Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Baugesuche (Top 2)
- 2.1. Erweiterung einer Lagerhalle
- 2.2. Öffentliche Wasserversorgung: Änderungsantrag - Errichtung eines Nebengebäudes
- 2.3. Errichtung eines Freiland-Legehennenstalls
- 2.4. ZAS: Errichtung eines Vordaches am mittleren Tor RGR West
- 2.5. Öffentliche Wasserversorgung: Errichtung eines Nebengebäudes
- Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
- Verkehr: Anordnung einer Verkehrsbeschränkung am Kustererberg (Top 4)
- Bekanntgaben (Top 5)
- Anfragen (Top 6)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
2. Bürgermeisterin Hausner begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Baugesuche
2.1. Erweiterung einer Lagerhalle im Haiderweg
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung einer Lagerhalle im Haiderweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.2. Öffentliche Wasserversorgung: Änderungsantrag - Errichtung eines Nebengebäudes
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Änderungsantrag (Az. 2025/1213) der Gemeinde Burgkirchen auf Errichtung eines Nebengebäudes (Notstromversorgung - hier: Druckpumpwerk / Überhebepumpwerk Hochriesstraße unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Sachverhalt:
Rechtliche Würdigung: Wegen einer unvorhergesehenen Leitungsquerung auf dem Grundstück musste die ursprünglich geplante Lage des Nebengebäudes zur Notstromversorgung an der Betriebsstelle 5 während der Bauarbeiten angepasst und somit gesamt um etwa 2 m westlich verschoben werden. Die Gemeinde Burgkirchen - als Bauherr - hat hierzu am 18.09.2025 mit einem Tekturantrag die baurechtliche Genehmigung für die geänderte Ausführung beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen für die ursprüngliche Planung wurde bereits durch den Bau- und Umweltausschuss in der April-Sitzung 2025 erteilt. Die Baugenehmigung inklusive der Befreiung von der Baugrenze erfolgte durch das Landratsamt Altötting mit Bescheid vom 25.06.2025. Die ursprüngliche Planung wurde bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB (im Außenbereich) beurteilt. Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Holzen II“ verortet. Sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, es bedarf lediglich einer Befreiung hinsichtlich der Baugrenze.
2.3. Errichtung eines Freiland-Legehennenstalls - Schneckenbichl
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Freiland-Legehennenstalls in Schneckenbichl das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
2.4. ZAS: Errichtung eines Vordaches am mittleren Tor RGR West in Bruck
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag vom Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) auf Errichtung eines Vordaches am mittleren Tor RGR West in Bruck 110 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.5. Öffentliche Wasserversorgung: Errichtung eines Nebengebäudes (DPW mit Notstromversorgung) an der Pfaffinger Straße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen zur Errichtung eines Nebengebäudes (DPW mit Notstromversorgung) an der Pfaffinger Straße, unter Befreiung von der Baugrenze und der Ortsrandeingrünung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Sachverhalt:
Das geplante Nebengebäude mit der DPW mit Notstromversorgung beurteilt sich sowohl nach § 30 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 60 „Obere Terrasse III“, wie auch nach § 35 BauGB (Außenbereich). Da die Fläche des Flurstücks im Außenbereich (ehemaliger Standort eines Trafohäuschens) für die Errichtung des Gebäudes nicht ausreichend ist, muss ein Teil davon im Geltungsbereich des Bebauungsplanes geplant werden. Materiell-rechtlich sind im ersten Schritt die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 60 “Obere Terrasse III” Grundlage der Prüfung. Im Bereich des hier genannten Bauvorhabens ist eine Randeingrünung des Baugebiets mit Pflanzgebot festgesetzt. Aufgrund dieser Festsetzung ist auch keine Baugrenze für diesen Teil des Flurstückes festgesetzt, somit bedarf das Vorhaben diesbezüglich Befreiungen.
Das Nebengebäude (DPW mit Notstromversorgung) dient der Sicherstellung der Wasserversorgung im Falle eines Stromausfalls. Das Allgemeinwohl und die damit einhergehende städtebauliche Vertretbarkeit werden durch dieses Vorhaben impliziert. Die materiell-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich ist privilegiert nach § 35 Absatz 1 Nr. 3 BauGB. Es dient der öffentlichen Versorgung mit Wasser, öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist ausreichend gesichert, Stellplatzbedarf wird durch das Vorhaben nicht hervorgerufen.
TOP 3
Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen
Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP)!
TOP 4
Verkehr: Anordnung einer Verkehrsbeschränkung am Kustererberg
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Aufstellung der VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ am Kustererberg (W-08) anzuordnen und die Beschilderung nach dem Vorschlag der Verwaltung anzubringen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der September-Sitzung 2025 des Bau- und Umweltausschusses informierte Bauamtsleiter Schäfer das Plenum über die aus Gefahr in Verzug getroffene Aufstellung der Verkehrszeichen VZ 239 „Gehweg“ und VZ 112 „unebene Fahrbahn“ am Kustererberg. Grund dafür ist der Schadenszustand an der Asphaltdecke, welcher vermutlich aus Erdbewegungen resultiert und eine erhebliche Unfallgefahr für Radfahrer darstellt.
Einschätzung der Verwaltung: Das vorübergehend aufgestellte Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ erlaubt Kindern bis zum 10. Lebensjahr die Gehwegnutzung mit dem Fahrrad, was der bestehenden Gefahr nicht gerecht wird. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, anstatt des Verkehrszeichens VZ 239 „Gehweg“ das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ aufzustellen. Damit dieser Beschilderung das Gefahrenzeichen VZ 112 obsolet wird, sind keine anderen Anordnungen erforderlich. Die Aufstellung der Verkehrszeichen soll nun rechtskonform beschlossen werden. Die für den bisherigen Geh- und Radweg angeordneten Beschilderungen (Zusatzschild „keine Mofas“, „Fahrräder langsam fahren“) werden aufgehoben und sollen entfernt werden. Das vorhandene Gefahrenzeichen VZ 108 „Gefälle“ könnte für Rollstuhlfahrer angeordnet bleiben. Von der Kantstraße her bis zum Friedhofseingang bleibt der bestehende gemeinsame Geh- und Radweg bestehen. Die zuständige Polizei-Inspektion hat der vorgesehenen Beschilderung zugestimmt.
TOP 5
Bekanntgaben
5.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching
Änderung des Bebauungsplanes B6
Der Gemeinderat der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2025 die Entscheidung getroffen, den rechtskräftigen Bebauungsplan B 6 für den Geltungsbereich des Flurstückes 164/3 zu ändern. Das betroffene Grundstück wurde als Parkplatz genutzt und soll nun mit einer Wohnanlage - bestehend aus 3 Mehrfamilienhäusern - bebaut werden. Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände, welches mit Email der Gemeinde Garching mitgeteilt wurde.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
5.2. Unfall: Auto kracht in den Eingang der Mittelschule
Am 06.10.2025 ist eine junge Autolenkerin noch vor Schulbeginn mit ihrem PKW in den Eingangsbereich der Mittelschule Holzen gekracht. Dabei kam es glücklicherweise zu keinem Personenschaden. Allerdings ist der Sachschaden enorm. Die Gesamthöhe des Sachschadens liegt nach Schätzungen der Polizeibeamten bei einem hohen 5-stelligen Betrag. Dank dem schnellen Eingreifen durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs, war das „Loch“ im Eingangsbereich verschlossen und an einer anderen Stelle ein anderer Eingang zum neuen Haupteingang umgebaut.
5.3. PFAS - jetzt gilt der Bundesleitfaden
Die Bayerische Richtlinie hinsichtlich PFAS wurde aufgehoben, es gilt nun der Bundesleitfaden zur PFAS-Bewertung, der Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials beinhaltet.
TOP 6
Anfragen
Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:
- Ein Mitglied des GR-Gremiums monierte, dass die Sitzungsunterlagen bei ihm verspätet eingetroffen sind. Die Verwaltung soll nach Lösungen suchen. Das Problem liegt Aussage der Verwaltung in den neuen Sendungs-zustellungszeiten der Post.
- Ein Mitglied des GR-Gremiums moniert, dass es im Innenbereich (Ortsmitte) keine Schnelllademöglichkeiten für E-Autos gibt. Dies wird seitens der Verwaltung geprüft.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.