Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 15.06.2021.

Die Juni-Sitzung 2021 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Mittelschule Burgkirchen: Teilnahme am Schulversuch im Bereich der digitalen Bildung „Prüfungskultur innovativ“ (Top 2)
  • Bekanntgabe der Jahresrechnung 202 (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ / 8. Änderung „Bardensulz West“ (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 8 „Obere Terrasse - östlich der St 2107“ / 5. Änderung „An der Pfaffinger Straße“ (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • 6.1 Pumptrak; Förderantrag Städtebauförderprogramm "Innenstädte beleben"
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Mittelschule Burgkirchen: Teilnahme am Schulversuch im Bereich der digitalen Bildung „Prüfungskultur innovativ“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Mittelschule Burgkirchen die Erlaubnis zur Teilnahme am Schulversuch im Bereich der digitalen Bildung „Prüfungskultur innovativ“ zu geben.

Sachverhalt:

Die Mittelschule Burgkirchen plant in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 am Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ der Stiftung Bildungspakt Bayern teilzunehmen. Im Fokus dabei steht die Erweiterung des Spektrums der Leistungsnachweise (ohne Abschlussprüfungen) um digitale bzw. digital gestützte Formate, damit digitale Medien konsequent im Unterricht eingesetzt werden. Die Leistungserhebungen sollen abbilden, wie - im Kontext von digital gestütztem Lernen - Medienkompetenz sowie informatisches Wissen vermittelt wird.

Ziel des Schulversuchs ist die Erprobung neuer Formate insbesondere mit folgenden Inhalten: Vermitteln von Medien- und Informationskompetenz bzw. von Sozial- und Selbststeuerungskompetenzen. Steigerung des Lebensweltbezugs durch digital verfügbares authentisches Material. Individualisierung von Lösungswegen. Erweiterte Möglichkeiten für asynchrone Leistungserhebungen (z. B. Abgabe von Audiodateien für mündliche Leistungserhebungen innerhalb bestimmter Fristen). Vergrößerung der didaktischen Möglichkeiten bei der Gestaltung der Aufgaben in unterschiedlichen Fächern (z. B. Virtual-Reality-Anwendungen, interaktive Geometrie-Software in Mathematik, landeskundliche Videos in Fremdsprachen). Realisierung von kooperativ erarbeiteten Leistungsnachweisen (z. B. in Form von Wikis oder Blogs bzw. als Peer-Feedback).

Die Umsetzung erfolgt in mindestens vier Fächern, davon mindestens zwei Fächern aus der Fachgruppe Deutsch, Englisch. Zwei weitere Fächer oder Fächerverbünde sind von der Schule entsprechend ihrer individuellen Stärken frei wählbar. Zudem sollten an der Mittelschule Deutsch als Zweitsprache sowie die Projektprüfung einbezogen werden. Die Erprobung soll möglichst auf mindestens drei Jahrgangsstufen verteilt erfolgen.

Für die Teilnahme am Schulversuch ist es u. a. notwendig, das Einverständnis vom Sachaufwandsträger einzuholen.

TOP 3

Bekanntgabe der Jahresrechnung 2020

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates.

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2020 ist gemäß Artikel 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und schließt mit folgenden Eckdaten ab (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, so dass es in dieser Darstellung zu Differenzen in den Summen kommen kann):

Die Jahresrechnung 2020 schließt mit folgenden Rücklagenveränderungen:

  • Allgemeine Rücklage:      Entnahme von            497.077                Zuführung von            2.603 €
  • Zuführung an Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abwasserentsorgung: Zuführung von            219.049 €
  • Entnahme aus Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Wasserversorgung: Entnahme von            261.675 €

Die Jahresrechnung 2020 schließt mit folgenden Eckpunkten ab:

* VW-HH = Verwaltungshaushalt / VM-HH = Vermögenshaushalt / Gesamt-HH = Gesamthaushalt

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 8 „Obere Terrasse - östlich der St 2107“ / 5. Änderung „An der Pfaffinger Straße“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig:

  • Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage zur Beschlussvorlage) berücksichtigt.
  • Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung der 5. Änderung „An der Pfaffinger Straße“ des Bebauungsplans Nr. 8 „Obere Terrasse - östlich der St 2107“ samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 01. Juni 2021 wird gebilligt.
  • Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Sachverhalt:

Auf Grund einer schriftlichen Anfrage soll die planungsrechtliche Rückführung des Flurstücks 64/40 Gemarkung Burgkirchen auf den Stand vor Inkrafttreten der 5. Änderung „An der Pfaffinger Straße“ des Bebauungsplanes Nr. 8 „Obere Terrasse - östlich der St 2107“ geprüft und soweit zulässig eingeleitet werden.

Bezweckt wird die Wiederherstellung der ursprünglichen Baurechtsverhältnisse, namentlich die Rückkehr zum Wohnbaugrundstück. Historisch war das Grundstück im originären Bebauungsplan mit einem Einfamilienhaus (I+D) bebaubar und als solches Bestandteil des Allgemeinen Wohngebietes, ehe es 1996 mit der 5. Änderung dem Mischgebiet zugewiesen wurde. Seinerzeit trug die Bebauungsplanänderung der Sicherung des florierenden Autohausbetriebes Rechnung, das auf dem südlich anschließenden Grundstück seinen Sitz hatte und von Anbeginn als Mischgebiet deklariert war bzw. ist. Seither konnte das besagte Erweiterungsgrundstück baulich nicht losgelöst vom südlichen Nachbargrundstück (Autohaus) genutzt werden. Vorgesehen waren auf dem Grundstück grundsätzlich oberirdische und unterirdische PKW-Stellplätze; realisiert wurden hingegen nur Erstgenannte. Mit Aufgabe des Betriebs verloren die Betriebsflächen, mithin auch das in Rede stehende Grundstück, ihren (städte-)baulichen Nutzungszweck. Adäquate (mischgebietsverträgliche) Alternativnutzungen konnten mangels Nachfragen nicht akquiriert werden. Der geringen/fehlenden Nachfrage liegt primär die beschränkte Nutzbarkeit des Grundstückes zugrunde, was nicht zuletzt in der Betriebsspezifizierung ihren Niederschlag findet. Indes werden die übrigen Betriebsflächen zunehmend einer Wohnnutzung zugeführt. So wurde der Bereich auf der gegenüberliegenden Straßenseite - ehemalige Ausstellungsflächen des Autohauses samt Autowaschanlage - mit dem Bebauungsplan Nr. 57 „Pfaffinger Straße“ bereits als Allgemeines Wohngebiet grundlegend neu konzeptioniert. 2020 kam im Rahmen einer Nutzungsänderung eine zweite Wohnung im ehemaligen Sozialbereich des Autohauses hinzu. Die vorgenannte Entwicklung führt heute zu einer baurechtlichen Situation, die hinter den tatsächlichen Bedürfnissen der Eigentümer zurückbleibt und auch aus städtebaulicher Perspektive - mit Blick auf die Nachfragetendenzen (Wohnen vs. Gewerbe/Wohnen) - Anlass zur Neuorientierung bietet.

Rechtliche Beurteilung:

  1. Das Bebauungsplanaufhebungsverfahren ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in formeller Hinsicht als sogenanntes Regelverfahren mit 2-stufiger Beteiligung (frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung) durchzuführen. Gleichsam ist eine Begründung inklusive eines Umweltberichts zu erarbeiten.
  2. Ebenso wie die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung unterliegt die Aufhebung eines Bebauungsplans und/oder einer Bebauungsplanänderung dem Erforderlichkeit- und Abwägungsgrundsatz aus § 1 Abs. 3 und 7 BauGB. In Ansehung der aktuellen Bedarfslage und der städtebaulichen Relevanz ist zugunsten der geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufhebung der 5. Änderung „An der Pfaffinger Straße“ geboten. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der übrigen Bebauung bleibt unberührt. Letztendlich entfaltet die Aufhebung ihre Wirkung nur auf das Flurstück 64/40 und führt in dem Bereich zur Anwendung des Bebauungsplans Nr. 8 „Obere Terrasse, östlich der St 2107“ in seiner Urform, mithin zur Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem Wohngebäude. Insofern sind die Auswirkungen der Planaufhebung auf den übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Obere Terrasse, östlich der St 2107“ und die Nachbarschaft nur von geringer Bedeutung.
  3. Bei der Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgte seinerzeit keine naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Begutachtung des Eingriffs in Natur und Landschaft, da dies zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erforderlich war. Nachteiligen Änderungen der ökologischen Situation innerhalb des Verfahrensgebietes sind mit der Aufhebung aber nicht verbunden. Vielmehr dürfte bezogen auf die Inanspruchnahme von Grund und Boden sowie den Versiegelungsgrad eine Entspannung und Renaturierung zu erwarten sein.
  4. Sämtliche Planungskosten inklusive der Sach- und Personalkosten der Gemeinde Burgkirchen werden auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrages vom 07.02.2021 vom Antragsteller getragen.

Nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses durch Anschlag an den Amtstafeln und gleichzeitiger Einstellung im Internet am 11.03.2021 erfolgte in der Zeit vom 18.03.2021 bis einschließlich 19.04.2021 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Dabei wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen zu unterrichten, zu erörtern und sich dazu zu äußern.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnte, erfolgte via elektronischer Mitteilung vom 18.03.2021 unter Angaben der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung im Internet eingesehen werden konnte, ebenfalls bis einschließlich 19.04.2021.

Auf Basis der Erkenntnisse und der Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange arbeitete die Bauverwaltung einen tragfähigen Satzungsentwurf samt Begründung und Umweltbericht aus, der nun zur Billigung ansteht.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Juni-Sitzung 2021 entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ / 8. Änderung „Bardensulz West“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungen mit in die Anlage zur Beschlussfassung einzuarbeiten.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Juni-Sitzung 2013 den Aufstellungsbeschluss für die 8. / 10. und 11. Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ gefasst.

Mit der Bebauungsplanänderung beabsichtigt die Gemeinde Burgkirchen die Ausweisung weiterer Industrieflächen innerhalb des Chemieparks Gendorf zur Ansiedlung weiterer Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Dienstleister verschiedener Größen. Das Planungsgebiet liegt direkt nördlich des Chemieparks, im Ortsteil Gendorf nördlich des Ortskerns der Gemeinde bzw. nördlich der Alz und wird derzeit als Wald genutzt.

In einem ersten Verfahrensschritt soll nun der westliche Abschnitt des angedachten Erweiterungsbereiches überplant werden. Hierzu hat die Gemeinde Burgkirchen mit der InfraServ GmbH Gendorf KG einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines externen Planers für die angedachte Bauleitplanung abgeschlossen. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Burgkirchen wurde zwischenzeitlich bereits ein externes Planungsbüro mit der Planung beauftragt. Dieses Planungsbüro hat mittlerweile einen Vorentwurf der Planung gefertigt.

Die Planung ist konsequent aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt. Durch die Bereitstellung von Flächen für die chemische Industrie sowie für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe und Dienstleister, fördert die Gemeinde Burgkirchen künftige Arbeitsplätze und den Verbleib bzw. die Zuwanderung jüngerer Menschen. Durch die Konzentration von Industrie in diesem Bereich werden außerdem andere weniger vorbelastete Wald- und Landwirtschaftsflächen in der Gemeinde Burgkirchen geschont. Folglich wird das geplante Vorhaben zu den Zielen der Landes- und Regionalplanung beitragen.

In Vollzug des hiesigen Beschlusses und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben fand in der Zeit von 10.09. bis 12.10.2020 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Diese hat neben der obligatorischen Partizipation die Ermittlung und zutreffende Bewertung der von der Planung berührten Belange (§ 4a Abs. 1 BauGB) zum Ziel gehabt. Zu diesem Zweck erfolgte eine amtliche Bekanntmachung, die per Aushang an den Anschlagstafeln (beim Rathaus und in Hirten) und gleichzeitigen Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite kundgegeben war. Darüber hinaus erhielten die Vertreter der Lokalpresse eine entsprechende Mitteilung zum Zwecke der Publikation. Die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mittels elektronischer Mitteilungen am 08.09.2020 mit Angaben der Internetseite, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen eingesehen werden können.

In der März-Sitzung 2021 hat der Gemeinderat die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und den hiernach gefertigten Entwurf der Änderungssatzung gebilligt. Der Entwurf wurde in der Zeit von 18.03.2021 bis 27.04.2021 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.03.2021 (Aushang an den Amtstafeln und Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde) bekanntgegeben. Mit Nachricht vom 18.03.2021 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Änderungssatzung bis 27.04.2021 Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Juni-Sitzung 2021 entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 6

Bekanntgaben

6.1 Pumptrack:  Bürgermeister Krichenbauer gibt bekannt, dass im Zuge des Städtebauförderprogramms "Innenstädte beleben" die Möglichkeit besteht einen Förderantrag für den geplanten Pumptrack zu stellen. Der Gemeinderat stimmt dem einstimmig zu.

Bürgermeister Krichenbauer gibt Hintergrundinformationen zur Modernisierung des  Umspannwerks Pirach sowie zum 1. Schritt des Umbaus der 380 kV Leitung. Der 1. Tranformator (Eigengewicht ca. 300 t) wurde vergangenes Wochenende auf der Schiene angeliefert. Umfangreiche Vorbereitungsarbeiten am Gleiskörper sowie der Zu-und Abfahrtsstrasse zur Großbaustelle am Umspannwerk waren dazu im Vorfeld nötig.

Bürgermeister Krichenbauer gibt einen Sachstandsbericht zur geplanten 380 kV Leitung Pirach - Pleinting sowie zum dazugehörigen Raumordnungsverfahren. Er zeigt verschiedene mögliche Trassenführungen der TenneT und gibt detailliere Informationen dazu. Bürgermeister Krichenbauer ist mit der Planung überhaupt nicht zufrieden. Der von der Gemeinde Burgkirchen eingebrachte Vorschlag einer möglichen Trassenführung mit der Variante "Eschelberg" fand keine Zustimmung der TenneT und die vorgeschlagenen Varianten entsprechen in keinster Weise, dem was die Gemeinde in den vergangenen Jahren vorgeschlagen hat. Er gibt seinen Unmut sowie sein Unverständnis über das Vorgehen und der Informationspolitik der TenneT preis, dass er für völlig inakzeptabel hält. 

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Der Vorschlag, mit dem Gemeinderatsgremium die Großbaustelle im Umspannwerk Pirach zu besichtigen, wurde von Bürgermeister Krichenbauer positiv aufgenommen. Hr. Remmelberger wurde mit der Terminfindung beauftragt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.