Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.12.2025. 

Die Dezember-Sitzung 2025 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Errichtung einer Fahrsiloüberdachung und Umnutzung zur landwirtschaftlichen Maschinen-, Geräte- und Lagerhalle
    • 2.2.    Umbau und Erweiterung einer Doppelhaushälfte in ein 2-Familienwohnhaus
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ (Top 4)
  • Änderung der Verkehrsregelung im Watzmannring/Auffahrt zur Kreisstraße AÖ 25 (Top 5)
  • Friedhof Weberau: Sachstandmitteilung/weitere Planung (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

2. Bürgermeisterin Hausner begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Baugesuche 

2.1.      Errichtung einer Fahrsiloüberdachung und Umnutzung zur landwirtschaftlichen Maschinen-, Geräte- und Lagerhalle in Schönberg 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Fahrsiloüberdachung und Umnutzung zur landwirtschaftlichen Maschinen-, Geräte- und Lagerhalle in Schönberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.2.      Umbau und Erweiterung einer Doppelhaushälfte in ein 2-Familienwohnhaus im  Weidenweg 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Umbau und Erweiterung einer Doppelhaushälfte in ein 2-Familienhaus im Weidenweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

TOP 3 

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt. 

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage im Karkopfweg / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“ 

TOP 4 

Bauleitplanverfahren: 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgendes zu beschließen: 

  • Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mit-, unter- und gegeneinander werden die im Rahmen der frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligungsverfahren aus der vormals 8., 10. und 11. Änderungen eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung berücksichtigt.
  • Die (konsolidierte) Neufassung des Entwurfs der 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ in der Fassung vom 6. Oktober 2025 wird gebilligt.
  • Die Bauverwaltung wird mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Sachverhalt: 

Schon 2013 beschloss der Gemeinderat, die 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ aufzustellen. Ziel der Bauleitplanung war respektive ist die Erweiterung des Industriegebietes zur Ansiedlung weiterer Betriebe. Verfolgt werden mit der hiesigen Stadtplanung die Stärkung und der Ausbau des kommunalen Wirtschaftsstandortes sowie seine Wettbewerbsfähigkeit. Ursprünglich auf 9,34 ha bemessen, hat sich das Plangebiet ab 2020 auf 10,5 ha ausgedehnt. Verteilt auf drei Verfahren, namentlich 8. (2,98 ha), 10. (4,9 ha) und 11. (2,62 ha) Änderungen, verschob sich der räumliche Geltungsbereich weg von den Gleisanlagen in Richtung Osten. Alle drei Verfahren wurden 2020 und 2021 de facto zeitgleich betrieben, wobei die 8. Änderung zeitlich vorgelagert war, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse prospektiv in die beiden anderen einfließen zu lassen. 

Ungewissheiten über die Verkäuflichkeit der Grundstücke sowie die Bedingungen dafür torpedierten seinerzeit die drei Verfahren. 

Bemühungen der Gemeinde Burgkirchen und der InfraServ Gendorf bei den Verhandlungen mit dem Eigentümer der Grundstücke mündeten schließlich in einem Kompromiss, der ein Wiederaufgreifen der Verfahren erlaubt. Entschieden wurde zudem, die drei Verfahren erneut zu konsolidieren und um die Fläche zur Gleisanlage wieder zu erweitern.

Verfahren:

Ein Aufstellungsbeschluss für den gesamten Planungsraum liegt, wenngleich in Gestalt mehrerer Beschlüsse, vor. Während die 8. Änderung seinerzeit zweimal das förmliche Beteiligungsverfahren durchlaufen hat, gingen die 10. und 11. Änderungen nicht über das frühzeitige Beteiligungsverfahren hinaus. Nach fachlicher Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde kann das konsolidierte Verfahren mit der (erneuten) förmlichen Beteiligung fortgesetzt werden. Zu diesem Zweck wurden in der Anlage zur Beschlussvorlage sämtliche in den drei Verfahren zuletzt eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange tabellarisiert und untergliedert nach vormaligen Verfahren zusammengetragen.

TOP 5 

Verkehr: Änderung der Verkehrsregelung im Watzmannring/Auffahrt zur Kreisstraße AÖ 25 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, an der Einmündung des Watzmannrings in die Altöttinger Straße das Verkehrszeichen „Halt. Vorfahrt gewähren“ (VZ - 206) anzuordnen. Vor der Einmündung ist eine Haltelinie zu markieren.

Sachverhalt: 

Die Einmündung des Watzmannrings auf die Kreisstraße KR AÖ 25 ist mit dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt achten“ beschildert. Diese Beschilderung erfordert ein Sichtdreieck, das im Bebauungsplan zwar festgesetzt ist, tatsächlich aber auf den betroffenen Baugrundstücken nicht freigehalten wird.

Um den Anwohnern der Grundstücke, die im Bereich des Sichtdreieckes liegen, die rechtliche Möglichkeit eines Sicht- und auch Schallschutzes gewähren zu können (im angrenzenden Bebauungsplan Holzen I sind Schallschutzwände mit einer Höhe von bis zu 2 m zugelassen), ist es erforderlich, die bestehende Verkehrsregelung insofern zu ändern, dass anstatt des VZ-205 „Vorfahrt achten“ ein Stopp-Schild (VZ-206) angeordnet wird. Zu diesem Vorhaben wurden die Kreisverwaltungsbehörde (Straßenbaulastträger der Kreisstraße) und die Polizei gehört. Folgende Stellungnahmen sind eingegangen: 

Polizei-Inspektion Burghausen: Die erforderliche Annäherungs- und Anfahrsicht dürfte aufgrund der bestehenden Bebauung die vorgegebenen Mindestwerte aus der RAL unterschreiten. Folgerichtig ist dann die Beschilderung mit VZ 206 zweckmäßig. Die VwV zur StVO schreibt dann im Regelfall eine zusätzliche Haltelinie (VZ 294) vor. Der Polizei Burghausen liegt die VRAO zu dieser Einmündung, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplanes galt, nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass damals die bevorrechtigte K AÖ 25 (ehemals K AÖ 32) keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatte. Es wird zusätzlich angenommen, dass heutige Bebauungspläne an gegebenenfalls gleichartige Schallschutzmaßnahmen und Geschwindigkeitsbegrenzungen vorschreiben würden. Bei der Polizei Burghausen bestehen keine Bedenken zu der Anordnung des VZ 206. 

Landratsamt Altötting: Grundsätzlich ist es so, dass die Sichtdreiecke freizuhalten sind. Die Bestimmungen im Bebauungsplan sind ja nicht umsonst so drin, sie dienen, zumindest hier, der Sicherheit des Verkehrs. Auch ein Stopp-Schild ersetzt nicht unbedingt die fehlende Sicht. Ich darf hier auf die VwV-StVO zu den §§ 39 - 43, Randnummer 1 verweisen, wonach vorrangig vor verkehrsrechtliche Anordnungen verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen durchzuführen sind. 

Die Anfrage wurde vom Landratsamt hausintern an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet. Von dort ist noch keine Stellungnahme eingegangen. 

Fazit: Grundsätzlich ist der Stellungnahme des Landratsamtes zuzustimmen, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes, die im angefragten Bereich ein Sichtdreieck ausweisen, vorrangig vor verkehrsrechtlichen Anordnungen einzuhalten sind. Da die das ausgewiesene Sichtdreieck betreffenden Zuwiderhandlungen aber seit Bestehen des Bebauungsplanes Nr. 11 Holzen II im Jahr 1972 von der Bauaufsichtsbehörde nicht geahndet wurden und zudem im angrenzenden Bebauungsplan Holzen I nachträglich Sicht- und Lärmschutzzäune zugelassen wurden, wäre es schwer vermittelbar, jetzt auf die zum Sichtdreieck festgesetzten Bestimmungen des Bebauungsplanes zu verweisen und die Freihaltung des nahezu seit Bestehen des Bebauungsplanes nicht mehr vorhandene Sichtdreieckes zu beharren. Zudem stehen abgesehen vom grundsätzlichen Vorrang der Festsetzungen des Bebauungsplanes aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht (s. Stellungahme der Polizei) der Anordnung des Verkehrszeichens VZ-206 (Halt. Vorfahrt gewähren) anstatt des bisherigen VZ-205 (Vorfahrt achten) keine Belange entgegen. Es wird der bestehenden Gefahrenlage gerecht und stellt keinen nicht hinnehmenden Eingriff in den Straßenverkehr dar. Die Anordnung trägt dadurch, dass das Sichtdreieck mit der Anordnung eines Stoppschildes obsolet wird, vielmehr dazu bei, dass dem Ruhebedürfnis der Anwohner entlang der Kreisstraße nachgekommen werden kann.

TOP 6 

Friedhof Weberau: Sachstandmitteilung/Weitere Planung 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 3 Gegenstimmen), die vorliegende Planung für den Friedhof Weberau umzusetzen und die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2026 einzustellen. 

Sachverhalt: 

Als Ergänzung zum bestehenden Friedhof auf der Oberen Terrasse wurde am 14.09.2004 der Bebauungsplan Nr. 44 Waldfriedhof Weberau als Satzung beschlossen und am 15.09.2004 in Kraft gesetzt. Da der bestehende Friedhof noch ausreichte, wurde die Friedhofsplanung vorläufig nicht umgesetzt. 

Am 07.04.2015 wurde dem Bau- und Umweltausschuss aufgrund der großen Nachfrage nach Grabstätten in einem Naturfriedhof ein Planungsangebot einer externen Firma zur Fortführung der Planung in einen Waldparkfriedhof vorgelegt. Der Bau- und Umweltausschuss hat die Vergabe der Planung aus Kostengründen (die Planungskosten beliefen sich auf 25.000 €) zurückgestellt.

In der Folge wurden weitere Verhandlungen mit dieser externen Firma bezüglich Planung, Konzeption und Umsetzung des Friedhofes geführt. Am 09.06.2015 hat der Bau- und Umweltausschuss die Entscheidung hierüber auf den Gemeinderat übertragen. Anschließend wurden grundsätzliche Gespräche mit dem Bayerischen Gemeindetag über die Umsetzung eines Waldparkfriedhofes geführt. Der Bayerische Gemeindetag hat empfohlen, die Umsetzung so zu gestalten, dass die Verwaltung des Friedhofes bei der Gemeinde Burgkirchen verbleiben und nicht auf einen Dritten übertragen werden sollte. 

In den Folgejahren wurde die Umsetzung der Friedhofsplanung aus haushalterischen Gründen immer wieder verschoben. 

Im vergangenen Jahr wurde es aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht notwendig, geschädigte Bäume im Bebauungsplangebiet des Friedhofes zu entnehmen bzw. zurückzuschneiden. In diesem Zusammenhang hat 1. Bürgermeister Krichenbauer im Herbst 2024 angeordnet, alle Bäume im Plangebiet des Waldfriedhofes zu begutachten und den erforderlichen Rückschnitt bzw. die Abholzung vorzunehmen. Diese Arbeiten wurden im Frühjahr 2025 durchgeführt. Mit dem Rückschnitt wurden auch wild aufgegangene Sträucher und Pflanzen entfernt und Rodungen durchgeführt und neue Bäume nachgepflanzt. Der Bestand der Bäume wird derzeit in dem Geoinformationssystem erfasst. Nach den Rodungen wurde auch die Planung eines Naturwaldfriedhofes wieder aufgenommen und ein Kostenangebot für die Gestaltung eines solchen Friedhofes angefragt. Mehrere Firmen wurden kontaktiert. 

Nur eine Firma hat hierzu eine Planskizze mit Leistungsverzeichnis erstellt und die Bereitschaft erklärt, den Friedhof gärtnerisch zu betreuen (Baumkontrolle, Baumpflege, Grabstellenfestlegung). Die Planungen sehen einen geschotterten, überdachten Verabschiedungsplatz im Bereich des jetzigen Kindergartenparkplatzes und verschiedene angedeutete Wege und Plätze, die mit Hackschnitzel oder Rindenmulch angelegt werden können, vor. Es sollen auch größere Nagelfluh-Gesteinsbrocken integriert werden, um auch eine Bestattung „am Felsen“ anzubieten. 

Bei der Umsetzung der Planung ist auch eine Verlegung des Parkplatzes notwendig. Dieser und auch die Friedhofsparkplätze können auf dem im Bebauungsplangebiet ausgewiesenen Parkplatzflächen angelegt werden.

TOP 7 

Bekanntgaben 

7.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen 

Öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 

Der Gemeinderat Unterneukirchen hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist u. a. die Digitalisierung, Aktualisierung, Vereinheitlichung des ursprünglichen Plans mit den elf Änderungen und die Aufstellung und Implementierung des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplans (FNP). Die Gemeinde Burgkirchen hat in der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände eingebracht. Auch im jetzigen Verfahrensschritt entfaltet die Bauleitplanung keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen daher keine Einwände gegen die vorgelegte Bauleitplanung.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

7.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching 

Änderung des Bebauungsplanes B4 

Der Gemeinderat der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.07.2025 die Entscheidung getroffen, den rechtskräftigen Bebauungsplan B 4 für den Geltungsbereich des Flurstückes 333/2 erneut zu ändern. Für eine zeitgemäße Wohnbebauung wurde im Jahr 2024 durch die Gemeinde Garching neues Baurecht durch die Änderung des B4 geschaffen. Nach Eingang des Bauantrages soll dieses erneut angepasst werden. Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände, welches mit Mail der Gemeinde Garching mitgeteilt wurde.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 8 

Anfragen 

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.