Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 15.02.2022.
Die Februar-Sitzung 2022 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.
Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst einem Gemeinderat, der seit der letzten GR-Sitzung seinen Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Genehmigung Haushaltsplan 2022 der Kindertagesstätte St. Hedwig (Top 2)
- Genehmigung Haushaltsplan 2022 der Paul-Gerhardt-Kindertagesstätte (Top 3)
- Pfaffinger Straße: Eingeschränktes Halteverbot - Orts auswärts (Top 4)
- Bedarfsfeststellung von integrativen Hortplätzen (Top 5)
- Bedarfsfeststellung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (Top 6)
- Haushalt 2022 (Top 7)
- Information zum Raumordnungsverfahren zum Ersatzneubau 380-kV-Leitung Pirach-Pleinting / Abschnitt 1 (Top 8)
- VHS Burghausen-Burgkirchen: Benennung eines/einer Vertreters*in der Gemeinde Burgkirchen im Beirat (Top 9)
- Jahresabschluss 2020 des BgA Versorgungsbetrieb/Wasserversorgung und PV-Anlagen (Top 10)
- Wirtschaftsschule Altötting: Sachstandsbericht (Top 11)
- Bekanntgaben (Top 12)
- Anfragen (Top 13)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Genehmigung Haushaltsplan 2022 der Kindertagesstätte St. Hedwig
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan 2022 der Kindertagesstätte St. Hedwig einstimmig, der
- im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 979.300 € und Ausgaben in Höhe von 969.300 € abschließt,
- im Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 mit Aufwendungen von 3.000 € rechnet.
Sachverhalt:
Entsprechend § 4 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Hedwig - der Ortscaritasverband Burgkirchen - den Haushaltsplan 2022 fristgemäß vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde Burgkirchen.
Der Haushalt 2022 schließt im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 979.300 € und Ausgaben von 969.300 €. Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 sind Aufwendungen von 3.000 € vorgesehen.
TOP 3
Genehmigung Haushaltsplan 2022 der Paul-Gerhardt-Kindertagesstätte
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan 2022 der der Paul-Gerhardt-Kindertagesstätte einstimmig, der
- mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 700.276 € abschließt
- zum Ausgleich des Haushalts mit einer Rücklagenentnahme in Höhe von 99.636 € rechnet.
Sachverhalt:
Entsprechend § 3 Absatz 2 der Trägervereinbarung legte der Träger der Paul-Gerhardt-Kindertagesstätte - die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Burgkirchen - den Haushaltsplan 2022 vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde Burgkirchen.
Der Haushalt 2022 schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 700.276 €. Zum Ausgleich des Haushalts ist eine Rücklagenentnahme von 99.636 € vorgesehen. Nach der Jahresrechnung 2020 lag die Rücklage bei 127.759,07 €.
TOP 4
Pfaffinger Straße: Eingeschränktes Halteverbot - Orts auswärts
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, in der Pfaffinger Straße (Orts auswärts) ein eingeschränktes Halteverbot (VZ 286) zu erlassen.
Sachverhalt:
Mit dem Bezug der Wohnungen der Reihenhaussiedlung in der Pfaffinger Straße haben sich Probleme bezüglich der Parksituation in der Pfaffinger Straße ergeben. Sowohl landwirtschaftliche Fahrzeuge, als auch die Fahrzeuge des gemeindlichen Winterdienstes werden durch das beidseitige Parken in der Pfaffinger Straße beeinträchtigt. Die Verwaltung hat deshalb bei der Polizei angefragt, wie sie zum Erlass eines einseitigen Parkverbots steht.
Die Polizei Burghausen hat hierzu folgendermaßen Stellung bezogen: „Ein einseitiges Parkverbot scheint eine sehr geeignete Lösung, um einen behinderungsfreien Verkehr, auch für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge herzustellen. Aus den übersandten Fotos ist eindeutig ersichtlich, dass durch die beidseitig geparkten Fahrzeuge Behinderungen für den Verkehr entstehen. Bereits für den landwirtschaftlichen Verkehr alleine wird durch die parkenden Fahrzeuge die Straßenbreite so reduziert, dass die Gefahr besteht, dass bei der Durchfahrt geparkte Fahrzeuge beschädigt werden können. Gegenverkehr müsste sowieso stehen bleiben oder gar rückwärts rangieren. Das Argument das Parkverbot ostseitig anzuordnen, da dort Wohnbebauung vorhanden ist und die Gefahr besteht, dass dort Kinder auf die Straße laufen, ist nachvollziehbar. Der geschilderte Sachverhalt und die übersandten Bilder lassen den Schluss zu, dass hier eine Verkehrsreglung durch ein einseitiges Park- bzw. Halteverbot zwingend notwendig ist.“
Die Verwaltung schlägt vor, ostseitig der Pfaffinger Straße (Orts auswärts) ein eingeschränktes Halteverbot (VZ 286) zu erlassen.
TOP 5
Bedarfsfeststellung von integrativen Hortplätzen
Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt den Bedarf von 52 Hortplätzen einstimmig an.
Sachverhalt:
Gemäß Artikel 7 BayKiBiG hat der Gemeinderat die Bedarfsanerkennung und Bedarfsfeststellung an Kindergartenplätzen zu beschließen. Die Gemeinde Burgkirchen hat sich klar für den Hort und der damit verbundenen qualitativ hochwertigen pädagogischen Betreuung von Schulkindern ausgesprochen. Derzeit werden Schulkinder neben dem Schülerhort St. Christophorus im Rahmen der Mittagsbetreuung und der Schulkind-Betreuung an örtlichen Kindergärten betreut.
Im Schülerhort St. Christophorus können derzeit 50 Kinder durch 1 Fachkraft und 2 Ergänzungskräfte pädagogisch betreut werden. Der Schülerhort wird im Rahmen der Betriebserlaubnis als integrative Einrichtung betrieben.
Auf Grund des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz / GaFöG) vom 02.10.2021 wurde der Bedarf für die zukünftigen Jahre nochmal ermittelt und folgendes festgestellt: An der Grundschule Burgkirchen werden ab 2026 voraussichtlich 420 Kinder zu beschulen sein, davon werden rund 100 Kinder die gebundene Ganztagsklasse besuchen. Bei den verbleibenden rund 320 Kindern gehen die Spitzenverbände von einer Betreuungsquote im ländlichen Bereich von 70 % (sind rund 210 Kinder) aus, welche dann einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sinne des GaFöG haben werden. Für den Schülerhort wird angenommen, dass ¼ dieser Kinder (sind rund 56 Kinder) in der Kindertageseinrichtung voraussichtlich betreut werden.
Ergebnis: Auf Grund des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) vom 02.10.2021 werden in den nächsten Jahren aufgrund der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen mindestens 52 Betreuungsplätze im Schülerhort benötigt.
TOP 6
Bedarfsfeststellung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt den Bedarf von 15 für „Unter-Dreijährige Kinder“ ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 einstimmig an.
Sachverhalt:
Gemäß Artikel 7 BayKiBiG hat der Gemeinderat die Bedarfsanerkennung und Bedarfsfeststellung an Kindergartenplätzen zu beschließen. Die Bedarfsplanung der Gemeinde Burgkirchen ergab einen zusätzlichen Bedarf von 15 Plätzen für „Unter-Dreijährige Kinder“ ab dem Kindergartenjahr 2022/2023. Diese sind in einer zusätzlichen Kinderkrippengruppe neu zu schaffen.
TOP 7
Haushalt 2022
Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den vorgetragenen Investitionsplan 2022.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Stellenplan 2022.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Finanzplan 2023 bis 2025.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Haushaltsplan 2022.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, die vorgetragene Haushaltssatzung 2022 .
Sachverhalt:
Bürgermeister Krichenbauer erläuterte detailliert und anschaulich wesentliche Punkte des von der Kämmerei erstellten Haushaltsplans (einschließlich Investitionsprogramm für die Baumaßnahmen, Stellenplan, Finanzplan, Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022), wobei nach seinen Worten bei der Aufstellung des Haushalts 2022 erneut auf äußerste Sparsamkeit geachtet wurde und deshalb Einnahmen nur in sicher erwarteter Höhe bzw. Ausgaben meist im erwarteten Umfang veranschlagt wurden.
Ausgaben werden und wurden stets auf ihre Notwendigkeit und Höhe geprüft. Auch Pflichtleistungen werden weiter überprüft, ob der notwendige Rahmen der Ausgaben auf freiwilliger Art und Weise überschritten werden.
Durch die Aufstellung des Haushalts 2022 im Februar 2022 kann der erwartete Sollüberschuss des Haushaltsjahres 2020 nicht im Haushalt 2022 berücksichtigt werden. Bei der möglichen Aufstellung eines Nachtragshaushalts für 2022 wird man sehen können, ob der in die Rücklage zu nehmende Sollüberschuss einen Ausgleich des Haushalts 2022 erleichtert.
Der Haushalt ist geprägt von den Erschließungsmaßnahmen der Baugebiete „Wimpasing III“ und „Pfaffing“, als auch den Erweiterungsbauten an der Keltenhalle, den Baumaßnahmen zur Erstellung eines Schülerhorts und zur Erweiterung der Grundschule. Hohe Beträge werden für die Breitbanderschließung, den Wasserleitungs- und Kanalbau, als auch den Straßenbau benötigt.
Die vergangenen Jahre konnte sich die Gemeinde Burgkirchen über teils deutlich über dem jeweiligen Haushaltansatz liegende Gewerbesteuereinnahmen freuen. Wie sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie letztendlich auswirken, vermag man zurzeit zwar nicht zu sagen, jedoch scheint sicher, dass der Wirtschaftsstandort Burgkirchen relativ schadlos die schwierigen Zeiten überstehen wird.
Das Volumen des Haushalts 2021 war mit 75,4 Mio. € so groß wie noch nie. Hier spielten allerdings Sondereffekte eine Rolle. Der Haushalt 2022 ist mit 56,2 Mio. € wieder kleiner, bleibt für Burgkirchner Verhältnisse dennoch weiter auf einem hohen Niveau. Dies verdeutlicht die enormen Anstrengungen, die die Gemeinde Burgkirchen unternimmt, um die Infrastruktur, die Wohnqualität und den Wohnraum in der Gemeinde Burgkirchen zu fördern und auszubauen.
Auf der Kostenseite überwiegen anstehende Investitionen in Millionenhöhe zugunsten der jüngsten Gemeindebewohner: Kindergarten, Grundschule und Schülerhort. Hinzu kommen weitere Investitionen in den Breitbandausbau, die Zukunft der Wasserversorgung und infrastrukturellen Maßnahmen wie bei der Kläranlage oder den Straßennetzen.
Dieser Haushalt 2022 ist ein Investitionshaushalt in die Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Burgkirchen!
Die Ausweisung der Baugebiete „Wimpasing III und „Pfaffing“ erfordern Erschließungsmaßnahmen, auch weiterer Wohnraum muss folgen. Dies geschieht auch durch weitere Nachverdichtung, doch die Nachfrage zeigt, dass auch die Ausweisung weiterer Baugebiete dringend geboten ist. Hier wird der Jahresverlauf zeigen, ob die Gemeinde Burgkirchen hierfür entsprechende Grundstücke erwerben und entwickeln kann.
Dass sich das Gewerbegebiet Hecketstall V zügig gefüllt hat, zeigt auch hier die dringende Notwendigkeit der geschehenen Ausweisung auf und lässt auf eine Steigerung der Attraktivität der Burgkirchner Geschäftswelt hoffen. Die verbliebenen Grundstücke sind in Privatbesitz und werden in naher Zukunft wohl nicht verkauft. So ist der weiteren Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen durch die Gemeindepolitik ein starkes Augenmerk zu widmen.
Der Haushalt 2022 wurde mit Sorgfalt und unter Berücksichtigung von Unwägbarkeiten sicher geplant. Nichtsdestotrotz zeigte sich im Verlauf der Corona-Pandemie, dass man sich nie sicher sein kann, welche Herausforderungen kurzfristig zu lösen sind. Die erforderlichen Haushaltsmittel konnten bislang immer in einem Nachtragshaushalt problemlos zur Verfügung gestellt werden.
Investitionsprogramm 2022 (für Baumaßnahmen)
Das Investitionsprogramm 2022 (für Baumaßnahmen) in Höhe von insgesamt knapp 12,1 Mio. € wurde in der Februar-Sitzung 2022 des Bau- und Umweltausschusses ausführlich beraten. Beschlussmäßig hat der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, dem vorgetragenen Investitionsprogramm 2022 (Baumaßnahmen) zu zustimmen.
Der Investitionsplan 2022 der Gemeinde Burgkirchen umfasst wie oben bereit aufgeführt insgesamt knapp 12,1 Mio. € und ist eine Mischung aus Ausgaben für viele Pflichtaufgaben der Kommune sowie freiwilliger Leistungen, die jedoch eine Investition in die Zukunft - insbesondere in den Freizeitwert der Industriegemeinde - darstellen. Den Ausgaben im Investitionsprogramm stehen zum Teil auch Einnahmen - z. B. in der Form von Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen - gegenüber. Anbei einige Eckdaten zum Investitionsplan 2021 (Auszug):
Der Haushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2022 schließt wie folgt ab:
Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 56.220.650 €.
Im Vergleich zum Nachtrags-Haushaltsplan 2021 ergeben sich folgende Veränderungen:
Nachfolgend sind die Eckdaten des Haushaltsplans 2022 (kaufmännisch auf volle Tausender gerundet) aufgeführt:
Verwaltungshaushalt (VW-HH) 2022
Erfreulich ist, dass im Landkreis Altötting der Hebesatz für die Kreisumlage von 52,0 % im vergangenen Jahr (2021) auf nun 50,0 % (2022) gesenkt werden konnte, so dass nun allgemein mehr Geld aus den Steuereinnahmen bei den Kommunen selbst verbleibt. Für die Gemeinde Burgkirchen ist die Kreisumlage 2022 mit nominal 8,842 Mio. € dennoch die zweithöchste jemals bezahlte Kreisumlage nach 2020 mit damals 9,883 Mio. €.
Vermögenshaushalt (VM-HH) 2022
Entwicklung der Rücklagen: Zum Jahresende 2021 ergibt sich voraussichtlich ein Gesamt-Rücklagenstand von 17,950 Mio. €. Außerdem wurden zum Jahresende 2021 Sonderrücklagen für die Wasserversorgung in Höhe von knapp 8,229 Mio. € bzw. für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 968.870 € geführt. Durch die im Haushalt 2022 vorgesehene Rücklagenentnahme würde sich die allgemeine Rücklage zum Jahresende 2022 auf etwas mehr als 12,989 Mio. € sowie die Sonderrücklagen für die Wasserversorgung auf knapp 7,715 Mio. € bzw. für die Abwasserbeseitigung auf 618.420 € verringern.
Entwicklung der Schulden: Der Schuldenstand beläuft sich zum Jahresende 2021 auf etwas mehr als 14,003 Mio. €. Der Haushalt 2022 sieht eine ordentliche Tilgung von knapp 1,0984 Mio. € sowie eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 3,000 Mio. € vor. Ferner stehen noch nicht aufgenommene Kreditermächtigungen in Höhe von 8,490 Mio. € zur Verfügung. Damit würde sich im äußersten Fall der voraussichtliche Schuldenstand der Gemeinde Burgkirchen zum Jahresende 2022 auf etwas mehr als 23,509 Mio. € erhöhen (wenn alle Kreditermächtigungen ausgeschöpft werden, was in zurückliegenden Jahren nie der Fall war).
Der gewichtete Durchschnittszins der Darlehen liegt dank günstiger Neuaufnahmen zum Stand des Haushalts 2022 bei 1,95 % und die momentane Zinslage lässt ein weiteres Jahr auf niedrigem Zinsniveau erwarten. Daher ist eine Darlehensaufnahme nicht per se abzulehnen, sondern im Finanzierungsmix der Gemeinde Burgkirchen zurzeit im langfristigen Hinblick äußerst hilfreich. Bürgermeister Krichenbauer weist darauf hin, dass die Entscheidung, erneut Kredite aufzunehmen, mit Blick auf das derzeit niedrige Zinsniveau bewusst getroffen wurde. Kredite dürfen allerdings nur für Investitionen aufgenommen werden, so bleibt die Rücklage als Sicherheit für ggf. Krisenjahre äußerst hilfreich.
Entwicklung des Stellenplans: Im Stellenplan gibt es 2022 gegenüber dem Vorjahr nur eine Mehrung von weniger als einer Stelle ausmacht.
Sämtliche Fraktionssprecher äußern sich in ihren Statements voll des Lobes über den Haushalt 2022 und bedankten sich bei Bürgermeister und Kämmerer für die hervorragende Vorbereitung und die verständliche Darstellung des Haushaltsplans. Sie sind sich einig, dass der Haushalt 2022 zwar erneut einen „hohen“ Ansatz hat, aber kein Luxushaushalt ist. Dieser Haushalt ist vielmehr eine Investition in die Zukunft, vor allem in die Jugend von Burgkirchen.
Bürgermeister Krichenbauer bedankt sich beim Gemeinderatsgremium sowie der Verwaltung für die konstruktive, sachbezogene und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
TOP 8
Information zum Raumordnungsverfahren zum Ersatzneubau 380-kV-Leitung Pirach-Pleinting/ Abschnitt 1 / Abzweig Pirach
Beschluss:
Kein Beschluss: Der Tagesordnungspunkt diente zur Information des GR-Gremiums zum aktuellen Stand des Verfahrens.
Sachverhalt:
1.) Anlass des Raumordnungsverfahrens: Die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH (kurz: TenneT) beabsichtigt die bestehende rund 70 km lange 220-kV-Leitung Pirach-Pleinting durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Das Vorhaben dieses Ersatzneubaus ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der sogenannte Abschnitt 1 (Abzweig Pirach) umfasst die ca. 27 km lange Strecke vom Umspannwerk Pirach (in der Gemeinde Burgkirchen) zu einem Anschlusspunkt an die Leitung Altheim - St. Peter bei Tann (Landkreis Rottal-Inn im Regierungsbezirk Niederbayern). Für diesen Abschnitt 1 (Abzweig Pirach) hat die TenneT als Vorhabenträgerin der Regierung von Oberbayern als zuständige höhere Landesplanungsbehörde entsprechende Unterlagen zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vorgelegt.
Für das Vorhaben wurden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes durch das Bundesbedarfsplangesetz festgestellt. Die Maßnahme ist im Gesetz als eines der Vorhaben gekennzeichnet, bei dem unter bestimmten Voraussetzungen auch Erdkabel zum Einsatz kommen können (Pilotprojekt für Erdkabel). Die TenneT legt drei in Frage kommende Trassenkorridore für den 380-kV-Ersatzneubau zur Beurteilung im Raumordnungsverfahren vor. Die Planungen der Vorhabenträgerin sehen vor, die Ersatzleitung grundsätzlich als Freileitung zu errichten. In zwei Teilabschnitten kommt nach den Planungen der TenneT auch eine Erdverkabelung in Betracht. Nach Inbetriebnahme des 380-kV-Ersatzneubaus ist ein Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung vorgesehen.
Das Raumordnungsverfahren - in dem das Vorhaben gemäß Artikel 24 und 25 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) auf seine Raumverträglichkeit geprüft wird - führt die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern durch. Die Regierung von Oberbayern wurde durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als oberste Landesplanungsbehörde gemäß Artikel 25 Absatz 1 Satz 2 BayLplG für zuständig erklärt, da der überwiegende Anteil der zu untersuchenden Trassenkorridore durch den Regierungsbezirk Oberbayern verläuft. Die abschließende landesplanerische Beurteilung wird im Benehmen mit der Regierung von Niederbayern erfolgen. Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 30. November 2021 die Beteiligten über die Einleitung des Verfahrens unterrichtet und ihnen bis einschließlich 11. Februar 2022 anheimgestellt, sich zu dem erheblich überörtlich raumbedeutsamen Vorhaben Stellung zu nehmen.
2.) Sachfachliche und rechtliche Bewertung: Nach eingehender Sichtung und Lektüre der überlassenen Antragsunterlagen bestehen nach verwaltungsseitiger Auffassung durchaus raumordnerische unvereinbare Konfliktpotenziale im Bereich des Hecketstall-B-Abschnitts und zwar sowohl in Gestalt der Freileitung als auch der optionalen Teilerdverkabelung. Notwendige räumliche Entwicklungen in Richtung Nordosten wären der Gemeinde Burgkirchen auf Grund der in Rede stehenden Leitung dauerhaft verwehrt. Berücksichtigt man die topografische Spezifika, die Bau- und Siedlungsstruktur sowie die damit verbundenen Unwägbarkeiten bei der Infrastruktur, entzieht man der Gemeinde womöglich den einzig verbliebenen größeren, technisch und ökonomisch unkomplizierter zu erschließenden Entwicklungsraum. Somit ist das Projekt in der Lage, das verfassungsmäßig in Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung (BV) garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Burgkirchen nachhaltig zu beeinträchtigen. Raumordnungs- und später Planfeststellungsverfahren stellen regelmäßig einen Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit dar, der einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Gemessen am hohen Schutzgut des Selbstverwaltungsrechts sind an die Entschuldigung hohe Anforderungen zu stellen. Dabei geht die Einschränkung nicht zuletzt auf die landesplanerischen Direktiven zurück, wie z. B. dem Anbinde-Gebot (Ziffer 3.3 LEP-Bayern). Höchstspannungsleitungen inklusive der Schutzzonen - unabhängig ob sie als Freileitung oder Erdverkabelung realisiert werden - bilden aufgrund fehlender Unter- bzw. Überbaumöglichkeiten eine landschaftliche Zäsur, die - wenn überhaupt - nur schwerlich, jedenfalls aber kostenintensiv, durch Erschließungs- und/oder Gemeinschaftsanlagen überwunden werden kann. In der Konsequenz würde die Leitung eine bauleitplanerische Barriere bilden und einen bodenrechtlichen und baulichen Anschluss mit dem Ortsteil Thalhausen konterkarieren. Abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen mannigfaltige Differenzen mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP). Gemäß Ziffer 6.1.2 LEP-Bayern sollen Maßnahmen zum Neu- oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen (z. B. für Bau-, Gewerbe- und Erholungsgebiete) und der Belange des Orts- und Landschaftsbildes erfolgen. Eine ausreichende Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung ist in der Regel dann gegeben, wenn die Höchstspannungsfreileitung u. a. mindestens 400 m zu Wohngebäuden im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Innenbereich gemäß § 34 BauGB einhalten - ansonsten 200 m.
Wie die Raumverträglichkeitsstudie aufzeigt, wird auf einer Länge von etwa 1 km und einer Fläche von rund 56,7 ha Siedlungsfläche der LEP-Abstandswert nicht eingehalten. Deutlich über 100 Wohngebäude befinden sich innerhalb des 400-m-Korridors. Insgesamt besteht dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnumfeldqualität für die Ortsteile Obere Terrasse und Thalhausen sowie die Einöden Stockmann, Häuslmad und Grasberg. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gehen mit der Freileitung entsprechende Immissionsproblematiken in Gestalt der Korona-Geräusche, zumindest bei der Engstelle zwischen den Ortsteilen Obere Terrasse und Thalhausen, einher.
Zudem führt die Gemeinde Burgkirchen südöstlich des Ortsteils Obere Terrasse im Bereich Pfaffing derzeit ein Planaufstellungsverfahren zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit einer Kindertagesstätte. Das Plangebiet reicht teilweise in den besagten LEP-Korridor und steht damit dem Ersatzneubau entgegen. Bekannt gegeben wurde der Aufstellungsbeschluss vom 23. Juni 2020 am 15. Dezember 2020. Im Zeitraum vom 13. Mai 2021 bis 14. Juni 2021 fanden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Relativ zeitgleich, teilweise sogar vorgeschaltet, wurde die notwendige Flächennutzungsplanänderung forciert. Mithin hat die Gemeinde Burgkirchen ihren Planungswillen noch vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens manifestiert. Passagen in der Raumverträglichkeitsstudie, wonach die Gemeinde Burgkirchen lediglich über eine nicht hinreichend verfestigte Planung angezeigt hat, sind überholt und als solche unzulässig. Anlässlich der letzten Abstimmungen zum hiesigen Bauleitplanverfahren zwischen der höheren und obersten Landesplanungsbehörden einerseits und der Gemeinde Burgkirchen andererseits steht ein tragfähiger Planungsentwurf samt Begründung und Bedarfsnachweis unmittelbar vor der Billigung und förmlichen Auslegung. In Anlehnung der vorliegenden verfahrensrelevanten Erkenntnisse kann die Erfolgsaussicht des Erlasses des Bebauungsplanes als hinreichend hoch eingeschätzt werden. Raumbedeutsam mit durchaus prekärer Ausgangslage sind bei der strittigen Trassenvariante des Weiteren zwei Bodendenkmale, wovon eines auf dem Gemeindegebiet Burgkirchen liegt (vgl. 3.8.6 der Umweltverträglichkeitsstudie), namentlich D-1-7842-0016 Grabhügel mit Bestattungen der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit und der frühen Latène-Zeit bei der Kläranlage des Chemieparks Gendorf.
Für die Erdverkabelung sind zu Beginn und Ende des Streckenabschnitts großflächige Übergabestationen erforderlich - laut TenneT zwischen einem ? und einem ½ Fußballfeld - wodurch eine höhere Flächeninanspruchnahme und Versiegelung verbunden sind. Im Zuge dessen wird am Abschnittsende eine aus dem Bebauungszusammenhang gerissene Übergabestation in der Prärie entstehen, was ortsbildverunstaltend wirkt und der natürlichen Eigenart der Landschaft widersprüchlich ist. Beim Leitungsbau müssen eine Vielzahl an bestehenden Infrastruktureinrichtungen und Infrastrukturanlagen unterquert werden, wie z. B. die Fernwärme-, Wasser- und Entwässerungsleitungen.
Anders verhält sich aus Sicht der Gemeinde Burgkirchen die Sach- und Rechtslage bei den B20-Varianten, bei denen zugleich die Mitnahme einer 110-kV-Leitung bevorzugt wird. Einzig im Bereich des Ortsteils Pirach ist auf eine ausreichende Wohnqualität zwingend Rücksicht zu nehmen und bei der Trassenfindung möglichst einem räumlich entlegenen Standort den Vorzug zu geben. Vorsorglich wird auf das seit 2015 laufende Planaufstellungsverfahren „Pirach-Lagerhausstraße“ hingewiesen, welches die Ausweisung entweder eines Allgemeinen Wohngebietes oder Mischgebietes zum Ziel hat.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die in Betracht gezogene Trassenvariante „Zeilarn West - Altöttinger Forst“ unabwägbar problembehaftet, mithin nicht realisierbar ist. Sie läuft bezogen auf die Gemeinde Burgkirchen dem in Ziffer 6.1.2 LEP-Bayern gefassten Grundsatz der Rücksichtnahme auf Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen zuwider und stellt einen erheblichen - teilweise einen nicht kompensierbaren - Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltungsrecht dar. Als Freileitung steht sie im Widerspruch zu den LEP-Abstandswerten und gründet dadurch eine erhebliche Wohnqualitätseinbuße für eine enorme Vielzahl davon berührter Wohngebäude. Umweltaspekte, wie der Denkmalschutz, der Grundsatz des sparenden und schonenden Umgangs mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden, Orts- und Landschaftsbild komplettieren das Ensemble widerstreitender Interessen. Fazit: Die Trassenvariante „Zeilarn West - Altöttinger Forst“ ist deshalb entschieden abzulehnen.
3.) Stellungnahme: Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Januar-Sitzung 2022 den 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer einstimmig mit der entsprechenden Weitergabe im obigen Sinne beauftragt. Ein von der Verwaltung ausgearbeiteter und vom 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer unterfertigter Schriftsatz ging am 26. Januar 2022 an die Regierung von Oberbayern.
TOP 9
VHS Burghausen-Burgkirchen: Benennung eines Vertreters in der Gemeinde Burgkirchen im Beirat
Beschluss:
Der Gemeinderat bestellt einstimmig - entsprechend § 7 / Punkt d der Satzung der VHS Burghausen-Burgkirchen Gemeinderat Harald Grzesch für die restliche Zeit der Wahlperiode 2020 bis 2026 zum Beiratsmitglied der VHS Burghausen-Burgkirchen.
Sachverhalt:
Mit einstimmigem Beschluss bestellte der Gemeinderat in seiner Mai-Sitzung 2020 - entsprechend § 7 / Punkt d der Satzung der VHS Burghausen-Burgkirchen - die Gemeinderätin Maria Huber für die Wahlperiode 2020 bis 2026 zum Beiratsmitglied der VHS. Nachdem Gemeinderätin Huber zusammen mit Herrn Siegfried Floßmann nun zur gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden der VHS Burghausen-Burgkirchen gewählt wurde, ist ein neuer / eine neue Vertreter*in der Gemeinde Burgkirchen im Beirat zu benennen.
TOP 10
Jahresabschluss 2020 des BgA Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlagen)
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den steuerlichen Jahresabschluss 2020 des BgA Wasserversorgung (Wasserversorgung und PV-Anlagen) fest.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Jahresverlust 2020 in Höhe von 185.122,80 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die laufenden Verrechnungsschulden des Versorgungsbetriebs bei der Gemeinde Burgkirchen weiterhin banküblich zu verzinsen.
Sachverhalt:
Der steuerliche Jahresabschluss (Bilanz) 2020 des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlagen) wurde fertig gestellt. Für dieses Gewerk ist aus ertragssteuerlichen Gründen eine eigene Bilanz zu erstellen. Das Ergebnis liegt nun vor.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Verlust von 185.122,80 € ab.
Die Bilanzsumme beträgt 7.062.942,64 €.
TOP 11
Wirtschaftsschule Altötting: Sachstandsbericht
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandbericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner November-Sitzung 2021 für den Fall, dass der Kreisausschuss des Landkreises Altötting der Verlegung der Wirtschaftsschule nach Altötting zustimmt, den Mietvertrag zwischen dem Landkreis Altötting und der Gemeinde Burgkirchen über die Nutzung von Räumen an der Mittelschule Burgkirchen für die Wirtschaftsschule zum 31.08.2022 zu kündigen.
Eine bislang zwar angekündigte Kontaktaufnahme durch den Landkreis Altötting zur Klärung des weiteren Vorgehens hat jedoch leider noch nicht stattgefunden. Auch wurde weder eine Entscheidung in einer Kreisausschusssitzung herbeigeführt, noch war ein entsprechender Tagesordnungspunkt zu diesem Thema Gegenstand der Kreistagssitzung vom 14. Februar 2022.
Bürgermeister Krichenbauer geht ausführlich auf die Historie der Wirtschaftsschule ein. Er bringt seine große Enttäuschung zum Ausdruck, da die Gemeinde Burgkirchen sowie die Mittelschule Burgkirchen stets bemüht waren, allen Anforderungen seitens der Wirtschaftsschule gerecht zu werden.
In der März-Gemeinderatssitzung wird ein Beschluss zur möglichen Kündigung des Mietvertrages mit der Wirtschaftsschule evtl. stattfinden.
TOP 12
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben
TOP 13
Anfragen
Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Der Informationsbrief (Herausgeber Bayrischer Städtetag) gedruckt auf Glanzpapier, sollte auf Umweltpapier gedruckt werden. Bürgermeister Krichenbauer wird dies an den Städtetag weiterleiten.
Im Gemeindegebiet Burgkirchen werden zurzeit die gelben Tonnen ausgeliefert. Die führt bei einigen Bürgerinnen und Bürgern zu Verunsicherungen bezgl. der Verwendung (Befüllung). Informationen dazu werden in der Gemeindezeit Burgkirchen sowie in der ANA erscheinen. Weder der Landkreis AÖ noch die Gemeinde Burgkirchen sind dafür zuständig. Da hier Wertstoffe, kein Abfall gesammelt wird, ist der zuständige Verantwortliche das Duale System Deutschland. Erster Ansprechpartner ist die Fa. REMONDIS Chiemgau GmbH. Deren Kontaktdaten sind auf der Rückseite des Abfallkalenders 2022 von Burgkirchen a.d.Alz zu finden.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.