Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 01.08.2023.

Die August-Sitzung 2023 des Gemeinderates ist die so genannte Feriensitzung mit der kombinierten Sitzung des Gemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses und wird vom „Ferienausschuss“ bestritten. Geleitet wurde die Sitzung des Ferienausschusses von 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner.

Bevor 2. Bürgermeisterin Hausner in die Tagesordnung einstieg, hat sie zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Vorbescheid: Anbau zur Erweiterung einer 2. Wohneinheit und Errichtung einer Garage  mit Geräteraum
    • 2.2.    Erweiterung eines 1-Familienhauses und der Garage
  • Bebauungsplan Nr. 54 „Hecketstall V“: 1. Änderung „Bauweise“ (Top 3)
  • Vollzug der Straßenverkehrsordnung (Top 4.1. bis 4.4.)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

2. Bürgermeisterin Claudia Hausner begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Vorbescheid: Anbau zur Erweiterung einer 2. Wohneinheit und Errichtung einer Garage mit Geräteraum in Stölzl / Außenbereich

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung einer 2. Wohneinheit und Errichtung einer Garage mit Geräteraum in Stölzl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      Erweiterung eines 1-Familienhauses und der Garage im Hoher-Göll-Weg /    Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen“ - 12. Änderung „östlich des Watzmannrings“

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung des 1-Familienhauses und der Garage unter Befreiung der Festsetzung zur Dachgestaltung der Garagen und Nebenanlagen im Hoher-Göll-Weg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Bebauungsplan Nr. 54 „Hecketstall V“: 1. Änderung „Bauweise“  

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig folgendes:

  • Die 1. Änderung „Bauweise“ des Bebauungsplans Nr. 54 „Hecketstall V“ in der Fassung vom 01.06.2023 wird gebilligt.
  • Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Sachverhalt:

  1. Planungsanlass

Gewerbebetriebe im Allgemeinen und produzierende im Besonderen haben nicht selten aufeinander bauende respektive angewiesene Prozess- und Fertigungsverfahren, deren räumliche Unterbrechungen baulicher Art zu erheblichen Einschränkungen und/oder Unwägbarkeiten führen. Bestimmungen zur Gebäudegestaltung und Bauweise in Bebauungsplänen zwingen unterdessen zu Einschnitten und Trennungen, was oftmals mit betrieblichen Interessen kollidiert und zu Wettbewerbseinbußen bringt.

Ausweisungen von Gewerbegebieten verfolgen hingegen das Ziel der Stärkung des örtlichen Gewerbes. Aus genannten Gründen erließ die Gemeinde Burgkirchen im Jahr 2016 den Bebauungsplan Nr. 54 „Hecketstall V“, der allerdings ebenso Restriktionen bei der Bauweise und Gebäudegestaltung enthält. Um dem entgegenzuwirken und das kommunale Ziel der Gewerbeerhaltung sowie - Attraktivierung verstärkt zum Ausdruck zu bringen, wird der Bebauungsplan in der Weise reformiert, ohne gleichzeitig seinen Leitgedanken und wesentliche Grundpfeiler aufzugeben. Gleichsam trifft die Änderung redaktionelle Korrektive zur besseren Bestimmtheit einiger Regularien.

  1. Rechtliche Würdigung
  1. Formell-rechtliche Voraussetzungen:

Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren angestrebt (§ 13a Absatz 4 BauBG). Anpassungen von Siedlungsbereichen bilden eine städtebauliche Maßnahme der Innenentwicklung, sind mithin vom Anwendungsbereich umfasst. Bei einer zur Bebauung theoretisch stehenden Grundfläche von 63.751 m² wird die Flächenbegrenzung des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB nicht überschritten. UVP-pflichtige Vorhaben werden durch die Änderung nicht per se zugelassen; außerdem gelten die Inhalte des Umweltberichts uneingeschränkt fort. Natura 2000-Gebiete werden ebenfalls nicht tangiert. Schließlich förderte die Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB keine zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen infolge der Bebauungsplanänderung.

  1. Materiell-rechtliche Voraussetzungen:

Ausgewiesen als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO verfolgt der Bebauungsplan Nr. 54 „Hecketstall V“ die baurechtliche Rahmensetzung für die Zulässigkeit von gewerblichen Vorhaben. Der Ortsbereich Hecketstall zeichnet sich insgesamt als kommunaler Gewerberaum aus. Überplant von fünf Bebauungsplänen stellt der hiesige vorerst die letzte Erweiterung dar und ist größtenteils noch frei von Bebauung.

Einschlägige Gewichtung des Planungsziels liegt unübersehbar in der Wirtschaftsförderung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 8 BauGB. Dem Entwicklungsgebot nach § 8 Absatz 2 BauGB wird weiterhin Rechnung getragen.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Darüber hinaus gilt der Ausgleich als erbracht.

Ergebnis:

Resümierend kann die 1. Änderung „Bauweise“ des Bebauungsplans Nr. 54 „Hecketstall V“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB betrieben werden.

  1. Kostentragung

Die 1. Änderung „Bauweise“ des Bebauungsplanes Nr. 54 „Hecketstall V“ wird mit eigenem Personalstamm bewerkstelligt, d. h. es fallen lediglich Sach- und Personalkosten an, die mit einem durchschnittlich angenommenen Stundensatz von 117,60 € kalkuliert werden. Der Gesamtaufwand wird auf etwa zehn Stunden eingeschätzt. Investitionen für die Infrastruktur gehen nicht mit einher.

  1. Verfahrensstand

Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung wurde nach Vorberatung durch den Bau- und Umweltausschuss (Juni 2023) vom Gemeinderat in seiner Juni-Sitzung 2023 beschlossen und am 22.06.2023 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln sowie Einstellung im Internet öffentlich bekanntgegeben.

Parallel wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 30.06.2023 bis einschließlich 31.07.2023 über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich dazu äußern.

Der ausgearbeitete Satzungsentwurf in der Fassung vom 01.06.2023 einschließlich seiner Begründung steht nunmehr zur Billigung und Auslegung an.

TOP 4

Vollzug der Straßenverkehrsordnung

4.1.    Anordnung von Verkehrsregelungen in Rehdorf  

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig folgende Verkehrsregelungen anzuordnen:

  • Beidseits der auf dem Grundstück Flur-Nr. 958/3 befindlichen Brücke über den Mühlbach wird das Verkehrszeichen „Gesperrt für Kraftfahrzeuge“ (VZ260) und das Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ (ZS 1012-32) angeordnet.

Sachverhalt:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die in Rehdorf  auf Flur-Nr. 958/3 über den Mühlbach zum ehemaligen Fußgängersteg verlaufende Brücke für Kraftfahrzeuge gesperrt werden (VZ 260). Außerdem ist aufgrund der zu geringen Höhe des Brückengeländers das Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ (ZS 1012-32) geboten.

4.2.    Anordnung von Verkehrsregelungen in Gendorf (Ortsteilmitte) - LKW-Parkverbot zwischen Asternweg und Fichtenweg

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig folgende Verkehrsregelungen anzuordnen:

  • In der Mozartstraße wird zwischen Asternweg und Fichtenweg ein Parkverbot für LKW angeordnet (Ver­kehrszeichen 286 mit Zusatzschild 1010-51).

Sachverhalt:

Der Kreuzungsbereich Fichtenweg - Mozartstraße war schon in der Vergangenheit Anlass für verkehrsrechtliche Betrachtungen bei Verkehrsschauen. Bisher wurde argumentiert, dass sich Fahrzeugführer, die - vom Kreuzberg her gesehen - vom Fichtenweg in die Mozartstraße einfahren wollen, in die Straße hineintasten sollen. Die aufgrund der Straßenkrümmung bisher schon schlechte Sicht wird in der jüngeren Vergangen­heit vermehrt durch parkende LKWs verstärkt. Bei der Verkehrsschau am 26.06.2023 wurden Lösungsmöglichkeiten (Straßenspiegel/Parkverbot) disku­tiert. Als Lösungsvorschlag wurde von einem Straßenspiegels abgeraten und ein Parkverbot für LKW zwi­schen Asternweg und Fichtenweg empfohlen. Dieses soll nun angeordnet werden.

4.3.    Anordnung von Verkehrsregelungen: Rad und Fußweg von der GV-Straße Nr. 35 bis zur GV-Straße Nr. 9

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen) folgende Verkehrsregelungen anzuordnen:

  • Der bestehende Fuß- und Radweg zwischen der GV-Straße Nr. 35 und der GV-Straße Nr. 9 wird zu einem Gehweg mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ umbeschildert.

Sachverhalt:

Von der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 35 (von der Staatsstraße 2107 nach Pirach / Verlängerung der Lagerhausstraße) in die Staatsstraße 2107 bis zur Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 9 nach Kothreit verläuft entlang der Staatsstraße ein Fuß- und Radweg. Dieser ist auch als solcher beschildert. Radfahrer, die auf der Staatsstraße von Burghausen her kommen und nach Burgkir­chen weiterfahren, werden durch die Beschilderung gezwungen, den 75 m langen Geh- und Rad­weg-Stummel zu benutzen. Durch das Auffahren auf den Geh- und Radweg und das Abfahren auf die Staatsstraße wird eine Gefahrenlage geschaffen, die durch die Anordnung eines Gehweges mit dem Zusatzzeichen „Fahrräder frei“ abgewendet werden kann. Zudem ist nach einem Schreiben des Verkehrsministeriums vom 04.01.2016 eine Benutzungspflicht nur dann anzuordnen, wo eine besondere Gefahrenlage dies erfordert. Diese Gefahrenlage sieht das Land­ratsamt Altötting im hiesigen Fall nicht gegeben. Das Landratsamt empfiehlt eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen „Gehweg“ (VZ 239) sowie mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ (1022-10).

4.4.    Anordnung von Verkehrsregelungen: Parkverbot im Kurvenbereich der Lessingstr. 32

Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig folgende Verkehrsregelungen anzuordnen:

  • In dem an das Anwesen Lessingstraße 32 angrenzenden Kurvenbereich der Lessingstraße wird ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286) angeordnet.

Sachverhalt:

Im Bereich der Kurve beim Anwesen Lessingstraße 32 parken oftmals PKWs. Hierdurch wird die Durchfahrt für Lieferverkehr und Müllabfuhr beeinträchtigt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, im genannten aus vorliegender Planskizze ersichtlichen Bereich der Lessingstraße, ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen. Die Polizei wurde zum Sachverhalt angehört.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen 

Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 19 „Östlich der Garchinger Straße“

Der Gemeinderat Unterneukirchen hat in seiner Oktober-Sitzung 2022 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 19 „Östlich der Garchinger Straße“ beschlossen.  Der Entwurf wurde im März 2023 gebilligt. Dies wurde dem Burgkirchner Bau- und Umweltausschuss in seiner Mai-Sitzung 2023 mit den entsprechenden Unterlagen mitgeteilt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen am Bebauungsplanentwurf vorgenommen, sodass mit Beschluss des Gemeinderates Unterneukirchen vom 15.06.2023 eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB durchgeführt wird.

Die aufgenommenen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs haben ausschließlich Auswirkungen auf die Gemeinde Unterneukirchen und entfalten keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Burgkirchen. Daher bestehen seitens des Bauamtes keinerlei Einwände gegen die vorgelegten Änderungen.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Es wurde nachgefragt, ob die Gemeindeverwaltung bereits geprüft hat, ab ggf. weitere „Hundesammelboxen“ entlang der Alz aufgestellt werden. Bürgermeisterin Hausner konnte hierzu nichts sagen. Sie wird die Anfrage an die Gemeindeverwaltung weiterleiten.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.