Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Baugesuche (Top 2)
- 2.1. Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer digitalen Werbeanlage
- 2.2. Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle
- 2.3. Nutzungsänderung und Errichtung eines 1-Familienhauses
- 2.4. Errichtung einer Überdachung an der Außenwand
- 2.5. Abbruch und Neuerrichtung eines Nebengebäudes
- 2.6. Abbruch und Neuerrichtung eines Nebengebäudes
- Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
- Bekanntgaben (Top 4)
- Anfragen (Top 5)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Baugesuche
2.1. Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer digitalen Werbeanlage in der Altöttinger Straße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung um 4 Jahre für die Errichtung einer digitalen Werbeanlage auf dem Grundstück Altöttinger Straße 2 bis 4 unter Befreiung von der Baugrenze stattzugeben.
2.2. Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle in Klenner
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle in Klenner das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.3. Nutzungsänderung und Errichtung eines 1-Familienhauses in Häuslmad
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung und Errichtung eines 1-Familienhauses in Häuslmad das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.4. Errichtung einer Überdachung an der Außenwand in der Kreuzstraße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Überdachung an der Außenwand in der Kreuzstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.5. Abbruch und Neuerrichtung eines Nebengebäudes in Mad
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Abbruch und Neuerrichtung eines Nebengebäudes in Mad das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.6. Abbruch und Neuerrichtung eines Nebengebäudes in Hundsberg
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Abbruch und Neuerrichtung eines Nebengebäudes in Hundsberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 3
Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen
Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.
- Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Carport / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III”
TOP 4
Bekanntgaben
4.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Burghausen
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 45m / Teiländerung des BP Nr. 45e im Bereich Burgkirchner Straße (südlich), Bachstraße (östlich) - im Gewerbepark Lindach C
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 09.10.2024 die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 45e für o. g. Bereich beschlossen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt bzw. geändert werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 45e für den Bereich Gewerbepark Lindach C - Burgkirchner Straße (südlich), Bachstraße (östlich) vom 19.02.2009. Zur Art der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan ein Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe fest. Im Bauraum II gilt eine Sortimentsbeschränkung. Um die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die gewünschte Systemgastronomie zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes in einem förmlichen Verfahren erforderlich.
Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf die städtebaulichen Belange der Gemeinde Burgkirchen.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
4.2. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Lindach 1“
Der Gemeinderat Mehring hat in seiner Sitzung am 03.02.2025 die Entwurfsplanung und Begründung vom 03.02.2025 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21,,Lindach" mit integrierter Grünordnung für den Bereich Lindach 1 (Fl.-Nr. 888/3 und 888/4) gebilligt und die öffentliche Auslegung mit der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange beschlossen. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung einer bestehenden Gewerbegebietsfläche (GE) auf einer Fläche im Anschluss an das Gewerbegebiet Lindach im Gemeindegebiet Mehring, das jedoch auf Stadtgebiet von Burghausen liegt. Hier befindet sich bereits ein bestehender Lager- und Produktionsstandort für Stahlwerkstoff, der nach Westen hin erweitert werden soll. Diese Erweiterungsfläche liegt im Gemeindegebiet Mehring, deshalb wird dafür nun ein Bauleitplanverfahren benötigt, um das notwendige Baurecht für die Erweiterung des bestehenden Betriebes zu erlangen. Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
4.3. Straße bei Kirn zur B 20
Im Bereich der sanierten Straße werden die Straßenmarkierungsarbeiten werden ausgeführt, sobald es die Witterungsbedingungen zulassen.
TOP 5
Anfragen
Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Thema
Gemeindeverbindungsstraße von Schönberg nach Irlhaid
Ist eine Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Schönberg nach Irlhaid möglich?
Bürgermeister Krichenbauer stellte eine Sanierung in Aussicht.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.