Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 10.05.2022.

Die Mai-Sitzung 2022 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Außerdem bedankte sich Bürgermeister Krichenbauer bei allen Gratulanten, die ihm zu seinem 60. Geburtstag gratuliert haben.

Als weiteren Punkt vor der Sitzung zeigte die Verwaltung einen Kurzfilm, in dem sich die Mittelschule Burgkirchen vorstellt.

Die PNP berichtete bereits in ihrer Ausgabe vom 29.04.2022 über den Imagefilm der Mittelschule.

Titel: Filmreife Leistungen an der Mittelschule

https://mittelschule-burgkirchen.de/wp-content/uploads/2022/04/Mitteschule-Burgkirchen_20042022-1.mp4

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Anordnung eines absoluten Halteverbotes in der Weberau im Bereich des Straßenstichs zum Kindergarten (Top 2)
  • Gewerbegebiet am Bahnhof: Flächennutzungsplan - 27. Änderung (Top 3)
  • Gewerbegebiet am Bahnhof: Bebauungsplan Nr. 61 (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Anordnung eines absoluten Halteverbotes in der Weberau im Bereich des Straßenstichs zum Kindergarten  

Sachverhalt:

Mit der Errichtung des temporären Kindergartens in der Weberau hat sich die Parksituation durch den zunehmenden Quell- und Zielverkehr (Kindergartenpersonal, Eltern usw.) drastisch verändert. Durch parkende PKW wird die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen stark eingeschränkt oder ist teilweise gar  nicht mehr mög­lich. Durch die künftig hinzukommende Kinderkrippe ist eine weitere Verschlechterung der Verkehrssituation zu erwarten.

Um die Rettungswege gerade für die Schule und den Kindergarten sowie die künftige Kinderkippe frei zu halten, schlägt die Verwaltung vor, zur Sicherheit des Verkehrs im gesamten zum Kindergarten führenden Straßenstich beidseitig ein absolutes Halteverbot anzuordnen.

Zur Sicherstellung der Zufahrt wurde vom Bauhof bereits eine provisorische Beschilderung aufgestellt. Die Polizei wurde zum Vorhaben angehört. Sie hat folgende Stellungahme abgegeben:

„Für  Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste ist die ungehinderte Erreichbarkeit von Schulgrundstücken, Kindergärten und Kinderkrippen wesentlich für eine erfolgreiche Einsatzbewältigung. Not- und Rettungs­wege zu Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen sind stets von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

Wenn  es hier wie geschildert durch parkende Fahrzeuge zu Behinderungen bei der Anfahrt von Ret­tungsdiensten kommen kann, ist es sicherlich zwingend notwendig, hier verkehrsregelnde Maßnahmen in Form von Halte- und Parkverboten zu erlassen.“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die Verwaltung zu beauf­tragen, in der We­berau im Straßenstich Flur-Nr. 1718/2 Gemarkung Burgkirchen ein absolutes Halteverbot (VZ 283) anzuordnen.

TOP 3

Gewerbegebiet am Bahnhof: Flächennutzungsplan - 27. Änderung  

Sachverhalt:

Die Bahn hat die bahnrechtlich als Lagerplatz bezeichnete Fläche am Bahnhof verkauft. Auf der Fläche hat der Käufer Lagercontainer aufgestellt und nachträglich eine Baugenehmigung hierzu beantragt. Im Rahmen des Bauantragsverfahren hat das Landratsamt festgestellt, dass das im Flächennutzungsplan als Fläche für die Bahn deklarierte Baugrundstück im Außenbereich ist und deshalb eine Baugenehmigung nur erteilt werden kann, wenn in diesem Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies hat der neue Eigentümer beantragt. Gleichzeitig hat dieser sich bereits im Vorfeld der Planungen vertraglich dazu verpflichtet, die Kosten der Bauleitplanungen zu übernehmen.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Gewerbegrundstücke nicht vorhanden sind bzw. nicht zur Verfügung stehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dies kann im Parallelverfahren erfolgen.

Bevor die Bauleitplanungen angestoßen werden konnten, musste das bahnrechtlich als Grundstück für Bahnbetriebszwecke deklarierte Grundstück für bahnfremde Nutzungsmöglichkeiten freigestellt werden. Dies hat das Eisenbahn-Bundesamt mit Schreiben vom 28.05.2020 mitgeteilt. Die jetzige Aufstellung von Lagercontainern entspricht der bisherigen Nutzung als Lagerplatz. Diese Nutzung soll neben anderer gewerblichen Nutzungen auch im künftigen Gewerbegebiet möglich sein.

Zum Antrag auf die für die Nutzung als Gewerbeflächen notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hat der Eigentümer Vorentwürfe für die beantragen Bauleitplanungen vorgelegt. Diese wurden dem Bau- und Umweltausschuss in der Juni-Sitzung 2020 und dem Gemeinderat in der Juni-Sitzung 2020 vorgestellt.

Der Gemeinderat hat in der o. g. Sitzung die Aufstellungsbeschlüsse für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 61 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.07.2020 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Mit Email vom 30.07.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich bis einschließlich 31.08.2020 über Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu äußern.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zusammen mit den Abwägungsvorschlägen in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, die eingegangenen Stellungnahmen in der vorgeschlagenen Form abzuwägen und den hiernach gefertigten Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.05.2022 zu billigen.

Der Bürgermeister erläutert ausführlich den Sachstand zum Flächennutzungs- und Bebauungsplan.

Auf die Frage hin, welche Bebauung erlaubt sei, gab der Bürgermeister an, dass es sich hier um eine Bebauung durch Container handelt.

Weiters definierte Herr Krichenbauer eine Bebauung: „Alles was man betreten kann und ein Dach hat. Auch Garagen und Gartenhäuser gelten als Bebauung. Gegen den irrläufigen Glauben hat eine Bebauung aber nichts damit zu tun, ob das Objekt ein Fundament hat oder nicht“.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 5 Gegenstimmen), den Entwurf für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet am Bahnhof“ mit Begründung in der Fassung vom 03.05.2022 zu billigen und die Verwaltung mit zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

TOP 4

Gewerbegebiet am Bahnhof: Bebauungsplan Nr. 61  

Sachverhalt:

Siehe TOP 3!

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 6 Gegenstimmen), den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 61, „Gewerbegebiet am Bahnhof“ mit Begründung in der Fassung vom 03.05.2022 zu billigen und die Verwaltung mit zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

TOP 5

Bekanntgaben

Bürgermeister Krichenbauer teilte mit, dass man sich bezüglich der Reparatur des Glasdaches vom Bürgerzentrum in einer Endabstimmung mit einer Anwaltskanzlei befindet.

Da das vorgelegte Gutachten der Gemeinde Burgkirchen der beklagten Firma zu hoch war, ließ die Firma ein neues Gutachten für die Sanierungsplanung erstellen. Dieses Gutachten wird nun bewertet.

Die Verwaltung hofft, dass die Sanierungsarbeiten noch heuer beginnen können.

Des Weiteren weist Bürgermeister Krichenbauer auf den bayernweiten Probealarm am kommenden Donnerstag (12.05 2022) um 11:00 Uhr hin.

Siehe dazu auch den Bericht in der ANA vom 11.05.2022.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

  • Duschen und Heizung in der Turnhalle der Mittelschule in Holzen

Ein Mitglied des Gemeinderats wurde daraufhin angesprochen, dass in der Mittelschule in Holzen die Duschen und die Heizung in den Umkleideräumen der Turnhalle mittlerweile sehr in die Jahre gekommen sind.

Antwort des Bürgermeister: Zurzeit wird ein Konzept zur Modernisierung der Duschräume erstellt.

  • Öffnungstermin für das Burgkirchner Freibad?

Gibt es neue Aussagen zum Termin der Öffnung des Burgkirchner Freibades?

Antwort des Bürgermeister: Momentan läuft alles darauf hinaus, dass zu Beginn der Pfingstferien das Freibad geöffnet werden kann.

  • Termin für die Inbetriebnahme der neuen Trinkwasserbrunnen?

Wann gehen die neuen Trinkwasserbrunnen in Betrieb?

Nach Aussage von Bürgermeister Krichenbauer sind die neuen Trinkwasserbrunnen bereits in Betrieb. Nun muss sich in der Enteisenungs- und Entmanganisierungs-Anlage noch ein sogenannter Filterkuchen bilden. Dies dauert üblicherweise zwischen 2 und 3 Monaten. Die Bildung des Filterkuchens hat bereits begonnen und wird sich noch über die nächsten 6 bis 8 Wochen hinziehen. Wenn dann die Wasserproben in Ordnung sind, kann die Wasserversorgung über die neuen Trinkwasserbrunnen erfolgen.

Zu Thema Wasserversorgung gibt der Bürgermeister noch außerdem noch bekannt, dass seit dem 1. April 2022 der Ortsteil Hirten durch den Wasserverbund Burgkirchen versorgt wird.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.