Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Baugesuche (Top 2)
- 2.1. Errichtung eines 1-Familienwohnhauses mit Doppelgarage
- 2.2. Erweiterung einer Reithalle zur Lagerung von Heu
- 2.3. Errichtung eines 1-Familienwohnhauses mit Doppelgarage
- 2.4. Vorbescheid: Errichtung eines Batteriespeicherparks
- Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
- Straßenverkehr: Parkzeitbeschränkung auf dem Parkplatz am Kirchen- bzw. Friedhofsvorplatz -Adalbert-Stifter-Straße bzw. Eichendorffring (Top 4)
- Bekanntgaben (Top 5)
- Anfragen (Top 6)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
2. Bürgermeisterin Hausner begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Baugesuche
2.1. Errichtung eines 1-Familienwohnhauses mit Doppelgarage in der Altgendorfer Straße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienwohnhauses mit Doppelgarage in der Altgendorfer Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.2. Erweiterung einer Reithalle zur Lagerung von Heu in Aich
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung der Reithalle zur Lagerung von Heu in Aich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.3. Errichtung eines 1-Familienwohnhauses mit Doppelgarage in der Putzenlehnerstraße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienwohnhauses mit Doppelgarage in der Putzenlehnerstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.4. Vorbescheid: Errichtung eines Batteriespeicherparks in der Wagnerstraße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Vorbescheid auf Errichtung eines Batteriespeicherparks in der Wagnerstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 3
Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen
Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP)!
TOP 4
Straßenverkehr: Parkzeitbeschränkung auf dem Parkplatz am Kirchen- bzw. Friedhofsvorplatz (Adalbert-Stifter-Straße bzw. Eichendorffring)
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, auf allen Parkplatzen im Bereich des Kirchen- und Friedhofsvorplatzes in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr eine Parkzeitbeschränkung auf 3 Stunden festzusetzen.
Sachverhalt:
Die Parkplätze am Friedhof sind unterschiedlich ausgeschildert. Während vor dem Grünstreifen in der Zeit von 8 bis 20 Uhr eine Beschränkung auf 3 Stunden festgesetzt ist, ist auf der gegenüberliegenden Seite keine zeitliche Beschränkung, sondern eine Beschränkung auf Friedhofs- und Kirchenbesucher festgesetzt.
Vor dem Hintergrund, dass in der Praxis kaum festgestellt werden kann, welches der Fahrzeuge einem Friedhofs- oder Kirchenbesucher zuzuordnen ist und aus einzelnen Recherchen hervorgeht, dass auf den ausgewiesenen Kirchen- und Friedhofsparkplätzen vorwiegend Anwohner parken, soll die Beschilderung nun geändert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Parkplätze im Bereich vor dem Friedhof bzw. vor der evangelischen Kirche vollständig für die Zeit von 8 bis 20 Uhr eine Parkplatzbeschränkung auf 3 Stunden festzusetzen.
Die evangelische Kirchengemeinde wurde zu diesem Vorschlag angehört und hat zugestimmt.
TOP 5
Bekanntgaben
5.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching
Änderung des Bebauungsplanes B1
Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2025 die Entscheidung getroffen, den rechtskräftigen Bebauungsplan B1 für den Geltungsbereich der Flurstücke 260 und 260/1 für eine Hinterliegerbebauung zu ändern. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogen. Das betroffene Grundstück ist aktuell mit einem Einfamilienhaus bebaut. Um auch den rückwärtigen Grundstücksbereich einer Wohnbebauung mit gesicherter Erschließung zuführen zu können, ist zur Schaffung eines weiteren Baufensters die Änderung des Bebauungsplans notwendig. Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände. Das wurde der Gemeinde Garching inzwischen per Email mitgeteilt.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
5.2. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht Erneute öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat Kastl hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 dem geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) in der Fassung vom 01.04.2025 zugestimmt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die geplanten Anpassungen der bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan betreffen ausschließlich kommunale Belange und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Daher bestehen seitens des Bauamtes keinerlei Einwände gegen die vorgelegten Änderungen.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
5.3. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl
Aufstellung der Außenbereichssatzung „Kalteneck“
Der Gemeinderat Kastl hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 die Aufstellung der Außenbereichssatzung (ABS) „Kalteneck“ beschlossen. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich. Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in einen Lagerraum für Kraftfahrzeuge und Büroräume mit Anhebung des Dachstuhls. Laut Landratsamt Altötting ist eine Genehmigung des Bauvorhabens nur über eine Außenbereichssatzung möglich. Der Geltungsbereich ist ein bebauter Bereich im Außenbereich, der landwirtschaftlich geprägt ist und eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Es handelt sich nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der Bereich ist auch nicht für eine größere Entwicklung vorgesehen. Belange der Gemeinde Burgkirchen werden von der Aufstellung der Außenbereichssatzung nicht negativ berührt. In der Konsequenz wurden seitens der Gemeinde Burgkirchen keine Einwände, Anregungen oder Hinweise für oder gegen die Bauleitplanung erhoben.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
5.4. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Burghausen
Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 45m für den Bereich Burgkirchner Straße (südlich), Bachstraße (östlich), im Gewerbepark Lindach C - mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 14.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45m, für o.g. Bereich gebilligt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren, gemäß § 13a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt bzw. geändert. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 45e für den Bereich Gewerbepark Lindach C, Burgkirchner Straße (südlich), Bachstraße (östlich) vom 19.02.2009. Zur Art der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan ein Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe fest. Im Bauraum II gilt eine Sortimentsbeschränkung. Um die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die gewünschte Systemgastronomie zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes in einem förmlichen Verfahren erforderlich. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf die städtebaulichen Belange der Gemeinde Burgkirchen
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
5.5. Unterführung in der Ortsmitte
Die Sanierung der Unterführung in der Ortsmitte wird bald fertiggestellt sein.
TOP 6
Anfragen
Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.