Öffentlicher Teil
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
Baugesuche (Top 2)
- 2.1. Erweiterung eines Wohnhauses durch Aufstockung sowie Errichtung einer Dachgaube
- 2.2. Chemiepark Gendorf: Errichtung einer externen unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV-Station) für die Wasserversorgung
- 2.3. Bayernwerk Netz GmbH: Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast sowie die Beseitigung des vorhandenen Mobilfunkmastes
- 2.4. Errichtung eines landwirtschaftlichen Pferdeunterstandes
- 2.5. Teilumbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in ein 1-Familienhaus mit zwei Doppelgaragen
- 2.6. Errichtung eines Freiland-Legehennenstalls
- 2.7. Errichtung eines Wintergartens
- Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
- Bauleitplanverfahren: 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ (Top 4)
- Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden (Top 5.1. bis 5.3.)
- Bekanntgaben (Top 6)
- Anfragen (Top 7)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Prestel begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Baugesuche
2.1. Erweiterung eines Wohnhauses durch Aufstockung sowie Errichtung einer Dachgaube in Grund
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung des Wohnhauses durch Aufstockung sowie Errichtung einer Dachgaube in Grund das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.2. Chemiepark Gendorf: Errichtung einer externen unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV-Station) für die Wasserversorgung
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag einer externen USV-Station in der Brucker Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.3. Bayernwerk Netz GmbH: Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast sowie die Beseitigung des vorhandenen Mobilfunkmastes in Straß
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Firma Bayernwerk Netz GmbH auf Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast sowie Abbruch des vorhandenen Mobilfunkmastes in Straß das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.4. Errichtung eines landwirtschaftlichen Pferdeunterstandes in Mad
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Pferdeunterstandes in Mad das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.5. Teilumbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in ein 1-Familienhaus mit zwei Doppelgaragen in Briel
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Teilumbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in ein 1-Familienhaus mit zwei Doppelgaragen in Briel das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.6. Errichtung eines Freiland-Legehennenstalls in Schneckenbichl
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Freiland-Legehennenstalls (für 14.999 Legehennen) in Schneckenbichl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
2.7. Errichtung eines Wintergartens in der Lessingstraße
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Wintergartens unter Befreiung von der Baugrenze, Dacheindeckung und der Dachneigung in der Lessingstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 3
Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen
Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP)!
TOP 4
Bauleitplanverfahren: 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgendes zu beschließen:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mit-, unter- und gegeneinander werden die im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros berücksichtigt.
- Die Neufassung des Entwurfs der 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ in der Fassung vom 29. Mai 2026 wird gebilligt.
- Die Bauverwaltung wird mit der erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Sachverhalt:
Planungsanlass: Schon 2013 beschloss der Gemeinderat die 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ aufzustellen. Ziel der Bauleitplanung war respektive ist die Erweiterung des Industriegebietes zur Ansiedlung weiterer Betriebe. Verfolgt werden mit der aktuellen Stadtplanung die Stärkung und der Ausbau des kommunalen Wirtschaftsstandortes sowie seine Wettbewerbsfähigkeit.
Ursprünglich auf 9,34 ha bemessen, hat sich das Plangebiet ab 2020 auf 10,5 ha ausgedehnt. Verteilt auf drei Verfahren, namentlich 8. (2,98 ha), 10. (4,9 ha) und 11. (2,62 ha) Änderungen, verschob sich der räumliche Geltungsbereich weg von den Gleisanlagen in Richtung Osten.
Alle drei Verfahren wurden 2020 und 2021 de facto zeitgleich betrieben, wobei die 8. Änderung zeitlich vorgelagert war, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse prospektiv in die beiden anderen einfließen zu lassen. Ungewissheiten über die Verkäuflichkeit der Grundstücke sowie die Bedingungen dafür torpedierten seinerzeit die drei Verfahren. Bemühungen der Gemeinde Burgkirchen und der InfraServ bei den Verhandlungen mit dem Eigentümer der Grundstücke mündeten schließlich in einem Kompromiss, der ein Wiederaufgreifen der Verfahren erlaubt. Entschieden wurde zudem, die drei Verfahren erneut zu konsolidieren und um die Fläche zur Gleisanlage wieder zu erweitern.
Bisheriges Verfahren: Ein Aufstellungsbeschluss für den gesamten Planungsraum liegt, wenngleich in Gestalt mehrerer Beschlüsse, vor. Während die 8. Änderung seinerzeit zweimal das förmliche Beteiligungsverfahren durchlaufen hat, gingen die 10. und 11. Änderungen nicht über das frühzeitige Beteiligungsverfahren hinaus. Nach fachlicher Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde kann das konsolidierte Verfahren mit der (erneuten) förmlichen Beteiligung fortgesetzt werden. Zu diesem Zweck wurden in der Anlage zur Beschlussvorlage sämtliche in den drei Verfahren zuletzt eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange tabellarisiert und untergliedert nach vormaligen Verfahren zusammengetragen.
Aktueller Stand: Der auf Grundlage dieser Erkenntnisse sowie der Ergebnisse aus der erneuten Veröffentlichung beruhende Entwurf der 8. Änderung samt Begründung, Umweltbericht und den relevanten Gutachten in der Fassung vom 24.11.2025 wurde vom Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in der Sitzung am 09.12.2025 einstimmig gebilligt. Dieser Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 11.12.2025 durch Anschlag an den Amtstafeln sowie Einstellung im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgten gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet sowie durch Auslegung in den Amtsräumen des Rathauses in der Zeit vom 12.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026. Nach Zugang wurden die in der Anlage erfassten Stellungnahmen zusammen mit dem Planungsbüro und den Vertretern der InfraServ Gendorf gesichtet, bewertet und mündeten - sofern sie korrektiven Anlass gaben - in die Entwurfsplanung ein. Andernfalls fanden sie aufgrund anderer gewichteter respektive widerstreitender Interessen keine Berücksichtigung. Der infolge der erfahrenen Änderungen modifizierte Entwurf der 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplans Nr. 16 „Werk Gendorf in der Fassung vom 29.05.2026 bedarf zur erneuten Veröffentlichung der Billigung durch den Gemeinderat.
TOP 5
Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden
5.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Altötting
Aufstellung des vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 „Batteriespeicher mit Umspannwerk - Mitterfeld“ und die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren / Frühzeitige Beteiligung
Der Stadtrat der Stadt Altötting hat am 13.05.2026 die Entwürfe der Bauleitpläne zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 und der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Das Plangebiet liegt südlich der Gemeindeverbindungsstraße „Neuötting - Unterholzhausen“ und westlich des öffentlichen Feld- und Waldweges „Mitterfeld in der Flur Unterholzhausen", Gemarkung Raitenhart (Flur- Nrn. 819 und 820, Gemarkung Raitenhart).
Die Firma BESS Altötting GmbH, eine Projektfirma des Instituts für Systemische Energieberatung GmbH 8 (Oberschleißheim), plant auf der Fläche die Errichtung eines Großbatteriespeichers mit einer Leistung von bis zu 41 Megawatt und ein zugehöriges Umspannwerk.
Der Großbatteriespeicher dient als Puffer zur Aufnahme von überschüssigem Strom, meist aus Wind- und Solarkraft, speichert den Strom elektrochemisch und gibt ihn bei Bedarf wieder ab. Damit werden Schwankungen im Stromnetz ausgeglichen und die Versorgung stabilisiert. Daher werden die Einleitung eines Bauleitverfahrens zur Vergrößerung des Gebietes und die Festlegung als GE-Gewebegebiet durch die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Es wird beantragt, das Gebiet geringfügig nach Osten in Richtung der Laufener Straße (B20) zu erweitern.
Der Flächennutzungsplan soll im Zuge der 52. Änderung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan geändert werden. Dabei wird die bisherige Fläche für die Landwirtschaft zum Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Batteriespeicher mit Umspannwerk“ geändert.
Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, im Rahmen der Beteiligung gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 und die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren der Stadt Altötting keine Einwände zu erheben, da Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt werden.
5.2. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „GE Hohenwart“
Der Gemeinderat Mehring hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 aufgrund der im Zuge der öffentlichen Auslegung gefassten Beschlüsse, hinsichtlich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „GE Hohenwart" für die Flur-Nr. 1748/20T, 1769 und 1775/4T, Änderung der Festsetzungen für Flur-Nr. 1748/20T die Änderungen der Entwurfsplanung und Begründung vom 08.12.2025 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angeordnet. Mit Beschluss vom 11.05.2026 wurde die zweite erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 wird der westliche Geltungsbereich des Gewerbegebiets auf die neue Grenze der Wohnbebauung zurückgenommen, im Weiteren wird die vor einigen Jahren ausgeführte Straßenanbindung der Haydnstraße an die Staatsstraße ST 2108 innerhalb des bestehenden Geltungsbereichs nachträglich eingearbeitet und für die Gewerbefläche auf Flur-Nr. 1748/20T eine Änderung der bisherigen Festsetzungen vorgenommen.
Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, im Rahmen der Beteiligung gegen die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „GE Hohenwart“ der Gemeinde Mehring keine Einwände zu erheben, da Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt werden.
5.3. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching
Aufstellung der Außenbereichssatzung „Obergarching“
Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.03.2026 die Entscheidung getroffen, für den Geltungsbereich der aus dem Lageplan ersichtlichen Teilbereich in der Flur Obergarching eine Außenbereichssatzung zu erlassen und hierfür ein formelles Aufstellungsverfahren einzuleiten.
Bereits 2021 wurde ein Versuch der Aufstellung einer Außenbereichsatzung in Obergarching durchgeführt. Damals wurde ein größerer Umgriff gewählt, welcher auch die landwirtschaftlichen Betriebe miteinschloss. Der nun kleinere Bereich umfasst nur noch die reinen Wohnbebauungen und lässt die landwirtschaftlichen Betriebe außen vor. Schon damals wurden die Tatbestände für eine Außenbereichssatzung als gegeben angesehen.
Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.
Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, im Rahmen der Beteiligung gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Obergarching“ der Gemeinde Garching keine Einwände zu erheben, da Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt werden.
TOP 6
Bekanntgaben
Bürgermeister Prestel gibt bekannt, dass in der 29. KW der Sendemast in Gufflham repariert wird und es in dieser Zeit zu Störungen im Mobilfunknetz kommen kann.
TOP 7
Anfragen
Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.