Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021.

Die Februar-Sitzung 2021 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst einem Gemeinderat, der seit der letzten GR-Sitzung seinen Geburtstag feiern konnte, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Haushalt 2021 (Top 2)
  • Genehmigung des Haushaltsplans 2021 für die Kindertagesstätte St. Konrad (Top 3)
  • Genehmigung des Haushaltsplans 2021 für die Kindertagesstätte St. Margarethe (Top 4)
  • Information über den Haushaltsplan 2021 der Kindertagesstätte Paul-Gerhardt (Top 5)
  • SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2021 (Top 6)
  • SV Hirten: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2021 (Top 7) 
  • Kostensatzung der Gemeinde Burgkirchen: Anpassung der Anlage „Kommunales Kostenverzeichnis“  (Top 8)
  • Erlass einer Steuerrichtlinie der Gemeinde Burgkirchen (Top 9)
  • Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ / 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“ (Top 10)
  • Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ (Top 11)
  • Jugendarbeit: Verlängerung der Beteiligung am Angebot „Rent a Sozpäd“  (Top 12)
  • Bekanntgaben (Top 13)
  • Anfragen (Top 14)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Haushalt 2021 

Da die Gemeinderäte den Haushaltsplan schon in den einzelnen Gremien besprochen haben, stellt Bürgermeister Krichenbauer den Haushalt 2021 nur noch im Überblick vor.

Noch nicht berücksichtigt ist die Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage von 51,0 % auf 52,0 %. Die 1-%ige Erhöhung der Kreisumlage kostet der Gemeinde Burgkirchen zusätzliche rund 160.000 €.

Aus dem Gremium kam die Anfrage, ob die Enteisenung-/Entmanganisierungsanlage trotz dem tiefen Brunnen im Kastler Forst benötigt wird. Bürgermeister Krichenbauer erläutert, dass das Tiefenwasser mit Wasser aus einer höheren Schicht gemischt wird und deshalb sowohl Aktivkohlefilter als auch Enteisenung-/Entmanganisierungsanlagen notwendig sind.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer auf den Haushalt 2021 (Investitionsplan, Stellenplan, Finanzplan 2022-2024, Haushaltsplan 2021, Haushaltssatzung) einging, beantwortete er einen schriftlichen Antrag der SPD/UBB Fraktion, der wie folgt lautet:

Anfrage zum Stand der Digitalisierung (Schulbereiche, Behördenbereiche) sowie einen Ausblick zur weiteren IT-Entwicklung in der Gemeinde.

Zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet  teilte er mit, dass die Gemeinde Burgkirchen insgesamt 4 Förderverfahren (alle wurden im Gemeinderat vorgestellt, beraten und die notwendigen Schritte beschlossen) gestartet hat. Das 1. und 3. Förderverfahren sind komplett abgeschlossen. Weiters führte Bürgermeister Krichenbauer zum Sachstand bei bereits erreichten Ergebnissen aus. Er nannte detailliert die Anzahl der Adressen, gegliedert nach Anschluss mit der jeweiligen Anschlussleistung (Mbit/s).

Zum Breitbandausbau berichtete Bürgermeister Krichenbauer, dass z.B. das Schulhaus in Hirten sowie die Mittelschule in Holzen ans Glasfasernetz angeschlossen sind. Die Digitalisierung unserer Schulen erfolgt stufenweise. Die Grundschule wurde bereits komplett neu verkabelt und die notwendigen Access-Points zur WLAN-Ausleuchtung des Gebäudes installiert. In der Mittelschule ist das 1. OG komplett verkabelt. Detailliert führte der Bürgermeister bereits umgesetzte Maßnahmen auf.

Mittelschule: Er nannte die komplett neue Serverstruktur,Virenschutz, Trennung der Netze, WLAN-Ausleuchtung, Serverumzug und einiges mehr.

Grundschule: Aufbau Server Struktur, Trennung der Verwaltung vom Schulnetz, Virenschutz, WLAN-Ausleuchtung, neuer Portalaufbau, z.B. für das Arbeiten der Lehrer von außen und einiges mehr.

Er berichtete, dass das Bayern WLAN an den Standorten Bürgerzentrum, Rathaus und Ortsmitte Hirten ausgerollt wurde um allen Bürgern einen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Im Jugendtreff sowie am Sportplatz und im Freibad wurden ebenfalls Hot-Spots errichtet.

Bürgermeister Krichenbauer berichtet über die Instalation der neuen digitalen Telefonanlage. Diese wurde in der gesamten Gemeindeverwaltung mit allen Außenstellen und inklusive der Feuerwehren installiert um die Umstellung von ISDN auf die moderne, aktuelle Technik zu erreichen. Er ging auf das Bürgerservice-Portal ein. Die Gemeinde stellt mit dem Portal der AKDB einen Service über die eigene Homepage bereit.

Weiter beteiligt sich die Gemeinde am BayernPortal (Verwaltungsservice Bayern). Hier werden online bereits einige Leistungen, wie z.B. die Beschreibung aller Leistungen der Gemeindeverwaltung einschließlich Rechtsgrundlagen, Zugang zu aktuell 51 Online-Formularen, Ansprechpartnern, Öffnungszeiten und einiges mehr, angeboten.

Der Antrag wurde somit ausführlich und zur vollsten Zufriedenheit der Antragsteller von Bürgermeister Krichenbauer beantwortet.

Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, dem vorgetragenen Investitionsprogramm 2021 zu zustimmen.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig, dem vorgetragenen Stellenplan 2021 zu zustimmen.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig, dem vorgetragenen Finanzplan 2022 bis 2024 zu zustimmen.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig, dem vorgetragenen Haushaltsplan 2021 zu zustimmen.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig, der vorgetragenen Haushaltssatzung 2021 zu zustimmen.

Sachverhalt:

Bürgermeister Krichenbauer erläuterte detailliert und anschaulich wesentliche Punkte des von der Kämmerei erstellten Haushaltsplans (einschließlich Investitionsprogramm für die Baumaßnahmen, Stellenplan, Finanzplan, Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2021), wobei nach seinen Worten bei der Aufstellung des Haushalts 2021 erneut auf äußerste Sparsamkeit geachtet wurde und deshalb Einnahmen nur in sicher erwarteter Höhe bzw. Ausgaben meist im erwarteten Umfang veranschlagt wurden.

Ausgaben werden und wurden stets auf ihre Notwendigkeit und Höhe geprüft. Auch Pflichtleistungen werden weiter überprüft, ob der notwendige Rahmen der Ausgaben auf freiwilliger Art und Weise überschritten werden.

Durch die Aufstellung des Haushalts 2021 im Februar 2021 kann der erwartete Sollüberschuss des Haushaltsjahres 2020 nicht im Haushalt 2021 berücksichtigt werden. Bei der möglichen Aufstellung eines Nachtragshaushalts für 2021 wird man sehen können, ob der in die Rücklage zu nehmende Sollüberschuss einen Ausgleich des Haushalts 2021 erleichtert.

Der Haushalt 2021 wurde mit Sorgfalt und unter Berücksichtigung von Unwägbarkeiten sicher geplant. Wie sich die Corona-Pandemie auf den Haushalt 2021 auswirken wird - sei es bei den Steuereinnahmen oder verschiedensten Ausgabenpositionen, wie z. B. im Sozialbereich oder auch bei der Kreisumlage - bleibt abzuwarten.

Die vergangenen Jahre konnte sich die Gemeinde Burgkirchen über teils deutlich über dem HH-Ansatz liegende Gewerbesteuereinnahmen freuen. Jedoch zeigen die Wirtschaftsprognosen sämtlicher Institute die drohenden dunklen Wolken auf und nehmen die Wachstumsprognosen auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie teils deutlich zurück.

Das Volumen des Haushalts 2021 ist mit 72,2 Mio. € so groß wie noch nie. Hier spielen Sondereffekte wie das umfangreiche Bauprogramm, als auch der Zugang zur „Sonderrücklage WAK-Anlage“ (Wasseraktivkohle-Anlage) eine Rolle.

Auf der Kostenseite überwiegen anstehende Investitionen in Millionenhöhe zugunsten der jüngsten Gemeindebewohner: Kindergarten, Grundschule und Schülerhort, dazu die dringend notwendige Sanierung des Freizeitbeckens im Freibad. Hinzu kommen Investitionen in die Breitbandversorgung, die Zukunft der Wasserversorgung und infrastrukturelle Maßnahmen wie bei der Kläranlage oder den Straßennetzen.

Dieser Haushalt 2021 ist ein Investitionshaushalt in die Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Burgkirchen!

Die Ausweisung des Baugebiets Wimpasing II war ein Erfolgsmodell: Sämtliche Grundstücke sind verkauft, die Bauten sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushalts 2021 fast vollständig errichtet. Die Nachfrage an Baugrundstücken für alle Arten an Gebäuden, wie auch die Nachfrage nach Wohnraum in Burgkirchen an und für sich, ist dennoch ungebrochen und nötigt der Gemeinde weitere Planungen und Weichenstellungen im Jahr 2021 ab. Mit dem Satzungsbeschluss zur Ausweisung des Baugebiets Wimpasing III ist ein erster Schritt getan. Nachverdichtungen werden weiterhin folgen.

Dass sich das Gewerbegebiet Hecketstall V zügig gefüllt hat, zeigt auch hier die dringende Notwendigkeit der geschehenen Ausweisung auf und lässt auf eine Steigerung der Attraktivität der Burgkirchner Geschäftswelt hoffen. Die verbliebenen Grundstücke sind in Privatbesitz und werden in naher Zukunft wohl nicht verkauft. So ist der weiteren Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen durch die Gemeinde ein starkes Augenmerk zu widmen.

Investitionsprogramm 2021 (für Baumaßnahmen)

Das Investitionsprogramm 2021 (für Baumaßnahmen) in Höhe von insgesamt 15,36 Mio. € wurde in der Februar-Sitzung 2021 des Bau- und Umweltausschusses ausführlich beraten. Beschlussmäßig hat der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, dem vorgetragenen Investitionsprogramm 2021 (Baumaßnahmen) zu zustimmen.

Der Investitionsplan 2021 der Gemeinde Burgkirchen umfasst wie oben bereit aufgeführt insgesamt 15,36 Mio. € und ist eine Mischung aus Ausgaben für  viele Pflichtaufgaben der Kommune sowie freiwilliger Leistungen, die jedoch eine Investition in die Zukunft - insbesondere in den Freizeitwert der Industriegemeinde - darstellen. Den Ausgaben im Investitionsprogramm stehen zum Teil auch Einnahmen - z. B. in der Form von Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen - gegenüber. Anbei einige Eckdaten zum Investitionsplan 2021 (Auszug):

  • Sanierung des Freibades

2021 fallen 4,65 Mio. € für die Sanierung des Freizeitbeckens an.

Für ein neues Technikgebäudes (280.000 €), den Bau eines neuen Kiosks (50.000 €), den Abbruch des Wohnhauses auf dem Badgelände (20.000 €), die Sanierung des Behinderten-WCs und der Behindertendusche (25.000 €), die Sanierung des Volleyballfeldes (13.000 €) und die Neupflanzung von Bäumen (6.000 €) fallen insgesamt weitere 394.000 € an.

  • Kinderbetreuung/Schulen

Kinderhort: Für den Neubau des Kinderhorts St. Christophorus sind heuer 1 Mio. € eingeplant (wobei sich die insgesamt 3 Mio. € teure Baumaßnahme über den Zeitraum von 2 Jahren erstrecken wird).

Für den Bau eines neuen Kindergartens auf der Oberen Terrasse sind für heuer rund 500.000 € eingeplant (bei geschätzten Gesamtkosten von rund 3,5 Mio. €). 

Im Paul-Gerhardt-Kindergarten sind für die Sanierung der Fenster heuer 60.000 € vorgesehen.

Grundschule Gendorf: Für den Anbau bei der Grundschule in Gendorf sind heuer 10.000 € für Planungskosten vorgesehen (die Gesamtkosten werden auf bis zu 22 Mio. € geschätzt). Für die Sanierung eines Pultdachs an einem Gebäude der GS Gendorf sind 90.000 € eingeplant. Für die Instandsetzung eines anderes Flachdaches fallen 180.000 € an. Für die Sanierung der kompletten Heizungsanlage der GS Gendorf - die noch diejenige aus der Bauzeit ist - stehen für heuer 500.000 € auf der Liste.

Grundschulgebäude Hirten: Hier sollen heuer 150.000 € in die Sanierung von Dach und WC investiert werden.

Schulkomplex Holzen: Nachdem immer wieder Schlüssel des gesamten Schulkomplexes verlorengehen, sollen 14.000 € für eine neue, elektronische Schließanlage investiert werden. Die Westfassade des Schulkomplexes soll für 60.000 € instandgesetzt werden.

  • Rathaus

Heuer soll der Kellerabgang auf der Westseite des Rathauses für 15.000 € überdacht werden. Für den Breitbandanschluss sind 60.000 € und für die Verbesserung der EDV-Ausstattung in den Büros sind 30.000 € eingeplant. Insgesamt 10.000 € sind für die Ertüchtigung des Brandschutzes und dem Umbau im 3. Obergeschosses des Rathauses im Investitionsplan.

  • „Feuerwehr“

Die Freiwillige Feuerwehr Burgkirchen bekommt für 25.000 € eine neue Zentrale.

Bunker für Löschwasser: Auf dem Margarethenberg soll ein Löschbunker für 100.000 €. Nachdem es immer weniger landwirtschaftliche Tierhaltung gibt, sinkt gerade im Außenbereich der Wasserverbrauch und Leitungsdurchmesser werden verringert. Dann steht auch weniger Wasser als Löschwasser zur Verfügung. Dieses Wasserdefizit muss durch den Bau von Löschwasserbehältern ausgeglichen werden.

In Gendorf soll ein Löschwasser-Reservoir (im Bereich von Schule, Hort und Kindergarten) errichtet werden.

  • Straßensanierungen/Erschließungsstraßen/Radwege

Wie in den zurückliegenden Jahren, sind auch heuer 250.000 € zur Straßensanierungen im Außenbereich eingeplant.

Für die Sanierung von Straßen im Innenbereich- mit Schwerpunkt in Gendorf - sind heuer 75.000 € eingeplant.

Außerdem wird kräftig in neue Erschließungsstraßen investiert: Im neuen Baugebiet „Wimpasing III"  sollen 350.000 € verbaut werden. Für die Fertigstellungen im Baugebiet „Wimpasing II" sind 207.000 € eingeplant. Der sogenannte „Schichtlerweg“ (Radweg ins Werk Gendorf) soll am Steg über die Mozartstraße ein höheres Geländer bekommen. Für den geplanten Radweg von Griesmühle nach Obermühl sind 50.000 € vorgesehen.

  • Breitbandausbau

Der Breitbandausbau geht weiter: Jetzt geht es im Rahmen der bayerischen Gigabit-Richtlinie weiter. Für heuer sind dafür 2 Mio. € eingeplant.

  • Keltenhalle

Auf dem Gelände der Keltenhalle sollen neue Garagen für einen neuen Nutzer errichtet werden, dafür werden 850.000 € investiert.

Für die Instandsetzung des Flachdaches über dem Technikgebäude sind 35.000 € und für eine neue technische Steuerung der Heizung sind 10.000 € vorgesehen.

  • Straßenbeleuchtungen

In die Straßenbeleuchtung in Hecketstall, Grasset und „Wimpasing II" will die Gemeinde 50.000 € investieren.

  • Hochwasserschutz

Mit dem Bau des Hochwasserschutzdamms in Hirten soll heuer begonnen werden, dafür diese Investition sind 710.000 € vorgesehen.

  • Abwasserbeseitigung

Im weiten Bereich der Abwasserbeseitigung sind für heuer wieder mehrere verschiedene Maßnahmen eingeplant. Dafür stehen insgesamt etwas mehr als 1 Mio. € im Investitionsplan 2021.

  • Friedhof

Die Wege im Friedhof auf der Oberen Terrasse sollen für 25.000 € saniert werden.

  • „Pumptrack" - eine neue Einrichtung für die Freizeit, damit Burgkirchen attraktiv bleibt

Im Umfeld der bestehenden Skateranlage - auf dem Grundstück zwischen der Skateranlage und dem Fußballplätzen neben der Altöttinger Straße, das sich bereits im Besitz der Gemeinde befindet - soll ein sogenannter „Pumptrack“ nach Vorbildern in Österreich errichtet werden. Dieser „Fahrrad-Parcours“ würde Burgkirchen in puncto Freizeitangebot ein Alleinstellungsmerkmal im weiten Umkreis verleihen. Die Kosten für diese Mountainbike-Strecke werden auf 350.000 € geschätzt.

Was ist ein Pumptrack? Ein Pumptrack ist ein geschlossener Rundkurs aus Erde, Holz oder Asphalt mit Wellen, Steilkurven und Sprüngen, die speziell für Mountainbikes geschaffen wurde. Aber so ein Pumptrack kann auch mit Skateboards, Longboards, Inlineskates oder Scooters befahren werden. Die Geschwindigkeit wird beim Fahren auf einem Pumptrack ausschließlich durch Gewichtsverlagerung und gezielte (aktive) Zieh- und Drückbewegungen aufgebaut - ohne zu Treten. Mit ein wenig Übung kann der Kurs ganz ohne Pedalumdrehung durchfahren werden. Die Fahrtechnik, die aus einem gezielten Belasten und Entlasten besteht, wird „Pumping“ genannt. Gerade Kleinkinder entwickeln koordinative Fähigkeiten bestens mit dem Laufrad beim Rollen auf dem Rundkurs.

Was bietet ein Pumptrack? Pumptracks sind Spiel- und Sportanlagen. Hier werden motorische Fertigkeiten auf Rollsportgeräten ausgebildet. Das dem Konzept eigene, allmähliche Herantasten an Bewegungsabläufe sorgt für einen risikobewussten, spielerischen Einstieg während der Fahrspaß zum regelmäßigen, eigenverantwortlichen Training motiviert. Auch für versierte Fahrer bleiben Pumptracks langfristig interessant. Hier stellen sie ihr Können unter Beweis und präsentieren immer ausgefeiltere Tricks. Die Rundkurse werden in Intervallen zwischen einer und fünf Minuten am Stück befahren, gefolgt von einer Pause, in der sich die Nutzer auf die nächste Fahrt vorbereiten. Meist wird die Unterbrechung für Gespräche und zum Austausch untereinander genutzt. Auch verhandeln die Fahrer untereinander regelmäßig eine gemeinsame, altersgruppengerechte Geschwindigkeit, weil die gemeinsame Fahrtrichtung eine Struktur für Übereinkünfte bietet. So entsteht ein ungezwungener, alters- und nutzergruppenübergreifender Dialog, der durchweg positive Effekte auf das Sozialverhalten der Nutzer mit sich bringt. Auf diese Weise stärkt die gemeinsame Aktivität die Fähigkeit, für ein konstruktives Miteinander zu sorgen.

(Quelle: http://pumptrack.de)

Der Haushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2021 schließt wie folgt ab

Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 72.216.250 €.

Im Vergleich zum Nachtrags-Haushaltsplan 2020 ergeben sich folgende Veränderungen:

Von 1 Euro an Gewerbesteuer verbleiben der Gemeinde Burgkirchen nach Abzug verschiedener Umlagen (z. B. Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage) nur knapp 46 Cent (0,46 €)!

Nachfolgend sind die Eckdaten des Haushaltsplans 2021 (kaufmännisch auf volle Tausender gerundet) aufgeführt:

Verwaltungshaushalt (VW-HH) 2021

Vermögenshaushalt (VM-HH) 2021

Entwicklung der Rücklagen: Zum Jahresende 2020 ergibt sich voraussichtlich ein Gesamt-Rücklagenstand von knapp 16,527 Mio. €. Durch die im Haushalt 2021 vorgesehene Rücklagenentnahme würde sich die allgemeine Rücklage zum Jahresende 2021 auf etwas mehr als 13,305 Mio. € verringern. Dazu wird eine Sonderrücklage für die WAK-Anlage in Höhe von 8,218 Mio. € gebildet werden.

Entwicklung der Schulden: Der Schuldenstand beläuft sich zum Jahresende 2020 auf knapp 14,696 Mio. €. Der Haushalt 2021 sieht eine ordentliche Tilgung von etwas mehr als 2,090 Mio. € sowie eine neue Kreditaufnahme in Höhe von 9,000 Mio. € vor. Dazu stehen noch nicht aufgenommene Kreditermächtigungen in Höhe von nicht ganz 4,184 Mio. € zur Verfügung. Damit würde sich im äußersten Fall der voraussichtliche Schuldenstand der Gemeinde Burgkirchen zum Jahresende 2021 etwas mehr als 24,290 Mio. € erhöhen.

Bürgermeister Krichenbauer hat die Überzeugung, dass auf Grund des gegenwärtigen Zinsniveaus die Höhe der Verschuldung vertretbar ist. Insbesondere deshalb, weil dem Schuldenstand eine hohe Rücklage gegenübersteht - im Gegensatz zum Jahr 2009, als die Gemeinde Burgkirchen unverhofft in eine bedenkliche Finanzkrise schlitterte.

Die Entscheidung Kredite aufzunehmen wurde bewusst getroffen. Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenommen werden, so bleibt die Rücklage als Sicherheit für Problemjahre.

Entwicklung des Stellenplans: Der Stellenplan 2021 weist nun 86,92 Stellen aus, was gegenüber 2020 eine Mehrung von einer Stelle ausmacht.

Sämtliche Fraktionssprecher äußern sich in ihren Statements voll des Lobes und bedankten sich bei Bürgermeister und Kämmerer für die hervorragende Vorbereitung und verständliche Darstellung des Haushaltsplans. Sie sind sich einig, dass dies zwar ein Rekordhaushalt, aber kein Luxushaushalt ist. Dieser Haushalt ist eine Investition in die Zukunft, vor allem in die Jugend von Burgkirchen.

TOP 3

Genehmigung des Haushaltsplans 2021 für die Kindertagesstätte St. Konrad

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Haushaltsplan 2021 der Kindertagesstätte St. Konrad, der

  • im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 830.102 € und Ausgaben in Höhe von 854.040 € abschließt, wodurch ein Ausgleich durch die Gemeinde in Höhe von 14.362,80 € nötig wäre, und
  • im Investitions- und Instandhaltungsplan 2021 mit Aufwendungen von 17.750 €, bei einem Zuschussbedarf durch die Gemeinde von 10.650 €, rechnet

zu genehmigen.

Sachverhalt:

Aufgrund § 4 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Konrad - der Caritasverband für die Diözese Passau - den Haushaltsplan 2021 fristgemäß vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde. Der Träger legte nun einen geänderten Haushaltsplan vor.

Der Haushalt 2021 schließt im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 830.102 € und Ausgaben von 854.040 € (Ausgleich durch Gemeinde 14.362,80 €). 

Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2021 sind Aufwendungen von 17.750 € vorgesehen. Davon hätte die Gemeinde einen Anteil von 10.650 € auszugleichen.

TOP 4

Genehmigung des Haushaltsplans 2021 für die Kindertagesstätte St. Margarethe

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Haushaltsplan 2021 der Kindertagesstätte St. Margarethe, der

  • im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 465.300 € und Ausgaben in Höhe von 474.560 € abschließt, wodurch ein Ausgleich durch die Gemeinde in Höhe von 5.556 € nötig wäre, und
  • im Investitions- und Instandhaltungsplan 2021 mit Aufwendungen von 23.950 €, bei einem Zuschussbedarf durch die Gemeinde von 14.370 €, rechnet

zu genehmigen.

Sachverhalt:

Aufgrund § 5 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Margarethe - der Caritasverband für die Diözese Passau - den Haushaltsplan 2021 fristgemäß vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde. Der Träger legte nun einen geänderten Haushaltsplan vor.

Der Haushalt 2021 schließt im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 465.300 € und Ausgaben von 474.560 € (Ausgleich durch Gemeinde 5.556 €). 

Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2021 sind Aufwendungen von 23.950 € vorgesehen. Davon hätte die Gemeinde einen Anteil von 14.370 € auszugleichen.

TOP 5

Information über Haushaltsplan 2021 der Kindertagesstätte Paul-Gerhardt

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Haushaltsplan 2021 der Kindertagesstätte Paul-Gerhardt  einstimmig, zur Kenntnis.

Vorbehalte werden

  • vorgebracht
  • nicht vorgebracht.

Sachverhalt:

Aufgrund § 3 Absatz 2 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte Paul-Gerhardt - die Evangelische Kirchengemeinde Burgkirchen - den Haushaltsplan 2021 vor. Der Haushalt dient der Information der Gemeinde. Vorbehalte können vorgebracht werden.

Der Haushalt 2021 schließt im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 517.436 € und Ausgaben von 569.752 € (Ausgleich durch Gemeinde 47.084,40 €). 

Im Vergleich zu 2020 haben sich die Ansätze wie folgt verändert:

  • Einnahmen     568.023 € auf 517.436 €        minus  8,91 %
  • Ausgaben       574.052 € auf 569.752 €        plus     0,75 %

An Rücklagen sind 115.899,84 € vorhanden (Stand: seit der zuletzt geprüften Jahresrechnung 2019).

TOP 6

SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2021 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Sportverein Gendorf Burgkirchen für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen einen Jahreszuschuss in Höhe von 80.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Jahresrechnung 2021 vorzulegen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Sportverein Gendorf Burgkirchen in Abänderung des Zuschussverfahrens für den Platzwart ab 2021 eine Monatspauschale von 2.700 € zu gewähren (zahlbar in Vierteljahresbeträgen). Ein Verwendungsnachweis ist jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung 2021 vorzulegen.

Sachverhalt:

Der SV Gendorf Burgkirchen beantragt die Gewährung des jährlichen Zuschusses für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen in Höhe von 80.000 €. Bauhofleistungen sind nur in Ausnahmefällen und dann gegen Kostenerstattung möglich. Die Mittel sind im Haushalt 2021 vorgesehen.

Das Zuschussverfahren für den Platzwart war bislang an eine Einstufung des Platzwartes in einer Lohngruppe des BMT-G II gekoppelt (Vereinbarung vom 11.02.1993). Dieser Tarifvertrag existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Nachdem nun ein neuer Platzwart eingestellt wurde, soll als Ergebnis eines Abstimmungsgesprächs mit dem Vereinsvorstand - auch aus Verwaltungsvereinfachungsgründen - künftig ein Fixbetrag bezuschusst werden. Ab 01.01.2021 sollen pauschal 2.700 € je Monat, zahlbar in Vierteljahresraten - am Jahresende über einen Verwendungsnachweis abzugleichen  bezuschusst werden. So werden im Verhältnis von 2019 zu 2021 rund 10 % an Zuschüssen eingespart.

TOP 7

SV Hirten: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2021

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,  dem Sportverein Hirten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen einen Jahreszuschuss in Höhe von 18.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Jahresrechnung 2021 vorzulegen.

Sachverhalt:

Der SV Hirten beantragt die Gewährung des jährlichen Zuschusses für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen in Höhe von 18.000 €. Bauhofleistungen sind nur in Ausnahmefällen und dann gegen Kostenerstattung möglich.

Die Mittel sind im Haushalt 2021 vorgesehen.

TOP 8

Kostensatzung der Gemeinde Burgkirchen: Anpassung der Anlage „Kommunales Kostenverzeichnis“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Neuerlass des „Kommunalen Kostenverzeichnisses“ (kurz: KommKVz) gemäß §2 Satz 1 der Kostensatzung mit Wirkung vom 23. Februar 2021.

Sachverhalt:

Zur Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Burgkirchen wurde am 17. Mai 2010 eine Kostensatzung erlassen. Das zugehörige Kostenverzeichnis „KommKVz“ ist nun in Teilen gemäß § 2 Satz 1 der Kostensatzung anzupassen und zu ergänzen.

TOP 9

Erlass einer Steuerrichtlinie der Gemeinde Burgkirchen (Tax Compliance Management Richtlinie / kurz: TCMR)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass einer Steuerrichtlinie der Gemeinde Burgkirchen (Tax Compliance Management Richtlinie / kurz: TCMR).

Sachverhalt:

Die Tax Compliance Management Richtlinie - kurz: TCMR - der Gemeinde Burgkirchen enthält die wesentlichen Leitlinien zur Führung und Leitung, zu Betrieb und Verwaltung sowie zur Überwachung der Gemeinde Burgkirchen und ihrer Einrichtungen in steuerlichen Angelegenheiten um den Geschäftsgang zu regeln und zu klären.

Die TCMR soll zudem mehr Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Kontrolle in steuerlichen Angelegenheiten schaffen. Es muss sichergestellt werden, dass die wesentlichen steuerlichen Vorschriften von fachlich ausreichend qualifizierten Mitarbeitern verarbeitet und beachtet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass in der TCMR der Austausch relevanter Informationen zwischen den einzelnen Sachgebieten und Einrichtungen, die steuerliche Informationen verarbeiten, und den steuerlich Verantwortlichen festgelegt wird.

Diese TCME gilt für die Gemeinde Burgkirchen einschließlich ihrer einbezogenen Einrichtungen, die der Gemeinde Burgkirchen zuzurechnen sind, also z. B. auch Feuerwehren und Schulen.

Die 9-seitige TCMR lag der Beschlussvorlage bei.

TOP 10

Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ / 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den Entwurf der 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“ des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ samt Begründung in der Fassung vom 01. Dezember 2020 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Juli-Sitzung 2020 auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig die Aufstellung der 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“ des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ beschlossen. Dem vorangegangen war ein Antrag eines Grundstückseigentümers auf Änderung des geltenden Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ mit dem Inhalt, die Errichtung eines Doppelhauses zuzulassen. Nach derzeitiger Rechtslage ist nur ein Einzelhaus mit einer eventuellen Einliegerwohnung mit Ausrichtung zum Pfefferweg zulässig. Obgleich es generell keinen Anspruch auf die Durchführung einer Bauleitplanung gibt (ausschließliche Planungshoheit der Gemeinde Burgkirchen), ist die Gemeinde Burgkirchenangehalten, Bauleitpläne aufzustellen und/oder zu ändern, sobald und soweit es städtebaulich geboten ist. Von dem ausgehend unterzog die Verwaltung das Ersuchen einer städtebaurechtlichen Prüfung, die Nachfolgendes ergab: Bei der Betrachtung des bebauungsplanerischen Gesamtgefüges wird deutlich, dass der Straßenzug der Altgendorfer Straße den Schwerpunkt für Doppelhäuser bildet, während der Pfefferweg durch Einzelhäuser bebaut werden soll bzw. bereits teilweise bebaut ist. Indes war der südliche Bereich der Altgendorfer Straße ursprünglich ebenfalls für die Bebauung durch Einzelhäuser vorgesehen, ehe es durch die 2. und die 4. Änderungen den „Doppelhauscharakter“ bekam. Das zur Änderung in Rede stehende Grundstück grenzt sowohl zur Altgendorfer Straße als auch zum Pfefferweg, wird jedoch städtebaulich dem letztgenannten Straßenzug zugeordnet. Eine Neuausrichtung in Richtung Altgendorfer Straße, verbunden mit der Zulassung eines Doppelhauses wäre städtebaulich vertretbar und sinnig, zumal die Kreuzung Altgendorfer Straße/Kirschbaumweg/Pfefferweg künftig den Abschluss der Haupterschließungsstraße (Altgendorfer Straße) mit einer durchgehend homogenen Doppelhausbebauung bilden würde.

Die Verfahrensvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB sind erfüllt. Bei der Komplettierung bzw. Neuausrichtung des Straßenzuges handelt es sich um eine sonstige Maßnahme der Innenentwicklung. Mit dem Antragssteller, der ein primäres Interesse an der Bauleitplanung hat, wurde im Einklang mit dem Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2020 im August 2020 ein städtebaulicher Vertrag über die Beauftragung eines versierten Stadtplaners und Übernahme etwaiger Planungskosten abgeschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.07.2020 durch Anschlag an den Amtstafeln und Einstellung im Internet öffentlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 30.07.2020 bis 31.08.2020 über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich hierzu zu äußern. Mit Blick auf die hiesige Zielsetzung wurde anhand der Ergebnisse der städtebaurechtlichen Prüfung und der ermittelten Grundlagen ein tragbarer Entwurf erarbeitet, der nach Billigung durch den Gemeinderat in der Dezember-Sitzung 2020 in die Auslegungs- und Beteiligungsphase ging. Die öffentliche Auslegung - die am 10. Dezember 2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln sowie Einstellung im Internet öffentlich bekanntgemacht wurde - und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fanden im Zeitraum vom 18. Dezember 2020 bis einschließlich 19. Januar 2021 statt.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Februar-Sitzung 2021 entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 11

Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ samt Begründung in der Fassung vom 02. Februar 2021 zu billigen und die Verwaltung mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beauftragen.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner November-Sitzung 2020 auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ beschlossen.

Hintergrund der Aufstellung ist ein im Sommer 2018 an die Gemeinde Burgkirchen herangetragenes Ersuchen des heutigen Grundstückeigentümers im betroffenen Gebiet um Überprüfung der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils Bergham in Richtung Süden. Dem liegt primär sein Ansiedlungswunsch in die Nähe des elterlichen Anwesens und der Familie zugrunde.

Grundsätzlich besteht auf die Verabschiedung von städtebaulichen Satzungen kein Anspruch. Demgegenüber ist die Gemeinde Burgkirchen zur Aufstellung von Bauleitplänen und/oder städtebaulichen Satzungen verpflichtet, sobald und soweit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung es gebieten. Initiativen von Bürgern bilden dabei regelmäßig ein Indiz für das vorgenannte Postulat. Deshalb unterzieht die Verwaltung derartige Begehren regelmäßig von Amt wegen einer städtebaulichen Begutachtung. Der Ortsteil Bergham wird überwiegend mit einem dort ansässigen Stahl- und Metallbaubetrieb in Verbindung gebracht und ist durch den gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 39 weitestgehend qualifiziert überplant. Neben dem Anwesen Bergham 62½ ist die südlich gelegene - vom hiesigen Bebauungsplan nicht umfasste - Wohnbebauung per Klarstellungssatzung dem Innenbereich zugeordnet. Als Ergänzungspotenzial respektive sinn- und maßvolle Abrundung bieten sich die südlich der GV-Straße „In Bergham“ liegenden Außenbereichsflächen Flur-Nrn. 1110/4 T, 1110/8 T und 1083 T an.

Nach § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB können durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Ob eine hinreichende Prägung der einzubeziehenden Außenbereichsflächen durch die Bestandsbebauung gegeben ist, kann indes nur anhand einer umfassenden und sachgerechten Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt werden. Bei der Betrachtung der präsenten Siedlungsstruktur wird deutlich, dass die Kreisstraße AÖ 25 den Ortsteil Bergham in einen nördlichen und südlichen Bereich trennt. Relevant für die hiesige Evaluierung ist letztendlich nur der südliche, der sich durch ein vergleichsweise ausgewogenes Nutzungskonglomerat von Gewerbe und Wohnen auszeichnet. Ihren Niederschlag findet die prägende Wirkung in der Anzahl der vorhandenen Bebauung, deren Nutzungsintensität und Massivität sowie der (wirtschaftlichen) Bedeutung für die Gemeinde. Nicht zuletzt ermöglicht die Bestandsbebauung einen den Einfügekriterien nach § 34 Absatz 1 BauGB entsprechenden Maßstab für die einzubeziehenden Außenbereichsflächen.

Mit der Abrundung bliebe die geordnete städtebauliche Entwicklung mit Blick auf die raumordnerische Zielvorgabe in Ziffer 3.3 des Regionalplans Südostoberbayern gewahrt. Demnach können Ortsteile, die als bestehende Ortschaften nicht Hauptsiedlungsbereiche sind, abgerundet werden, wenn die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind; was ohne weiteres einsichtig ist.

Summa summarum sind die städtebaulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung, die die Außenbereichsflächen Flur-Nrn. 1110/4 T, 1110/8 T und 1083 T sowie die Verkehrsflächen Flur-Nrn. 1089/1 T, 1110/6, 1110/7, 1083/1 umfassen soll, formalrechtlich erfüllt. Zur Bebauung sind jedoch einzig die Flur-Nrn. 1110/4 T und 1083 T geeignet und vorgesehen. In Anbetracht des überwiegenden Interesses des anfangs erwähnten Grundeigentümers wurde mit diesem am 13. November 2020 ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme etwaiger Planungs- und Ausgleichskosten abgeschlossen.

Der ausgearbeitete Satzungsentwurf samt Begründung in der Fassung vom 01. Dezember 2020 wurde vom Gemeinderat in der Dezember-Sitzung 2020 gebilligt und in der Zeit vom 18. Dezember 2020 bis einschließlich 19. Januar 2021 öffentlich ausgelegt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Februar-Sitzung 2021 entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 12

Jugendarbeit: Verlängerung der Beteiligung am Angebot „Rent a Sozpäd“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die bis September 2021 befristete Beteiligung am Angebot „Rent a Sozpäd" des KJR Altötting um weitere zwei Jahre zu verlängern.

Sachverhalt:

Im Fachkreis „Jugendsozialarbeit“ wurde 2019 der dringende Bedarf nach mehr Jugendbetreuung schon ab der Mittagszeit festgestellt. Gleichzeitig musste die Stelle der Sozialpädagogin für die P-Klasse der Mittelschule Burgkirchen neu besetzt werden.

Als Lösung entschied der Gemeinderat im Juli 2019 eine Vollzeitstelle für Burgkirchen über das Modell „Rent a Sozpäd" des Kreisjugendrings Altötting auszuschreiben und zu besetzen. Diese konnte ab Mitte September 2019 vorläufig befristet auf zwei Jahre besetzt werden. Dadurch konnten die Öffnungszeiten des Jugendtreffs Burgkirchen erheblich ausgeweitet und die Stelle des Sozialpädagogen für die P-Klasse mit dem Jugendpfleger der Gemeinde Burgkirchen besetzt werden.

Auch in Zeiten oder gerade in Zeiten von Corona ist ein großer Bedarf an Jugendbetreuung notwendig.

TOP 13

Bekanntgaben

keine

TOP 14

Anfragen

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Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.