Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021.

Die Dezember-Sitzung 2021 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst einem Gemeinderat, der seit der letzten GR-Sitzung seinen Geburtstag feiern konnte, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Kindertagesstätten: Genehmigung von drei Haushaltsplänen für 2022 (Top 2.1. bis 2.3.)
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Top 3)
  • Vorberatung für die Aufstellungsbeschlüsse: Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 62 „Solarpark Linner“ (Top 4)
  • Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“ (Top 5)
  • Grundwasserschutzprogramm (Top 6)
  • SV Hirten: Zuschussantrag für Renovierung des Sportheimes (Top 7)
  • Bekanntgaben (Top 8)
  • Anfragen (Top 9)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Kindertagesstätten: Genehmigung von drei Haushaltsplänen für 2022

2. 1.    Kindertagesstätte St. Konrad: Genehmigung des Haushaltsplan 2022

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig den Haushaltsplan 2022 der Kindertagesstätte St. Konrad, der

  • im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 869.100 € und Ausgaben in Höhe von 905.350 € abschließt,
  • im Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 mit Aufwendungen von 10.830 € rechnet.

Sachverhalt:

Aufgrund § 4 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Konrad, der Caritasverband für die Diözese Passau, den Haushaltsplan 2022 fristgemäß vor. Die Gemeinde hat das Einvernehmen mit dem Haushaltsplan 2022 zu erklären. Der Haushalt 2022 schließt im Wirtschaftsplan 2022 mit Einnahmen von 869.100 € und Ausgaben von 905.350 €. Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 sind Aufwendungen von 10.830 € vorgesehen.

2.2.     Kindertagesstätte St. Margarethe: Genehmigung des Haushaltsplan 2022

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Haushaltsplan 2022 der Kindertagesstätte St. Margarethe, der

  • im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 475.580 € und Ausgaben in Höhe von 479.400 € abschließt,
  • im Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 mit Aufwendungen von 10.730 € rechnet.

Sachverhalt:

Aufgrund § 5 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Margarethe, der Caritasverband für die Diözese Passau, den Haushaltsplan 2022 fristgemäß vor. Die Gemeinde hat das Einvernehmen mit dem Haushaltsplan 2022 zu erklären. Der Haushalt 2022 schließt im Wirtschaftsplan 2022 mit Einnahmen von 475.580 € und Ausgaben von 479.400 €. Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 sind Aufwendungen von 10.330 € vorgesehen.

2.3.     Kindertagesstätte in der Weberau: Genehmigung des Haushaltsplan 2022

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Haushaltsplan 2022 der Kindertagesstätte in der Weberau, der mit Einnahmen von 180.000 € und Ausgaben in Höhe von 200.000 € abschließt.

Sachverhalt:

Aufgrund § 6 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte in der Weberau, der BRK-Kreisverband Altötting, den Haushaltsplan 2022 fristgemäß vor. Die Gemeinde hat das Einvernehmen mit dem Haushaltsplan 2022 zu erklären. Der Haushalt 2022 schließt mit Einnahmen von 180.000 € und Ausgaben von 200.000 € und sieht damit einen Verlust von 20.000 € vor.

TOP 3

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Widmung des neuen Brunnenplatzes mit Grünanlage auf der Oberen Terrasse als beschränkt-öffentlichen Weg B-57

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Widmung den neuen Brunnenplatz mit Grünanlage auf der Oberen Terrasse als be­schränkt öffentlicher Weg B-57 zur Kenntnis. 

Sachverhalt:

Der neu angelegte Brunnenplatz auf der Oberen Terrasse wurde im September 2021 fertiggestellt und am  1. Oktober 2021 eröffnet. Mit der Freigabe für die Öffentlichkeit ist der Platz als beschränkt öffentlicher Weg zu widmen.

Die Widmung des Platzes als beschränkt-öffentlicher Weg B-57 (nur für Fußgänger) hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Dezember-Sitzung beschlossen.

Län­ge              100 m

Anfang             Thalhauser Straße

Endpunkt        Flur-Nr. 222/16 Gemarkung Burgkirchen

Der neue Platz soll zur Erinnerung an den ehemaligen Werkleiter Dr. Karl Huttner als

„Dr.-Karl-Huttner-Platz“

benannt werden.

Begründung:

Dr. Karl Huttner (Werkleiter von 1953 bis 1964 - * 5.3.1899 / † 14.4.1970) wurde vom Gemein­derat Burgkirchen am 13. Dezember 1968 für seine großen Verdienste um die kulturelle, bauliche und wirtschaftliche Entwicklung von Burgkirchen  die Ehrenbürger-Würde verliehen. Herr Dr. Huttner hat speziell für den Bereich Obere Terrasse weit vorausschauende Planungen entwi­ckelt, insbesondere die Schaffung von „Altensiedlungen“ auf der Oberen Terrasse. Diese Vision ist inzwischen Wirklichkeit geworden.

TOP 4

Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“ (Nähe Maierhof) 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), den Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Außenbereichssatzung für Rehdorf Ost unter Einbeziehung des Grundstücks Flur-Nr. 979/1 der Gemarkung Neukirchen in der vorgeschlagenen Form zu fassen.

Sachverhalt:

Ein Bautechnisches Büro hat im Namen einer Grundstückseigentümerin schriftlich die Erstellung einer Außenbereichssatzung für das Grundstück Flur-Nr. 924/2 der Gemarkung Neukirchen bzw. alternativ eines Teilbereiches dieses Grundstücks beantragt.

In seiner Oktober-Sitzung 2021 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung Rehdorf Ost gefasst, der nach in der Sitzung aufgelegten Planskizze der den gesamten Bereich östlich der Außenbereichssatzung West liegenden Ortsbereichs der Siedlung Rehdorf unter Einbeziehung des Grundstücks Flur-Nr. 924/2 (Nähe Maierhof) umfasst.

Ziel und Zweck der Planung ist, im skizzierten Geltungsbereich der Siedlung Rehdorf Wohnbebauungen zu ermöglichen. Mit der geordneten städtebaulichen Planung soll durch eine maßvolle Nutzung gewährleistet werden, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht übermäßig belastet wird. Mit der Satzung soll eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage zur rechtssicheren Bewertung zukünftiger Bauvorhaben in dem Bereich geschaffen werden. Dabei wird klargestellt, dass eine Ausdehnung der Bebauung über den anvisierten Geltungsbereich hinaus nicht möglich ist.

Mit Schreiben vom 24.11.2021 hat der Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 979/1 Gemarkung Neukirchen a.d.Alz den Antrag gestellt, das genannte Grundstück in die Satzung aufzunehmen. Das genannte Grundstück wird derzeit als Fischweiher genutzt und soll trockengelegt werden, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Rechtliche Bewertung: Gemäß § 35 Absatz 6 S. 1 kann die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgabe ist der Erlass einer Außenbereichssatzung unter Einbeziehung des genannten Grundstückes rechtlich fraglich - wie auch das im bisher skizzierten Geltungsbereich liegende Grundstück Flur-Nr. 924/2 (Nähe Maierhof). Rechtssicherheit vermag indes - auch in Abstimmung mit dem Landratsamt Altötting - nur ein Bauleitplanverfahren zu erbringen.

TOP 5

Vorberatung für die Aufstellungsbeschlüsse: Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 62 „Solarpark Linner“ 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die Aufstellungsbeschlüsse für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Solarpark Linner“ zu fassen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines tragfähigen Satzungsentwurfes samt Begründung zu beauftragen.

Sachverhalt:

1. Anlass der städtebaurechtlichen Prüfung: Mit Schreiben vom 06.07.2021 wurde die Gemeinde Burgkirchen erstmals um Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik-Park im Bereich der Grundstücke Flur-Nummern 620, 621/1 772 und 762 Gemarkung Raitenhaslach (Gesamtfläche: ca. 14,5 ha) ersucht.

Anlässlich der darauffolgenden Kontroversen mit einem Anlieger über die Dimensionen des Unterfangens, die teils öffentliche und mediale Resonanz erfahren haben, wurde der Antrag, ehe er noch in den gemeindlichen Gremien behandelt werden konnte, zurückgezogen.

Infolge eines Einigungsprozesses mündete der Antrag am 16.11.2021 unter veränderter Gebietskulisse in einen zweiten Anlauf. Nunmehr geht der Geltungsbereich nicht über die in § 37 Absatz 1 Nr. 2 lit. c EEG gebotene Tiefe von 200 m hinaus und umfasst eine Fläche von 10,3 ha, wobei 2,7 ha auf Grün- und Ausgleichsflächen entfallen.

Die PV-Anlage wird zum Teil als Bürgersolarpark geplant und soll den Bürgern vor Ort ermöglichen, sich durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen unmittelbar an den Gewinnen zu beteiligen.

2. Rechtliche Bewertung: Gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Der Ausbau von Photovoltaik erlangt laut Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vom 21.07.2021 künftig einen prioritären Stellenwert. Demnach soll die Zahl der Anlagen der agrikulturellen Photovoltaik vervierfacht werden. Zudem stellt das Landesentwicklungsprogramm in seiner Zielsetzung darauf ab, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen.

Betrachtet man die postulierten energiepolitischen sowie gesellschaftlichen Ziele der heutigen und insbesondere der künftigen Zeit, den kontinuierlich steigenden Energiebedarf und nicht zuletzt die eingeschlagene Abkehr von fossilen Energieträgern ist dem städtebaulich legitimen Zweck der Nutzung erneuerbarer Energien aus § 1 Absatz 6 Nr. 7 lit. f BauGB tendenziell eine vermehrte Signifikanz zuzuordnen. Sinnigerweise setzt die Nutzung derartiger Energieträger einen stetigen Ausbau der entsprechenden Infrastruktur voraus. Gleichwohl steht es der Gemeinde unbenommen, eigene Kriterien für die grundsätzliche Entscheidung über das „Ob“, die planerische Ausgestaltung, den Umfang und die Intensität der Bodennutzung aufzustellen.

Angestoßen von einem Fachbeitrag des BR Fernsehens vom 10.09.2021, in dem die flächenbezogene Effizienz von PV-Freiflächenanalgen im Kontrast zu Biogasanlagen hervorgehoben wurde (1 ha PV-Freiflächenanlage erbringe die gleiche Stromerzeugung wie 60 ha Biomasseanbau), ersuchte die Bauverwaltung das am Bayerischen Landesamt für Umwelt ansässige Ökoenergie-Institut Bayern um fachliche Verifizierung der Aussage, zumal Flächensparsamkeit bei der Bewältigung der Energiewende ein nicht zu vernachlässigendes Argument ist und nicht zuletzt mit den Umweltgrundsätzen aus § 1 Absatz 2 BauGB („Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden“) korrespondiert.

In seiner kurzen Stellungnahme verwies das hiesige Institut eingangs auf die kürzlich im Energie-Atlas Bayern eingeführte Anwendungsfunktion Mischpult „Energiemix Bayern vor Ort“, das als Orientierungswerkzeug der Kommunen gebietsspezifisch aktuelle und künftige mögliche Versorgungssituation mit erneuerbaren Energien anzeigt. Überdies soll gerade das (technische) Potenzial der Kommune für die Nutzung der Windenergie, der Biomasse, der Solarenergie (PV-Dachfläche und PV-Freifläche) und der Wasserkraft unter Einbeziehung der Siedlungs- und Infrastruktur berechnet und u. a. in Form eines absoluten Flächenbedarfs wiedergegeben werden.

Eine auf dieser Anwendung beruhende (kursorische) Flächenbedarfs- und Flächenpotenzial-Analyse ergab für die Gemeinde Burgkirchen - bei einem ambitionierten Stromsparziel von gar 50 % - einen Bedarf von 16 ha an PV-Freiflächen; demgegenüber stünden 14 ha Potenzialfläche zur Verfügung Zur eigentlichen Fragestellung führte das Institut Nachfolgendes aus: Die im Mischpult hinterlegten Werte für die Berechnung des Flächenbedarfs ergeben einen etwa 30-fachen Stromertrag (im Jahr) von Freiflächenphotovoltaik im Vergleich zu einer gleich großen Fläche mit nachwachsenden Rohstoffen zur Herstellung von Biogas zur Stromerzeugung. Der Wert von 60 ha Biomasseanbau im Vergleich zu 1 ha für Photovoltaik ist in einzelnen Fällen sicherlich erreichbar (z. B. bei einer Ost-West-Aufständerung von PV-Modulen), ist aber bestimmt nicht der Durchschnittswert.

Abschließend wurde auf zahlreiche eigene Fachliteratur zu Umweltaspekten sowie der Gestaltung und Einbindung von PV-Freiflächen in die Landschaft verwiesen.

Zusammenfassend darf resümiert werden:

Die Verantwortung der Gemeinde Burgkirchen, als Industriestandort ihren Beitrag zur eingeschlagenen Energiewende zu leisten, darf nicht verdrängt werden. Darüber hinaus bedarf es keiner näheren Darlegung mehr, dass die Photovoltaikanlagen vielfach effizienter sind als andere erneuerbare Energieträger. Eine konzentrierte einmalige Erschließung, die obendrein unweit des Umspannwerks Pirach liegt, ist bereits aus städtebaulicher Sicht einer flickenteppichartigen Mehrausweisung vorzuziehen und würde das bestehende technische Potenzial wirtschaftlich - bezogen auf die Erschließungskosten - größtenteils ausschöpfen. Mit der PV-Freiflächenanlage wird im Verhältnis zu zwei großen Biogasanlagen im Gemeindegebiet eine gewisse Diversifizierung erreicht.

3. (Folge-)Kosten: Monetäre Lasten für die Bauleitplanverfahren, die damit verbundene Erschließung sowie den naturschutzrechtlichen Ausgleich trägt die Vorhabenträgerin. Ein einschlägiger städtebaulicher Vertrag ist von ihr bereits unterschrieben und bedarf nur der Gegenzeichnung durch 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer. Mittel- und langfristige Folgekosten (Ausbau der Infrastruktur, wie z. B. Kindergarten, Wasserversorgungs- oder Klär-Anlagen zur Bewältigung der mit dem Bebauungsplan einhergehenden Mehrbelastung) fallen mit Blick auf die anvisierte bodenrechtliche Nutzung naturgemäß nicht an.

TOP 6

Grundwasserschutzprogramm

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Grundwasserschutzprogramm mit den prognostizierten Kosten um 1 Jahr (bis zum 31.12.2022) in der ergänzten Form zu verlängern und die notwendigen Mittel im Haushalt 2022 bereit zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit der ARGE abzuschließen.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung 2020 die Verlängerung des Grundwasserschutzprogramms um ein Jahr - also bis zum 31.12.2021 - beschlossen. Ebenso wurde die Angleichung an die Vereinbarungen der Stadt Burghausen beschlossen, so dass den Landwirten einheitlich aufgebaute Vereinbarungen vorliegen. Die Verwaltung empfiehlt die Vereinbarungen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ein längerer Zeitraum erscheint in der momentanen Situation nicht sinnvoll, da voraussichtlich im Lauf des kommenden Jahres das Einzugsgebiet der Brunnen Raitenhaslach neu bestimmt wird und so Flächen hinzukommen, aber ggf. auch entfallen können.

Ebenso soll der Text der Vereinbarungen um einen Passus „Datenschutz“ ergänzt werden, der den Kommunen ermöglicht, die Daten an Ingenieurbüros - beispielsweise für Planungen oder Berechnungen - weiterzugeben. Ein Entwurf der Vereinbarungen mit dem neuen Passus lag den Beschlussvorlagen bei.

Bei den geplanten 460 ha Fördergebiet werden Zahlungen von rund 200 € pro ha veranschlagt. Dies ergibt Kosten in Höhe von ca. 92.000€.

TOP 7

SV Hirten: Zuschussantrag für Renovierung des Sportheimes

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Investitionskostenzuschuss an den SV Hirten für die Renovierung des 1. Obergeschosses des Sportheims für nichtwirtschaftliche Zwecke von bis zu 50.000,00 € auf bis zu 58.500 € zu erhöhen.

Abschläge bis zu 95 % der vorgelegten verauslagten (Teil-)Ausgaberechnungen sind möglich.

Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme, vor Auszahlung der Schlussrate, vorzulegen.

Die restlichen Mittel von 8.500 € sind im Haushalt 2022 einzuplanen.

Sachverhalt:

Der SV Hirten beantragte die Gewährung eines Zuschusses für die Renovierung des 1. Obergeschosses im Sportheim. Die Kosten wurden mit 58.500,00 € geschätzt.

Der Ferienausschuss hat in der August-Sitzung 2021 einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 50.000 € beschlossen.

Mit Schreiben vom 5.12.2021 beantragt der SV Hirten nun eine Erhöhung des Investitionskostenzuschusses auf 58.500 €.

TOP 8

Bekanntgaben

Bürgermeister Krichenbauer gibt bekannt dass das Raumordnungsverfahren für die geplante 380 KV Trasse begonnen hat. Die Planungsunterlagen liegen für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rathaus bis zum 11.02.2022 zur Einsicht aus. 

Verabschiedung Alois Remmelberger in den Ruhestand

Bürgermeister Krichenbauer verabschiedet Bauamtsleiter Alois Remmelberger (Abteilungsleiter Tiefbau, Grünanlagen, Denkmalpflege,Liegenschaften und Baugrundstücke) im Kreise des Gemeinderatsgremiums anlässlich seiner letzten offiziellen Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung. 

Bürgermeister Krichenbauer geht in seiner Laudatio ausführlich und humorvoll auf den persönlichen und beruflichen Werdegang von Alois Remmelberger ein, und dankt ihm persönlich sowie im Namen der Verwaltung und des Gemeinderatsgremiums für die hervorragende, sachorientierte und kollegiale Zusammenarbeit. 

Bürgermeister Krichenbauer übergibt Alois Remmelberger die Versetzungsurkunde vom Beamtenstatus in den Ruhestand (31.12.2021).

Alois Remmelberger bedankt sich bei Bürgermeister Krichenbauer für die persönlichen Worte, für die gute Zusammenarbeit und gibt einen kleinen Rückblick auf seine 30 Dienstjahre für die Gemeinde Burgkirchen.

FW Fraktionssprecher Dieter Wüst bedankt sich im Namen der FW Fraktion sowie aller Gemeinderatskolleginnen und Kollegen bei Alois Remmelberger für seine geleistete Arbeit für die Gemeinde Burgkirchen und den Gemeinderat. 

Bürgermeister Krichenbauer bedankt sich beim Gemeinderatsgremium für die, über Fraktionsgrenzen hinweg, sachorientierte Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Bürgermeister im Jahre 2021. Er geht in seinem Rückblick ausführlich auf die "Corona -bedingten" Probleme in diesem Jahr ein. Realisierte, sowie zukünftige, teils bereits begonnene Projekte wurden angesprochen. 

Bürgermeister Krichenbauer wünscht allen Anwesenden ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute fürs neue Jahr. 

TOP 9

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen keine Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.