Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022.

Die Dezember-Sitzung 2022 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • SV Hirten: Investitionskostenzuschussantrag für Sanierungen (Top 2)
  • SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für Investitionskostenförderung der Toiletten-Anlagen (Top 3)
  • Haushalt 2023 (Top 4)
  • Kindertagesstätte St. Konrad: Genehmigung des Haushaltsplanes 2023 (Top 5)
  • Kindertagesstätte St. Margarethe: Genehmigung des Haushaltsplanes 2023 (Top 6)
  • Kostensatzung der Gemeinde Burgkirchen: Anpassung der Anlage “Kommunales Kostenverzeichnis“ (Top 7)
  • Umsatzsteuergesetz: Optionserklärung (Top 8)
  • Gewerbegebiet am Bahnhof: Flächennutzungsplan - 27. Änderung (Top 9)
  • Gewerbegebiet am Bahnhof: Bebauungsplan Nr. 61 (Top 10)
  • Vergabe neuer Straßennamen: Bebauungsplan Nr. 60 „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin“ (Top 11)
  • Vergabe neuer Straßennamen: Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“ (Top 12)
  • Bekanntgaben (Top 13)
  • Anfragen (Top 14)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

SV Hirten: Investitionskostenzuschussantrag für Sanierungen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem SV Hirten für die Umrüstung der Beleuchtung der Stockbahnen, die Erneuerung der Sprinkleranlage des Hauptplatzes und die Sanierung des Hauptplatzes einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 24.000 € zu gewähren.

Abschläge bis zu 95 % der vorgelegten verauslagten (Teil-)Ausgaberechnungen sind möglich.

Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme, vor Auszahlung der Schlussrate, vorzulegen.

Sachverhalt:

Der SV Hirten beantragt die Gewährung eines Zuschusses für die Umrüstung der Beleuchtung der Stockbahnen, die Erneuerung der Sprinkleranlage des Hauptplatzes und die Sanierung des Hauptplatzes einen Investitionskostenzuschuss.

TOP 3

SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für Investitionskostenförderung der Toiletten-Anlagen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Sportverein Gendorf Burgkirchen e.V. als Investitionskostenförderung zur Sanierung der Sanitäranlagen einen Zuschuss in Höhe von 63.000 € zu gewähren.

Abschläge bis zu 95% der vorgelegten verauslagten (Teil-)Ausgaberechnungen sind möglich. Ein prüfbarer Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme, vor Auszahlung der Schlussrate, vorzulegen.

Auf die Verpflichtungen aus § 99 Ziffer 2 Buchstabe a bzw. Ziffer 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) wird hingewiesen. Verstöße können sich schädlich auf die Förderung auswirken.

Sachverhalt:

Der SV Gendorf Burgkirchen beantragt die Gewährung einer Investitionskostenförderung zur Sanierung der vier Toilettenanlagen im Alzstadion.

Im Rahmen der Sanierung der Duschanlagen musste festgestellt werden, dass Rohrleitungen derart angegriffen waren, dass auch die zugehörigen Toilettenanlagen mitsaniert werden mussten.

Die Kosten belaufen sich auf 63.000 € zzgl. Arbeitsstunden in Eigenleistung.

Im Haushalt 2023 sind Mittel in Höhe von 65.000 € vorgesehen.

TOP 4

Haushalt 2023

Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den vorgetragenen Investitionsplan 2023 zu beschließen.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Stellenplan 2023 zu beschließen.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Finanzplan 2024 bis 2026 zu beschließen.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Haushaltsplan 2023 zu beschließen.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, die vorgetragene Haushaltssatzung 2023 zu beschließen.

Sachverhalt:

Bürgermeister Krichenbauer erläuterte detailliert und anschaulich wesentliche Punkte des von der Kämmerei erstellten Haushaltsplans (einschließlich Investitionsprogramm für die Baumaßnahmen, Stellenplan, Finanzplan, Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023), wobei nach seinen Worten bei der Aufstellung des Haushalts 2023 erneut auf äußerste Sparsamkeit geachtet wurde und deshalb Einnahmen nur in sicher erwarteter Höhe bzw. Ausgaben meist im erwarteten Umfang veranschlagt wurden.

Ausgaben werden und wurden stets auf ihre Notwendigkeit und Höhe geprüft. Auch Pflichtleistungen werden weiter überprüft, ob der notwendige Rahmen der Ausgaben auf freiwilliger Art und Weise überschritten werden.

Durch die Aufstellung des Haushalts 2023 im Dezember 2022 kann der erwartete SOLL-Überschuss des Haushaltsjahres 2022 nicht im Haushalt 2023 berücksichtigt werden. Bei der möglichen Aufstellung eines Nachtragshaushalts für 2023 wird man sehen können, ob der in die Rücklage zu nehmende SOLL-Überschuss einen Ausgleich des Haushalts 2023 erleichtert.

Der Haushalt 2023 ist geprägt von den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen, wie den Baumaßnahmen zur Erstellung eines Schülerhorts und zur Erweiterung der Grundschule in Gendorf, als auch dem Neubau des Kindergartens St. Martin auf der „Oberen Terrasse in Pfaffing.

Hohe Beträge werden für den Wasserleitungsbau und den Kanalbau, als auch den Straßenbau benötigen. Die Unsicherheiten im Verwaltungshaushalt bezüglich der Höhe der tatsächlichen Kosten für Energie und der Steuereinnahmen, als auch einer erneut sehr hohen Kreisumlage wegen guter Steuereinnahmen 2021 lassen einen Ausgleich in der Planung nicht zu.

Der Haushalt 2023 ist wie sein Vorgängerhaushalt 2022 weiter geprägt durch Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen in die Infrastruktur der Daseinsfürsorge: Wohnraum, Straßen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und insbesondere zugunsten der jüngsten Gemeindebewohner: Kindergärten, Grundschule und Schülerhort.

Der Haushalt 2023 ist erneut ein Investitionshaushalt in die Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Burgkirchen.

Die bisher bestehenden extrem hohen Nachfragen nach Wohneigentum sind durch die mittlerweile vollzogenen Bauzinserhöhungen innerhalb der vergangen 12 Monate teils abrupt minimiert worden. Nichtsdestotrotz sind weiterhin Wohnungen und Wohnhäuser im Eigentum nachgefragt, allerdings ist der Markt aber nicht mehr derart überhitzt wie bisher. Mietwohnraum ist unabhängig vom Neubaumarkt weiterhin gesucht, so dass in der Gemeinde Burgkirchen tatsächlich wieder Mietwohnungen oder Kaufangebote am Markt platziert werden können, ohne dass diese kurzfristig, teils vor Veröffentlichung, bereits wieder vergriffen waren. Dies spricht für ein gesundes Wachstum in naher Zukunft.

Die Tatsache, dass sich das Gewerbegebiet „Hecketstall V“ zügig gefüllt hat, zeigt auch hier die dringende Notwendigkeit der bisher durchgeführten Ausweisungen von Gewerbeflächen auf und lässt auf eine Steigerung der Attraktivität der Burgkirchner Geschäftswelt hoffen. Die verbliebenen Grundstücke sind in Privatbesitz und werden in naher Zukunft wohl nicht verkauft. So ist der weiteren Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen durch die aktuelle Gemeindepolitik ein starkes Augenmerk zu widmen.

Der Haushalt 2023 wurde mit Sorgfalt und unter Berücksichtigung von Unwägbarkeiten sicher geplant. Die allgemeinen politischen und wirtschaftspolitischen Unsicherheiten bei der Erstellung des Haushalts 2023 sind jedoch nicht von der Hand zu weisen und werden – je nach Entwicklung - möglicherweise einen Nachtragshaushalt bzw. eventuell mehrere Nachtragshaushalte oder auch Ausgabenkürzungen zur Folge haben können.

Investitionsprogramm 2023 (für Baumaßnahmen)

Der Investitionsplan 2023 der Gemeinde Burgkirchen umfasst insgesamt „nur“ 5,433 Mio. € (gerundet) und ist eine Mischung aus Ausgaben für viele Pflichtaufgaben der Kommune sowie freiwilliger Leistungen, die jedoch eine Investition in die Zukunft der Industriegemeinde darstellen. Den Ausgaben im Investitionsprogramm stehen zum Teil auch Einnahmen - z. B. in der Form von Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen - gegenüber. Die Höhe der tatsächlichen Investitionen liegt jedoch deutlich über dem Betrag von „nur“ 5,433 Mio. €, da diverse Baumaßnamen/Investitionen mittels noch vorhandener Haushaltsausgaberesten (HAR) finanziert werden.

Anbei einige Eckdaten (ohne HAR) zum Investitionsplan 2023 (Ansätze / 1 T€ = 1.000 €):

Der Haushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2023 schließt wie folgt ab:

Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 51.835.950 €.

Im Vergleich zum Nachtrags-Haushaltsplan 2022 ergeben sich folgende Veränderungen:

Nachfolgend  sind die Eckdaten des Haushaltsplans 2023 (kaufmännisch auf volle Tausender gerundet) aufgeführt:

Verwaltungshaushalt (VW-HH) 2023

Vermögenshaushalt (VM-HH) 2023

Entwicklung der Rücklagen: Zum Jahresende 2022 ergibt sich voraussichtlich ein Gesamt-Rücklagenstand von 14,577 Mio. €. Außerdem wurden zum Jahresende 2022 Sonderrücklagen für die Wasserversorgung in Höhe von knapp 8,149 Mio. € bzw. für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 1.575 € geführt.

Durch die im Haushalt 2023 vorgesehene Rücklagenentnahme würde sich die allgemeine Rücklage zum Jahresende 2023 auf etwas mehr als 11,131 Mio. € sowie die Sonderrücklagen für die Wasserversorgung auf knapp 7,463 Mio. € bzw. für die Abwasserbeseitigung auf 1,079 Mio. € verringern.

SOLL-Überschuss: Es besteht die begründete Hoffnung, dass ein stabiles Fortschreiben der Einnahmesituation bzw. der Ausgabensituation des Jahres 2022 zu einem kleinen SOLL-Überschuss als Rücklagenzuführung bzw. geringerer notwendiger Rücklagenentnahme führt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung für den Haushalt 2023 kann mit einem Betrag vielleicht wie im Jahr 2021 gerechnet werden.

Entwicklung der Schulden: Der Schuldenstand beläuft sich zum Jahresende 2022 auf etwas mehr als 16,182 Mio. €. Der Haushalt 2023 sieht eine ordentliche Tilgung von knapp 2,038 Mio. € sowie eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 0,387 Mio. € vor. Damit würde sich im äußersten Fall der voraussichtliche Schuldenstand der Gemeinde Burgkirchen zum Jahresende 2023 auf etwas mehr als 20,231 Mio. € erhöhen (wenn alle Kreditermächtigungen ausgeschöpft werden, was in zurückliegenden Jahren nie der Fall war).

Der gewichtete Durchschnittszins der Darlehen liegt dank günstiger Neuaufnahmen zum Stand des Haushalts 2023 bei 1,86 %. Die momentane Zinslage lässt aber einen Anstieg der Zinssätze erwarten. Im langfristigen Mittel sind zuletzt ausgelobte Kommunaldarlehenszinsen in Höhe von etwas über 3 % niedrig und damit eher günstig. Daher ist eine Darlehensaufnahme nicht per se abzulehnen, sondern im Finanzierungsmix der Gemeinde Burgkirchen zurzeit im langfristigen Hinblick, auch zur weiteren Stärkung der Höhe der Rücklage für Krisenzeiten, äußerst hilfreich.

Entwicklung des Stellenplans: Der Stellenplan 2023 weist nun 92,47 Stellen aus, was gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 - mit 91,03 Stellen - eine Mehrung von 1,44 Stellen bedeutet.

Allgemeine Anmerkungen zum Haushalt 2023:

  • Von 1 € Gewerbesteuer verbleiben nur knapp 46 Cent bei der Gemeinde Burgkirchen.
  • Die Kreisumlage 2023 ist mit 8,816 Mio. € die dritthöchste jemals bezahlte Kreisumlage der Gemeinde Burgkirchen, nach 9,883 Mio. € im Jahr 2020 bzw. 8,842 Mio. € im Jahr 2022. Zurzeit ist allerdings noch nicht sicher, ob im Landkreis Altötting der Hebesatz für die Kreisumlage in Höhe von derzeit 50,0 % bleibt oder ggf. noch erhöht wird. Auf Basis des vorgenannten Hebesatzes zahlt die Gemeinde Burgkirchen im Jahr 2023 die geplante Kreisumlage in Höhe von nominal 8,816 Mio. €.
  • Um bei der Grundsteuer einen Hebesatz zu erreichen, der der Kaufkraft von 2010 entsprechen würde, müsste dieser Hebesatz um mindestens 99 Punkte erhöht werden.
  • Der derzeitige Gemeinderat ist deshalb insofern aufgefordert zu entscheiden, ob bereits vor dem Haushaltsjahr 2025 eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze oder erst ab 2025 eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze zum Erhalt der Kaufkraft  erfolgen soll.

Die anwesenden Fraktionssprecher der Freien Wähler, CSU und Grüne (SPD und UBB nahmen an der GR-Sitzung nicht teil) äußern sich in ihren Statements voll des Lobes über den Haushalt 2023 und bedankten sich bei Bürgermeister Krichenbauer und Kämmerer Mitterer für die hervorragende Vorbereitung und die verständliche Darstellung des Haushaltsplans.

TOP 5

Kindertagesstätte St. Konrad: Genehmigung des Haushaltsplanes 2023

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Haushaltsplan 2023 der Kindertagesstätte St. Konrad, der

  • im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 975.920 € und Ausgaben in Höhe von 1.010.610 € abschließt und
  • im Investitions- und Instandhaltungsplan 2023 mit Aufwendungen von 12.930 €  rechnet.

Sachverhalt:

Aufgrund § 4 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Konrad (Caritasverband für die Diözese Passau) den Haushaltsplan 2023 fristgemäß vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde Burgkirchen.

Der Haushalt 2023 schließt im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 975.920 € und Ausgaben von 1.010.610 €.

Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2023 sind Aufwendungen von 12.930 € vorgesehen.

TOP 6

Kindertagesstätte St. Margarethe: Genehmigung des Haushaltsplan 2023

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Haushaltsplan 2023 der Kindertagesstätte St. Margarethe, der

  • im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 523.180 € und Ausgaben in Höhe von 538.110 € abschließt,
  • im Investitions- und Instandhaltungsplan 2023 mit Aufwendungen von 10.030 € rechnet.

Sachverhalt:

Aufgrund § 4 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Margarethe (Caritasverband für die Diözese Passau) den Haushaltsplan 2023 fristgemäß vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde Burgkirchen.

Der Haushalt 2023 schließt im Wirtschaftsplan 2023 mit Einnahmen von 523.180 € und Ausgaben von 538.110 €. Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 sind Aufwendungen von 10.030 € vorgesehen.

TOP 7

Kostensatzung der Gemeinde Burgkirchen: Anpassung der Anlage „Kommunales Kostenverzeichnis“ gemäß § 2 Satz 1 der Kostensatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Neuerlass des „Kommunalen Kostenverzeichnisses“ (KommKVz) gemäß § 2 Satz 1 der Kostensatzung mit Wirkung vom 1. Januar 2023.

Sachverhalt:

Zur Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Burgkirchen wurde am 17.05.2010 eine Kostensatzung erlassen. Das zugehörige Kostenverzeichnis (KommKVz) ist erneut in Teilen anzupassen und zu ergänzen:

Hier ein Beispiel für eine Ergänzung: Verlängerung eines Grabnutzungsrechts für 1 oder 3 Jahre (Kosten: 10 €).

TOP 8

Umsatzsteuergesetz: Optionserklärung nach § 27 Absatz 22 und 22a UStG

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Option nach § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V. m. § 27 Absatz 22a UStG unabhängig von den möglichen Verlängerungen des Optionszeitraums über den 31.12.2022 hinaus nicht weiter wahrzunehmen.

Sachverhalt:

Aufgrund der Neueinführung des § 2b UStG ergaben sich für juristische Personen des öffentlichen Rechts ab dem 01.01.2017 umfassende weitere Pflichten zur Umsatzsteuerausweisung, die aus den Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und der dauerhaften Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs resultieren.

Um Auswirkungen und notwendige Anpassungsmaßnahmen (z. B. in vertraglichen Regelungen der Ausweis von Bruttobeträgen zzgl. Mehrwertsteuer) abschätzen und administrativ abbilden zu können (auch z. B. Hinterlegung von Kennzeichen in der Buchhaltung zur Umsatzsteuererklärung) gewährte der Gesetzgeber den juristischen Personen des öffentlichen Rechts eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020, die aufgrund der Auswirkungen des administrativen Aufwands im Rahmen der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2022 verlängert wurde.

Das Bundesfinanzministerium hat nun am 15. November 2022 gegenüber dem Deutschen Städtetag bestätigt, dass das Ministerium an einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bund arbeitet, mit welcher im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 die bestehende Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V. m. § 27 Absatz 22a UStG um weitere zwei Jahre verlängert werden soll.

Die Vorbereitungsarbeiten der Gemeindeverwaltung sind natürlich soweit gediehen, dass eine Umstellung auf die neue Rechtslage möglich ist.

TOP 9

Gewerbegebiet am Bahnhof: Flächennutzungsplan - 27. Änderung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 6 Gegenstimmen), die zum Entwurf für der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet am Bahnhof“ mit Begründung eingegangenen Stellungnahmen mit den in der Niederschrift aufgeführten Beschlüssen abzuwägen und die hiernach gefertigte 27. Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen.

Sachverhalt:

Die Bahn hat die bahnrechtlich als Lagerplatz bezeichnete Fläche am Bahnhof verkauft. Auf der Fläche hat der Käufer Lagercontainer aufgestellt und nachträglich eine Baugenehmigung hierzu beantragt. Im Rahmen des Bauantragsverfahren hat das Landratsamt festgestellt, dass das im Flächennutzungsplan als Fläche für die Bahn deklarierte Baugrundstück im Außenbereich ist und deshalb eine Baugenehmigung nur erteilt werden kann, wenn in diesem Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies hat der neue Eigentümer beantragt. Gleichzeitig hat dieser sich bereits im Vorfeld der Planungen vertraglich dazu verpflichtet, die Kosten der Bauleitplanungen zu übernehmen.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Gewerbegrundstücke nicht vorhanden sind bzw. nicht zur Verfügung stehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dies kann im Parallelverfahren erfolgen.

Bevor die Bauleitplanungen angestoßen werden konnten, musste das bahnrechtlich als Grundstück für Bahnbetriebszwecke deklarierte Grundstück für bahnfremde Nutzungsmöglichkeiten freigestellt werden. Dies hat das Eisenbahn-Bundesamt mit Schreiben vom 28.05.2020 mitgeteilt. Die jetzige Aufstellung von Lagercontainern entspricht der bisherigen Nutzung als Lagerplatz. Diese Nutzung soll neben anderer gewerblichen Nutzungen auch im künftigen Gewerbegebiet möglich sein.

Zum Antrag auf die für die Nutzung als Gewerbeflächen notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hat der Eigentümer Vorentwürfe für die beantragen Bauleitplanungen vorgelegt. Diese wurden dem Bau- und Umweltausschuss in der Juni-Sitzung 2020 und dem Gemeinderat in der Juni-Sitzung 2020 vorgestellt.

Der Gemeinderat hat in der o. g. Sitzung die Aufstellungsbeschlüsse für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 61 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.07.2020 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Mit Email vom 30.07.2020 wurde die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich bis einschließlich 31.08.2020 über Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB zu äußern.

Die zur Flächennutzungsplanänderung eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 10.05.2022 abgewogen. Der hiernach gefertigte Entwurf wurde gebilligt. Er lag in der Zeit von 09.06. bis 11.07.2022 öffentlich aus. Die Auslegung wurde durch Aushang und Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde am 02.06.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17.06.2022 Gelegenheit gegeben, zur Entwurfsplanung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zusammen mit den Abwägungsvorschlägen in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, die eingegangenen Stellungnahmen in der vorgeschlagenen Form abzuwägen und den Feststellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.

TOP 10

Gewerbegebiet am Bahnhof: Bebauungsplan Nr. 61

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 6 Gegenstimmen), die zum Entwurf für des Bebauungsplan Nr. 61, „Gewerbegebiet am Bahnhof“ mit Begründung eingegangenen Stellungnahmen mit den in der Niederschrift aufgeführten Beschlüssen abzuwägen und den hiernach gefertigten Entwurf in der Fassung vom 06.12.2022 zu billigen sowie die Verwaltung mit zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte in der vorgeschlagenen Form einzuleiten.

Sachverhalt:

Siehe TOP 9!

TOP 11

Vergabe neuer Straßennamen: Bebauungsplan Nr. 60 „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, im Baugebiet „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin“ folgende Straßennamen zu vergeben:

  • Stockmannweg (Ringstraße)
  • Grasbergring (mittlere Querstraße)

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 60 „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin“ wurde in der November-Sitzung 2022 des Gemeinderates als Satzung beschlossen.

Im Baugebiet entstehen zwei neue Straßen: Eine Straße ist eine Ringstraße, die zweite Straße quert die Ringstraße. Im Ortsteil „Obere Terrasse“ werden die Straßen üblicherweise nach den Anwesen in der näheren Umgebung benannt.

Diese Straßen sind zu benennen:

  • Die Ringstraße bekommt den Namen:                    Stockmannweg
  • Die mittlere Querstraße erhält den Namen:            Grasbergring

TOP 12

Vergabe neuer Straßennamen: Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, im Baugebiet „Wimpasing III“ folgende Straßennamen zu vergeben:

  • Karkopfweg
  • Wetterkreuzweg
  • Dürrnbachhornweg
  • Nattersbergweg

Sachverhalt:

Das Baugebiet „Wimpasing III“ wird voraussichtlich Ende 2022 fertiggestellt sein. Dabei werden im Baugebiet zwei bestehende Straßen verlängert. Vom Predigtstuhlweg geht eine Stichstraße ab.

Von der Sudetenstraße aus werden drei neue Stichstraßen gebaut. Wie im Ortsteil „Holzen“ üblich werden  hierbei Namen von bayerischen Bergen vorgeschlagen.

Diese Straßen sind zu benennen:

1.         Folgende Straßen werden verlängert und erhalten somit den bestehenden Straßennamen:

  • Sudetenstraße  und
  • Predigtstuhlweg

2.         Die neuen Stichstraßen erhalten folgende Straßennamen:

  • Stichstraße vom Predigtstuhlweg :                 Karkopfweg
  • Stichstraße 1 von der Sudetenstraße:            Wetterkreuzweg
  • Stichstraße 2 von der Sudetenstraße:            Dürrnbachhornweg
  • Stichstraße 3 von der Sudetenstraße:            Nattersbergweg

TOP 13

Bekanntgaben

13.1    Gigabitverfahren des Bundes: Förderverfahren durch Bund gestoppt!

Mit Abschluss des 3. und 4. Förderverfahrens Ende 2020 endete auch das Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern. Die zur Verfügung stehenden Fördergelder der Breitbandinitiative Bayern konnten mit den bis dahin umgesetzten Maßnahmen nahezu vollständig aufgebraucht werden. Noch vor Ende des Breitbandförderprogramms hatte der Freistaat Bayern bereits im Januar 2020 mit der neuen Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen reagiert und damit Anreize zum weiteren Breitbandausbau gesetzt.

Mit Auftrag vom 07.02.2020 ließ die Gemeinde Burgkirchen noch während der laufenden Umsetzung des 3. und 4. Förderverfahrens eine Aktualisierung und Überarbeitung der  Bitratenanalyse durch die Breitbandberatung Bayern durchführen, um einen Einstig in das neue Gigabit-Förderprogramm vorzubereiten. Das Ergebnis dieser Analyse zeigte die potentielle Förderkulisse auf Basis des Entwurfes der Gigabitrichtlinie Bayern für „Weiße und Graue Flecken“ unter Berücksichtigung der Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s im Down- und Upload auf.

In der Oktober-Sitzung 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, den Breitbandausbau in der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz unter Inanspruchnahme der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen fortzusetzen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2021 bereit zu stellen. Der Bereitbandberatung Bayern GmbH wurde der Auftrag für die Begleitung gemäß der bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) erteilt. Gemeinsam mit der Breitbandberatung Bayern wurde im Zeitraum vom 27.07.2021 bis 06.09.2021das notwendige Markterkundungsverfahren im Rahmen der BayGibitR durchgeführt. Nach Prüfung der Rückläufe teilte und die Breitbandberatung Bayern am 21.10.2021 mit, dass die Grobkalkulation der ermittelten Erschließungsgebiete abgeschlossen und das zugehörige Kartenmaterial erstellt wurde. Die kalkulierten Kosten wurden auf Basis der Marktpreise mit ca. 5 Mio. € veranschlagt, der voraussichtliche Eigenanteil wäre bei rund 2,5 Mio. € gelegen.

Am 01.08.2021 (nach Start unseres Markterkundungsverfahrens BayGibitR) wurde ergänzend zur Bundrichtlinie (Fördersatz 50 %) die bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR, Fördersatz 40 % ländlicher Raum oder RmbH) in Kraft gesetzt. Im Rahmen der neuen Kofinanzierung hätte die Gemeinde Burgkirchen einen Fördersatz von (ehrlichen) 90 % erhalten, wodurch sich der Eigenanteil auf 10 % hätte reduzieren lassen.

Aufgrund des Ergebnisses der Grobkalkulation zur BayGibitR und den neuen Möglichkeiten über die KofGibitR wurde in der November-Sitzung 2021 des Gemeinderates daher beschlossen, das laufende Verfahren im Gigabit-Förderprogramm des Freistaates (BayGibitR) zu beenden und den Breitbandausbau im Gigabitverfahren Bund (KofGibitR) neu zu starten.

Mittlerweile konnte der Erste Schritt, die Markterkundung abgeschlossen werden. Rückmeldungen zur durchgeführten Markterkundung erfolgten durch die Firmen EGTF, Telekom und Vodafone.

Die sich daraus erstellte Förderkulisse (Aufgreifschwelle < 100 Mbit/s im DL / Privat) ergibt, dass noch bis zu 198 Adressen förderfähig sind. Die ermittelten Adressen wurden verifiziert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktpreise ergabt sich für ca. 17 km Leitungsbau bei einem geschätzten Angebotspreis von 4,0 Mio. € bis 4,4 Mio. € ein Eigenanteil für die Gemeinde Burgkirchen von bis zu 440.000 € (10 % Eigenanteil). Die notwendigen Mittel wurden bereits im Haushalt und der Finanzplanung eingestellt.

Der Gemeinderat beschloss in seiner Oktober-Sitzung 2022, die Breitbandberatung Bayern GmbH mit der Erstellung des Förderantrages und der anschließenden Durchführung der Ausschreibung für ein Gesamterschließungsgebiet zu beauftragen.

Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021) sah vor, dass die Gemeinde Burgkirchen bis 31.12.2022 seinen Förderantrag hätte einreichen können.

Mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 völlig überraschend von PWC mitgeteilt, dass mit Wirkung zum 17.10.2022 keine Förderanträge mehr eingereicht werden können. Der Bund hat das Verfahren gestoppt!

Nach aktueller Informationslage ist ein Zeitpunkt für ein Inkrafttreten einer neuen Richtlinie ebenso unbekannt, wie die Ausgestaltung (Fördersumme, Fördersatz, Potentialanalyse etc.). Die aktuelle Situation von fehlenden verbindlichen Rahmenbedingungen des zuständigen Bundesministeriums führen zu einer erheblichen Planungsunsicherheit. Bei Inkrafttreten einer neuen Richtlinie (möglicherweise im 2. Quartal 2023) werden sich die dann ggf. geförderten Ausbauprojekte zusätzlich zu den Ausbauzeiten von 2 bis 4 Jahren nochmals um bis zu 2 Jahre verzögern.

Aktuell wird versucht, die Telekommunikationsanbieter beim eigenwirtschaftlichen Ausbau zu unterstützen. Eine Lösung, für die bislang als nicht wirtschaftlich zu erschließenden Anwesen, kann darüber vermutlich jedoch nicht erreicht werden.

Der Gemeinderat nahm die Bekanntgabe ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

Bürgermeister Krichenbauer informiert darüber, dass die bayerische Staatsregierung nach der Lockerung der 10H-Abstandsregel einen Schub für neue Windkraftanlagen in Bayern sieht. Dazu hat Ministerpräsident Söder auf einer Pressekonferenz (PK) nach der Kabinettssitzung am Dienstag bekanntgegeben, dass im Frankenwald und im sogenannten „Südostbayerischen Chemiedreieck“ (ChemDelta Bavaria) zwei neue Windparks entstehen sollen. So sollen im Chemiedreieck - zur Versorgung der Industrie - bis zu 40 neue Windräder vor allem im Staatswald entstehen. Ein Zeitrahmen bis zur Inbetriebnahme des geplanten Windparks wurde auf der PK nicht genannt, so Bürgermeister Krichenbauer. Weiter teilte Bürgermeister Krichenbauer mit, dass bevor der mögliche erste Spatenstich erfolgen kann, zuerst noch die erforderlichen Windmessungen vorgenommen und entsprechenden Artenschutzgutachten erstellt werden müssen. Bürgermeister Krichenbauer räumt ein, dass er selbst kein großer Freund von Windrädern ist: „Mir persönlich gefallen Windräder nicht, aber es geht um den Wohlstand des Landkreises und nachdem der Energiebedarf hier so groß ist, kann man nicht einfach darauf vertrauen, dass die Energie schon irgendwo herkommt“.

TOP 14

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt.

Bürgermeister Krichenbauer bedankte sich in seinem Schlusswort beim Gemeinderat und der Verwaltung für die gute, konstruktive Zusammenarbeit im Jahr 2022. Er wünschte allen Anwesenden mit ihren Familien alles Gute und ein friedvolles Weihnachtsfest. 

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.