Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 01.09.2020.

Die September-Sitzung 2020 des Gemeinderates (ist die sogenannte Feriensitzung mit der kombinierten Sitzung des Gemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses) wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Teilnutzungsänderung des vorhandenen Tankstellenbetriebs zu einem zusätzlichen Bistrobereich
    • 2.2.     Errichtung von einer doppelseitigen, unbeleuchteten und freistehenden Werbeanlage
    • 2.3.     Errichtung eines Außenpools
    • 2.4.     Errichtung einer Fertiggarage
    • 2.5.     Errichtung einer Eingangsüberdachung mit Freisitzmöglichkeit
    • 2.6.     Umbau der Wohnhaushälfte und Erneuerung des Dachstuhls sowie Anbau und Garagenersatzbau
    • 2.7.     Sanierung eines Flachdaches durch Aufbau eines Satteldaches auf ein bestehendes Wohnhaus
  • Baugesuche: Bekanntgabe von zwei Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West - am Kastanienweg“ /  5. Änderung „Ecke Eibenweg - Forststraße“ (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 19 „Hirten - südlich der Eschenstraße“ / 2. Änderung „Schreinerbauerstraße“  (Top 5)
  • Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“ (Top 6)
  • Außenbereichssatzung Wechselberg - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (Top 7)
  • Bedarfsfeststellung von Hortplätzen (Top 8)
  • Erneuerung Schlammentwässerung in der Kläranlage (Top 9)
  • Bekanntgaben (Top 10)
  • Anfragen (Top 11)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1. Teilnutzungsänderung des vorhandenen Tankstellenbetriebs zu einem zusätzlichen Bistrobereich / Bebauungsplan Nr. 6 „Gendorf Ost“

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Teilnutzungsänderung des vorhandenen Tankstellenbetriebs zu einem zusätzlichen Bistrobereich in der Altöttinger Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2. Errichtung von einer doppelseitigen, unbeleuchteten und freistehenden Werbeanlage / Bebauungsplan Nr. 16-7 „Werk Gendorf - Gewerbepark Gendorf“

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer doppelseitigen, unbeleuchteten und freistehenden Werbeanlage in der Altöttinger Straße unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3. Errichtung eines Außenpools / Bebauungsplan Nr. 4 „Gendorf West - südlich der Altgendorfer Straße“

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der Baugrenze für die Errichtung eines Außenpools in der Nußbaumstraße stattzugeben.

2.4. Errichtung einer Fertiggarage / Bebauungsplan Nr. 4 „Gendorf West - südlich der Altgendorfer Straße“

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der Baugrenze für die Errichtung einer Fertiggarage in der Nußbaumstraße stattzugeben.

2.5. Errichtung einer Eingangsüberdachung mit Freisitzmöglichkeit / Bebauungsplan Nr. 4 „Obere Terrasse I“

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die einer Eingangsüberdachung mit Freisitzmöglichkeit in der Lohnerstraße unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6. Umbau der Wohnhaushälfte und Erneuerung des Dachstuhls sowie Anbau und Garagenersatzbau  

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für den Umbau der Wohnhaushälfte und Erneuerung des Dachstuhls sowie Anbau und Garagenersatzbau im Rothäuslweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.7. Sanierung eines Flachdaches durch Aufbau eines Satteldaches auf ein bestehendes Wohnhaus / Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Sanierung eines Flachdaches durch Aufbau eines Satteldaches auf das bestehende Wohnhaus in der Geigelsteinstraße unter Gewährung einer Befreiung von der Firstrichtung und Dachneigung zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für beide Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Oberfeldstraße / Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse - beim Altenheim“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage im Schneekoppeweg / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West - am Kastanienweg“ /  5. Änderung „Ecke Eibenweg - Forststraße“ 

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der 5. Änderung „Ecke Eibenweg - Forststraße“ des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gendorf West - am Kastanienweg“ mit Begründung in der Fassung vom 19. Mai 2020 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt: 

Verschiedene Bauträger haben bezüglich der Bebauung eines Grundstückes in der Forststraße mit einem Mehrfamilienhaus nachgefragt. Ein Bauträger hat schriftlich eine Bebauungsplanänderung beantragt, die ein solches Mehrfamilienhaus ermöglichen soll. Die vorgetragenen Änderungswünsche kommen dem bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. 

Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung 2019 die vorgeschlagene Änderung begrüßt und den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine diesbezügliche Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten und mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

Der vom Gemeinderat geforderte städtebauliche Vertrag wurde abgeschlossen. In Abstimmung mit der Bauverwaltung hat der Antragsteller ein externes Architekturbüro mit der Entwurfsfertigung beauftragt.

Der vom Architekturbüro gefertigte sieht eine Anpassung des Baufensters und der Festsetzungen auf den geänderten Bedarf vor. Im Einzelnen wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundfläche für das Hauptgebäude auf 225 m² festgesetzt. Die bisher festgesetzte Geschossflächenzahl (zwischen 0,5 und 0,8) wird neben des Umstandes der Festsetzung einer überbaubaren Fläche nunmehr auch dadurch entbehrlich, dass die Höhe des Gebäudes durch die Festsetzung der Geschossigkeit (maximal 2 Vollgeschosse und der Dachneigung sowie durch einer maximalen Wand- und Firsthöhe geregelt wird. Außerdem wird die Breite von Quer- und Standgiebeln - max. 1/3 der Dachlänge - festgelegt.

Um dem Stellplatzbedarf gerecht zu werden, werden abweichend von der bisherigen Festsetzung und der Stellplatzsatzung - 1 Garage bzw. 1 Stellplatz pro Wohneinheit - jetzt 2 Stellplätze pro Wohneinheit (anstatt 1 Stellplatz) festgesetzt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird als Maßnahme der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Festlegung des Änderungsgebietes ist in Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde erfolgt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner März-Sitzung 2020 mehrheitlich gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 26.03.2020 bis einschließlich 27.04.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 19.03.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgegeben. 

Zusätzlich fand am 28.05.2020 im Großen Saal des Bürgerzentrums im Beisein der Fraktionssprecher eine Anliegerversammlung statt, bei der die Bauleitplanung ausführlich erläutert und sämtliche Bedenken und Anregungen erörtert wurden.

Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 26. März 2020 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 27.04.2020 Stellung zu nehmen.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Juni-Sitzung Juni 2020 die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und den hiernach geänderten Entwurf der 5. Änderung „Ecke Eibenweg - Forststraße“ des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gendorf West - am Kastanienweg“ samt Begründung in der Fassung vom 19. Mai 2020 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf hat unter Verkürzung der Auslegungszeit in der Zeit vom 02.07.2020 bis einschließlich 17.07.2020 stattgefunden. Die erneute Auslegung wurde am 25.06.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgegeben. Während der Auslegungszeit wurde der geänderte Entwurf samt Begründung zeitgleich auf der gemeindlichen Internetseite veröffentlicht.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Ferienausschuss entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 19 „Hirten - südlich der Eschenstraße“ / 2. Änderung „Schreinerbauerstraße“ 

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „südlich der Eschenstraße - Schreinerbauerstraße“, mit Begründung gemäß der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 01.09.2020 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grundstücksgrenzen entsprechen nicht den tatsächlichen Grundstücksabmessungen. Die Eigentümer der Grundstücke beantragen deshalb, die Baufelder des Bebauungsplanes den bestehenden Grundstücksflächen und Grundstücksgrenzen anpassen. Deshalb sollen folgende Bauparzellen geändert werden:

  • Nr. 1 und 3 - Flur-Nr. 509/4 mit 446 m² und Flur-Nr. 509/17 mit 494 m² sowie Nummern 2 und 4 Flur-Nr. 511/32 der Gemarkung Gufflham mit 1.015 m²: Änderung des Baufensters unter Berücksichtigung der neuen Grundstücksgrenzen in der Weise, dass auch ein Mehrfamilienhaus mit maximal 4 Wohneinheiten errichtet werden kann.
  • Nr. 5: Flur-Nr. 509/15 mit 277 m² und 511/50T der Gemarkung Gufflham mit 454,50 m²: Anpassung der Baufenster an die bestehenden Grundstücksgrenzen sowie die vorgesehene Grundstücksgrenze, die auf dem Grundstück Flur-Nr. 511/50T noch zu ziehen ist.
  • Nr. 6 - Flur-Nrn. 511/63 mit 160 m² und 511/52 der Gemarkung Gufflham mit 521 m² (gesamt 681 m²): Verkleinerung des Baufensters im Westen dergestalt, dass zum westlichen Grundstück ein Mindestabstand von 3 m verbleibt.
  • Nr. 7 - Flur-Nr. 511/50T der Gemarkung Gufflham mit ca. 786,5 m²: Anpassung des Baufensters dergestalt, dass
  • bei einer Längsbebauung entlang der Schreinerbauerstraße zu den Nachbarparzellen 5 und 12 für das Hauptgebäude ein Mindestabstand von 6 m verbleibt (Baufenster 14m x 12m) und
  • alternativ hierzu eine Bebauung mit der Giebelseite (Ausrichtung des Giebels in Nord-Süd-Richtung ermöglicht wird (Baufenster 12m x 18m)
  • das Garagenbaufenster so verschoben wird, dass zur östlichen Grundstücksgrenze ein Mindestabstand von 1 m verbleibt
  • Nr. 14 - Flur-Nr. 511/57 der Gemarkung Gufflham mit 943 m²: Verschiebung des Baufensters nach Süden entlang der tatsächlichen Grundstücksgrenze sowie Möglichkeit zur Errichtung einer Garage entlang der westlichen Grundstücksgrenze
  • Nr. 16 - Flur-Nr. 511/56 der Gemarkung Gufflham mit 954 m²: Anpassung der Randeingrünung an die Grundstücksgrenze

Außerdem sollen auf den Parzellen 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 14 (an der Nordgrenze) die Flächen für Garagen so festgelegt werden, dass diese mit einer Länge bis zu 9 m errichtet werden können. Die übrigen Garagenflächen werden auf eine Länge von 6 m ausgelegt. Die Breite der Garagen soll, wo dies grundstücksbezogen möglich ist,  auf eine Breite von 6 bis 8 m festgelegt werden. Die Baugrundstücke umfassen insgesamt eine Fläche von etwa 8.270 m² - davon können rund 2.500 m² mit Wohngebäuden (GRZ1) bebaut werden. Insgesamt umfasst das Änderungsgebiet etwa 9.370 m² (inklusiv rund 1.100 m² Verkehrsflächen).

Die vorgetragenen Gründe sind plausibel. Die Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Die Bebauungsplanänderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, weil durch die Änderung oder Ergänzung des Bauleitplans

  • die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
  • keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet wird,
  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und
  • keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Da die Eigentümer die Grundstücksabgrenzungen selbst vorgenommen haben und primär die Eigentümer Antragsteller von der Bebauungsplanänderung profitieren, wurde auf Beschluss des Gemeinderates mit einem Vertreter der Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.

In dem vom externen Architekturbüro gefertigten Entwurf der Bebauungsplanänderung wurden die obigen Änderungen berücksichtigt. Außerdem wurden Festsetzungen zur Ausrichtung der Gebäude (Firstrichtung), der Höhe der Gebäude (Festsetzung einer maximalen Wand- und Firsthöhe) und der Zahl der maximal für die Bauparzellen zulässigen Wohneinheiten (maximal 2 Wohneinheiten bei Einzelhäusern und Doppelhäusern (je Doppelhaushälfte 1 Wohneinheit) und maximal 4 Wohneinheiten bei Mehrfamilienhäusern) eingefügt. Neu modifiziert wurden die Festsetzungen zur Dachgestaltung (bei Garagen und Nebengebäuden werden auch Pult- und Flachdächer zugelassen) und der Einfriedungen (maximale Höhe 1,20 m anstatt 1 m).

Die Änderungsplanung wurde auf Basis der Koordinationsgespräche mit den Eigentümern und den von der Änderungsplanung betroffenen Eigentümern der Nachbargrundstücke erarbeitet.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat in der Zeit vom 29.05. bis 30.06.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 22.05.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht.

Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 29.05.2020 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 30.06.2020 Stellung zu nehmen.

Zu den zum Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen wurden Abwägungsvorschläge erarbeitet; die Ergebnisse hieraus wurden in den Änderungsentwurf der Satzung eingearbeitet. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28.07.2020 die Abwägungsbeschlüsse gefasst und den Änderungsentwurf der Satzung in der Fassung vom 14.07.2020 gebilligt.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat unter angemessener Verkürzung der Auslegungsfrist in der Zeit vom 06.08.2020 bis 20.08.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 30.07.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom  30.07.2020 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes unter angemessener Verkürzung der  Auslegungszeit bis 20.08.2020 Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Ferienausschuss entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 6

Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wimpasing III“ mit Begründung gemäß der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 58 „Wimpasing III“ in der Fassung vom 01.09.2020 zu billigen und die Verwaltung mit der erneuten Auslegung und Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beauftragen.

Sachverhalt: 

Mit Beschluss vom 30.07.2019 hat die Gemeinde beschlossen, für das Grundstück  Fl.-Nr. 1806 den Bebauungsplan Nr.  58 „Wimpasing III“ aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, einen Planer für die Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen. 

Mit der Ausweisung des neuen Baugebietes soll dem Bedarf und Wunsch der Bevölkerung nach neuen Bauparzellen nachgekommen werden. Innerörtliche andere Flächen stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung. Das künftige Plangebiet ist im Flächennutzungsplan bis auf einen kleinen Teilbereich im Süden als künftiges Wohngebiet ausgewiesen. Aus diesem Grund muss der Flächennutzungsplan nicht geändert werden, sondern kann im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren im Wege der Berichtigung angepasst werden. In der Folge wurde ein externes Planungsbüro mit der Entwurfsfertigung für das 2,43 ha große Plangebiet beauftragt. Das Planungsbüro hat nun einen Entwurf der Bauleitplanung gefertigt, der auf dem zu überplanendem Grundstück ein Baugebiet mit 23 Parzellen für Einfamilienhäuser und 5 Parzellen für eine mögli­che Bebauung mit Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäuser vorsieht. Insgesamt können im Plangebiet somit 32 bis 78 Wohneinheiten entstehen.

Der vom Architekturbüro in Absprache mit dem gemeindlichen Bauamt ausgearbeitete Ent­wurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner Juni-Sitzung 2020 gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 09.07.2020 bis 10.08.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 02.07.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 08.07.2020 unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der In­halt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 10.08.2020 Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Ferienausschuss entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 7

Außenbereichssatzung Wechselberg - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, den Beschluss zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Wechselberg aufzuheben.

Sachverhalt:

Auf Initiative eines Anliegers und nach Abschluss der rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung beschloss der Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner öffentlichen Juni-Sitzung 2020 die Aufstellung der Außenbereichssatzung Wechselberg gemäß § 35 Absatz 6 BauGB.

Ziel der hiesigen Satzung war es, auf den im Lageplan gekennzeichneten Grundstücken eine geordnete städtebauliche Nutzung zu erhalten und eine Wohnzwecken dienende Ergänzung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass durch eine maßvolle Nutzung das Orts- und Landschaftsbild nicht übermäßig belastet wird. Mit der Satzung sollte ferner eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage zur rechtssicheren Bewertung künftiger Bauvorhaben im besagten Bereich geschaffen werden. Dabei wäre klargestellt, dass eine Ausdehnung der Bebauung über den anvisierten Geltungsbereich hinaus nicht möglich ist. Vom Geltungsbereich der Satzung wären die Flurstücke 813, 813/1, 760/1 und 813/2 T Gemarkung Dorfen umfasst.

Die weiteren Verfahrenssondierungen der städtebaurechtlichen Sachumstände ergaben schwer überwindbare rechtliche Hindernisse, wie z. B. die Erschließung des westlichen Ergänzungsbereichs oder der Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen. Nach beidseitiger Auffassung (Gemeinde und Anlieger) soll die Planung aus gegebenem Anlass nicht mehr weiter verfolgt werden.

TOP 8

Bedarfsfeststellung von Hortplätzen

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, den Bedarf und der Schaffung von zusätzlich 25 Hortplätzen (gesamt 50 Hortplätze).

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen behördlichen Genehmigungen und baulichen Voraussetzungen in die Wege zu leiten.

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 7 BayKiBiG hat die Gemeinde unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote den örtlichen Bedarf anzuerkennen und festzustellen.

Die verlängerte Mittagsbetreuung ist nicht mehr zeitgemäß und auch der Bedarf an einer qualitativ hochwertigeren pädagogischen Betreuungsform zeigt einen Anstieg an einem Bedarf an mehr Hortplätzen. Die Betreuungszeiten werden vermehrt in den Ferien und länger in den Nachmittag hinein nachgefragt. Auch die Schaffung integrativer Betrauungsplätze wird von der Gemeinde erwartet.

Um der derzeitigen gesellschaftlichen Situation und auch den Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kindern in der Gemeinde Burgkirchen gerecht zu werden, müssen weitere Hortplätze anerkannt und festgestellt werden. Deshalb wurde bereits durch den Gemeinderat der Neubau eines zweigruppigen Schülerhortes beschlossen.

Die Gemeinde stellt somit einen Bedarf von 50 Hortplätzen fest (derzeit 25 Hortplätze).

TOP 9

Erneuerung Schlammentwässerung in der Kläranlage

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, die Erneuerung der Schlammentwässerung inklusive Flockungsaufbereitung und Dosierung durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen behördlichen Genehmigungen und baulichen Voraussetzungen, sowie das Vergabeverfahren für die Beschaffung der neuen Anlage in die Wege zu leiten.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Burgkirchen betreibt in ihrer Kläranlage bereits seit 23 Jahren eine maschinelle Schlammentwässerungsanlage.

Planmäßig soll nun die Altanlage demontiert und entsorgt und eine neue Schlammentwässerungsanlage inklusive Flockungsaufbereitung und Dosierung geliefert und montiert werden. Für die neue Anlage soll zusätzlich ein Wartungsvertrag über 24 Monate geschlossen werden.

Mittel in Höhe von 160.0000 € sind im Haushalt bereitgestellt.

TOP 10

Bekanntgaben

10.1.  Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet Hohenwart“ / Beteiligung gemäß § 4 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Mehring hat in seiner Juli-Sitzung 2020 die vorliegende Entwurfsplanung für die Änderung des obigen Bebauungsplanes mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Gemeinde Burgkirchen hat als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2020 die Gelegenheit erhalten, zur Entwurfsplanung Stellung zu nehmen. Mit der Änderungsplanung sollen Teilflächen, die noch nicht bebaut sind, ersatzlos aus dem Planentwurf herausgenommen werden. Die Entwurfsplanung entspricht dem im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung dargestellten Vorentwurf. Hierzu hatte die Gemeinde bereits mit Schreiben vom 07.05.2020 mitgeteilt, dass Belange der Gemeinde von der Bauleitplanung nicht betroffen sind. Dementsprechend hat die Gemeinde Burgkirchen mit Schreiben vom 21.07.2020 der Gemeinde Mehring mitgeteilt, dass zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung keine Einwände, Hinweise oder sonstigen Äußerungen vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

10.2.  Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Tittmoning

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4.24 „Tittmoning - Unteres Burgfeld III“ / Beteiligung gemäß § 4 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Tittmoning hat in seiner April-Sitzung 2019 beschlossen, für den Bereich der ehemaligen Gärtnerei an der Laufener Straße 28 einen Bebauungsplan der Innenentwicklung - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - aufzustellen. Die Bauleitplanung dient der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 784/6 der Gemarkung Tittmoning. Am 14.07.2020 billigte der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Tittmoning den vom beauftragten Architekturbüro ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 4.24 für das Gebiet „Tittmoning - Unteres Burgfeld III“, einschließlich der Begründung, in der Fassung vom 14.07.2020. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Als Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Burgkirchen mit Nachricht vom 23.07.2020 die Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf bis zum 31.08.2020 Stellung zu nehmen. Die Gemeinde Burgkirchen hat als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 23.07.2020 die Gelegenheit erhalten, zur Entwurfsplanung Stellung zu nehmen. Die Gemeinde Burgkirchen hat mit Schreiben vom 23.07.2020 mitgeteilt, dass Belange der Gemeinde Burgkirchen von der Bauleitplanung nicht betroffen sind und keine Einwände, Hinweise oder sonstigen Äußerungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

10.3.  Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ / 8. Änderung „Bardensulz West“

Frühzeitige Unterrichtung gemäß §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 und 4a Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Juni-Sitzung 2013 den Aufstellungsbeschluss für die 8., die 10. und die 11. Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ gefasst. Mit der Bebauungsplanänderung beabsichtigt die Gemeinde Burgkirchen die Ausweisung weiterer Industrieflächen innerhalb des Chemieparks Gendorf zur Ansiedlung weiterer Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Dienstleister verschiedener Größen. Das Planungsgebiet liegt direkt nördlich des Chemieparks, im Ortsteil Gendorf nördlich des Ortskerns der Gemeinde bzw. nördlich der Alz und wird derzeit als Wald genutzt.

In einem ersten Verfahrensschritt soll nun der westliche Abschnitt des angedachten Erweiterungsbereiches überplant werden. Hierzu hat die InfraServ GmbH, mit der die Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers ratifiziert hat, eine Vorentwurf für die Planungen vorgelegt. Die Planung ist konsequent aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt. Durch die Bereitstellung von Flächen für die chemische Industrie sowie für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe und Dienstleister, fördert die Gemeinde künftige Arbeitsplätze und den Verbleib bzw. die Zuwanderung jüngerer Menschen. Durch die Konzentration von Industrie in diesem Bereich werden außerdem andere weniger vorbelastete Wald- und Landwirtschaftsflächen in der Gemeinde geschont. Folglich wird das geplante Vorhaben zu den Zielen der Landes- und Regionalplanung beitragen.

In Vollzug des hiesigen Beschlusses und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben soll nun in der Zeit von 10. September bis 12. Oktober 2020 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Diese hat neben der obligatorischen Partizipation die Ermittlung und zutreffende Bewertung der von der Planung berührten Belange (§ 4a Absatz 1 BauGB) zum Ziel. Zu diesem Zweck erfolgt eine amtliche Bekanntmachung, die per Aushang an den Anschlagstafeln (beim Rathaus und in Hirten) und gleichzeitigen Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite kundgegeben wird. Darüber hinaus erhalten die Vertreter der Lokalpresse eine entsprechende Mitteilung. Die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt im elektronischen Schriftverfahren.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

10.4.  Sanierung der B 20

Die Sanierungsarbeiten der B 20 zwischen Pirach und Burghausen/Lindach laufen nach Plan, so dass die Straße voraussichtlich am Freitag (04.09.2020) im Laufe des Tages wieder für den Verkehr freigegeben wird.

10.5.  Zonenzählerschacht eingebaut

Der Einbau eines Zonenzählerschachtes für unsere Wasserversorgung wurde in Hecketstall in der Wagnerstraße durchgeführt und ist nun abgeschlossen.

10.6.  Löschwasserbehälter

Ein Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvolumen von 100 cbm wurde auf der oberen Terrasse (in der Talhauserstraße) eingebaut. Die Arbeiten werden diese Woche abgeschlossen.

10.7.  Brunnen am Wingenerplatz

Die Sanierung des Brunnens am Wingenerplatz läuft. Dabei werden die Wasserleitungen neu verlegt. Der Brunnen wird aus hygienischen Gründen mit Trinkwasser gespeist.

TOP 11

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgendem Thema:

Spülprobleme bei der Aktivkohlefilteranlage: Die Anfangsspülung der Aktivkohlefilteranlage wird nun durch den Brunnen Forstkastl 3 durchgeführt. Hierzu wurde eine Behelfsleitung verlegt, da die Wasserversorgung der Brunnen Kastl nicht ausreichend Wasser liefern konnten. Wenn die entsprechenden Ergebnisse vorliegen und die Anlage freigegeben wurde, wird sie in Betrieb gehen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.