Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.01.2025.

Die Januar-Sitzung 2025 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Tektur: Erweiterung des 2-Familienhauses im Obergeschoss und Errichtung einer Garage
    • 2.2.    Vorbescheid: Errichtung von zwei 1-Familienhäusern mit Garagen
    • 2.3.    Errichtung einer Soleanlage
    • 2.4.    Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage im Gewerbegebiet Hecketstall
    • 2.5.    Erweiterung der bestehenden Garage sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung
    • 2.6.    Tektur: Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Vorberatung und Beschlussempfehlung für den Investitionsplan (Bauprogramm) 2025 (Top 4)
  • Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnung (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Tektur: Erweiterung des 2-Familienhauses im Obergeschoss und Errichtung einer Garage in Plattenberg

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf die Tektur - Erweiterung des 2-Familienhauses im Obergeschoss und Errichtung einer Garage in Plattenberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      Vorbescheid: Errichtung von zwei 1-Familienhäusern mit Garagen im Binderweg

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung zweier 1-Familienhäuser und Garagen im Binderweg das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

2.3.      Errichtung einer Soleanlage in der Mozartstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Errichtung einer Soleanlage in der Mozartstraße 1a bis 1c das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die Gemeinde Burgkirchen (Antragstellerin) beabsichtigt auf dem Gelände des Bauhofes die Errichtung einer Soleanlage südwestlich des Salzlagers.

Die Soleanlage wird auf einem Betonfundament (Maße: 3,60 m x 3,60 m) errichtet. Die Maße der Soleanlage selbst hat einen Durchmesser von 3,04 m und eine Gesamthöhe von 3,50 m.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich dabei nach der Eigenart der näheren Umgebung. Der Bebauungsbereich entspricht einem Gewerbegebiet und ist als solches im Flächennutzungsplan deklariert, weshalb das Vorhaben seiner Art nach auch zulässig ist. Im Übrigen ist das Einfügegebot hinsichtlich des Maßes, der Bauweise und der zu überbauende Grundstücksfläche mit der vor Ort bestehenden Bebauung gewahrt.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewährleistet. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist gesichert. Bauplanungsrechtliche Sachverhalte stehen dem Bauvorhaben daher nicht entgegen. Weitere Stellplätze sind nicht erforderlich.

2.4.      Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage im Gewerbegebiet Hecketstall - An der Straß

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage im Gewerbegebiet Hecketstall - An der Straß unter Befreiung der Festsetzungen zur Baugrenze und zur Grünordnung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.5.      Erweiterung der bestehenden Garage sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung         in der Greinstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung der bestehenden Garage, sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Greinstraße unter Befreiung der Festsetzungen zur Baugrenze, zur Dachneigung und Dachfarbe sowie der Dachausführung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6.      Tektur: Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes in Plattenberg 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes in Plattenberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese beiden Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Nutzungsänderung einer Ladenfläche zu Praxis bzw. Praxis in 3 Wohneinheiten am Max-Planck-Platz / Bebauungsplan Nr. 25 “Ortsmitte”, 1. Änderung
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage im Nattersbergweg / Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“

TOP 4

Vorberatung und Beschlussempfehlung für den Investitionsplan (Bauprogramm) 2025

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den vorgetragenen Investitionsplan 2025 in Höhe von 10,799 Mio. € (gerundet) zu beschließen.

Sachverhalt:

Dem Gremium wurde der vielseitige Investitionsplan 2025 zusammen mit den übrigen Beschlussvorlagen im Vorfeld der Sitzung zugestellt. In der Sitzung wurde der Investitionsplan 2025 ausführlich besprochen.

Der Investitionsplan 2025 der Gemeinde Burgkirchen umfasst insgesamt 10,799 Mio. € (gerundet) und ist eine Mischung aus Ausgaben für viele Pflichtaufgaben der Kommune sowie freiwilliger Leistungen, die jedoch eine Investition in die Zukunft der Industriegemeinde darstellen. Den Ausgaben im Investitionsprogramm stehen zum Teil auch Einnahmen - z. B. in der Form von Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen - gegenüber.

Anbei einige Eckdaten (ohne HAR) zum Investitionsplan 2025 (Ansätze / 1 T€ = 1.000 €):

TOP 5

Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnung: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Mozartstraße im Baugebiet Grasset

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, in der Mozartstraße im Bereich zwischen Apfelbaumweg/Birnbaumweg und Ortsende (beim Anwesen Mozartstraße 126) eine Geschwindigkeitsbe­grenzung auf 30 km/h anzuordnen.

Sachverhalt:

Die Mozartstraße wurde im Baugebiet Grasset ohne Gehweg mit einem einseitigen Mehrzweckstreifen angelegt, der sowohl dem Parken als auch den Fußgängern dient. Wenn Autos auf dem Mehrzweckstreifen parken, müssen Fußgänger auf der Straße gehen. Zudem ist die Straßenführung selbst infolge der Ver­schwenkungen und Kurven unübersichtlich.

Um den dadurch vorliegenden Gefahren zu entgegenzuwirken, regt die Verwaltung eine Geschwindig­keitsbegrenzung auf 30 km/h an. Die Polizei wurde zur beabsichtigten Anordnung angehört. Der Verkehrssachbearbeiter hat die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung zugestimmt. Das Unfallgeschehen (Begegnungsunfälle mit Spiegelschaden), die in der Vergangenheit vorgekommenen Ausweichmanöver auf Wohnbaugrundstücke sowie die Bushaltestelle (Schulweg) rechtfertigen die Ver­kehrsbeschränkung.

TOP 6

Bekanntgaben

6.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Altötting

Förmliche Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Erneuerbare Energien / Recycling / landwirtschaftliche und umwelttechnische Dienstleistungen“

Der Stadtrat der Stadt Altötting hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlussmäßig behandelt sowie den Planentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die im Entwurf aufgenommen Änderungen aus den eingegangenen Stellungnahmen haben keine Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Burgkirchen. Daher erhebt die Bauverwaltung keine Einwände gegen die Bauleitplanung, welches mit Schreiben vom 28.11.2024 der Stadt Altötting mitgeteilt wurde.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting 

Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB zur 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „An der Staatsstraße ST 2108“

Der Gemeinderat Emmerting hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 die Entwurfsplanung und die Begründung vom 22.10.2024 zur 9. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 14 ,,An der Staatsstraße ST 2108" für den Bereich Fl.-Nr. 99, 99/2 und 99/3 gebilligt und die öffentliche Auslegung angeordnet. Im Jahr 2019 wurde die Fläche als Sondergebiet „Lebensmittelmarkt“ ausgewiesen. Dies war umsetzbar mit der Umwidmung der früheren „Penny-Marktfläche“ (Flurstücknummer 99, 99/2, 99/3) vom Sondergebiet „Verbrauchermarkt“ in ein Gewerbegebiet. Anlass für die jetzige Bauleitplanung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur geplanten Ansiedlung eines Getränkemarktes.

Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände, welches mit Email vom 03.12.2024 der Gemeinde Emmerting übermittelt wurde.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.3.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching

Änderung des Bebauungsplans B4 - Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.11.2024 die Entscheidung getroffen, den rechtskräftigen Bebauungsplan B4 für die Flurstücke 296/1, 296/57 und 296/56 der Gemarkung Garching in der Frank-Caro-Straße 11 und Dr.-Steffen-Weg 2 zu ändern. Für diese Bebauungsplanänderung wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt. Anlass für die Bauleitplanung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachverdichtung und Schaffung von Wohnraum.

Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände, welches mit Email vom 11.12.2024 der Gemeinde Garching übermittelt wurde.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.4.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Burghausen

Förmliche Behördenbeteiligung sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29g „Salzachzentrum“, Gesamtänderung der Bebauungspläne 29f und 29c sowie Teiländerung der Bebauungspläne 29d und 41

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29g für o. g. Bereich, mit den in der Planzeichnung enthaltenen Festsetzungen sowie der Begründung gebilligt. Die Gemeinde Burgkirchen wurde im Mai 2024 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten, welche ohne Einwendungen bzw. Anregungen an die Stadt Burghausen weitergegeben wurde.

Die eingearbeiteten Änderungen in den Bebauungsplanentwurf entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen daher keine Einwände gegen die vorgelegte Bauleitplanung.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.5.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen 

Frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Unterneukirchen hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung am 21.11.2024 wurde der Entwurf des FNP mit Begründung und integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist u. a. die Digitalisierung, Aktualisierung, Vereinheitlichung des ursprünglichen Planes mit den 11 Änderungen und die Aufstellung und Implementierung des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplanes (FNP).

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet Unterneukirchen entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen daher keine Einwände gegen die vorgelegte Bauleitplanung.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.6.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen 

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 18 „Westlich der Garchinger Straße“, Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat Unterneukirchen hat in der Sitzung am 21.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Westlich der Garchinger Straße“ gebilligt und die öffentliche Auslegung bestimmt. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen für junge Familien am Ort und die gleichzeitige Förderung seniorengerechter Wohnformen aller Altersklassen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen daher keine Einwände gegen die vorgelegte Bauleitplanung.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.7.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl 

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Maierhof“, erneute Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4a Absatz 3 BauGB

Der Gemeinderat Kast hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gewerbegebiet Maierhof“, 2. Änderung, gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung mit der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Anlagen bestimmt.

Auch die erneut eingearbeiteten Stellungnahmen in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen daher keine Einwände gegen die vorgelegte Bauleitplanung.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

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Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.