Sehr geehrte Damen und Herren, 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.10.2026. 

Die Oktober-Sitzung 2026 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 1. Bürgermeister Michael Prestel geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1) 
  • Baugesuche (Top 2) 
    • 2.1.    Vorbescheid: Erweiterung des Wohnhauses durch Aufstockung um eine weitere Wohneinheit sowie Errichtung einer Außentreppe 
    • 2.2.    Isolierte Befreiung: Errichtung eines Carports 
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3) 
  • Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden (Top 4) 
  • Bekanntgaben (Top 5) 
  • Anfragen (Top 6) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Prestel begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Baugesuche 

2.1.      Vorbescheid: Erweiterung des Wohnhauses durch Aufstockung um eine weitere Wohneinheit sowie Errichtung einer Außentreppe in der Wehrstraße 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung eines Wohnhauses durch Aufstockung um eine weitere Wohneinheit in der Wehrstraße unter Befreiung der Baugrenze, der Anzahl der Vollgeschosse und der Geschossflächenzahl das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

2.2.      Isolierte Befreiung: Errichtung eines Carports in der Wendelsteinstraße 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Baugrenzen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Holzen III“ für die Errichtung eines Carports in der Wendelsteinstraße zu zustimmen. 

TOP 3 

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen 

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt. 

  • Errichtung einer Stahlbaukonstruktion zur Absturzsicherung bei einer Schwefelsäure-Anlieferung / Gebäude 325 / Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ 

TOP 4 

Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden 

4.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching 

Aufstellung der Außenbereichssatzung „Thalhausen“ 

Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.09.2026 die Entscheidung getroffen, für den Geltungsbereich der aus dem Lageplan ersichtlichen Flächen eine Außenbereichssatzung zu erlassen und hierfür ein formelles Aufstellungsverfahren einzuleiten. Ziel der Gemeinde ist es, den vorhandenen Bestand als Wohnplatz städtebaulich zu sichern, maßvolle Erweiterungen (z. B. An- und Umbauten, Ersatzbauten oder geringfügige Lückenschließungen) für die Eigentümer rechtssicher zu ermöglichen und gleichzeitig eine ungeordnete Ausdehnung in die freie Landschaft zu verhindern. Die Bauleitplanung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, im Rahmen der Beteiligung gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Thalhausen“ der Gemeinde Garching keine Einwände zu erheben, da Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt werden.

4.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Erweiterung Kindergarten“ 

Der Gemeinderat Unterneukirchen hat in seiner Sitzung am 17.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Erweiterung Kindergarten“ in der Fassung vom 17.09.2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Gemeinde Unterneukirchen plant die Erweiterung des kommunalen Kindergartens an der Humboldtstraße, um den ansteigenden Betreuungsbedarf, auch unter Berücksichtigung der geplanten Ausweisung neuer Wohngebiete, decken zu können. Die Aufstellung des Bebauungsplanes entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, im Rahmen der Behördenbeteiligung gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Erweiterung Kindergarten“ der Gemeinde Unterneukirchen keine Einwände zu erheben, da Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt werden.

TOP 5 

Bekanntgaben 

Bei der Sanierung der Fuß- und Radwegbrücke über den Halsbach (Europabrücke) sind einige kleine Probleme aufgetreten. Trotzdem wird derzeit an der voraussichtlichen Freigabe der Vollsperrung ab 1. November 2026 festgehalten. 

TOP 6 

Anfragen 

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Die vorstehende subjektive Zusammenfassung der Sitzung des Gemeinderates bzw. des Bau- und Umweltausschusses erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt keine abschließende Aufzählung dar und wurde nicht zum Zwecke einer Wertung erstellt, sondern dient lediglich zur Information von an der Kommunalpolitik interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.