Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Baugesuche (Top 2)
- 2.1. Errichtung eines Ersatzwohnhauses sowie eines Carports
- 2.2. Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses als Ersatzbau
- 2.3. Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt als Ersatzbau
- Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
- Bekanntgaben (Top 4)
- Anfragen (Top 5)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
3. Bürgermeister Windsperger begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Baugesuche
2.1. Errichtung eines Ersatzwohnhauses sowie eines Carports in Magerl
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Ersatzwohnhauses sowie eines Carports in Magerl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.2. Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses als Ersatzbau in Brodstrumm
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses als Ersatzbau in Brodstrumm das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.3. Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt als Ersatzbau in Kollmann
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung um 4 Jahre für die Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt als Ersatzbau in Kollmann stattzugeben.
TOP 3
Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen
Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP)!
TOP 4
Bekanntgaben
4.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Seng“
Der Gemeinderat Emmerting hat in seiner Sitzung am 13.05. 2025 beschlossen, ein Verfahren für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Seng“ einzuleiten. Der Grundstückseigentümer der Flur-Nummern 14/7 und 14/11 Gemarkung Emmerting hat die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Gewerbegebiet Seng dahingehend beantragt, die Zweckbestimmung für die Grundstücke mit den Flur-Nummern 14/7 und 14/11 von GE2 (eingeschränktes Gewerbegebiet) in ein Mischgebiet (MI) zu ändern. Grund für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Gewerbegebiet Seng (GE2) ist, eine zeitgemäße, städtebaulich geordnete Bebauung zu erreichen und Rechtssicherheit -auch für eine betriebsfremde Wohnnutzung (nicht für Betriebsleiter oder Betriebsangehörige Personen) zu erlangen. Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände, welches mit Email der Gemeinde Emmerting übermittelt wurde.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
TOP 5
Anfragen
Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Die neue Kreuzung mit der Ampelanlage in Gendorf ist nun fertig. Wie üblich, ist auch hier die neue Verkehrssituation noch gewohnheitsbedürftig.
Die Abbiegespur zum Chemiepark Gendorf (CPG) scheint zu kurz zu sein. Hier gibt es noch Optimierungsbedarf. Während der üblichen Stoßzeiten - Arbeitsbeginn und Arbeitsende im CPG - ist hier ein starkes Verkehrsaufkommen. Der Unfallschwerpunkt - die Einmündung der Altöttinger Straße in die Staatsstraße St2107 - scheint jedoch entschärft zu sein.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.