Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 11.02.2020.

Die Februar-Sitzung 2020 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Ökomodellregion Inn-Salzach: Abschluss einer Zweckvereinbarung (Top 2)
  • 25. Änderung des Flächennutzungsplanes: „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin  (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“: 2. Änderung - „An der Forststraße“ (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 10 Holzen I“: 13. Änderung - „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“ (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Ökomodellregion Inn-Salzach: Abschluss einer Zweckvereinbarung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Abschluss der Zweckvereinbarung für die Einstellung und Beschäftigung von Beschäftigten für das Projektmanagement zur Umsetzung der Ziele der Öko-Modellregion Inn-Salzach in der vorgelegten Fassung rückwirkend zum 01.09.2019 zu zustimmen.

Sachverhalt:

In der Juli-Sitzung 2018 sprach sich der Gemeinderat grundsätzlich dafür aus, dass sich die Gemeinde Burgkirchen für den Wettbewerb „Staatlich anerkannte Öko-Modellregion“ beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bewirbt, wenn ein dafür notwendiger Gemeindeverbund gegründet werden kann.

Die Städte Altötting, Burghausen, Neuötting und Töging, die Märkte Marktl und Tüßling sowie die Gemeinden Burgkirchen, Emmerting,  Erlbach,  Feichten, Garching, Haiming, Halsbach, Kastl, Kirchweidach, Mehring, Perach, Pleiskirchen, Reischach, Teising, Tyrlaching, Unterneukirchen und Winhöring haben Interesse bekundet, gemeinsam mit dem Landkreis Altötting diesen Gemeindeverbund zu gründen.

Die Ökomodellregion Inn-Salzach hat mittlerweile die Arbeit aufgenommen. Am 21.11.2019 fand in Burghausen die öffentliche Auftaktveranstaltung statt, an der auch viele Bürgermeisterkollegen teilgenommen haben. Diese Veranstaltung war bestens besucht und hat große Resonanz erzeugt.

Die Geschäftsstelle der Ökomodellregion Inn-Salzach konnte im Landratsamt Altötting angesiedelt werden das auch die Arbeitgeber- und Rechtsträgereigenschaften für die Ökomodellregion übernimmt. Zwischenzeitlich wurden auch die personellen Voraussetzungen geschaffen. Zwei Frauen leiten die Geschäftsstelle in Teilzeit. Zur Unterstützung ist auf Mini-Job-Basis auch ein Mann angestellt worden.

Da die Ökomodellregion bisher keine Rechtspersönlichkeit besitzt, ist es erforderlich, dass eine Zweckvereinbarung geschlossen wird. Dies ist aus vielerlei Erfordernissen notwendig. Die Zweckvereinbarung sieht vor, dass der Landkreis Altötting stellvertretend für die Kommunen die Trägerschaft der Ökomodellregion übernimmt. Die fachliche Weisungsbefugnis verbleibt jedoch beim Vorsitzenden der Steuerungsgruppe.

Zur Finanzierung der Ökomodellregion Inn-Salzach wurde eine staatliche Zuwendung in Höhe von 150.000 € für insgesamt zwei Projektjahre bei einem Gesamtfinanzvolumen von 200.000 € gewährt. Dies bedeutet, dass verteilt auf zwei Jahre 50.000 € von den Mitgliedsgemeinden aufzubringen sind. Dieser Betrag soll nach Einwohnern auf die Mitgliedsgemeinden verteilt werden. D. h. das ca. 0,25 € pro Einwohner verteilt auf zwei Jahre anfallen werden. Entsprechende Beschlüsse wurden ja schon in den Gremien der Gemeinden Ende 2018 bzw. Anfang 2019 gefasst. Voraussichtlich würden damit pro Jahr 0,125 € pro Einwohner als Kostenbeteiligung anfallen.

Ein Entwurf der Zweckvereinbarung mit Stand vom 20.01.2020 war Bestandteil der Unterlagen zur Gemeinderatssitzung.

TOP 3

25. Änderung des Flächennutzungsplanes: „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin“ zu fassen und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung beauftragen.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Burgkirchen hat bei Pfaffing ein Grundstück für den Bau eines dringend benötigten Kindergartens erworben. Für die Umsetzung des Kindergartenneubauprojektes soll jetzt die Bauleitplanung angestoßen werden. Zur Klärung der Verfahrensweise hat vor kurzem bei der Regierung von Oberbayern ein Gespräch stattgefunden. In dessen Rahmen haben die Vertreter der Regierung von Oberbayern empfohlen, zunächst die Flächennutzungsplanänderung und erst nach Abschluss dieses Verfahrens die Bebauungsplanaufstellung durchzuführen.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Grundstücke in der für die Errichtung eines Kindergartens notwendigen Größe nicht vorhanden sind und schon jetzt abzusehen ist, dass die noch für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehenden Baugrundstücke dem vorherrschenden Bedarf an Baugrundstücken nicht genügen werden.

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“: 2. Änderung - „An der Forststraße“ 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), den Entwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gendorf - An der Forststraße“, mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Der Eigentümer eines Grundstückes an der Forststraße beabsichtigt die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus. Die beabsichtigte Bebauung ist laut Auskunft des Landratsamtes nur möglich, wenn der Bebauungsplan geändert wird. Dies hat der Eigentümer beantragt.

Die vorgetragenen Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnungen entgegen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Dezember-Sitzung 2019 den Aufstellungsbeschluss für die beantragte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gendorf - An der Forststraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten.

Da primär der Eigentümer von der Bebauungsplanänderung profitiert, wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Dies wurde mittlerweile vollzogen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.12.219 öffentlich per Aushang an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

In der Folge wurde vom Antragsteller in Abstimmung mit der Gemeinde ein externes Planungsbüro mit der Fertigung des Entwurfes beauftragt. Dieser liegt nun zur Billigung vor. Der Entwurf sieht eine Neufestsetzung der Baugrenzen und eine Festsetzung von Flächen für Garagen und Stellplätze vor.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I”: 13. Änderung - „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss einstimmig, den Entwurf für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I - im Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“, mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Eine Baufirma möchte in der Roßfeldstraße und in der Jennerstraße einige Mehrfamilienhäuser errichten. Dort sind derzeit nur Gebäude mit höchstens 2 Wohneinheiten zulässig. Deshalb wurde mit Schreiben vom 13.11.2019 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.

Die vorgetragenen Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Dezember-Sitzung 2019 den Aufstellungsbeschluss für die beantragte 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I - An der Roßfeld- und Jennerstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB bzw. § 13 b BauGB gefasst. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten.

Da primär der Antragsteller von der Bebauungsplanänderung profitiert, wurde die Verwaltung beauftragt, mit diesem einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Dies wurde mittlerweile vollzogen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.12.219 öffentlich per Aushang an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

In der Folge wurde vom Antragsteller in Abstimmung mit der Gemeinde ein externes Architekturbüro mit der Fertigung des Entwurfes beauftragt. Dieser wurde nun vorgelegt. Der Entwurf sieht folgende Festsetzungen vor:

  • Zulassung von Mehrfamilienhäusern mit 4 Wohneinheiten
  • Vergrößerung/Anpassung der Baufelder für die Möglichkeit, Mehrfamilienhäuser zu errichten
  • Zulassung von Quergiebeln (aktuell sind Dacheinschnitte nicht zugelassen)
  • Zulassung von Dachneigungen bis zu 35° (bisher 22° bis 30°)
  • Herausnahme der bisher im Bebauungsplan vorgesehenen privaten Fußwege von der Jennerstraße zur Kehlsteinstraße und von der Jennerstraße zur Roßfeldstraße.

Der Planer wurde aufgefordert, noch einzelne Änderungen vorzunehmen. Ein berichtigter Entwurf wurde zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgelegt.

TOP 6

Bekanntgaben

6.1 Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Ersten Bürgermeisters und des Gemeinderates

Die gemeindliche Wahlleiterin - Frau Marianne Lehner Ecker - gibt bekannt, dass das vorläufige Wahlergebnisses der Wahl des Ersten Bürgermeisters bzw. des Gemeinderates durch Anschlag in der Gemeindeverwaltung (Max-Planck-Platz 5) – vorbehaltlich der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss) verkündet wird.

Bürgermeister Krichenbauer gibt bekannt, dass am Wahlsonntag 25 Wahllokale zur Verfügung stehen (17 Wahllokale und 8 Briefwahllokale). Es sind ca. 150 Wahlhelfer ehrenamtlich im Einsatz.

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Bürgermeister Krichenbauer nimmt zur geplanten Brecheranlage in einer Kiesgrube im Gemeindegebiet Kastl Stellung. Die Gemeinde Kastl hat die zu erwartende Lärmentwicklung geprüft. Für die Gemeinde Burgkirchen ergibt sich dadurch keine erhöhte Lärmbelästigung. Die Gemeindeverwaltung lässt sich die entsprechenden Unterlagen von der Gemeinde Kastl zukommen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.