Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.04.2026. 

Die April-Sitzung 2026 des Bau- und Umweltausschusses wurde erstmals von 1. Bürgermeister Michael Prestel geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1) 
  • Baugesuche (Top 2) 
    • 2.1.    Errichtung einer Garage und eines Carports 
    • 2.2.    Errichtung einer teilgeschlossenen Terrassenüberdachung 
    • 2.3.    Verlängerung der Baugenehmigung: Teilabbruch und Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle 
    • 2.4.    Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines Betriebs- und Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung 
    • 2.5.    Antrag auf Vorbescheid: Errichtung einer privilegierten Batteriespeicheranlage mit   Einfriedung 
    • 2.6.    Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten 
    • 2.7.    Tektur: Errichtung eines Freiland Legehennenstalls 
    • 2.8.    Erweiterung des Nebengebäudes durch einen Anbau 
    • 2.9.    Abbruch sowie Neuerrichtung eines Nebengebäudes 
    • 2.10.  Nutzungsänderung eines Nebengebäudes 
    • 2.11.   Tektur: Errichtung eines Milch- und Jungviehstall mit Auslauf 
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3) 
  • Regionalplan 18: 16. Teilfortschreibung (Top 4) 
  • Bekanntgaben (Top 5.1. bis 5.5.) 
  • Anfragen (Top 6) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Prestel begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Baugesuche 

2.1.      Errichtung einer Garage und eines Carports in Maierhof   

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines einer Garage und eines Carports in Maierhof das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.2.      Errichtung einer teilgeschlossenen Terrassenüberdachung in Edhof 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer teilgeschlossenen Terrassenüberdachung in Edhof das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.3.      Verlängerung der Baugenehmigung: Teilabbruch und Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle in Höresham 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung um vier Jahre für den Abbruch und Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle in Höresham stattzugeben. 

2.4.      Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines Betriebs- und Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung im Haiderweg 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung um vier Jahre für die Errichtung eines Betriebs- und Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung in der Mozartstraße stattzugeben. 

2.5.      Antrag auf Vorbescheid: Errichtung einer privilegierten Batteriespeicheranlage mit Einfriedung in Kastenlemoos 

 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer privilegierten Batteriespeicheranlage in Kastenlemoos das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.6.      Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten im Tulpenweg 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Stellplätzen und Nebengebäude im Tulpenweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.7.      Tektur: Errichtung eines Freiland Legehennenstalls in Schneckenbichl 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  mehrheitlich (mit 7 Gegenstimmen), dem Antrag auf Errichtung eines Freiland-Legehennenstalls in Schneckenbichl das gemeindliche Einvernehmen NICHT zu erteilen. 

2.8.      Erweiterung des Nebengebäudes durch einen Anbau in Wechselberg 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung des Nebengebäudes durch einen Anbau in Wechselberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.9.      Abbruch sowie Neuerrichtung eines Nebengebäudes in Urfahrn 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Abbruch sowie Neuerrichtung eines Nebengebäudes in Urfahrn das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.10.    Nutzungsänderung eines Nebengebäudes in Hundsberg 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Abbruch und Errichtung eines Nebengebäudes sowie Nutzungsänderung zu einer Baumschule mit Gärtnereiverkauf in Hundsberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.11.    Tektur: Errichtung eines Milch- und Jungviehstall mit Auslauf in Höresham   

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Milch- und Jungviehstalles mit Auslauf östlich von Höresham das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

TOP 3 

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt. 

  • Errichtung von 3 Carports und eines Containerlagerplatzes in der Wagnerstraße / Bebauungsplan Nr. 54 „Hecketstall V“ 

TOP 4 

Regionalplan 18: 

16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 - Energieversorgung–Windenergie“ 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die von der Bauverwaltung ausgearbeitete Stellungnahme zum zweiten Beteiligungsverfahren zu den Änderungen für die 16. Teilfortschreibung des Regionalplans nachträglich zu genehmigen.

Sachverhalt: 

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 die Einleitung des 2. Beteiligungsverfahrens zu den Änderungen für die 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung - Windenergie“ beschlossen. Seit dem 09.04.2025 sind die Verfahrensunterlagen im Internet eingestellt. Das Beteiligungsverfahren dauerte vom 02.02.2026 bis einschließlich 04.03.2026 an. Inhaltlich hatte sich die Stellungnahme ausschließlich auf die Änderungen zu beschränken.

Hintergrund der hiesigen Teilfortschreibung ist die aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) herrührende landesplanerische Zielvorgabe (LEP 6.2.2 Z), 1,1 % der Regionsfläche bis zum Ende 2027 respektive 1,8 % bis zum Ende 2032 für Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Erfüllt ein Bundesland die im WindBG statuierten Flächenbeitragswerte nicht, werden Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert.

Gegenüber dem ersten Entwurf haben sich als Reaktion auf die Einwendungen der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz und der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG drei Modifikationen ergeben: 

  • Aus dem Vorranggebiet wurden die Schutzzonen 1 und 2 (Fassungsbereich und engere Zone) des geltenden Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinden Burgkirchen und Kastl entnommen. 
  • Gleiches traf auf die intendierten Erweiterungsflächen des Industriegebietes über den Heuweg hinaus zu. 
  • Zur Entschärfung der potenziellen Einflussnahme von hypothetischen Windkraftanlagen über das Vorranggebiet hinaus wurde die betreffende Festsetzung (Ziff. 7.2.4) von einer Zielvorgabe auf einen Grundsatz abgemildert. 

Eingehend und skrupulös die Tekturunterlagen auf die Vereinbarkeit mit den Rechts- und Schutzgütern der Gemeinde Burgkirchen evaluiert sowie mit der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG abgestimmt, verfasste die Bauverwaltung nachfolgende Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Betreffsache haben wir die veröffentlichten Planunterlagen eingehend ausgewertet und auf die Vereinbarkeit mit den bekundeten Interessen der Gemeinde Burgkirchen abgeglichen. Obschon der Auswertungsbericht und die Modifizierung der Unterlagen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den kollidierenden Interessenslagen erkennen lassen, gereichen die Korrektive aus diesseitiger Sicht nicht zur Auflösung der perspektivischen Konflikte.

Vorweg sei aber eine Anmerkung zum Umfang der Vorranggebiete erlaubt: Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat erklärt, den landesweiten Flächenbeitragswert für Windenergie von 1,8 % zu regionalisieren. Auf die Region 18 sollen dabei bis 2032 insgesamt 1,3 % der Fläche entfallen, während die übrigen Regionen je nach ihrem Potenzial höhere Teilflächenziele erbringen müssen.

Ausweislich des in Rede stehenden Verordnungsentwurfs beläuft sich der Flächenanteil auf 1,81 %. Zugestanden: Das Ministerium hat die Distribution im Landesentwicklungsprogramm (LEP) noch nicht manifestiert. Gleichwohl drängt sich die Frage auf, weshalb der Planungsverband im Wissen über die Absichten der LEP-Novelle und ohne zeitliche Not, zumal bis 31.12.2027 zunächst nur 1,1 % der Fläche auszuweisen sind, sich durch übereilte Festlegung einerseits selbst der Enge aussetzt, andererseits einer möglichen Reduktion der Vorranggebiete in kritischen Bereichen durch Übererfüllung des hiesigen Teilflächenziels beraubt.

Alsdann ist auf die prognostischen Divergenzen zwischen der gegenständlichen Tektur und den Belangen der Gemeinde Burgkirchen einzugehen:

1. Wasserschutzgebiet und Trinkwasserversorgung

Die Herauslösung der Schutzzonen 1 und 2 des geltenden Wasserschutzgebietes der Gemeinden Burgkirchen a.d.Alz und Kastl vermag aktuell ausreichend und opportun zu sein. Spätere notwendige Ausweitungen derselben werden indes unweigerlich zu Konflikten mit dem Vorranggebiet führen.

Wasserrechtliche Bewilligungen haben eine Befristung von in der Regel nicht mehr als 30 Jahren. Die Bewilligung der Gemeinden Burgkirchen und Kastl datiert auf den 23.06.2022 und hat eine Geltungsdauer bis zum 31.12.2051. Nach Ablauf der Frist ist die Bewilligung neu zu beantragen.

Anträge auf Neubewilligungen gehen zugleich mit der erneuten Evaluierung des Wasserschutzgebietes einher, die erfahrungsgemäß in Extensionen mündet. Sollte also zu einem späteren Zeitpunkt, jedenfalls zum 31.12.2051, infolge technischer oder hydrogeologischer Vorgaben respektive Änderungen, aber auch schlicht aus Gründen des Wachstums der angeschlossenen Gemeinden oder der Erweiterung des Versorgungsgebietes eine Ausdehnung der besagten Schutzzonen vonnöten werden, führt es im Falle der Beibehaltung des Vorranggebietes in seiner jetzt skizzierten Größe zu Antagonismen.

Bedacht werden muss in diesem Zusammenhang, dass außer den Gemeinden Burgkirchen und Kastl die Gemeinden Emmerting, Tüßling und Mehring mit dem Ortsteil Mehring-Öd mit nahezu 20.000 Bürgern durch die hiesigen Wassergewinnungsanlagen mit Trinkwasser versorgt werden. Einschränkungen der Versorgungsmöglichkeiten entfalten kommunalübergreifende Folgen mit erheblicher Tragweite.

Ausgehend davon sowie mit Blick und Verständnis für die gesetzlich statuierte Notwendigkeit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie auf der einen, zugleich aber den fundamentalen Interessen der Gemeinden an einer gesicherten Trinkwasserversorgung und das avisierte Teilflächenziel für die Region 18 auf der anderen Seite, raten wir an, die Vorranggebiete W29 und W30 aufzugeben und es bei den aus der 17. Teilfortschreibung hervorgegangenen zwei Vorbehaltsgebieten zu belassen.

2. Erweiterung des Industriegebietes und Interferenzen mit den Vorranggebieten W29 & W30

Einstweilen wird die Berücksichtigung der Erweiterungsabsichten des Industriegebietes über den Heuweg hinaus ausdrücklich begrüßt. Gleiches gilt für die Relativierung der Wirkreichweite des Vorranggebietes außerhalb seines Bereichs von der ursprünglichen Zielvorgabe auf einen Grundsatz im Sinne des Artikels 2 Nr. 3 BayLplG. 

Spannungen können sich vornehmlich aus dem zeitlichen Wettbewerb zwischen der städtebaulichen und industriellen Entwicklung einerseits und den potenziellen Windenergieanlagenvorhaben mit Wirkreichweite in den Erweiterungsraum der Industrie andererseits ergeben. Dabei hätte die Gemeinde im Verhältnis zu Windkraftvorhaben bis zur verbindlichen Überplanung des gesamten Erweiterungsraumes des Industriegebietes ein Missverhältnis in der Waffengleichheit hinzunehmen, zumal dem Ausbau der Windkraftanlagen nach dem EEG ein überragendes öffentliches Interesse beigemessen wird. A fortiori gilt es für Vorhaben innerhalb von Vorranggebieten. 

Somit könnte die Gemeinde im nachgelagerten Genehmigungsverfahren einem Windkraftanlagenvorhaben selbst eingedenk der aus dem Grundsatz im Sinne des Artikels 2 Nr. 3 BayLplG abgeleiteten Abwägungsmöglichkeit kaum etwas entgegensetzen. Dieser potenzielle Konflikt kann unseres Erachtens daher nicht auf das Genehmigungsverfahren „vertragt“ werden.

Zur Vermeidung dieser Spannungsverhältnisse könnte abermals der Verzicht auf die Vorranggebiete W29 und W30 sowie die Beibehaltung der Vorbehaltsgebiete aus der 17. Teilfortschreibung beitragen.

Im Epilog: Artikel 17 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BayLplG oktroyiert den Planungsträgern bei Festlegungen in Raumordnungsplänen, öffentliche und private Belange abzuwägen, soweit die Belange auf der jeweiligen Planungsebene erkennbar und von Bedeutung sind. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen.

In Ansehung der vorgetragenen Monita vertreten wir die Ansicht, die inmitten stehende Tektur kommt diesem Postulat (noch) nicht nach. Wir plädieren daher, von der Ausweisung der Vorranggebiete W29 und W30 Abstand zu nehmen und das Ergebnis aus der 17. Teilfortschreibung zu belassen.

Mit verbindlichen Grüßen

Claudia Hausner

Zweite Bürgermeisterin

Bedingt durch den Beteiligungszeitraum (02.02.2026 bis 04.03.2026), den Prüfungsumfang und die Dauer des Abstimmungsprozesses mit der InfraServ war ein Zuwarten auf den Beschluss durch das Gremium ohne Inkaufnahme von Nachteilen nicht möglich. Zur Februarsitzung 2026 war der Prüfvorgang noch nicht abgeschlossen und zur Märzsitzung wäre die Abgabefrist versäumt gewesen.

Unterfertigt von der Zweiten Bürgermeisterin Claudia Hausner hat die Bauverwaltung die Einlassung am 27.02.2026 dem Regionalen Planungsverband zugeleitet.

TOP 5 

Bekanntgaben 

5.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Tittmoning 65. Änderung des FNP und 20. Änderung BP 4.5 „Tittmoning-Süd, westlich der B20“

Der Stadtrat der Stadt Tittmoning hat am 16.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 4.5 für das Gewerbegebiet „Tittmoning Süd, westlich der B20“ im nördlichen Bereich zu ändern und zu erweitern. Die Bauleitplanung dient der Ausweisung von Bauflächen für die Errichtung einer neuen Verpackungshalle für den bestehenden Pharmabetrieb im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 789/16, 789/14 und 822/1, Gemarkung Tittmoning.

Der Anlass für den Änderungsbeschluss ist der Antrag eines ortsansässigen Pharmabetriebes zur Errichtung einer Verpackungshalle. Der geplante Standort ist bereits als SO - Sondergebiet „Parkplätze“ im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesen. 

Das derzeitige SO-Sondergebiet mit der Größe von ca. 10.334 m² der Fl. Nr. 789 besitzt nicht die betriebswirtschaftlich notwendige Größe für eine Verpackungshalle mit der notwendigen Verkehrserschließung. 

Daher wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens zur Vergrößerung des Gebietes und die Festlegung als GE - Gewebegebiet durch die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Es wird beantragt das Gebiet geringfügig nach Osten in Richtung der Laufener Straße (B20) zu erweitern.

Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Wohnbebauung Hohenwart“

Der Gemeinderat Mehring hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 aufgrund der im Zuge der öffentlichen Auslegung gefassten Beschlüsse hinsichtlich der Aufstellung des BBP Nr. 23 „Wohnbebauung Hohenwart“ für die Fl.-Nr. 1748/20T, 1769 und 1775/4T (Bereich zwischen Außenbereichsatzung ,,Hohenwart" und Bebauungsplan Nr. 4 ,,Gewerbegebiet Hohenwart") den Änderungen der Entwurfsplanung, der Begründung, des Übersichtslageplans, des Umweltberichtes und der Flächenaufstellung vom 08.12.2025 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange angeordnet. 

Die Fläche der Flurstücknummer 1769 war im ursprünglichen Entwurf noch komplett als Wohnbebauung vorgesehen und auch so in der 1. Auslegung noch eingetragen. Im Laufe der Bearbeitung hat sich jedoch ergeben, dass die Fläche der Flur-Nr. 1769 unverändert als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt.

Mit der Ausweisung des Wohngebiets soll auf den aktuellen und mittelfristigen Bedarf an Wohnflächen reagiert werden.

Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.3.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring 

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „GE Hohenwart“

Der Gemeinderat Mehring hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 aufgrund der im Zuge der öffentlichen Auslegung gefassten Beschlüsse, hinsichtlich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „GE Hohenwart" für die Fl.-Nr. 1748/20T, 1769 und 1775/4T, Änderung der Festsetzungen für Fl.-Nr. 1748/20T die Änderungen der Entwurfsplanung und Begründung vom 08.12.2025 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angeordnet. 

Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 wird der westliche Geltungsbereich des Gewerbegebiets auf die neue Grenze der Wohnbebauung zurückgenommen, im Weiteren wird die vor einigen Jahren ausgeführte Straßenanbindung der Haydnstraße an die Staatsstraße ST 2108 innerhalb des bestehenden Geltungsbereichs nachträglich eingearbeitet und für die Gewerbefläche auf Fl.-Nr. 1748/20T eine Änderung der bisherigen Festsetzungen vorgenommen.

Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.4.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring 

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Mehring-Hohenwart

Der Gemeinderat Mehring hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 aufgrund der im Zuge der öffentlichen Auslegung gefassten Beschlüsse, hinsichtlich der Änderung des FNP der Gemeinde Mehring (Änderung des Flächennutzungsplanes Mehring für die Fl.-Nr. I 748/20T, 1769, 1775/4T und 1748/1 (Bereich Neuaufstellung BBP Nr. 23 WA Hohenwart und 5. Änderung BBP Nr. 4 GE Hohenwart)) die Änderung der Entwurfsplanung, der Begründung, des Umweltberichtes und des Deckblattes vom 08.12.2025 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angeordnet. 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird die bisherige landwirtschaftliche Fläche zwischen bestehendem südlichem Teilbereich des Gewerbegebiets und bestehender Außenbereichssatzung im südlichen Bereich mit einer Wohnbebauung verbunden. Im nördlichen Bereich des besteh. Gewerbegebiets bleibt die landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Gewerbegebiet und Wohnbebauung der Außenbereichssatzung unverändert erhalten. Mit der Ausweisung des Wohngebiets soll auf den aktuellen und mittelfristigen Bedarf an Wohnflächen reagiert werden.

Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.5.    Kusterer Berg 

Bürgermeister Prestel gibt bekannt, dass die Sanierungsplanung für den Kusterer Berg derzeit in Planung ist.

TOP 6 

Anfragen 

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Ein Gemeinderat fragt nach, wie der Stand bei der Reparatur der kaputten Schultüre an der Mittelschule ist, nachdem der Unfall schon längere Zeit zurück liegt und optisch nichts voran geht?

Antwort des Bürgermeisters: Es sind derzeit noch immer versicherungstechnische und baulich Fragen zu klären, aber es läuft alles. 

Gemeinderätin Gertraut Mundt und Gemeinderat Hans Schwanner bedanken sich für die letzten 6 Jahre als Mitglied im Bau- und Umweltausschuss. Nachdem beide nicht mehr für die Wahlperiode 2026 bis 2032 kandidiert haben, war diese April-Sitzung 2026 ihre jeweils letzte Sitzung in diesem Ausschuss. 

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.