Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 11.10.2022.

Die Oktober-Sitzung 2022 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Breitbandausbau: Vorstellung „Deutsche GigaNetz GmbH“ - eigenwirtschaftlicher Ausbau (Top 2)
  • Gigabitverfahren des Bundes: Grundsatzbeschluss für die Stellung Förderantrag und Durchführung der Ausschreibung für die festgelegten Erschließungsgebiete (Top 3)
  • 1. Nachtragshaushalt 2022 (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Breitbandausbau: Vorstellung „Deutsche GigaNetz GmbH“ - eigenwirtschaftlicher Ausbau

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Herr Marx von der „Deutschen GigaNetz GmbH“ informiert über den Gasfaserausbau.

Die „Deutsche GigaNetz GmbH“ - mit Unternehmenshauptsitz in Hamburg - wird von „InfraRed Capital Partners Limited“ („InfraRed“) verwalteten Fonds finanziert und von „InfraRed“ strategisch begleitet. „InfraRed“ ist ein großer globaler Investor mit einer über 20 Jahren Expertise, der den Aufbau von Infrastrukturprojekten finanziert und strategisch begleitet. Laut eigenen Aussagen verfolgt die „Deutsche GigaNetz GmbH“ einen eigenwirtschaftlichen Ausbau, ergänzt durch die Nutzung vorhandener Infrastruktur und öffentlicher Förderungen. Dabei setzt die „Deutsche GigaNetz GmbH“ mit diesem integrierten Ausbau auf 100% Glasfaser und schonen den kommunalen Haushalt ihrer kommunalen Vertragspartner.

TOP 3

Gigabitverfahren des Bundes: Grundsatzbeschluss für die Stellung Förderantrag und Durchführung der Ausschreibung für die festgelegten Erschließungsgebiete

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Breitbandberatung Bayern GmbH mit der Erstellung Förderantrag und der anschließenden Durchführung der Ausschreibung für ein Gesamterschließungsgebiet zu beauftragen.

Sachverhalt:

Mit Abschluss des 3. und 4. Förderverfahrens Ende 2020 endete auch das Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern. Die zur Verfügung stehenden Fördergelder der Breitbandinitiative Bayern konnten mit den bis dahin umgesetzten Maßnahmen nahezu vollständig aufgebraucht werden. Noch vor Ende des Breitbandförderprogramms hatte der Freistaat Bayern bereits im Januar 2020 mit der neuen Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen reagiert und damit Anreize zum weiteren Breitbandausbau gesetzt.

Mit Auftrag vom 07.02.2020 ließ die Gemeinde Burgkirchen noch während der laufenden Umsetzung des 3. und 4. Förderverfahrens eine Aktualisierung und Überarbeitung der  Bitratenanalyse durch die Breitbandberatung Bayern durchführen, um einen Einstig in das neue Gigabit-Förderprogramm vorzubereiten. Das Ergebnis dieser Analyse zeigte die potentielle Förderkulisse auf Basis des Entwurfes der Gigabitrichtlinie Bayern für „Weiße und Graue Flecken“ unter Berücksichtigung der Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s im Down- und Upload auf.

In seiner Oktober-Sitzung 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, den Breitbandausbau in der Gemeinde Burgkirchen unter Inanspruchnahme der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen fortzusetzen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2021 bereit zu stellen. Der Bereitbandberatung Bayern GmbH wurde der Auftrag für die Begleitung gemäß der bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) erteilt.

Gemeinsam mit der Breitbandberatung Bayern wurde im Zeitraum vom 27.07.2021 bis 06.09.2021 das notwendige Markterkundungsverfahren im Rahmen der BayGibitR durchgeführt. Nach Prüfung der Rückläufe teilte und die Breitbandberatung Bayern am 21.10.2021 mit, dass die Grobkalkulation der ermittelten Erschließungsgebiete abgeschlossen und das zugehörige Kartenmaterial erstellt wurde. Die kalkulierten Kosten für ca. 282 förderfähige Adressen wurden auf Basis der Marktpreise mit rund 5 Mio. € veranschlagt, der voraussichtliche Eigenanteil läge bei rund 2,5 Mio. €.

Am 01.08.2021 (nach Start unseres Markterkundungsverfahrens BayGibitR) ist ergänzend zur Bundrichtlinie (Fördersatz 50 %) die bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR / Fördersatz 40 % ländlicher Raum oder RmbH) in Kraft getreten. Im Rahmen der neuen Kofinanzierung könnte Burgkirchen einen Fördersatz von (ehrlichen) 90 % erhalten, wodurch sich der Eigenanteil auf 10 % reduziert würde.

Aufgrund des Ergebnisses der Grobkalkulation zur BayGibitR und den neuen Möglichkeiten über die KofGibitR wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 16.11.2021 beschlossen, das laufende Verfahren im Gigabit-Förderprogramm des Freistaates (BayGibitR) zu beenden und den Breitbandausbau im Gigabitverfahren Bund (KofGibitR) neu zu starten.

Mittlerweile konnte der 1. Schritt - die Markterkundung - abgeschlossen werden. Rückmeldungen zur durchgeführten Markterkundung erfolgten durch die Firmen EGTF, Telekom und Vodafone.

Die sich daraus erstellte Förderkulisse (Aufgreifschwelle < 100 Mbit/s im DL - Privat) ergibt, dass noch bis zu 198 Adressen förderfähig sind. Aktuell werden die ermittelten Adressen noch auf Richtigkeit überprüft. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktpreise ergibt sich für ca. 17 km Leitungsbau bei einem geschätzten Angebotspreis von 4,0 - 4,4 Mio. € ein Eigenanteil für Burgkirchen von bis zu 440.000 € (10 % Eigenanteil). Die notwendigen Mittel wurden bereits im Haushalt und der Finanzplanung eingestellt.

Die nächsten Schritte im Verfahren:

  • Beschluss für die Stellung Förderantrag und anschließende Durchführung der Ausschreibung
  • Stellung Förderantrag (für Bescheid mit Vorbehalt)
  • Auswahlverfahren (ab Förderbescheid mit Vorbehalt) - ggf. auch mit Abbruch des Verfahrens aus wirtschaftlichen Gründen
  • Beschluss zur Annahme des Angebotes
  • Konkretisierung Ergebnis Auswahlverfahren
  • Erhalt endgültiger Förderbescheid
  • Unterzeichnung Kooperationsvertrag

Aus heutiger Sicht ist mit einem finalem Förderbescheid und der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages bis zum 4. Quartal 2023 zu rechnen.

Die daran anschließende Ausbauzeit wird 36 bis 48 Monate betragen.

TOP 4

1. Nachtragshaushalt 2022

Beschluss:

  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig den vorgetragenen Nachtrags-Stellenplan 2022.
  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig den vorgetragenen geänderten Finanzplan 2023 bis 2025 zum 1. Nachtrags-Haushaltsplan 2022.
  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig den vorgetragenen 1. Nachtrags-Haushaltsplan 2022.
  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig die vorgetragene 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2022.

Sachverhalt:

Der Nachtragshaushalt 2022 schließt mit folgenden Eckdaten ab (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann) und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft:

Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 59.071.450 €.

Erläuterung: Eine Haushaltssatzung kann nur jeweils bis zum Ablauf des aktuellen Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. Für die Nachtragshaushaltssatzung gelten die gleichen Vorschriften wie für die Haushaltssatzung selbst. Zwingend vorgeschrieben ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Gemeindeordnung u. a. dann,

  • wenn der Haushaltsausgleich gefährdet ist und nur durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erreicht werden kann,
  • wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben in einem Verhältnis zu den Gesamtausgaben in erheblichem Umfang geleistet werden müssen,
  • wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und/oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen oder
  • wenn Beamte und/oder Beschäftigte eingestellt, befördert oder höhergruppiert werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht vorsieht.

Die Nachtragshaushaltssatzung dient somit der Vermeidung größerer Abweichungen von der Haushaltssatzung.

Der 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 dient der Darstellung der letzten Gemeinderatsbeschlüsse, die noch nicht im Haushalt 2022 eingeplant waren, als auch weiterer sich ergebener Veränderungen des laufenden Jahres, die sich finanziell auswirken.

Insbesondere sind dies im Verwaltungshaushalt (VW-HH):

  • Anpassung der Höhe der Kreisumlage
  • Anpassung der Ansätze im Personalbereich nach Personalwechseln, Einstellungen und geänderten Splittings-Buchungen (Arbeitszeitaufteilungen)
  • Anpassung der Ansätze zu Einnahmen und Ausgaben quer durch alle Bereiche des Haushalts aufgrund von Belastungen, Mindereinnahmen, Mehrausgaben
  • Anpassung der Ansätze für den EDV-Bedarf
  • Anpassung der Ansätze von Umsatz- und Vorsteuern
  • Anpassung der Kosten und Zuschüsse für die Förderung von Kindertagesstätten
  • Spenden
  • Anpassung der Einnahmen und Ausgaben im Freibad
  • Mehreinnahmen bei den Wasser- und Abwassergebühren (u. a. auch unter Berücksichtigung der Zuführung aus den Sonderrücklagen im Wasser- und Abwasserbereich) sowie den Friedhofsgebühren
  • Mehrkosten beim Unterhalt diverser Liegenschaften
  • Mehreinnahmen bei den Grundsteuern und der Hundesteuer
  • Anpassung der Ansätze für die Verzinsung von Steuerforderungen bzw. Steuerverzinsungen

und im Vermögenshaushalt (VM-HH):

  • Anpassung der Ansätze für die EDV-Ertüchtigung in den gemeindlichen Liegenschaften (Rathaus, Bürgerzentrum, Bauhof und Schulen), insbesondere für die Einführung von OZG-Inhalten und deren Förderung 
  • Anpassungen der Ansätze für die Freiwilligen Feuerwehren
  • Ansatz für die Schaffung eines Löschbunkers im Ortsteil Gendorf
  • Erhöhte Kosten bei den Kindergärten und den Sportvereinszuschüssen
  • Sanierung eines Buswartehäuschens nach Unfallschaden
  • Änderung von Einnahmen aus Investitionszuweisungen (z. B. bei den RLT-Anlagen bei Verminderung des Ausgabensätze
  • Anpassung von Ansätzen beim Grundstücksverkehr und den Beiträgen
  • Kfz- und Maschinenbeschaffungen für den Bauhof

Stellenplan:

Im Stellenplan der Beschäftigten wurden einige Verschiebungen notwendig. Zusätzlich wurde die Gesamtzahl der Stellen um 1,70 Stellen bzw. im Bereich SuE um 0,27 Stellen erhöht. Die Gesamtsumme der Ansätze für die Personalkosten musste jedoch auf Grund der jetzt gesicherten Zahlen nur um 10.850 € erhöht werden.

Verwaltungshaushalt (VW-HH) / Vermögenshaushalt (VM-HH)

Die Zuführung des Vermögenshaushalts 2022 (VM-HH) an den Verwaltungshaushalt 2022 (VW-HH) vermindert sich nun um 116.150 € auf jetzt 197.050 €. Der Ansatz für ordentliche Tilgungen beträgt 1.983.850 €. Damit kann die rechnerische Mindestzuführung im Nachtragshaushalt 2022 planerisch zwar immer noch nicht erreicht werden, was in den vergangenen Jahren jedoch stets in den entsprechenden Jahresrechnungen gelang.

SOLL-Überschuss aus dem Haushaltsjahres 2021:

Durch die Aufstellung des Haushalts 2022 im Januar 2022, konnte der erwartete SOLL-Überschuss des Haushaltsjahres 2021 nicht im Haushalt 2022 berücksichtigt werden. Der Überschuss wird im Eckdatenblatt und der Rücklagenübersicht des Nachtragshaushaltes 2022 nun aufgezeigt. So war statt der planerischen Rücklagenentnahme von 4.126.350 € nur noch eine tatsächliche Rücklagenentnahme in Höhe von 2.512.726 € notwendig.

Rücklagenentnahme / Darlehensaufnahme:

Wegen der Änderungen der Ansätze des Vermögenshaushaltes des Nachtraghaushaltes 2022 muss die bisher eingeplante Rücklagenentnahme in Höhe von 4.960.550 € leicht um 26.700 € auf nun 4.987.250 € erhöht werden. Eine weitere Darlehensaufnahme ist allerdings nicht erforderlich!

Verschuldung:

Die dem Haushalt 2022 beiliegende Übersicht der Verschuldung war auf Grund des Weiterbestehens der Ansätze nicht zu ändern und war daher dem 1. Nachtragshaushalt 2022 nicht beizulegen.

Entwicklung der Rücklagen:

Nach der Jahresrechnung 2021 ergibt sich ein Gesamt-Rücklagenstand von 19.563.812 €.

Mindestrücklage: Die Verwaltungshaushalte (VW-HH) der Jahre 2019, 2020 und 2021 schlossen wie folgt ab (kaufmännisch auf volle Tausender gerundet):

  • 32.329.716 € im Jahr 2019
  • 36.247.268 € im Jahr 2020
  • 46.423.716 € im Jahr 2021.

Die nach § 20 Absatz 2 Satz 2 KommHV erforderliche Mindestrücklage von 1 % des Durchschnitts der Verwaltungshaushalte o. g. drei Verwaltungshaushalte in Höhe von 383.336 € ist vorhanden.

Rücklagenänderung: Im Haushalt 2022 war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.960.550 € geplant. Durch den Nachtragshaushalt 2022 wird die Entnahme um 26.700 € auf 4.987.250 € erhöht.

Sonderrücklage: Mit der Jahresrechnung 2021 mussten Sonderrücklagenveränderungen wegen Kostenüberdeckung bei den kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung (Zuführung Höhe von 23.171 €) und Abwasserentsorgung (Zuführung in Höhe von 157.228 €) vorgenommen werden. Die Sonderrücklagen belaufen sich nach Legung der Jahresrechnung 2021 bei 34.015 € (Wasser) bzw. 1.126.098 € (Abwasser). Dazu wurden in die Sonderrücklage „Wasserreinigung“ erstmalig 8.915.725 € eingebracht.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2022 ändert sich durch den Nachtragshaushalt wie folgt (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann):

Wertung durch die Verwaltung:

Der Nachtragshaushalt 2022 zeigt die ganze Bandbreite des kommunalen Handelns und Wirkens der Gemeinde Burgkirchen auf.

Es wurden Anpassungen bei nahezu allen Dienststellen vorgenommen. Die Angebote für die Gemeindebürger*innen verschiedene Behördengänge über die gemeindliche Homepage auch online zu erledigen wurden massiv ausgeweitet. Auch die Schülerleihgeräte sind wieder Thema in den Ansätzen des Nachtraghaushalts 2022. Auf Grund der Sanierung und Wiedereröffnung des Freibades waren weitere Maßnahmen fällig. Ein neues Kassensystem musste aus steuerlichen Gründen ohnehin eingeführt werden. Aufgrund eines Einbruchschadens im vergangenen Frühjahr musste dies vor Eröffnung unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorgaben unter zeitlichem Druck implementiert werden.

Ohnehin sind Ansatzanpassungen aufgrund umsatzsteuerlicher Herausforderungen und Änderungen schon im Nachtrag mehrfach aufgelaufen, dies wird sich wohl im Haushalt 2023 und im ggf. erforderlichen Nachtragshaushalt 2023 weiter entwickeln und verändern.

Die Beschaffungen für die Feuerwehren beziehen sich mittlerweile auch auf Waldbrände aufgrund großer Trockenheit in schwer zugänglichen Bereichen (Löschrucksäcke) bis hin zur Ergänzung von IT-technischen Ausstattungen. Allein die offensichtliche Kostenmehrungsschätzung für den MTW zeigt weiter die Herausforderungen in der Beschaffung quer durch den Gesamthaushalt und den Unterhalt der Liegenschaften auf.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den Erstattungszinsen von Steuernachforderungen ermöglichte es, die Ansätze wieder auf ein Normalniveau anzupassen.

In Zusammenhang mit der Anhebung der Leitzinsen durch die EZB entfallen seit Mitte des Jahres die Verwahrentgelte, was eine deutliche Erleichterung beim Erhalt des Barbestandes bedeutet. Anderseits werden Kreditzinsen für zukünftige Kredite im gleichen Maße im Preis steigen.

Weitere Anpassungen, wie die Erhöhung der Kosten für den Einkauf von Mittagsessen für Schulkinder, Mehrkosten für die Beschaffung von Hundekottüten (wegen mehr Hunden), Einführung der sogenannten „Ackerdemie“ an der Grundschule in Gendorf, Mehrkosten bei Planungskosten durch die Ausweisung von Baugebieten, Aufstellung von Sitzbänken oder Abfallkörben im öffentlichen Straßenraum, Mehrkosten durch die Steigerung der Spritkosten für die gemeindlichen Fahrzeuge oder des Unterhalts des Bürgerzentrums zeigen das weite Spektrum der gemeindlichen Aktivitäten auf.

Ein besonderes Augenmerk ist weiter auf die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis 6 Jahren zu legen. Im Nachtragshaushalt 2022 ist die Schaffung einer weiteren Kinderkrippengruppe finanziert. Dass weitere diesbezügliche Schritte in den nächsten Haushalten nötig werden, scheint unvermeidbar.

Inwieweit die finanziellen Auswirkungen der „Nach-Corona-Pandemie-Zeit“ und vor allen des Krieges in der Ukraine und der sich daraus verschärften Störung der Lieferketten und der aufkommenden Energiekrise den Haushalt 2022 und die Haushalte in den kommenden Jahren beeinflussen werden, kann weiter nur bedingt vorausgesagt bzw. eingeschätzt werden. Eine zusätzliche Belastung stellen diese beiden Krisen aber sicherlich dar.

Die Gemeinde Burgkirchen ist aber durch die weiterhin besonders hohe Rücklage in der Lage die Investitionen - auch unter Beimischung von Kreditaufnehmen - zu stemmen und dadurch den Wohn- und Wirtschaftsstandort Burgkirchen mit seiner angezeigten Infrastruktur weiter zu entwickeln und in eine gute Zukunft zu führen. Dennoch muss jede weitere Anschaffung oder Ausgabe auf ihre Notwendigkeit geprüft und Einnahmesteigerungen in Erwägung gezogen werden, um den Haushaltsausgleich nicht in eine Schieflage geraten zu lassen.

Bürgermeister Krichenbauer stellte den Finanz- und Stellenplan vor und erläutert einige Positionen genauer.

Abschließend sprach Bürgermeister Krichenbauer in Zusammenhang mit dem 1. Nachtragshaushalt 2022 davon, dass er für 2022 insgesamt derzeit noch ein gutes Gefühl habe, was die Gemeindefinanzen anbelangt, denn die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie würden sich auch im laufenden Haushaltsjahr 2022 - wie bereits 2020 und 2021 - nach aktuellem Stand kaum niederschlagen.

TOP 5

Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgendem Thema:

Errichtung von großflächigen PV-Anlagen im Gemeindegebiet Burgkirchen. Bürgermeister Krichenbauer erklärte, dies sei nicht so einfach, da es Engpässe bei der Netzeinspeisung gibt. Der Einspeisepunkt für PV-Großflächenanlagen ist das Umspannwerk bei der Wacker Chemie in Burghausen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.