Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.09.2026. 

Die September-Sitzung 2026 des Bau- und Umweltausschusses wurde von 1. Bürgermeister Michael Prestel geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Waldfriedhof Weberau: Inaugenscheinnahme (Top 1) 
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 2) 
  • Baugesuche (Top 3) 
    • 3.1.    Tektur: Errichtung einer Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafostation und eines Grünstrom-Batteriespeichers
    • 3.2.    Nutzungsänderung eines Wohnbereiches in ein Kosmetikstudio 
    • 3.3.    Chemiepark Gendorf: Errichtung einer Einfriedung 
    • 3.4.    Errichtung einer Einfriedung (Mauer bzw. Zaun) zur Straßenseite 
    • 3.5.    Verlängerung einer Baugenehmigung: Errichtung von vier 2-Familienhäusern mit Garagen und Nebengebäuden sowie Geländeveränderungen 
    • 3.6.    Verlängerung der Baugenehmigung: Neubau von vier 1-Familienhäusern mit Garagen und Nebengebäuden 
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 4) 
  • Vorhaben der Firma Qair: Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen im Altöttinger Forst auf dem Gebiet der Gemeinde Burgkirchen (Top 5) 
  • Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden (Top 6) 
  • Waldrecht: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufforstung (Top 7) 
  • Bekanntgaben (Top 8) 
  • Anfragen (Top 9) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Waldfriedhof Weberau: Inaugenscheinnahme

Sachverhalt: 

Als Ergänzung zum bestehenden Friedhof auf der Oberen Terrasse wurde am 14.09.2004 der Bebauungsplan Nr. 44 Waldfriedhof Weberau als Satzung beschlossen und am 15.09.2004 in Kraft gesetzt. Da der bestehende Friedhof noch ausreichte, wurde die Friedhofsplanung vorläufig nicht umgesetzt. 

Am 07.04.2015 wurde dem Bau- und Umweltausschuss aufgrund der großen Nachfrage nach Grabstätten in einem Naturfriedhof ein Planungsangebot einer externen Firma zur Fortführung der Planung in einen Waldparkfriedhof vorgelegt. Der Bau- und Umweltausschuss hat die Vergabe der Planung aus Kostengründen (die Planungskosten beliefen sich auf 25.000 €) zurückgestellt.

In der Folge wurden weitere Verhandlungen mit dieser externen Firma bezüglich Planung, Konzeption und Umsetzung des Friedhofes geführt. Am 09.06.2015 hat der Bau- und Umweltausschuss die Entscheidung hierüber auf den Gemeinderat übertragen. Anschließend wurden grundsätzliche Gespräche mit dem Bayerischen Gemeindetag über die Umsetzung eines Waldparkfriedhofes geführt. Der Bayerische Gemeindetag hat empfohlen, die Umsetzung so zu gestalten, dass die Verwaltung des Friedhofes bei der Gemeinde Burgkirchen verbleiben und nicht auf einen Dritten übertragen werden sollte. 

In den Folgejahren wurde die Umsetzung der Friedhofsplanung aus haushalterischen Gründen immer wieder verschoben. 

Im vergangenen Jahr wurde es aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht notwendig, geschädigte Bäume im Bebauungsplangebiet des Friedhofes zu entnehmen bzw. zurückzuschneiden. In diesem Zusammenhang hat 1. Bürgermeister Krichenbauer im Herbst 2024 angeordnet, alle Bäume im Plangebiet des Waldfriedhofes zu begutachten und den erforderlichen Rückschnitt bzw. die Abholzung vorzunehmen. Diese Arbeiten wurden im Frühjahr 2025 durchgeführt. Mit dem Rückschnitt wurden auch wild aufgegangene Sträucher und Pflanzen entfernt und Rodungen durchgeführt und neue Bäume nachgepflanzt. Der Bestand der Bäume wird derzeit in dem Geoinformationssystem erfasst. Nach den Rodungen wurde auch die Planung eines Naturwaldfriedhofes wieder aufgenommen und ein Kostenangebot für die Gestaltung eines solchen Friedhofes angefragt. Mehrere Firmen wurden kontaktiert. 

Nur eine Firma hat hierzu eine Planskizze mit Leistungsverzeichnis erstellt und die Bereitschaft erklärt, den Friedhof gärtnerisch zu betreuen (Baumkontrolle, Baumpflege, Grabstellenfestlegung). Die Planungen sehen einen geschotterten, überdachten Verabschiedungsplatz im Bereich des jetzigen Kindergartenparkplatzes und verschiedene angedeutete Wege und Plätze, die mit Hackschnitzel oder Rindenmulch angelegt werden können, vor. Es sollen auch größere Nagelfluh-Gesteinsbrocken integriert werden, um auch eine Bestattung „am Felsen“ anzubieten. 

Bei der Umsetzung der Planung ist auch eine Verlegung des Parkplatzes notwendig. Dieser und auch die Friedhofsparkplätze können auf dem im Bebauungsplangebiet ausgewiesenen Parkplatzflächen angelegt werden.

Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung 2025 auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 7 Gegenstimmen) beschlossen, die vorliegende Planung für den Friedhof Weberau umzusetzen und die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2026 einzustellen. 

Fazit des Vor-Ort-Termins: 

Der Waldfriedhof soll möglichst natürlich bleiben, die Waldstruktur soll erhalten bleiben und die bestehenden Wege sollen genutzt werden. Es sollen keine Gebäude gebaut werden. Der bestehende Parkplatz soll verlegt werden und stattdessen an der Stelle ein Abschiedsplatz entstellt werden. Der aktuelle Baumbestand von 18 Bäumen wird um 15 weitere Bäume ergänzt. Die Kosten sollen den Betrag von 85.000 € nicht übersteigen. In der November-Sitzung 2026 des Gemeinderates soll der endgültige Beschluss gefasst werden, so dass man im Dezember 2026 bzw. im Januar 2027 mit dem Bau starten kann.

TOP 2 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Prestel begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 3 

Baugesuche 

3.1.      Tektur: Errichtung einer Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafostation und eines Grünstrom-Batteriespeichers in Aichlberg 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafostation sowie Errichtung eines Grünstrom-Batteriespeichers in Aichlberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

3.2.      Nutzungsänderung eines Wohnbereiches in ein Kosmetikstudio in der  Schusterbauerstraße

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnbereiches in ein Kosmetikstudio - unter Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung - in der Schusterbauerstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

3.3.      Chemiepark Gendorf: Errichtung einer Einfriedung bei Gebäude 042 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG auf Errichtung einer Einfriedung entlang des Chemieparks Gendorf - unter Befreiung von der Baugrenzen - das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

3.4.      Errichtung einer Einfriedung (Mauer bzw. Zaun) zur Straßenseite im Jeschkenweg 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ festgesetzten Einfriedungshöhe von 1,20 m im Jeschkenweg abzulehnen. * 

Es wird jedoch auf den Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2019 unter TOP 7 hingewiesen. Danach sind Einfriedungen mit einer Höhe von bis zu 1,40 m unabhängig von dem im Bebauungsplan festgesetzten Einfriedungshöhen nicht zu beanstanden. Im vorliegenden Fall wird daher empfohlen, die bestehende bzw. beantragte Einfriedung bis zu einer Höhe von 1,40 m zu dulden. Dies erscheint insbesondere unter städtebaulichen Gesichtspunkten vertretbar, da aufgrund der vorgesehenen Grünbepflanzung davon auszugehen ist, dass die Einfriedung künftig eingegrünt und damit optisch nicht bzw. nur noch untergeordnet in Erscheinung treten wird. Die Duldung stellt dabei keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes dar.

3.5.      Verlängerung einer Baugenehmigung: Errichtung von vier 2-Familienhäusern mit Garagen und Nebengebäuden sowie Geländeveränderungen im Bereich „Am Anger“  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung um 4 Jahre für die die Errichtung von vier 2-Familienhäusern mit Garagen und Nebengebäuden sowie Geländeveränderungen stattzugeben. 

3.6.      Verlängerung der Baugenehmigung: Neubau von vier 1-Familienhäusern mit Garagen und Nebengebäuden im Bereich „Am Anger/Rothäuslweg - nördlich der Grundschule Hirten“  

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung um 4 Jahre für die die Errichtung von vier 1-Familienhäusern mit Garagen und Nebengebäuden sowie Geländeveränderungen stattzugeben. 

TOP 4 

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen 

Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese beiden Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt. 

  • Errichtung einer Stahlbaukonstruktion zur Absturzsicherung bei einer Schwefelsäure-Anlieferung / Gebäude 322 / Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ 
  • Aufstellung einer Filteranlage zur Grundwassersicherung / Gebäude 490 / Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ 

Der Sachverhalt dieser beiden Genehmigungsfreistellungen wurde jeweils ohne Beschluss zur Kenntnis genommen. 

TOP 5 

Vorhaben der Firma Qair: Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen im Altöttinger Forst auf dem Gebiet der Gemeinde Burgkirchen 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und wird nun in der September-Sitzung 2026 des Gemeinderates behandelt. 

TOP 6 

Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden 

6.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Fernwärmeversorgung der Gemeinde Garching und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans 

Der Gemeinderat der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 die Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt und abgewogen. Der Entwurf für den Bebauungsplan „Fernwärmeversorgung der Gemeinde Garching“ und die gleichzeitige 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 30.06.2026 wurden im Parallelverfahren gebilligt. Das Vorhaben sieht die Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage vor, um das Wärmenetz und damit die Gemeinde Garching mit Wärme zu versorgen. Diese ist auf einem Teil des Flurstücks Fl.-Nr. 1806, Gemarkung Garching, geplant. Die Wärmeerzeugungsanlage dient der öffentlichen Versorgung, da sowohl kommunale Abnehmer als auch private Haushalte innerhalb des Gebietsumgriffs eine Möglichkeit zum Anschluss an das Nah-wärmenetz erhalten. 

Die Bauleitplanung hat ausschließlich Auswirkungen auf kommunaler Ebene und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens des Bauamtes bestehen keine Einwände.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, im Rahmen der Beteiligung gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fernwärmeversorgung der Gemeinde Garching“ und der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Garching keine Einwände zu erheben, da Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt werden.

TOP 7 

Waldrecht: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufforstung 

Beschluss: 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die geplante Aufforstung des Flurstücks 391 der Gemarkung Gufflham einstimmig zur Kenntnis und erhebt keine Einwände. 

Sachverhalt: 

Rechtliche Würdigung 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging bittet um Stellungnahme zur Aufforstung des 0,805 ha großen Flurstücks 391. Die Gemeinde Burgkirchen konnte zunächst eine Stellungnahme bis 28.08.2026 abgeben. Die Frist zur Stellungnahme ist telefonisch verlängert worden.

Die Fläche wird derzeit als Dauergrünland genutzt und soll künftig forstwirtschaftlich genutzt werden.

Gemäß Artikel 16 Absatz 1 des BayWaldG bedarf die Aufforstung bislang nicht forstlich genutzter Grundstücke der Erlaubnis. Zuständige Behörde ist gemäß Artikel 39 Absatz 1 des BayWaldG die untere Forstbehörde, also das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Töging. 

Die Gemeinde Burgkirchen ist gemäß Artikel 43 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 und Artikel 43 Absatz 1 Satz 2 des BayWaldG über die Einleitung des Verfahrens informiert worden. Die Erlaubnis darf gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 unter den Nummern 1 bis 5 des BayWaldG nur versagt werden, wenn 

  • die Aufforstung Landschaftsplanungen im Sinn des Artikels 4 BayNatSchG widerspricht, 
  • wesentliche Belange der Landeskultur oder des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefährdet werden,
  • der Erholungswert der Landschaft wesentlich beeinträchtigt wird, 
  • erhebliche Nachteile für die umliegenden Grundstücke zu erwarten sind oder 
  • eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, aber noch nicht erfolgt ist. 

Die Verwaltung hat die vorliegenden Unterlagen geprüft. Gründe nach Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 unter den Nummern 1 bis 5 BayWaldG, die gegen die geplante Aufforstung sprechen, sind nicht erkennbar. 

Auch im Hinblick auf die Gemeindeverbindungsstraßen Nr. 51 und Nr. 124 ergeben sich keine negativen Auswirkungen. 

Negative Auswirkungen auf Sparten bzw. sonstige Belange der Gemeinde Burgkirchen sind ebenfalls nicht ersichtlich. 

TOP 8 

Bekanntgaben 

Straßensperrung der ST2357

Die Staatsstraße ST 2357 von Holzen nach Hohenwart wird im Oktober 2026 in zwei Bauabschnitten Instandgesetzt: 

  • Bauabschnitt 1:    Holzen bis Kreisel beim Freibad in der Zeit vom 12.10. bis 21.10.2026 

  • Bauabschnitt 2:    Kreisel beim Freibad bis Hohenwart in der Zeit vom 22.10. bis 30.10.2026 

TOP 9 

Anfragen 

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Kastenstraße

Warum ist die Kastenstraße wieder gesperrt? Antwort: Die Telekom hat die Straße wegen Bauarbeiten aufgerissen.

Nichtangemeldete Fahrzeuge 

Im Gemeindegebiet sind viele nicht angemeldete Fahrzeuge abgestellt. Antwort: Nichtangemeldete Fahrzeuge, die auf öffentlichen Grund abgestellt sind können der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Der dafür zuständige Sachbearbeiter wird dann entsprechende Schritte veranlassen. Wenn nicht angemeldete Fahrzeuge auf Privatgrund stehen, hat die Gemeinde leider keine Handhabe. 

PFOA-Belastung

Wie ist der Stand beim Thema PFOA? Antwort: Das Landratsamt Altötting wird das Bodenschutzkonzept in nächster Zeit vorstellen. 

Baugebiet „Pfaffing“ 

Wie ist der Stand beim Baugebiet „Pfaffing“? Antwort: Sobald Interessenten da sind, wird das Gelände mit dem ausgehobenen Erdreich angeglichen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Die vorstehende subjektive Zusammenfassung der Sitzung des Gemeinderates bzw. des Bau- und Umweltausschusses erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt keine abschließende Aufzählung dar und wurde nicht zum Zwecke einer Wertung erstellt, sondern dient lediglich zur Information von an der Kommunalpolitik interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.