Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.03.2025. 

Die März-Sitzung 2025 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor das Gremium in die eigentliche Bauausschuss-Sitzung einstieg, hat Bürgermeister Krichenbauer einen kurzen Rückblick auf die Kreistagssitzung vom 10.03.2025 begeben. Die Kreisumlage wird rückwirkend ab 01.01.2025 auf 55,2 % erhöht.

Im Verlauf der Kreistagssitzung wurde Burgkirchens Bürgermeister Krichenbauer von Landrat Schneider - wohl wegen dessen kritischer Meinung zum Kreishaushalt 2025 - als Lügner und Fake-Haushaltsplaner hingestellt. In der Folge kam es zu einem scharfen Wortwechsel zwischen den beiden. 

Alle Kreistagsmitglieder aus Burgkirchen entschuldigten sich förmlich bei ihrem Bürgermeister Krichenbauer wegen der beleidigenden Worte von seitens des Landrates. Einhellig stellten sich alle Kreisräte aus der Gemeinde Burgkirchen hinter Bürgermeister Krichenbauer.

Es wurde beschlossen, dass ein Sonderpunkt zur Nachbesprechung der Kreistagssitzung bei der März-Sitzung 2025 des Gemeinderates angesetzt wird.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Vorbescheid: Errichtung einer Überdachung auf zwei Fahrsilos in Schönberg
    • 2.2.    Öffentliche Wasserversorgung: Ausstattung mehrerer Betriebsstellen mit jeweils einer eigenen Notstromversorgung
    • 2.3.    Errichtung eines 1-Familienhauses in Urfahrn
    • 2.4.    In dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) nach § 16 BImSchG für den Umbau des  bestehenden Schlacke-Bunkers zu einem Müllzwischenlager und Zulassung des  vorzeitigen Beginns nach § 8a Absatz 1 Sätze 1 und 2 BImSchG wegen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Absatz 1 BauGB
    • 2.5.   Nutzungsänderung der Neuapostolischen Kirche in ein Wohnhaus und Errichtung von zwei Garagen in der Weberau
    • 2.6.   Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle sowie Geländeveränderungen an der Ecke Martin-Ofner-Straße / Kanalstraße
    • 2.7.    Errichtung und Betrieb einer Energieversorgungsanlage zur thermischen Verwertung  von Biobrennstoffen im Chemiepark Gendorf
    • 2.8.    Errichtung und Erweiterung einer Unterstellhalle in der Mozartstraße
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Westlich der Ludwigshafener Straße“: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Carportanlage in der Ludwigshafener Straße (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Baugesuche 

2.1.      Vorbescheid: Errichtung einer Überdachung auf zwei Fahrsilos in Schönberg  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Überdachung zwischen zwei Fahrsilos in Schönberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.2.      Öffentliche Wasserversorgung: Ausstattung mehrerer Betriebsstellen mit jeweils einer eigenen Notstromversorgung 

Beschluss 1: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Ausstattung mehrerer Betriebsstellen - hier: Hochbehälter Eschelberg - mit einer Notstromversorgung in Eschelberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss 2: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Ausstattung mehrerer Betriebsstellen - hier: Druckpumpwerk Pirach - mit einer Notstromversorgung in Pirach das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss 3: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Ausstattung mehrerer Betriebsstellen - hier: Druckpumpwerk/Überhebepumpwerk Hochriesstraße - mit einer Notstromversorgung in der Hochriesstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss 4: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Ausstattung mehrerer Betriebsstellen - hier: Druckpumpwerk Dorfen - mit einer Notstromversorgung in Dorfen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss 5: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Ausstattung mehrerer Betriebsstellen - hier: Hochbehälter Briel - mit einer Notstromversorgung in Briel das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Sachverhalt: 

Rechtliche Würdigung: Die Gemeinde Burgkirchen plant die Ausstattung der o. g. Versorgungsstellen der öffentlichen Wasserversorgung mit jeweils einer eigenen Notstromversorgung. Konkret sollen Fertiggaragen errichtet werden, in denen ein Notstromaggregat mit Schalldämmhaube und einem doppelwandigen Transporttank mit einem Fassungsvermögen von 1.500 Litern untergebracht ist. Die Zulässigkeit der Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Absatz 1 Nr. 3 BauGB. Die Bauvorhaben sind zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Wasser dient. Beim in Rede stehenden Bauvorhaben wird sämtlichen umschriebenen Prämissen Rechnung getragen.

2.3.      Errichtung eines 1-Familienhauses in Urfahrn 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Neuerrichtung eines 1-Familienhauses in Urfahrn das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.4. In dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) nach § 16 BImSchG für den Umbau des bestehenden Schlacke-Bunkers zu einem Müllzwischenlager und Zulassung des  vorzeitigen Beginns nach § 8a Absatz 1 Sätze 1 und 2 BImSchG wegen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Absatz 1 BauGB / 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag zum Umbau des bestehenden Schlacke-Bunkers zu einem Müllzwischenlager das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Sachverhalt: 

Mit Schreiben vom 07.01.2025 ersuchte die Regierung von Oberbayern die Gemeinde Burgkirchen - als Standortgemeinde des Müllheizkraftwerkes - um Stellungnahme, wie sie zur titulierten Änderung steht. Gleichzeitig erbat sie um Einlassung zum vorzeitigen Beginn, der die Rodungsarbeiten und die Terrassierung respektive Wiederherstellung der Geländeoberflächen umfasst.

In Anbetracht der Größenordnung, der regionalen Bedeutung und der Auswirkungen auf den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst erbat die Verwaltung die örtliche Feuerwehr um fachliche Einschätzung. Betreffend den vorzeitigen Beginn nach § 8a BImSchG leitete die Verwaltung nach vorheriger Prüfung der beschriebenen Maßnahmen am 04.02.2025 der Regierung von Oberbayern einen Schriftsatz mit dem Inhalt zu, gegen die Maßnahmen keine Einwände zu haben, sofern keine unumkehrbaren Rechtsverhältnisse hierdurch begründet werden. Ferner enthielt das Schreiben einen Hinweis auf potenzielle Bodenbelastung mit per- und polyfluorierten Tensiden, insbesondere PFOA.

Die sodann eingegangene umfangreiche Fachexpertise der örtlichen Feuerwehr veranlasste die Verwaltung am 10.02.2025 zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, verbunden mit dem erneuten beiläufigen Hinweis auf die Bodenbelastung.

Was liegt dem zugrunde: Die örtliche Feuerwehr hat substantiiert die Gefahrenszenarien und die Leistungsfähigkeit gegenübergestellt und sieht im Lichte des Umbaus und der potenziellen Gefahrenausweitung die eigenen Kapazitäten auf dem Gebiet des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes ohne Nachrüstung überanstrengt.

In Übereinstimmung mit dem Bayerischen Feuerwehrgesetz obliegen die Brandabwehr und der technische Hilfsdienst den Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Hierfür stellt, rüstet und unterhält die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren auf.

Der prognostische Nachrüstungs- und Unterhaltsbedarf, der mit der Realisierung des hiesigen Vorhabens einhergeht, übersteigt die Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

Dieser Aspekt berührt zwar nicht die bauplanungsrechtliche, gleichwohl die bauordnungsrechtliche Flanke des Verfahrens. Kollisionen bei der Erstgenannten waren nicht gegeben.

Demgemäß erwartbar fiel die Reaktion der Regierung von Oberbayern aus, die mit Schreiben vom 18.02.2025 ankündigte, das gemeindliche Einvernehmen ersetzen zu wollen und stellte anheim, bis spätestens 14.03.2025 das besagte Einvernehmen zu erteilen oder sich zur Ersetzung zu äußern.

Mangels bauplanungsrechtlicher Bedenken wird der angedrohten Ersetzung wenig entgegenzusetzen sein. Das macht reziprok die eingebrachten Einwendungen nicht gegenstandslos. Vielmehr hat der beauftragte Prüfsachverständige für Brandschutz im Einklang mit der örtlichen Feuerwehr und dem Kreisbrandrat die Festlegungen und Forderungen zu würdigen. Wie, in welchem Umfang und in welcher Gestalt, obliegt der Eigenverantwortung des Prüfsachverständigen.

Der hingewiesenen PFAS-Bodenbelastung wird mit Nebenbestimmungen (Auflagen) Rechnung getragen.

2.5.      Nutzungsänderung der Neuapostolischen Kirche in ein Wohnhaus und Errichtung von zwei Garagen in der Weberau  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung der Neuapostolischen Kirche in ein Wohnhaus und Errichtung von zwei Garagen in der Weberau das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.6.      Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle sowie Geländeveränderungen an der Ecke Martin-Ofner-Straße / Kanalstraße 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle sowie Geländeveränderungen an der Ecke Martin-Ofner-Straße / Kanalstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Burgkirchen will an der Ecke Martin-Ofner-Straße / Kanalstraße eine Löschwasserentnahmestelle errichten und Geländeveränderungen vornehmen. 

Rechtliche Würdigung: Grundsätzlich ist die Einhausung der Löschwasserentnahmestelle aufgrund seines geringen Bauvolumens von 34 m³ mit der dazugehörigen Technik verfahrensfrei. Das Antragsgrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ohne Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtlichen Einfügekriterien nach § 34 BauGB geprüft werden. 

Vorhaben sind demnach zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Ferner müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild keine Beeinträchtigungen erfahren. Schließlich dürfen Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden ausgehen. 

Aufgrund des geringen Bauvolumens fügt sich das Vorhaben als sich unterordnender Baukörper in jeglicher Hinsicht nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein. Stellplatzbedarf wird durch das Vorhaben nicht ausgelöst. 

2.7.      Errichtung und Betrieb einer Energieversorgungsanlage zur thermischen Verwertung von Biobrennstoffen im Chemiepark Gendorf  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG auf Errichtung und Betrieb einer Energieversorgungsanlage zur thermischen Verwertung von Biobrennstoffen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.8.      Errichtung und Erweiterung einer Unterstellhalle in der Mozartstraße 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Errichtung und Erweiterung einer Unterstellhalle in der Mozartstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Burgkirchen will auf dem Gelände des gemeindlichen Bauhofs eine Unterstellhalle errichten bzw. erweitern. 

Rechtliche Würdigung: Die Gemeinde Burgkirchen beabsichtigt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB die Errichtung und Erweiterung einer Unterstellhalle. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich dabei nach der Eigenart der näheren Umgebung. Das Flurstück entspricht einem Gewerbegebiet und ist als solches im Flächennutzungsplan dargestellt, weshalb das Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung zulässig ist. Im Übrigen ist das Einfügegebot hinsichtlich des Maßes, der Bauweise und der zu überbauende Grundstücksfläche mit der vor Ort bestehenden Bebauung gewahrt.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewährleistet; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist gesichert. Bauplanungsrechtliche Sachverhalte stehen dem Bauvorhaben daher nicht entgegen. Weitere Stellplätze sind nicht erforderlich. 

TOP 3 

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt. 

  • Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Carport und zwei Einliegerwohnungen am Wetterkreuzweg / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“ 

TOP 4 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Westlich der Ludwigshafener Straße“: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Carportanlage in der Ludwigshafener Straße 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgende Punkte zu beschließen: 

  • Der Entwurf Bebauungsplans Nr. 64 „Westlich der Ludwigshafener Straße“ samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.08.2024 wird gebilligt.

  • Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Sachverhalt: 

Mit Beschluss vom 14.03.2023 hat der Gemeinderat entschieden, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Westlich der Ludwigshafener Straße“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Parallel wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Kostenträgerin sowohl den städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der damit verbundenen Kosten abzuschließen und den Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zu erarbeiten. 

Der Aufstellungsbeschluss wurde durch öffentliche Auslegung bekanntgemacht. Die Auslegung wurde am 20.03.2023 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht.

Eine externe Architektin wurde daraufhin mit der Planung und Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) beauftragt, der Entwurf wird zusammen mit der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie dem Immissionsschutzgutachten im Anschluss an die Billigung durch den Gemeinderat öffentlich ausgelegt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt.

Weiteres Vorgehen: Nach Billigung und Auslegung durch den Gemeinderat wird im nächsten Schritt die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgen.  In dem 1-monatigen Zeitraum der Auslegung wird der Öffentlichkeit und den Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen, Anregungen und Einwände abzugeben und vorzutragen.

TOP 5 

Bekanntgaben

5.1.   Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 23 „Oberberg“ und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - erneute öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2, 4a Absatz 3 BauGB 

Der Gemeinderat der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2024 die Stellungnahmen der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (3. Auslegung) behandelt und abgewogen. Eine Überprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörde ergab die Notwendigkeit einer weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit. 

Die Bauleitplanung hat ausschließlich Auswirkungen auf kommunaler Ebene und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens des Bauamtes bestehen keine Einwände. 

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Tittmoning 

53. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 2.14 „Huberhof-Ollerding“

Der Stadtrat der Stadt Tittmoning hat beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich der Grundstücke Flur-Nummern 1141, 1142, 1147 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur-Nummern 1155, 1156, 1191, 1191/3, 1261, 1273 und 1276 (Gemarkung Kay) wiederaufzunehmen. In selbiger Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Tittmoning beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 2.14 für das Gebiet "Huberhof-Ollerding" im Bereich der Grundstücke Flur-Nummern 1141, 1142, 1147 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur-Nummern 1155, 1156, 1191, 1191/3, 1261, 1273 und 1276 (Gemarkung Kay) wiederaufzunehmen. Die Bauleitplanung dient der Ausweisung einer Sondergebietsfläche für Tourismus und Landwirtschaft (Huberhof-Ollerding). Am 14.01.2025 billigte der Stadtrat sowohl den Planentwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 06.12.2024 als auch den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 2.14 für das Gebiet "Huberhof-Ollerding" in der Fassung vom 06.12.2024. 

Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.3     Hochwasserschutz

Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein führt im Rahmen der Planung für den Hochwasserschutz im Bereich Gendorf eine naturschutzfachliche Kartierung durch. Im gleichen Zuge werden Bodenproben für Untersuchungen auf PFOA-Belastungen genommen.

TOP 6 

Anfragen 

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Zur Frage nach dem aktuellen Stand des Schulhausbaus in Gendorf hat Bürgermeister Krichenbauer wie folgt informiert: 

  • Die Ausschreibungen laufen und die ersten Vergabe erfolgen.
  • Der Bauschutt aus den Abbrucharbeiten konnte bis dato wegen Vorgabe für  PFOA-Beprobung bei Beton nicht erfolgen. Es wurden Gespräche mit dem Landratsamt geführt, da Beton nicht beprobt werden kann. Eine beauftragte Fachfirma darf nun die Betonteile in einer Bauschuttdeponie entsorgen.

Zur Frage nach einer Möglichkeit zur Verschönerung des bestehenden Bahnhofgebäudes, weist Bürgermeister Krichenbauer darauf hin, dass das Gebäude in Privatbesitz ist. Daher kann die Gemeinde  keinen Einfluss auf Sanierung und/oder Verschönerung des Gebäudes nehmen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.