kurvenbereich gegenüber des Anwesens Mozartstraße 126.
TOP 5
In der Sache 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Linner“ wegen Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgendes zu beschließen:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Entwurf der 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes samt Begründung und Anlagen in der Fassung vom März 2024 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird mit der internetbasierten förmlichen Veröffentlichung und zeitgleichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.07.2021 hat die Max-Solar GmbH im Namen der PV Pirach GmbH & Co. KG die Gemeinde Burgkirchen erstmals um Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik-Park im Bereich der Grundstücke Flur-Nummern 620, 621/1 772 und 762 Gemarkung Raitenhaslach (Gesamtfläche ca. 14,5 ha) ersucht. Anlässlich der darauffolgenden Kontroversen mit einem Anlieger über die Dimensionen des Unterfangens, die teils öffentliche und mediale Resonanz erfahren hatten, wurde der Antrag, ehe er noch in den gemeindlichen Gremien behandelt werden konnte, zurückgezogen.
Infolge eines Einigungsprozesses mündete der Antrag am 16.11.2021 unter veränderter Gebietskulisse in einen zweiten Anlauf. Der Geltungsbereich erstreckt sich seither nicht über die in § 37 Absatz 1 Nr. 2 lit. c EEG gebotene Tiefe von 200 m hinaus. Die PV-Anlage wird zum Teil als Bürgersolarpark geplant und soll den Bürgern vor Ort ermöglichen, sich durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen unmittelbar an den Gewinnen zu beteiligen.
Verfahrenshergang: Daraufhin beschloss der Gemeinderat in seiner Dezember-sitzung 2023, die 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 62 „Solarpark Linner“ aufzustellen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023 durch Aufruf zur Unterrichtung und Äußerung mittels Planauslage zur Einsicht und Erörterung im Rathaus sowie zeitgleiche Darstellung aller Unterlagen auf der gemeindlichen Internetseite. Ort und Zeit der Gelegenheit, wo die Informationen erlangt werden konnten, wurden am 20.07.2023 durch Anschlag an den Amtstafeln sowie Einstellung im Internet öffentlich bekanntgemacht.
Zeitgleich wurden in Übereinstimmung mit §§ 4 Absatz 1 i. V. m. 4a Absatz 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 20.07.2023 von der Planaufstellung frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung - auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB - aufgefordert. Infolge der in der frühzeitigen Unterrichtung eingebrachten Stellungnahmen verringert sich die Fläche abermals von zuletzt 10,3 ha auf 8,1 ha. Dabei entfallen 2,5 ha auf Grün- und Ausgleichsflächen.
Einzelheiten und Ergebnisse des Unterrichtungsverfahrens konnten die Gemeinderäte*innen den beigefügten Sitzungsvorlagen entnehmen, ebenso die daraus gezogenen Schlüsse und/oder Änderungen. Komplettiert um diese Erkenntnisse kann der Entwurf der 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gebilligt werden und in die nächste Phase, namentlich die internetbasierte formelle Veröffentlichung, übergehen.
Ausblick: Eingedenk der Billigung des Entwurfs wird die internetbasierte formelle Veröffentlichung mit alternativer Planauslage am 16.05.2024 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gegeben. Anschließend erhält die Öffentlichkeit nebst Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit, vom 21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 die Unterlagen einzusehen und zu dem überarbeiteten respektive gebilligten Entwurf Stellung zu nehmen.
TOP 6
In der Sache Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Solarpark Linner“ wegen Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgendes zu beschließen:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 62 „Solarpark Linner“ samt Begründung und Anlagen in der Fassung vom März 2024 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird mit der internetbasierten förmlichen Veröffentlichung und zeitgleichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Sachverhalt:
Siehe TOP 5!
TOP 7
Bekanntgaben
7.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B23 „Oberberg“ und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 sowie § 4a Absatz 3 BauGB
Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der Gemeinde Garching hat in seiner September-Sitzung 2023 die Äußerungen und Stellungnahmen der ersten Bürger- und Behördenbeteiligung abgewogen. Die Gemeinde hat nun alle Abwägungen eingearbeitet. Zudem wurde beschlossen, dass die Verwaltung eine weitere öffentliche Auslegung nach §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2, 4a Absatz 3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der Träger öffentlicher Belange) durchgeführt wird. Die erneute Auslegung ist aufgrund der sich aus der Abwägung ergebenen Änderungen im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan, jeweils mit Begründung inkl. Umweltbericht, erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 Garching „Oberberg“ liegt im Ortsteil Wald und umfasst mehrere Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 7.797 m². Derzeit befindet sich in diesem Bereich eine nicht mehr betriebene Hofstelle mit Nebengebäuden, die im Zuge der Neuerschließung abgetragen werden. Mit der Ausweisung des allgemeinen Wohngebiets, bestehend aus 9 Parzellen für 1-Familienhäuser, soll die bestehende umliegende Wohnbebauung in diesem Bereich moderat ergänzt werden und auf den aktuellen Bedarf an Wohnflächen reagiert werden.
Die Bauleitplanung hat ausschließlich Auswirkungen auf kommunaler Ebene und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens des Bauamtes bestehen keine Einwände.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
7.2. Instandsetzung der 110kV-Leitung von Pirach nach Holzfeld
Die 110kV-Leitung von Pirach nach Holzfeld wird wegen Rost an den Masten ab KW 25 instandgesetzt.
TOP 8
Anfragen
Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.