Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 21.01.2020.

Die Januar-Sitzung 2020 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Namensänderung: Biomasse Heizwerk in Fernwärme Burgkirchen (Top 2)
  • Zensus 2011: Rücknahme der Klage gegen den Freistaat Bayern (Top 3)
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Anbindung des Ortsteils Hirten (Top 4)
  • Vollzug des Sprengstoffrechtes: Erlass einer Anordnung zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember (Silvester) und am 01. Januar (Neujahr) (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Haushalt 2020: Rechtsaufsichtliche Genehmigung (TOP 6.1)
  • Städtebund Inn-Salzach: Vollzug der Liquidation (TOP 6.2)
  • Ortsdurchfahrt St 2107: Sanierung im April 2020 (TOP 6.3)
  • Breitbandausbau: 4. Förderverfahren mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages gestartet (TOP 6.4)
  • Kommunalwahl am 15.03.2020: Aufstellung der gemeindlichen Plakatwände (TOP 6.5)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Namensänderung: Biomasse Heizwerk in Fernwärme Burgkirchen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Änderung des Firmennamens der Biomasse-Heizwerk Burgkirchen GmbH & Co. KG in Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG sowie der Biomasse-Heizwerk Verwaltung GmbH in Fernwärme Burgkirchen Verwaltungs GmbH zu zustimmen.

Sachverhalt:

Nach der Umstellung der Wärmegewinnung im Biomasseheizwerk Burgkirchen - weg von der Verbrennung von Holzhackschnitzeln hin zur Nutzung von Abwärme aus der KWK-Anlage des Industrieparks Werk Gendorf (Gasturbine InfraServ) - wurde in einer Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, die Firmennamen der GmbH § Co. KG wie auch der Verwaltungs GmbH entsprechend von Biomasse Heizwerk auf Fernwärme Burgkirchen anzupassen.

Für die Umfirmierung muss der Gesellschaftervertrag lediglich in schriftlicher Form geändert werden. Hierzu hat die Geschäftsführung den Gesellschaftern in der Sitzung am 26.11.2019 bereits einen Änderungsvertrag des maßgeblichen Gesellschaftervertrages vom 08.03.1995 zur Unterzeichnung vorgelegt. Damit die Eintragung im Handelsregister über das Notariat Burghausen vorgenommen werden kann, ist die Namensänderung noch durch Beschlussfassung durch den Gemeinderat zu bestätigen.

Passend zum neuen Namen wurde auch das Logo geändert.

TOP 3

Zensus 2011: Rücknahme der Klage gegen den Freistaat Bayern

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Burgkirchen hatte gegen den Zensus 2011 bzw. den Vollzug des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) und der daraus resultierenden Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 09. Mai 2011 geklagt. Als bekannt wurde, dass die Stadt Amberg ein Musterklageverfahren führt, hatte die Gemeinde Burgkirchen ihre Klage auf Antrag ruhend gestellt.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte die Klage der Stadt Amberg am 06.08.2015 wie im Gemeinderat berichtet abgewiesen. Die Stadt Amberg hatte im Anschluss daran eine Berufungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Diese Klage wurde vom VGH im Hinblick auf die von den Stadtstaaten Berlin und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Normenkontrollanträgen gegen das Zensusgesetz 2011 jedoch ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 2018 entschieden, dass die Regelungen, die dem Zensus 2011 zugrunde lagen, verfassungsgemäß sind und die Normenkontrollanträge von Hamburg und Berlin abgelehnt. Es wurde herausgestellt, dass die Prognose nicht dadurch ungültig und verfassungswidrig wird, dass sie sich im Nachhinein als falsch erweist. Das BVerfG hat in seinem Urteil jedoch ausgeführt, dass eine mögliche Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers besteht. Dieser muss die erlassenen Normen nochmals überprüfen und ggf. revidieren, falls sich herausstellt, dass die ihnen zugrundeliegenden Annahmen fehlerhaft waren oder nicht mehr zutreffen. Da die Stadt Amberg entschieden hat, das Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht mehr fortzuführen, hat die Gemeinde Burgkirchen ihre Klage in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag am 12.12.2019 zurückgenommen. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat mit Schreiben vom 07.01.2020 mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt und der Streitwert auf 5.000 Euro festgesetzt wurde.

Ergebnis: 2021 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Das am 03.12.2019 in Kraft getretene Zensusgesetz 2021 des Bundes greift die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf. So wird es beim nächsten Zensus bei der Haushaltsstichprobe zur Ermittlung der Einwohnerzahlen die Unterscheidung über bzw. unter 10.000 Einwohner nicht mehr geben. Insoweit waren die Klagen im Rahmen des Zensus 2011 zumindest in die Zukunft gerichtet erfolgreich.

TOP 4

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Anbindung des Ortsteils Hirten

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

In der Dezember-Sitzung 2019 des Gemeinderates wurde bekanntgegeben, dass die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 02.11.2019 einen Antrag zur Prüfung der rechtlichen, finanziellen und personellen Möglichkeit zur Umsetzung eines „Ruftaxis“ bzw. eines „Bürgerbusses“ aus dem Ortsteil Hirten zur Ortsmitte eingereicht hatte. Wie auch in der Berichterstattung zur GR-Sitzung in der Tageszeitung am 16.12.2019 zu lesen war, wurde der Antrag u. a. damit begründet, dass es im Ortsteil Hirten keine Einkaufsmöglichkeiten gibt und dies speziell für ältere Mitbürger ein Problem darstelle.

Als Reaktion auf die Berichterstattung haben die Busunternehmen Wengler und Brodschelm gemeldet, dass für die bemängelte Verbindung bereits Linien in die Ortsmitte bzw. nach Burghausen wie folgt bestehen:

Immer vormittags am Dienstag und Freitag fährt ein Bus der Firma Wengler vom Ortsteil Hirten in die Ortsmitte.

Hinfahrt:

09.12 Uhr        Abfahrt: Hirten Greinstraße

09.13 Uhr        Abfahrt: Hirten Alzbrücke

09.14 Uhr        Abfahrt: Hirten Wehrstraße

09.21 Uhr        Ankunft: Burgkirchen Ortsmitte

Rückfahrt:

11.00 Uhr        Abfahrt: Burgkirchen Ortsmitte

11.05 Uhr        Ankunft: Hirten Wehrstraße

11.06 Uhr        Ankunft: Hirten Alzbrücke

11.07 Uhr        Ankunft: Hirten Greinstraße

Auch die Strecke von Hirten nach Burghausen ist über den Verkehrsbetrieb Brodschelm abgedeckt:

Hinfahrt:

08.32 Uhr        Abfahrt: Hirten Alzbrücke Richtung

08.33 Uhr        Abfahrt: Hirten Au

08.45 Uhr        Abfahrt: Kirchweidach Ort / ZOB

08.49 Uhr        Abfahrt: Feichten

08.57 Uhr        Abfahrt: Tyrlaching

09.19 Uhr        Abfahrt: Hecketstall

09.24 Uhr        Abfahrt: Burghausen Lindach

09.28 Uhr        Abfahrt: Burghausen Messehalle (Wochenmarkt)

09.29 Uhr        Abfahrt: Burghausen Marktlerstr (Kino)

09.31 Uhr        Ankunft: Burghausen ZOB

Rückfahrt:

11.10 Uhr        Abfahrt: Burghausen Messehalle

11.12 Uhr        Abfahrt: Burghausen Marktlerstraße

11.13 Uhr        Abfahrt: Burghausen Konradkirche

11.18 Uhr        Abfahrt: Burghausen Lindach

11.23 Uhr        Abfahrt: Hecketstall

11.42 Uhr        Abfahrt: Kirchweidach Ort / ZOB

11.49 Uhr        Abfahrt: Feichten

11.58 Uhr        Abfahrt: Tyrlaching

12.15 Uhr        Abfahrt: Hirten Au

12.16 Uhr        Ankunft: Hirten Alzbrücke

TOP 5

Vollzug des Sprengstoffrechtes: Erlass einer Anordnung zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember (Silvester) und am 01. Januar (Neujahr)

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig eine entsprechende Anordnung für den Bereich des Caritas-Seniorenwohnheims St. Rupert in der Schusterbauerstraße 15 zu erlassen.

Sachverhalt:

Gemäß  § 24 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz kann die Gemeinde allgemein oder für den Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper für Kleinfeuerwerke) an besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen sowie im Umfeld von Seniorenheimen auch am 31. Dezember (Silvester) und am 01. Januar Neujahr) nicht abgebrannt werden dürfen.   

TOP 6

Bekanntgaben

6.1.    Haushalt 2020: Rechtsaufsichtliche Genehmigung

Mit Schreiben vom 23.12.2019 wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung der vorgelegten Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 genehmigt.

Der Haushalt 2020 wurde am 07.01.2020 ausgefertigt und zur Erlangung der Rechtswirksamkeit wurde die Haushaltssatzung (Artikel 65 Absatz 3, Artikel 26 Absatz 2 GO) durch Aushang am 09.01.2020 amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 BekV).

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

6.2.    Städtebund Inn-Salzach: Vollzug der Liquidation

Der Gemeinderat beauftragte den Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer in der Februar-Sitzung 2017 in der folgenden Gesellschafterversammlung des Städtebundes, für die Auflösung und Liquidation der Städtebund Inn-Salzach GmbH nach § 60 Absatz 1 Nr. 2 GmbHG zu stimmen.

Nach Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zur Auflösung und Liquidation des Städtebundes wurde im Frühjahr 2018 die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister beantragt. Nach Ablauf des Sperrjahres wurde am 12.08.2019 durch das Notariat die Eintragung im Handelsregister mitgeteilt. Mittlerweile wurde der letzte Abschluss inkl. Schlussrechnung durch den Steuerberater erstellt und die letzten Schritte zur endgültigen Beendigung erledigt. Alle relevanten Unterlagen sowie eine Festplatte mit der Sicherung aller Daten des Städtebundes wurden dem Archiv der Gemeinde Burgkirchen zugeführt.

Die verbliebenen Finanzmittel in Höhe von 32.800 € wurden nach der Höhe der Gesellschaftereinlagen prozentual auf die Gesellschafter verteilt. Die Auszahlung der auszuschüttenden anteiligen Gesellschaftereinlage belief sich für die Gemeinde Burgkirchen auf 8.200 € (= 82 % der damaligen Gesellschaftereinlage in Höhe von 10.000 Euro).

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

6.3.    Ortsdurchfahrt St 2107: Sanierung im April 2020

Das Straßenbauamt Traunstein hat mit Schreiben vom 05.12.2019 der Gemeinde Burgkirchen mitgeteilt, dass es plant, die Ortsdurchfahrt St 2107 in Burgkirchen im April 2020 instand zu setzen. Anfangspunkt der Sanierung ist der sogenannte „Stocker-Kreisel“ und endet in Höhe Pfaffinger Straße auf der Oberen Terrasse (Zebrastreifen).

Es ist vorgesehen die Asphaltschicht 10 cm abzufräsen und dann eine neue Asphaltbinder- und eine neue Asphaltdeckschicht einzubauen.

Die Baustrecke wird in mehrere Bauabschnitte eingeteilt, um die Erreichbarkeit der Ortsmitte zu gewährleisten. Details müssen noch abgestimmt werden. Die Umleitung soll über Holzen (Wendelsteinstraße) erfolgen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

6.4.    Breitbandausbau: 4. Förderverfahren mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages gestartet

In Vorbereitung auf die Durchführung eines 4. Förderverfahrens zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet hat die Gemeinde Burgkirchen vom 30.11.2018 bis 04.02.2019 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Im Mai 2019 konnte das Auswahlverfahren für zwei Erschließungsgebiete (Lose) mit insgesamt 9 Teilerschließungsgebieten gestartet werden. Die Angebotseröffnung fand am 19.06.2019 statt.

Im Auswahlverfahren des. 4. Förderverfahrens im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie ging für das Los 1 mit den Teilerschließungsgebieten 1.1 bis 1.5 ein Angebot von einem Telekommunikationsanbieter ein. Für Los 2 ging kein Angebot ein.

Nach Auswertung des eingegangenen Angebotes wurde entsprechend der Vergabeempfehlung des Beratungsbüros „Breitbandberatung Bayern GmbH“ in der Juli-Sitzung 2019 des Gemeinderates beschlossen, der Vergabeempfehlung zu folgen und die notwendigen Kooperationsverträge vorbehaltlich der notwendigen Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum und der Förderzusage durch die Regierung, zu schließen.

Mit Schreiben vom 06.11.2019 erhielt die Gemeinde Burgkirchen den entsprechenden Zuwendungsbescheid zur Projektförderung mit einer Gesamtfinanzierung in Höhe von 823.158 €. Die Bewilligung der Zuwendungshöhe bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 658.526 € ergeht unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung. Die Zuwendung entspricht unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 164.632 € einem Anteil von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Bewilligungszeitraum begann am 29.10.2019 (Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn) und endet am 30.06.2021.

Am 03.12.2019 konnte der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau unterzeichnet werden. Mit der Beauftragung von Los 1 an die EGTF können jetzt 93 weitere FTTH-Anschlüsse mit Glasfaser bis ins Haus sowie 5 sonstige FTTH-Anschlüsse bis ins Grundstück innerhalb der nächsten 18 Monate realisiert werden.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

6.5.    Kommunalwahl am 15.03.2020: Aufstellung der gemeindlichen Plakatwände

Die Aufstellung der gemeindlichen Plakatwände zu Kommunalwahl im März 2020 wird durch den Bauhof in der 5. Kalenderwoche (in der Zeit vom 27.01.2020 bis 31.01.2020) erfolgen.

Plakate können bereits am Samstag, den 25.01.2020 zum Bauhof gebracht und dort auf die bereitgestellten Plakatwände geklebt werden. (Für den Zugang zum Bauhof bitte einfach den Bauzaun auf die Seite schieben.)

Die 6 Standorte sind gegenüber den früheren Wahlen unverändert. Die Standorte sind in beiliegendem Plan eingetragen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

Bürgermeister Krichenbauer weist auf seismologische Untersuchungen hin, die derzeit im Gemeindegebiet Burgkirchen durchgeführt werden. Er teilt mit, dass dies keine Maßnahme der Gemeinde Burgkirchen ist. Das dazu benötigte technische Equipment wird derzeit von der Firma IPS im Auftrag der Gesellschaft KIWA ausgelegt. Öffentliche Straßen und Plätze im Gemeindegebiet dürfen benützt werden. Grundstückseigentümer müssen vorab der Maßnahme zustimmen, sollten die Meßeinrichtungen auf Privatbesitz installiert werden. 

Es wurde der Dank an die Gemeinde ausgesprochen, die sich finanziell mit einem Fahrkostenzuschuss an der Teilnahme der Burgkirchner Delegation (Trachtenverein und Pius Bläser) anlässlich der Grünen Woche in Berlin beteiligte.

TOP 7

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Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.