Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 13.10.2020.

Die Oktober-Sitzung 2020 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Musikverein Burgkirchen: Erlassantrag für Schlussrate der Umbaukosten für den Probenraum in der Schule Hirten (Top 2)
  • Flüchtlings- und Integrationsberatungsstelle: Unbefristete Verlängerung der Kostenübernahmevereinbarung (Top 3)
  • Breitbandausbau: Einstieg in den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Top 4)
  • Gemeinde Burgkirchen: Beteiligungsbericht für 2018 (Top 5)
  • Bürgersozialfond Burgkirchen (Top 6)
  • Vollzug der Gemeindeordnung und der NHGV: Aufhebung des Gemeindeteilnamens „Brunnbauer“ (Top 7)
  • Bekanntgaben (Top 8)
  • Anfragen (Top 9)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Musikverein Burgkirchen: Erlassantrag für Schlussrate der Umbaukosten für den Probenraum in der Schule Hirten

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Erlass der Schlussrate der Kostenbeteiligung für den Umbau des Probenraums des Musikvereins Burgkirchen in Höhe von 4.000 €.

Sachverhalt:

Mit Email vom 31.08.2020 hat der Musikverein Burgkirchen den Erlass der Schlussrate für die Kosten des Umbaus des Probenraums in der Schule Hirten beantragt. Begründet wird der Antrag wegen der Corona-bedingten Mindereinnahmen im Jahr 2020.

An den Umbaukosten beteiligte sich der Musikverein mit 24.000 €, zahlbar in mehreren Jahresraten. Die letzte Rate wäre am 01.12.2020 mit 4.000 € fällig.

TOP 3

Flüchtlings- und Integrationsberatungsstelle: Unbefristete Verlängerung der Kostenübernahmevereinbarung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Kostenübernahmevereinbarung mit dem BRK Kreisverband Altötting für die Finanzierung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses in der Flüchtlings- und Integrationsberatungsstelle unbefristet zu verlängern.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Burgkirchen und der BRK Kreisverband Altötting hatten eine 2-jährige Vereinbarung zur Kostenübernahme der Flüchtlings- und Integrationsberatungsstelle bis einschließlich 2020 für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geschlossen.

Die Kostenübernahmevereinbarung soll nun unbefristet weitergeführt werden. Die Kosten sind im Haushaltsplan eingeplant..

TOP 4

Breitbandausbau: Einstieg in den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Breitbandausbau in der Gemeinde Burgkirchen unter Inanspruchnahme der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen fortzusetzen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2021 bereit zu stellen.

Der Breitbandberatung Bayern GmbH soll der Auftrag für die Begleitung gemäß der bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) erteilen werden.

Sachverhalt:

Über die Breitbandförderung des Freistaates Bayern konnten in den letzten Jahren nahezu 400 Anwesen an das schnelle Internet angebunden werden. Der Abschluss des 3. und 4. Förderverfahrens ist greifbar nah. Aktuell werden in den Erschließungsgebieten die Hausanschlussleitungen erstellt. Mit Abschluss dieser Maßnahmen sind mit Beendigung des aktuellen Breitbandförderprogramms Ende 2020 auch die Fördergelder der Breitbandinitiative Bayern für die Gemeinde Burgkirchen aufgebraucht.

Mit der neuen Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen hat der Freistaat Bayern im Januar 2020 ein neues Förderprogramm aufgelegt. Mit Auftrag vom 07.02.2020 ließ die Gemeinde Burgkirchen eine Aktualisierung und Überarbeitung der Bitratenanalyse durch die Breitbandberatung Bayern durchführen, um einen Einstieg in dieses Förderprogramm vorzubereiten. Das Ergebnis dieser Analyse zeigte die potentielle Förderkulisse auf Basis des Entwurfes der Gigabitrichtlinie Bayern für „Weiße und Graue Flecken“ mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s im Down- und Upload auf.

Zur Vorbereitung der Durchführung einer Markterkundung im neuen Förderprogramm Gigabit, wurde die als Basis notwendige Adressliste vom lokalen Breitbandmanager des Vermessungsamtes bereits zur Verfügung gestellt und wird aktuell bearbeitet. Für jede Adresse aht die Kommune dabei zu recherchieren, ob es sich um eine private oder gewerbliche Adresse handelt.

Die Verwaltung empfiehlt die Fortsetzung des Breitbandausbaus über die neue Förderkulisse „Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR. Zur Unterstützung im Verfahren (Markterkundung, Analyse, Auswahlverfahren und Förderantrag) sowie zur Detailuntersuchung der „100 Mbit/s-Korridore“  wird vorgeschlagen, die Breitbandberatung Bayern zu beauftragen. Nach einem ersten Angebot ist dafür mit Kosten in Höhe von rund 13.500 € zu rechnen.

TOP 5

Gemeinde Burgkirchen: Beteiligungsbericht für 2018

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2018 der Gemeinde Burgkirchen ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung wurde auch der Beteiligungsbericht der Gemeinde Burgkirchen für das Jahre 2018 versandt. Auf Grund des Kommunalrechts für gemeindliche Unternehmen ist die Gemeinde gehalten, nach Maßgabe des Artikels 94 Absatz 3 GO jährlich einen Bericht über alle Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts - an denen die Gemeinde mindestens 5 % Anteile hält - zu erstellen. Der Beteiligungsbericht ist dem Gemeinderat vorzulegen und zur Einsichtnahme durch die Bürger ortsüblich bekannt zu machen. Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat (Vollzug der Gemeindeordnung Artikel 94 Absatz 3) wird die Verwaltung durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinweisen, dass jeder zu den üblichen Geschäftszeiten Einsicht in die Berichte nehmen kann.

Zum 31.12.2018 waren folgende Gesellschaften von der Berichtspflicht betroffen:

  • Biomasse-Heizwerk Burgkirchen GmbH und Co. KG,
  • Biomasse-Heizwerk Burgkirchen Verwaltung GmbH,
  • Städtebund Inn-Salzach GmbH i. L.

Zum 31.12.2018 hielt die Gemeinde weitere Anteile (ohne Berichtspflicht:

  • VR-meine Raiffeisenbank eG / 2 Geschäftsanteile a` 150 €,
  • Straßen- und Wasserzweckverband von Gemeinden im Landkreis Altötting (ohne Einlage),
  • Kassenzweckverband im Dienstbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein (ohne Einlage),
  • EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG (EGIS)/ 5 Geschäftsanteile a` 150 €.

TOP 6

Bürgersozialfond Burgkirchen

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, mit der Erstellung einer Richtlinie für den Bürgersozialfond.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Burgkirchen hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.2020 die Annahme einer Spende in Höhe von 30.000 € für soziale Zwecke und die Verwendung im Rahmen eines Bürgersozialfonds beschlossen. Diesem Bürgersozialfond ist zur Verwendung der Mittel noch eine Richtlinie zu geben.

Inmitten einer Wohlstandsgesellschaft geraten immer wieder Menschen unverschuldet in eine Notlage. In solchen Situationen kann schon eine defekte Waschmaschine, ein dringend notwendiger Zahnersatz oder eine neue Brille zu einem nicht finanzierbaren Problem werden. Dabei machen die entstehenden Notsituationen vor keiner Altersgruppe Halt. Es kann jeden treffen. Und nicht immer können gesetzliche Hilfen schnelle Abhilfe verschaffen.

Der Bürgersozialfond Burgkirchen könnte an dieser Stelle zur Aufstockung nicht ausreichender Hilfsgelder dienen oder um die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu können, damit Linderung für akute Notlagen möglich wird. Bei Bedarf könnten kleinere Beträge bis 100 € zeitnah an bedürftige Burgkirchner Bürger*innen als Zuschuss oder zinsloses Darlehen ausbezahlt werden.

Es wird vorgeschlagen, dass über die Verwendung der Mittel ein Gremium, bestehend aus dem 1.Bürgermeister, dem Referenten des Gemeinderates für Soziales und Familie sowie durch einen zuständigen Vertreter der Gemeindeverwaltung (Leiter*in Ordnungs- und Sozialamt) mehrheitlich entscheidet. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung oder über höhere Beträge sind dem Gemeinderat vorbehalten.

Die Verwaltung des Fonds und der Vollzug der mehrheitlich entschiedenen Aufgaben sollten der Gemeindeverwaltung Burgkirchen zugeordnet sein. Weiter sollte dem Gemeinderat in einem jährlichen Bericht über die Verwendung der Fondmittel sowie über den Eingang von Spendenmitteln berichtet werden. Auch bei Aufhebung des Fonds sollten die dann noch vorhandenen Mittel dem ursprünglichen Fondzweck entsprechend verwendet werden und ausdrücklich nicht in das Vermögen der Gemeinde übergehen.

TOP 7

Vollzug der Gemeindeordnung und der NHGV: Aufhebung des Gemeindeteilnamens „Brunnbauer“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, beim Landratsamt Altötting den Antrag zu stellen, den Gemeindeteilnamen „Brunnbauer“ aufzuheben.

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 08.05.2012 hat das Landratsamt Altötting auf Antrag der Gemeinde Burgkirchen der bewohnten Fl.-Nr. 250/2 Gemarkung Burgkirchen den Gemeindeteilnamen „ Brunnbauer Haus-Nr. 1“ erteilt.

Nachdem das Anwesen seit August 2020 unbewohnt ist und vom neuen Eigentümer - dem Landkreis Altötting - demnächst ersatzlos abgebrochen wird, beantragt die Gemeinde Burgkirchen beim Landkreis Altötting den Gemeindeteilnamen „Brunnbauer“ aufzuheben.

TOP 8

Bekanntgaben

Es gab keine Bekanntgaben.

TOP 9

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

  • Geschäfts- und Wohnhaus Gisser: Es wurde der aktuelle Stand zu dem geplanten Abbruch hinterfragt. Bürgermeister Krichenbauer antwortete, dass der für September 2020 geplante Abbruch deshalb noch nicht erfolgt ist, weil noch keine Abbruchfirma gefunden wurde.
  • Ferienprogramm: Auch dieses Jahr hat ein Ferienprogramm stattgefunden, wenn auch in reduzierter Form. Es wurden insgesamt 21 Veranstaltungen angeboten. Die Resonanz war gut, allerdings bei sehr verhaltener Beteiligung, so dass nur wenige Kinder daran teilgenommen haben. Der Betrieb im Jugendtreff wird derzeit sehr gut angenommen.
  • Bahnübergang Pirach: Der Bahnübergang in Pirach ist wegen der Gleis- und Weichenarbeiten noch bis zum 17.10.2020 gesperrt.
  • Sanierung des Freibades: Der Freistaat Bayern unterstützt die Sanierung des Freibades mit einer Förderung in Höhe von 683.700 €.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.