Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.05.2025. 

Die Mai-Sitzung 2025 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 3. Bürgermeister Michael Windsperger geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Verlängerung der Baugenehmigung für die Erweiterung des 2-Familienhauses im Obergeschoss und Errichtung einer Garage in Plattenberg
    • 2.2.    Isolierte Befreiung: Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Mozartstraße
    • 2.3.    Errichtung einer Garage als Ersatzbau für die bestehende Maschinenhalle in Wechselberg
    • 2.4.    Errichtung eines 1-Familienhauses mit überdachten Kfz-Stellplätzen in Gufflham
    • 2.5.    Errichtung eines Wintergartens in der Ludwigshafener Straße
    • 2.6.    Errichtung eines 1- Familienhauses mit Garage in der Mühlbachstraße
    • 2.7.    Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Putzenlehnerstraße
    • 2.8.    Teilnutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in Naturkindergarten mit Einfriedung und auf Teilnutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in zwei Ferienwohnungen
    • 2.9.    Errichtung eines Nebengebäudes, eines Schwimmteiches und Wiederherstellung des Walls in der Putzenlehnerstraße
    • 2.10.  Erweiterung eines Mehrfamilienhauses um 2 Wohneinheiten im Erlenweg
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen (Top 4.1. bis 4.4.)
  • Planfeststellungsverfahren: Ausbaustrecke ABS/NBS München - Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A - Simbach - Grenze D/A Planungsabschnitt 4 von Tüßling nach Burghausen (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

3. Bürgermeister Windsperger begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Baugesuche 

2.1.      Verlängerung der Baugenehmigung für die Erweiterung des 2-Familienhauses im Obergeschoss und Errichtung einer Garage in Plattenberg  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Erweiterung des 2-Familienhauses im Obergeschoss und Errichtung einer Garage in Plattenberg um weitere 4 Jahre stattzugeben. 

2.2.      Isolierte Befreiung: Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Mozartstraße 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze für die Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Mozartstraße zu zustimmen. 

2.3.      Errichtung einer Garage als Ersatzbau für die bestehende Maschinenhalle in Wechselberg  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Garage als Ersatzbau für die bestehende Maschinenhalle in Wechselberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.4.      Errichtung eines 1-Familienhauses mit überdachten Kfz-Stellplätzen in Gufflham  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses (Ersatzbau) mit überdachten Kfz-Stellplätzen in Gufflham das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.5.      Errichtung eines Wintergartens in der Ludwigshafener Straße  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Wintergartens in der Ludwigshafener Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.6.      Errichtung eines 1- Familienhauses mit Garage in der Mühlbachstraße  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage in der Mühlbachstraße unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.7.      Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Putzenlehnerstraße  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Putzenlehnerstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.  

2.8.      Teilnutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in Naturkindergarten (Einbau Aufenthaltsraum mit Sozialräumen und Personalraum im (EG) mit Einfriedung und auf Teilnutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in zwei Ferienwohnungen (1. OG + DG)  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Teilnutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in einen Naturkindergarten (Einbau Aufenthaltsraum mit Sozialräumen und Personalraum im EG) mit Einfriedung und auf Teilnutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in zwei Ferienwohnungen (1. OG + DG) in Schönberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.9.      Errichtung eines Nebengebäudes, eines Schwimmteiches und Wiederherstellung des Walls in der Putzenlehnerstraße  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Nebengebäudes, eines Schwimmteiches und Wiederherstellung des Walls in der Putzenlehnerstraße unter Befreiungen von den Festsetzungen zur Baugrenze, zur Dachneigung, zur Einfriedung und zum Lärmschutzwall das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.10.    Erweiterung eines Mehrfamilienhauses um 2 Wohneinheiten im Erlenweg  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag auf Erweiterung eines Mehrfamilienhauses um 2 Wohneinheiten am Erlenweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

TOP 3 

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese beiden Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt. 

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage am Predigtstuhlweg / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage in der Sudetenstraße / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ 

TOP 4 

Straßenverkehr: Verkehrsrechtliche Anordnungen 

4.1.    … des Verkehrszeichens VZ 136 Kinder auf der GV-Straße 66 „Straße von der St 2356 über Rehdorf Richtung Achfeld“ in Rehdorf  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, auf der GV-Straße 66 „Straße von der St 2356 über Rehdorf Richtung Achfeld“ in Rehdorf im Bereich zwischen den Anwesen Rehdorf 21 und Rehdorf 33 die Aufstellung des Verkehrszeichen 136 Kinder anzuordnen.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), zusätzlich die Aufstellung des Verkehrszeichen Tempo 30 anzuordnen. 

Sachverhalt: 

Die Anwohner des Anwesens Rehdorf 18 sind an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, zum Schutz der dort und in der Nachbarschaft wohnenden Kinder Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h, Gefahrenzeichen VZ 136 Kinder) anzuordnen. Hierzu wurde in der Zeit von 30.01. bis 25.02.2025 eine Verkehrsmessung durchgeführt. Im Aufstellungszeitraum (26 Tage) wurde ein Durchlauf von 760 Fahrzeugen (Tagessdurchlauf 29 Fahrzeuge) dokumentiert. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 31 km/h der V85-Wert bei 36 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h (bei derzeit zulässigen 50 km/h) wurde gegen 7.30 Uhr morgens gemessen. 

Die Polizei-Inspektion Burghausen wurde zu den beantragten Verkehrsbeschränkungen um Stellungnahme gebeten und hat folgendes mitgeteilt:

  • Nach vorläufiger Bewertung besteht dort eher keine besondere Gefahrenlage, die die Anordnung von Tempo 30 erfordert.
  • Zu einer möglichen Anordnung des VZ 136 bestehen deswegen keine Bedenken. 

Feststellung der Verwaltung: 

In Rehdorf wohnen derzeit 6 Kinder im Alter zwischen 3 ½ und 10 Jahren, davon 5 Kinder im Bereich zwischen den Anwesen Rehdorf 18 und Rehdorf 31 (ein Kind lebt abseits der Durchgangsstraße). Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich zwischen den Anwesen Rehdorf 21 und Rehdorf 33 die Aufstellung des Verkehrszeichens 136 Kinder anzuordnen.

4.2.    … des Verkehrszeichens VZ 260 auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 78 „Straße von der St 2357 über Kobl, Posch nach Flöcking“ 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 78 „Straße von der St 2357 über Kobl, Posch nach Flöcking“ folgende Verkehrsbeschränkungen anzuordnen: 

  • VZ 260 Verbot für Kraftfahrzeuge
  • ZZ 1020-30 Anlieger frei 

Sachverhalt: 

Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 78 „Straße von der St2357 über Kobl, Posch nach Flöcking“ ist mit dem Verkehrszeichen VZ 250 für den Gesamtverkehr gesperrt. Zugelassen ist nur landwirtschaftlicher Verkehr. Um auch Radfahrern die Nutzung zu gewähren wurde in der Bürgerversammlung vorgeschlagen, anstatt des Verkehrszeichens 250 die Aufstellung des Verkehrs-zeichens 260 anzuordnen. 

Feststellungen der Verwaltung: 

Die Straße zwischen Flöcking und Kobl ist unbefestigt. Dementsprechend ist eine Sperrung des Weges für Kraftfahrzeuge zum Schutz der Anlieger (Staubentwicklung, Straßenschäden) geboten. Eine Nutzung durch Radfahrer stellt keine Beeinträchtigung dar. Ebenso ist die Nutzung für den Anliegerverkehr und dementsprechend für den landwirtschaftlichen Anliegerverkehr ist zu gewährleisten. 

Folgende Beschilderung wird vorgeschlagen: 

  • VZ 260 Verbot für Kraftfahrzeuge
  • ZZ 1020-30 Anlieger frei. 

Die Polizei-Inspektion Burghausen wurde zur vorgeschlagenen Beschilderung um Stellungnahme gebeten und hat folgendes mitgeteilt: 

Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen zu der angedachten Beschilderung keine Bedenken oder Ergänzungsvorschläge. Landwirtschaftlicher Durchgangsverkehr wird damit ausgeschlossen. 

Fazit:

Aufgrund des baulichen Zustandes des Weges soll nur Anliegerverkehr zu den bestehenden Anwesen und den am Weg anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken zugelassen werden. Fahrzeuge, die auf die St 2357 wollen, können über die asphaltierten Straßen über Irlhaid bzw. über Pirach fahren.

4.3.    … des Verkehrszeichens VZ 2445 Feuerwehrzufahrt auf den Zufahrten zum „Place de Wingen-sur-Moder“ (W14) 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, auf folgenden Zuwegen zum „Place de Wingen-sur-Moder“ (W14) das Verkehrszeichen VZ 2445 „Feuerwehrzufahrt“ anzuordnen: Zufahrt vom Fichtenweg her und Zuwegung von der Altgendorfer Straße her. 

Sachverhalt: 

Mit Email vom 13.05.2025 hat die Freiwillige Feuerwehr Burgkirchen mitgeteilt, dass es gut wäre, für den vorbeugenden Brandschutz an den Zufahrten zum Wingenplatz die Zufahrt der Feuerwehr durch die Aufstellung des Verkehrszeichen 2445 „Feuerwehrzufahrt“ zu gewährleisten. Bei den Feuerwehrzufahrten sollten auch die Lichtraumprofile zugeschnitten werden. Laut Expertise des Bauhofleiters (gleichzeitig für Burgkirchen zuständiger Kreisbrandmeister) ist insbesondere die Beschilderung der Zufahrten vom Fichtenweg und von der Altgendorfer Straße her wichtig. Dort gibt es auch keine Probleme mit den Lichtraumprofilen. Feststellungen der Verwaltung: Im Bereich des Geh- und Radweges zwischen Altgendorfer Straße und Mozartstraße parken häufig PKWs. Dies stellt eine Beeinträchtigung des Brandschutzes für die Gebäude rund um den Place de Wingen-sur-Moder dar. Zur Sicherung des Brandschutzes sollten zwei geeignete Zufahrten als Feuerwehrzufahrten gekennzeichnet werden. Geeignete Zufahrten sind die Zufahrt vom Fichtenweg her und der Geh- und Radweg zwischen Altgendorfer Straße und Mozartstraße. Folgende Beschilderung wird vorgeschlagen: VZ 2445 bei der Einfahrt am Fichtenweg und bei der Einfahrt von der Altgendorfer Straße her.

4.4.    … zur Regelung des Fahrradverkehrs in der Altöttinger Straße 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, zwischen den Kreisverkehren auf der Altöttinger Straße folgende Anordnungen zu treffen: 

  • Nordostseitig (vom Kreisverkehr an der Burghauser Straße/Ludwigshafener Straße zum Kreisverkehr an der Jahnstraße): → VZ 239 „Gehweg“ mit VZ 1022-10 „Radfahrer frei“.
  • Nordostseitig am Kreisverkehr an der Jahnstraße: → ZZ 2202 „Pfeilwegweiser Fahrränder rechts“.
  • Südwestseite (Kreisverkehr an der Jahnstraße zum Kreisverkehr an der Burghauser Straße/Ludwigshafener Straße): → VZ 239 „Gehweg“ mit VZ 1022-10 „Radfahrer frei“.
  • Südwestseite (am Kreisverkehr an der Burghauser Straße/Ludwigshafener Straße: → ZZ 2202 „Pfeilwegweiser Fahrränder rechts“. 

Sachverhalt: 

Zwischen den beiden Kreiseln an der Altöttinger Straße besteht beidseits ein Bürgersteig. Dieser ist auf der südwestlichen Seite vom „Stockerkreisel“ bis zur Fuß- und Radwegabzweigung beim Sportpark Castello als Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ und ab dort bis zum „ALDI-Kreisel“ als Gehweg und auf der nordöstlichen Seite vom „Stockerkreisel“ bis zur Abzweigung zum Pumptrack als Geh- und Radweg (Benutzungszwang) und ab dort als Gehweg ausgezeichnet. Damit ergibt sich folgende Problematik: 

Nordostseite:

  • Die Breite des Geh- und Radweges beträgt 2,40 m (vorgeschriebene Regelbreite ist 2,75 m!)
  • Radfahrer, die geradeaus fahren wollen, müssen nach der Brücke auf die Straße ausweichen!
  • Lösungsvorschlag: Aufhebung des Radweges und stattdessen Gehweg mit Zusatzschild Radfahrer frei auf der kompletten Strecke zwischen den beiden Kreisverkehren 

Südwestseite:

  • Radfahrer die vom Stockerkreisel herkommen und geradeaus fahren, müssen bei der Abzweigung beim Castello absteigen.
  • Lösungsvorschlag: Gehweg durch Zusatzschild „Radfahrer frei“ für die gesamte Strecke zwischen den Kreiseln. 

Stellungnahmen der Polizei-Inspektionen Altötting und Burghausen: 

  • Beide Polizei-Inspektionen befürworten diesen Vorschlag voll und ganz. 

TOP 5 

Planfeststellungsverfahren: Ausbaustrecke ABS/NBS München - Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A - Simbach - Grenze D/A Planungsabschnitt 4 von Tüßling nach Burghausen 

Beschluss: 

Kein Beschluss: Der TOP diente der Information und zur Kenntnisnahme. 

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Burgkirchen wurde über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Ausbaustrecke ABS/NBS München - Mühldorf -Freilassing - Grenze D/A - Simbach-Grenze D/A Planungsabschnitt 4 (Tüßling – Burghausen), Planfeststellungsabschnitt 4.1 Strecke 5725 Tüßling - Burghausen, Bahn-km 8,500 - 32,296, Strecke 5726 Burghausen - Wackerwerk, Bahn-km 0,013 - 1,606“ in den Städten/Gemeinden Burghausen, Mehring, Burgkirchen, Kastl, Altötting, Tüßling (Landkreis Altötting) sowie trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen in der Stadt Neuötting (Landkreis Altötting) und der Gemeinde Ried (Landkreis Aichach - Friedberg), informiert. 

Mit Schreiben vom 28.04.2025 wurde eine Gesamtstellungnahme abgegeben, die den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses vorlag.

TOP 6 

Bekanntgaben 

6.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kirchweidach 

2. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 16 „Bahnhofstraße West“ 

Der Gemeinderat Kirchweidach hat in der Sitzung vom 16.10.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 16 „Bahnhofstraße West“ beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um die Baugrundstücke im Rahmen der Nachverdichtung flexibler nutzbar zu machen. Bisher ist der östliche Geltungsbereich als allgemeines Wohngebiet und der westliche Geltungsbereich als Mischgebiet ausgewiesen. Um der vorhandenen Nutzungsstruktur Rechnung zu tragen, soll der Änderungsbereich ebenfalls als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Negative Auswirkungen auf gemeindeeigene Belange werden nicht entfaltet. Deshalb hat die Verwaltung das Einverständnis mitgeteilt.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring 

2. Änderung der Außenbereichssatzung Hintermehring 

Der Gemeinderat Mehring hat in seiner Sitzung am 10.03.2025 die Begründung und Entwurfsplanung zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung Hintermehring gebilligt und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angeordnet. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Hintermehring ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist. Aufgrund der in den letzten Jahren entstandenen Bebauung im Außenbereich im Ortsteil Hintermehring und um der Entwicklung der verschiedenen Baustile Rechnung zu tragen, wird eine Änderung der Außenbereichssatzung durchgeführt. Ziel ist hierbei mehr Möglichkeiten bei der Bebauung von Grundstücken, sowie bei Gebäudeerweiterungen und Gebäudeumbauten zu schaffen. Die 2. Änderung der Außenbereichssatzung ersetzt vollständig die Urfassung (Bekanntmachung vom 23.06.1994) und die 1. Änderung (Erweiterung) vom 04.03.2022. Belange der Gemeinde Burgkirchen werden von der 2. Änderung der Außenbereichssatzung nicht berührt. In der Konsequenz wurden seitens der Gemeinde Burgkirchen keine Einwände, Anregungen oder Hinweise für oder gegen die Bauleitplanung erhoben.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.3.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting 

1. Änderung der Innenbereichssatzung Seng 

Der Gemeinderat Emmerting hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Entwurfsplanung 07.03.2025 und die Begründung vom 05.02.2025 zur 1. Änderung der rechtskräftigen Innenbereichsatzung ,,Seng" gebilligt und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange angeordnet. Die Verschiebung des Geltungsbereichs Richtung Osten wird mit der Schaffung von Rechtssicherheit für die geplante Bebauung begründet. Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände, welches mit Email der Gemeinde Emmerting übermittelt wurde.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.4.    Freibad öffnet erst später

Das Freibad wird wegen des schlechten und kalten Wetters nicht am kommenden Samstag öffnen. Der Start in die neue Badesaison könnte vermutlich jetzt eine Woche später sein, sofern sich das Wetter wieder bessert. Die endgültige Entscheidung darüber wird jedoch kurzfristig fallen.

6.5.    Straßensperrung der Altgendorfer Straße 

Die Altgendorfer Straße ist seit 28.04.2025 wegen Sanierung teilweise bis Oktober 2025 gesperrt. Die Vollsperrung erfolgt in verschiedenen Bauabschnitten.

6.6.    FFH Arten-Monitoring

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel. Dem Erhalt natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse kommt dabei große Bedeutung zu. Das FFH Arten-Monitoring erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Dabei befinden sich auch innerhalb unserem Gemeindegebiet eine oder mehrere dieser Stichprobenflächen einer oder mehrerer Arten. Sie werden von April 2025 bis Oktober 2028 aufgesucht und bewertet (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt bzw. Homepage der Gemeinde Burgkirchen unter BürgerserviceÖffentliche Bekanntmachungen). 

TOP 7 

Anfragen 

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.