Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 11.05.2021. Die Mai-Sitzung 2021 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Um die Kommunikation in Zusammenhang mit den vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z. B. wegen der Abstandregeln, zu verbessern, stand für jedes Mitglied des Gemeinderates ein eigenes Tischmikrofon zur Verfügung. Bei den zurückliegenden GR-Sitzungen war es oftmals etwas schwierig, in den hinteren Reihen zu verstehen, was vorne gesagt wurde.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Gemeinde Burgkirchen: Beitritt der zu LEADER Traun-Alz-Salzach e.V. (Top 2)
  • Gemeinde Burgkirchen: Titelerneuerung „Fairtrade-Gemeinde Burgkirchen“ (Top 3)
  • Bedarfsfeststellung von integrativen Hort-Plätzen: Änderung der Betriebserlaubnis auf integrative Einrichtung für den Schülerhort St. Christophorus (Top 4)
  • Gemeinschaftsinitiative „1.000 Schulen für die Welt“: Kooperationsprojekt „Schulbau in Aliba“ der Diözese Nebbi in Uganda (Top 5)
  • Gemeinde Burgkirchen: Spenden und Zuwendungen 2019 (Top 6)
  • Gemeinde Burgkirchen: Spenden und Zuwendungen 2020 (Top 7)
  • SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für die Sanierung der Tartanbahn im Alzstadion (Top 8)
  • Bekanntgaben (Top 9)
  • Anfragen (Top 10)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer mit TOP 2 des öffentlichen Teils der GR-Sitzung fortfahren konnte, wurde von einem Mitglied des GR-Gremiums der Antrag gestellt, dass TOP 4.3 aus dem nichtöffentlichen Teil der GR-Sitzung im öffentlichen Teil der GR-Sitzung behandelt werden sollte. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 2

Gemeinde Burgkirchen: Beitritt der zu LEADER Traun-Alz-Salzach e.V.

Beschluss:

Der Gemeinderat bekundet großes Interesse am Beitritt zum LEADER Traun-Alz-Salzach e.V. und beauftragt 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer einstimmig, den Beitrittsantrag bei der LAG einzureichen. Die notwendigen Mittel für den Mitgliedsbeitrag sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen.

Sachverhalt:

15 oberbayerische Städte und Gemeinden aus den Landkreisen Traunstein und Altötting hatten sich im Zeitraum von 2014 bis 2020 zur LEADER-Region zusammengeschlossen, um auf Basis einer lokalen Entwicklungsstrategie (LES) gemeinsam Projekte wie einen Mehrgenerationenspielplatz am Wall in Kirchweidach oder den Neu- und Umbau des Bajuwaren-Museums in Waging am See zu realisieren. Kürzlich wurde die Gemeinde Burgkirchen von der Lokalen Aktionsgruppe LEADER (LAG) darüber informiert, dass derzeit wieder ein Beitritt zur LEADER Traun-Alz-Salzach e.V. möglich ist. Die Gemeinde Burgkirchen hatte bereits bei Gründung der LAG Überlegungen angestellt der LAG beizutreten. Damals hatte man sich jedoch bereits im Rahmen des EU-Förderprogramms EFRE in einem Regionalen Zusammenschluss um Fördermittel beworben. Da sich eine Beteiligung bei einer LAG sowie bei EFRE gegenseitig ausgeschlossen hatte, wurde damals der Beitritt zur LAG nicht weiterverfolgt. Da jetzt wieder die Möglichkeit eines Beitritts besteht, empfiehlt die Verwaltung den Beitritt beim LAG Traun-Alz-Salzach e.V. zu beantragen, zumal das bisherige Vereinsgebiet unmittelbar bis an die Gemeindegrenzen von Burgkirchen heranreicht.

Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Staatsministerium die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung - ganz nach dem Motto: „Bürger gestalten ihre Heimat.“ Die EU stellt 50% Fördergelder für Projekte wie im Sachverhalt beschrieben bereit. Der Jahresbeitrag beträgt ca. 3.700 €.

TOP 3

Gemeinde Burgkirchen: Titelerneuerung „Fairtrade-Gemeinde Burgkirchen“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig weiterhin an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ teilzunehmen und die Titelerneuerung als „Fairtrade-Town“ zu beantragen. Hierzu sollen die fünf Kriterien der „Fairtrade-Towns Kampagne“ erfüllt werden.

Sachverhalt:

In der Gemeinde Burgkirchen gibt es seit 1987 einen Eine-Welt-Laden. Die Idee des „Fairtrade“ hat somit schon eine lange Tradition. Vor 2 Jahren hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde um den Titel „Fairtrade-Gemeinde“ bewirbt und so ein Zeichen für Solidarität und Fairness setzt. Aktionen wie Faire Wochen mit Gottesdiensten, Wochenmarktaktionen oder Frühlingsfesten „regional & fair“ sowie Flyer, Ortsschild und Internetpräsenz informieren und zeigen Flagge. Seit 26.09.2019 zählt die Gemeinde Burgkirchen offiziell zu den Fairtrade-Towns.

Nach nunmehr zwei Jahren muss turnusgemäß die Erneuerung des Titels bis 25. Juni 2021 beantragt werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Steuerungsgruppe die Titelerneuerung bis spätestens 25. Juni 2021vorbereitet und zur Prüfung einreicht.

Die Gemeinde Burgkirchen kann weiterhin alle geforderten Kriterien erfüllen, wie z. B. einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates, die Benennung einer Steuerungsgruppe, den Vertrieb verschiedener „Fairtrade-Produkte“ (im Weltladen) und eine aktive Medien- bzw. Öffentlichkeitsarbeit.

Bürgermeister Krichenbauer wies daraufhin, dass der Kindergarten in Holzen bereits ein „Fairtrade-Kindergarten ist und sich andere Kindergärten dem Beispiel anschließen wollen.

Aus dem Kreis des GR-Gremiums kam der Vorschlag, zu einer der nächsten GR-Sitzungen einen Vertreter der Fairtrade-Steuerungsgruppe einzuladen. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung.

TOP 4

Bedarfsfeststellung von integrativen Hort-Plätzen: Änderung der Betriebserlaubnis auf integrative Einrichtung für den Schülerhort St. Christophorus

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt den Bedarf von  50 Hort-Plätzen weiterhin an.

Der Gemeinderat erkennt den Bedarf von  integrativen Hortplätzen an.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis für eine integrative Einrichtung mit insgesamt 50 Hort-Plätzen für den Schülerhort St. Christophorus zu stellen und alle Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 7 BayKiBiG hat der Gemeinderat die Bedarfsanerkennung und Bedarfsfeststellung an Kindergartenplätzen zu beschließen. Die Gemeinde hat sich klar für den Hort und der damit verbundenen qualitativ hochwertigen pädagogischen Betreuung von Schulkindern ausgesprochen. Derzeit werden Schulkinder neben dem Schülerhort St. Christophorus im Rahmen der Mittagsbetreuung und der Schulkind-Betreuung an örtlichen Kindergärten betreut.

Nach der aktuellen Anmeldungssituation für die Mittagsbetreuung (Kurzgruppe mit 10 Anmeldungen / Langgruppe mit 4 Anmeldungen) wird im nächsten Schuljahr nur eine Kurzgruppe förderfähig (mindestens 13 Anmeldungen erforderlich) zustande kommen.

Im Schülerhort St. Christophorus können derzeit 25 Kinder durch eine Fachkraft und zwei Ergänzungskräfte pädagogisch betreut werden. Mit dem Neubau des Schülerhorts können weitere 25 Kinder aufgenommen werden. Bereits im September 2020 wurde der Bedarf von insgesamt 50 Hortplätzen festgestellt. Da bereits ab September 2021 die Plätze für die Schulkind-Betreuung knapp werden, sollen bereits zum kommenden Schuljahr 2021/2022 weitere 25 Schulkinder im Schülerhort St. Christophorus betreut werden. Hierfür sollen neben den Räumen des bestehenden Schülerhorts, das Klassenzimmer der verlängerten Mittagsbetreuung im Kellergeschoß der Grundschule sowie die Container-Räume der Mittagsbetreuung verwendet werden.

Die Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen ist immer mehr ein Anliegen unserer Gesellschaft. Integration bedeutet Teilhabe und Teilnahme von Kindern mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Ausgehend vom Grundsatz der Gleichwertigkeit und der Würde aller Menschen (Artikel 1 und Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 GG, Artikel 118a BV) sowie dem Recht auf Eingliederung behinderter und behinderungsbedrohter Menschen (§ 53 SGB XII) und bei seelischer Behinderung (§ 35 a SGB VIII) und dem gesetzlichen Auftrag auf Bildung, Erziehung und Betreuung nach Artikel 10 BayKiBiG, bietet das BayKiBiG mit Artikel 11 und 12 die Möglichkeit zu einer früh angelegten Umsetzung der Integration.

Durch die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung wird insbesondere an der Basis der Entwicklung sozialer und personaler Fähigkeiten aller Kinder angesetzt, um frühzeitig zu lernen in gegenseitigem Respekt mit verschiedenen Lebensrealitäten umzugehen und dadurch auch auf Gewalt, Aggression und Isolation präventiv einzuwirken.

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis für eine integrative Einrichtung mit insgesamt 50 Hort-Plätzen für den Schülerhort St. Christophorus bei der Fachaufsicht - Amt für Kinder, Jugend und Familie Altötting - zu stellen.

Die Gemeinde Burgkirchen möchte, dass der Schüler-Hort integrativ wird, d. h. dass auch Kinder mit „Schwächen“ aufgenommen werden. Bürgermeister Krichenbauer wies darauf hin, dass qualifiziertes Personal vorhanden ist und erwähnt auch, dass die Grundschule in Gendorf die einzige Grundschule im Landkreis Altötting mit integrativem Hintergrund ist. Die logische Konsequenz daraus wäre, dass auch der Schüler-Hort eine integrative Ausrichtung hätte. Zudem sollen laut Staatsregierung alle Kinder ab 2026 einen Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung haben.

TOP 5

Gemeinschaftsinitiative „1.000 Schulen für die Welt“: Kooperationsprojekt „Schulbau in Aliba“ der Diözese Nebbi in Uganda

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Kooperationsprojekt „Bau von drei Klassenzimmern für die Jahrgangsstufen 4 bis 6 der Grundschule Aliba in Uganda“ mit einem Fördervolumen von 31.000 € - gemeinsam mit der Partnerorganisation Missio - umzusetzen.

Sachverhalt:

Mit der Gemeinschaftsinitiative „1.000 Schulen für unsere Welt“ setzen sich die kommunalen Spitzenverbände - Deutscher Städtetag (DST), Deutscher Landkreistag (DLT) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) - dafür ein, dass Kommunen Spendengelder sammeln und diese weltweit wirkungsorientiert in die Schlüsselressource BILDUNG einsetzen.

BILDUNG zu fördern heißt, Armut zu verringern und Perspektiven zu schaffen. Während in Deutschland die Kommunen den Bau von Schulen verantworten, fehlen Staaten auf der südlichen Welthalbkugel hierfür häufig die Mittel. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Gemeinde Burgkirchen als Trägerkommune an dem Schulbauprojekt beteiligt. Für die Gemeinde Burgkirchen entstehen aus der Beteiligung - über die personelle Unterstützung durch die Verwaltung in einer zu bildenden Steuerungsgruppe hinaus - keine Kosten.

Der Gemeinderat beschloss bereits in seiner März-Sitzung 2021, dass sich die Gemeinde Burgkirchen an der Gemeinschaftsinitiative  „1.000 Schulen für unsere Welt“ beteiligen soll. Der Gemeinderat beauftragte den 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer ein Kooperationsprojekt mit der Partnerorganisation Missio abzustimmen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Gemeinsam mit Missio wurde nun ein Projekt gefunden, mit dem die Gemeinde Burgkirchen als Botschafter der Initiative, den Bau von 3 Klassenzimmern für eine Grundschule in der Gemeinde Aliba (Uganda), die über Spendengelder von Unternehmen und Privatpersonen eingeworben werden sollen, unterstützen kann. Mit der geplanten Unterstützung in Höhe von 31.000 € kann so ein Schulblock mit 3 Klassenzimmern für die Jahrgangsstufen 4 bis 6 und einem Büro für die Angestellten mit einer Gesamtfläche von 251 m² gebaut werden.

FW-Fraktionssprecher Dieter Wüst schlägt vor, dass die Gemeinde Burgkirchen zum Start den Betrag von 1.000 € und das Gemeinderatsgremium anstatt einer Weihnachtsfeier ebenfalls 1.000 € spendet. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen. Sollte der gewünschte Spendenbetrag in Höhe von 31.000 € nicht zusammen kommen, übernimmt Missio den Restbetrag.

Die Spenden werden zunächst auf ein Gemeindekonto eingezahlt und nicht auf ein Konto von Missio. Hintergrund ist, dass man dann weiß, bei wem man sich über eine Spende bedanken kann.

Die Nummer des Gemeindekontos wird noch - z. B. über die Burgkirchner „GemeindeZeitung“ - bekanntgegeben. Spender erhalten für ihre Spende auf Wunsch eine entsprechende Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt. Das gesammelte Geld wird dann an Missio überwiesen. Missio leitet den Betrag dann weiter und sorgt dafür, dass das Kooperationsprojekt „Bau von drei Klassenzimmern für die Jahrgangsstufen 4 bis 6 der Grundschule Aliba in Uganda“ ordnungsgemäß realisiert wird.

Ich - Sandra Harlander - finde es eine gute Sache, anderen Kindern zu helfen, so dass sie eine gute Schulausbildung bekommen können.

TOP 6

Gemeinde Burgkirchen: Spenden und Zuwendungen 2019 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme im Jahr 2019 eingegangener Geldspenden in Höhe von 18.687,75 € durch den 1. Bürgermeister einstimmig zu. 

Sachverhalt:

Unentgeltliche Zuwendungen von privater Seite für kommunale und gemeinnützige Zwecke sind Ausdruck des sozialen bürgerschaftlichen Engagements und oft ein wichtiges zusätzliches Finanzierungsmittel zur Verwirklichung sozialer Projekte. Das Einwerben und die Entgegennahme solcher Zuwendungen gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune.

Bei diesem Thema hat die Gemeinde Burgkirchen jedoch auch die weite Fassung des Straftatbestands der Vorteilsnahme (§ 331 Absatz 1 des Strafgesetzbuches -StGB) zu beachten. Die gesetzliche Regelung um den Straftatbestand der Vorteilsnahme soll das Vertrauen der Allgemeinheit in das faire und ehrliche Verhalten des öffentlichen Dienstes schützen.

Der 1. Bürgermeister kann gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GO unentgeltliche Spenden und Zuwendungen Dritter zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben einwerben und entgegennehmen.

Von Seiten der Verwaltung bestand das Angebot, dass eine detaillierte Zuwenderliste jederzeit auf Nachfrage eingesehen werden kann.

Bürgermeister Krichenbauer erklärte, warum der Gemeinderat der Annahme von Spenden und Zuwendungen zustimmen soll.

TOP 7

Gemeinde Burgkirchen: Spenden und Zuwendungen 2020 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme im Jahr 2020 eingegangener Geldspenden in Höhe von 40.234,06 € durch den 1. Bürgermeister einstimmig zu. 

Sachverhalt:

Siehe TOP 6!

TOP 8

SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für die Sanierung der Tartanbahn im Alzstadion

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem SV Gendorf Burgkirchen für die Reinigung und punktuelle Ausbesserung der Risse der Tartanbahn einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 22.000 € zu gewähren.

Abschläge bis zu 95 % der vorgelegten verauslagten (Teil-)Ausgaberechnungen sind möglich.

Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme, vor Auszahlung der Schlussrate, vorzule­gen.

Sachverhalt:

Der SV Gendorf Burgkirchen beantragt einen Zuschuss für die Sanierung der Tartanbahn im Alzstadion.

Die Tartanbahn stammt aus dem Jahr 1988 und wurde vom Verein laufend instandgesetzt. Durch Temperaturunterschiede und Wassereintrag entstanden nun neue Risse in Laufrichtung und quer zur Laufrichtung, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt.

Der SVGB stellt zwei Lösungsansätze vor:

  1. Reinigung und punktuelle Ausbesserung der Risse auf einer Länge von 303 m Länge und einer Fläche von 50m² Fläche à 38.000 €.
  2. Wie 1) plus Auftrag einer Kunststoffschicht inklusiv einer Markierung à 140.000 €.

Der SVGB gibt die Haltbarkeit der Maßnahmen zu Maßnahme 1 mit 3 bis 4 Jahren bzw. zu Maßnahme 2 bis zu 10 Jahren an.

Eine Eigenbeteiligung des Vereins ist mit 16.000 € an Barmitteln möglich. Eine Eigenleistungen einzubringen ist hier nicht möglich.

Für die Baumaßnahme im Jahr 1988 bedient der SVGB noch ein Restdarlehen in Höhe von 11.783 €. Das Darlehen, für das die Gemeinde den Schuldendienst trägt, betrifft die Sanierungen des Hallenbodens im Alzstadion, A-Platz und Hartplatz aus dem Jahr 1999.

Die Mittel sind im Haushalt 2021 nicht vorgesehen und müssen im Nachtragshaushalt 2021 veranschlagt werden.

Der SV Gendorf Burgkirchen hat Bilder vom aktuellen Zustand der Tartanbahn gezeigt und es wurde darauf hingewiesen, dass sich der Zustand der Tartanbahn durch die Nicht-Benutzung während den Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie (kein Sportbetrieb) eher noch schneller verschlechtert hat. Die aktuellen Reparaturkosten sind im Augenblick doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. Ein Mitglied des Gemeinderates fragte nach der Möglichkeit von Förderungen und ob sich ggf. die Stadt Burghausen an den Kosten beteiligen könnte, da es eine Laufkooperation zwischen Sportlern aus Burgkirchen und Burghausen gibt. Dieser Frage wird von Seiten der Verwaltung noch nachgegangen. Die Gemeinde Burgkirchen strebt an, dass die Sportanlage auch als Schulsportanlage anerkannt wird, dadurch würden mehr Fördergelder fließen.

Die Tartanbahn wurde 1988 gebaut, ist aber noch nicht ganz abbezahlt. FW-Fraktionssprecher Dieter Wüst hebt hervor, dass sich der SVGB mit 16.000 € an den Kosten beteiligen wird. Ein anderes Mitglied des Gemeinderates möchte wissen,  wie viele Sportanlagen mit Tartanbahn im Landkreis Altötting gibt und wie viele Wettkämpfe auf der Bahn stattfinden. Da auch Schulveranstaltungen vom Landkreis Altötting in Burgkirchen stattfinden, stellt sich zudem die Frage, ob sich auch der Landkreis Altötting bei der nächsten Sanierung in etwa 4 Jahren beteiligen könnte. FW-Fraktionssprecher Dieter Wüst hält einen derartige Anfrage beim Landkreis allemal für sinnvoll.

TOP 9

Bekanntgaben

9.1.     Antrag der Kirchweidacher Energie GmbH auf Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis „Kirchweidach II (Erweiterung)“ zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme - Beteiligungsverfahren nach § 15 BbergG

Mit  Antrag vom 21.04.2021 hat die Rechtsinhaberin der bergrechtlichen Erlaubnis „Kirchweidach II (Erweiterung)“ zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme eine Verlängerung der Erlaubnis um zwei Jahre bis zum 30.06.2023 beantragt.

Im bisherigen Erteilungszeitraum wurden im Erlaubnisfeld 3D-seismische Untersuchungen durchgeführt und ausgewertet sowie externe Gutachten für eine Fündigkeitsbewertung eingeholt. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit dem StMWi entsprechend § 16 Absatz 4 BBergG planmäßig erfolgt, dennoch sind noch weitere Untersuchungen notwendig. Im Verlängerungszeitraum sind folgende Untersuchungen vorgesehen:

  • Auswahl und Ankauf von zusätzlichen, bestehenden 2D-Seismikdaten
  • Bearbeitung der Rohdaten und Re-Interpretation
  • Analyse der Ergebnisse und weitere Analyse und Verfeinerung der gewonnenen seismischen Ergebnisse und des geologisch-geothermischen Modells
  • Numerische Modellierung der Grundwasserbewegung zur Bewertung der Standorte, der Förder-und Re-Injektionsraten und Injektionstemperaturen bis zu einem thermischen Durchbruch und Verhalten zu benachbarten Berechtigungen
  • Bohrplanung auf Basis der Ergebnisse
  • Begleitender Bürgerdialog und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz 3 BayVwVfG

Im Verfahren nach § 15 BBergG wurden die betroffenen Behörden, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen nach § 11 Nr. 10 BBergG gehört, beteiligt und zur Stellungnahme bis 10.06.2021 aufgefordert. Dies sind das Landesamt für Umwelt, die Regierung von Oberbayern und die Landratsämter Altötting und Traunstein.

Die Gemeinden im Feld wurden von dem Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis informiert.  In diesem Zusammenhang weist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in ihrer Email vom  03.05.2021 darauf hin, dass bergrechtliche Erlaubnisse Rechtstitel und keine Gestattungen für konkrete Tätigkeiten sind. Für diese sind gesonderte Genehmigungsverfahren notwendig, bei denen die betroffenen Gemeinden beteiligt werden.

Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass die Gemeinde Burgkirchen informiert wurde, dass die Verfahren laufen, aber auch, dass Infos nur durch nachfragen zu bekommen sind. Demnach wurden zwei Vorkommen gefunden, die für eine Geothermie geeignet wären. Die Gemeinde Kirchweidach möchte zusammen mit der Firma Steiner im Bereich der Gemeinde Halsbach bohren. Eine entsprechende Leitung nach Kirchweidach wäre knapp 7 km lang. Bürgermeister Krichenbauer berichtet, dass die Kosten für 1 km Leitung etwa bei 1 Mio. € liegen. Weiter berichtet Bürgermeister Krichenbauer, dass es auch Anfragen bezüglich eines eventuellen Anschlusses von Holzen an die Geothermie gab, was die Gemeinde Kirchweidach sehr begrüßen würde. Ein möglicher Anschluss vom Ortsteil Holzen an die Geothermie steht jedoch momentan nicht zur Debatte.

Verwerfungen finden sich auch in Trinkberg und Wechselberg. Entsprechende Bohrungen werden dort allerdings erst in etwa 1 Jahr durchgeführt (nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen).

TOP 10

Anfragen

Bürgermeister Krichenbauer erwähnt den positiven Zeitungsbericht der ANA über die Sicherheitslage in der Gemeinde Burgkirchen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.