Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27.05.2025. 

Die „Juni-Sitzung 2025“ des Bau- und Umweltausschusses wurde von 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner geleitet und fand wegen der Pfingstfeiertage bereits Ende Mai statt.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Tektur: Errichtung eines 1-Familienhauses in Urfahrn
    • 2.2.    Isolierte Befreiung: Errichtung einer Dachgaube in der Wendelsteinstraße
    • 2.3.    Errichtung eines 1-Familienhauses als Ersatzbau in Brodstrumm
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Straßenverkehr: Anordnung eines Schwerbehindertenparkplatz in der Hoechster Straße (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

2. Bürgermeisterin Claudia Hausner begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Baugesuche 

2.1.      Tektur: Errichtung eines 1-Familienhauses in Urfahrn  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses in Urfahrn das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.2.      Isolierte Befreiung: Errichtung einer Dachgaube in der Wendelsteinstraße  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Bauform, Buchstabe E für die Errichtung einer Dachgaube in der Wendelsteinstraße zu zustimmen.

2.3.      Errichtung eines 1-Familienhauses als Ersatzbau in Brodstrumm  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses als Ersatzbau in Brodstrumm das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

TOP 3 

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP)!

TOP 4 

Straßenverkehr: Anordnung eines Schwerbehindertenparkplatzes in der Hoechster Straße 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, in der Hoechster Straße auf Höhe der Anwesen zwischen den Anwesen Hoechster Straße 13 und 15 einen Schwerbehindertenparkplatz (VZ 314-20 mit ZZ 1044-10) auszuweisen.

Sachverhalt: 

Eine Anwohnerin des Anwesens Hoechster Straße 15 hat beklagt, dass sie einen Parkausweis für Schwerbehinderte hat, dieser aber nicht hilfreich sei, da im Bereich der von ihr bewohnten Wohnung kein Parkplatz für Schwerbehinderte ist. Sie regt an, dort Schwerbehindertenparkplätze zu schaffen. 

Feststellungen der Verwaltung: Die Gemeinde Burgkirchen hat entlang der Hoechster Straße öffentliche Parkplätze angelegt. Diese sind, weil die Hauseigentümer ihrerseits nur ungenügend Parkplätze auf ihren vorhandenen privaten Flächen geschaffen haben, meist voll belegt. Deshalb ist es gerade für gehbehinderte Menschen schwer, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Die Verwaltung regt an, in dem aus der Skizze der Beschlussvorlage ersichtlichen Bereich einen Schwerbehindertenparkplatz auszuweisen (aus bisher 2 Stellplätzen wird 1 Schwerbehindertenparkplatz). Dadurch fällt zwar ein Parkplatz weg, andererseits hätten aber die Grundstückseigentümer genug Möglichkeiten, für ihre Mieter Parkplätze auf den Wohnhausgrundstücken anzulegen. Zudem hat die Gemeinde Burgkirchen die moralische Verpflichtung, den besonderen Schutzbedürfnissen schwerbehinderten Menschen nachzukommen und die Interessen dieser Personengruppe mit den Interessen anderer Bevölkerungsgruppen gegeneinander abzuwägen. Dieser Verpflichtung wird mit der Schaffung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte Rechnung getragen. Der Wegfall von 2 Parkplätzen für die Allgemeinheit steht unter Betrachtung der verbleibenden Parkplätze gegenüber dem Interesse Schwerbehinderter auf Schaffung von Schwerbehindertenparkplätzen zurück. 

Der gewählte Standort des Stellplatzes nimmt einen zentralen Punkt im hinteren Bereich der Hoechster Straße ein. 

Die Polizei-Inspektion Burghausen hat zur beabsichtigten Änderung folgende Stellungnahme abgegeben: Aus verkehrspolizeilicher Sicht gibt es hinsichtlich der begründeten Anordnung des Schwerbehindertenparkplatzes keine Bedenken oder Einwände. Die Polizei-Inspektion Burghausen stimmt dem Vorhaben zu. Ein linksseitig angebrachtes Z.314-20 mit ZZ1044-10 für die eindeutige Kenntlichmachung des Schwerbehindertenparkplatzes dürfte ausreichend sein, da die Parkfläche danach endet. 

Die Verwaltung schlägt vor, die Beschilderung gemäß dem Vorschlag der Polizei-Inspektion anzuordnen.

TOP 5 

Bekanntgaben 

Der Aubinderweg in Hirten ist fertiggestellt.

TOP 6 

Anfragen 

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.