Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 09.05.2023.

Die Mai-Sitzung 2023 des Gemeinderates wurde von der 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner geleitet.

Bevor die 2. Bürgermeisterin Hausner in die Tagesordnung einstieg, hat sie zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • „Fairtrade-Gemeinde Burgkirchen“: Titelerneuerung (Top 2)
  • Satzungen zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und Wasserabgabensatzung der Gemeinde Burgkirchen (Top 3)
  • Straßenverkehr: Anordnung von Verkehrsschildern - Halteverbot in der Rupertusstraße (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Fairtrade-Gemeinde Burgkirchen“: Titelerneuerung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, weiterhin an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ teilzunehmen und die Titelerneuerung als „Fairtrade-Town“ zu beantragen. Hierzu sollen die 5 Kriterien der „Fairtrade-Towns Kampagne“ erfüllt werden.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Burgkirchen zählt seit dem 26.09.2019 offiziell zu den „Fairtrade-Towns“.

Am 11.05.2021 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde erneut um den Titel „Fairtrade-Gemeinde“ bewirbt und so ein Zeichen für Solidarität und Fairness setzt. Aktionen wie Faire Wochen mit Gottesdiensten, Wochenmarkt-Aktionen oder Frühlingsfesten „regional & fair“ sowie Flyer, Ortsschild und Internetpräsenz informieren und zeigen Flagge.

Nach nunmehr 2 Jahren muss turnusgemäß die Erneuerung des Titels bis Juli 2023 beantragt werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Steuerungsgruppe die Titelerneuerung vorbereitet und zur Prüfung einreicht.

TOP 3

Satzungen zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) und Wasserabgabensatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Burgkirchen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Satzungsvorlagen vom 20.04.2023 zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) als Satzungen zu erlassen.

Sachverhalt:

Der Bayerische Gemeindetag hat seinen Mitgliedern in einem Rundschreiben vom 17.04.2023 von dem Präjudiz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) berichtet, der sich mit der Beitragsfähigkeit von fest überdachten Terrassen und Balkonen auseinandergesetzt hat. Hintergrund waren unterschiedliche Auslegungen und daraus resultierend verschiedene Anwendungspraktiken der Kommunen bei der Erhebung von Herstellungsbeiträgen in Bezug auf überdachte Terrassen und Balkone.

An die Mustersatzung angelehnte Beitrags- und Gebührenregelwerke der Kommunen enthalten in § 5 Absatz 2 Satz 5 den Passus: „Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.“. Während ein Teil der Anwender die Auslagerung auch für überdachte Terrassen und Balkone begriff, verstand der andere Anwenderkreis mit Verweis auf die herrschende Literaturmeinung diese Gebäudeteile als beitragspflichtig.

Obergerichtlich hat der BayVGH nun festgestellt, dass die Erhebung der Herstellungsbeiträge für fest überdachte Terrassen und Balkone zulässig ist, da derartige Bauanlagen die deskriptiven Tatbestandsvoraussetzungen eines Gebäudes erfüllen. Weiter führte der Beschluss aus, es sei indes den Kommunen überlassen, ob sie die Geschossfläche von überdachten Terrassen und Balkonen berücksichtigen möchte oder nicht, zumal es sich bei Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung um leitungsgebundene Einrichtungen handelt, die dem kommunalabgabengesetzlichen Kostendeckungsprinzip unterliegen. Mithin ist die Berücksichtigung nicht als Mehreinnahmen-Instrument, sondern als Verteilungs-Instrument zu verstehen.

Die Gemeinde Burgkirchen hat in ihrer Veranlagungspraxis ob des Wortlauts, der Dogmatik und der Systematik sowie den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung (eine mit dem Wohnhaus über eine gemeinsame Tür verbundene Garage ist z. B. ebenso unstreitig herstellungsbeitragspflichtig) die überdachten Terrassen und Balkone als beitragspflichtige Gebäudeteile erfasst.

Zur besseren Bestimmtheit empfiehlt der Bayerische Gemeindetag daher, die jeweiligen Satzungen zu modifizieren. Das aufgreifend beabsichtigt die Verwaltung einen Satz 6 in die besagten Satzungen mit folgendem Wortlaut zu implementieren: „Dies gilt nicht für Balkone, Loggien, Terrassen und ähnliche Bauanlagen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“

Zum Zeitpunkt der Ersterhebung bereits errichtete überdachte Balkone, Loggien, Terrassen und ähnliche Bauanlagen werden ob des Vertrauensschutzes nicht nacherhoben.

TOP 4

Straßenverkehr:

Anordnung von Verkehrsschildern - Halteverbot in der Rupertusstraße

(Strecke des abgesenkten Gehweges gegenüber dem Feuerwehrhaus zwischen Ludwigshafener Straße bis hin zur Martin-Ofner-Straße)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, in dem aus der Planskizze ersichtlichen Bereich ein absolutes Halteverbot mit dem Zusatzschild „frei für Feuerwehr“ anzuordnen.

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Burgkirchen hat angeregt, in der Rupertusstraße gegenüber dem Feuerwehrhaus - in dem Bereich, in dem der Gehweg abgesengt wurde - ein absolutes Halteverbot mit dem Zusatzschild „frei für Feuerwehr“ anzuordnen. Damit kann zum einen sichergestellt werden, dass die Feuerwehrleute bei einem Einsatz parken können und zum anderen gewährleistet werden, dass die Zufahrt und Abfahrt der Feuerwehrfahrzeuge nicht durch unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt wird.

Die Polizeiinspektion Burghausen wurde zum Sachverhalt gehört. Sie steht der beabsichtigten Beschilderung positiv gegenüber.

TOP 5

Bekanntgaben

Am „Stadtradeln 2023“ werden sich wieder mehrere Teams aus der Gemeinde Burgkirchen beteiligen. Derzeit ist noch keine Anmeldung möglich da zuerst das Landratsamt AÖ das Anmeldeportal eröffnen muss, anschließend wird sich auch die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz anmelden.

Vorraussichtlicher Termin des "Stadtradelns 2023" ist der 01.09.2023 - 21.09.2023. 

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

  • Die Fraktion der Freien Wähler regte an, dass beim „Pumptrack“ in Gendorf eine Toilettenanlage aufgestellt werden sollte. Derzeit kann die Toilette im nahegelegenen REWE-Markt  benutzt werden. Nach Auskunft der Verwaltung sind Toiletten bereits in Planung. Vor der Realisierung muss allerdings noch auf die Zusage eines sogenannten Leader-Zuschusses gewartet werden. Zudem ist man von Seiten der Verwaltung auf der Suche nach einer Übergangslösung.
  • Außerdem wurde die Firma Remondis in Zusammenhang mit der Abfallabholung kritisiert, da die „gelbe Tonnen“ wiederholt erst mit Verspätung oder teilweise gar nicht abgeholt wurden. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Müllentsorgung Sache des Landkreises ist. Treten bei der Müllentsorgung Probleme auf, bleibt für den Bürger/die Bürgerin nur die Möglichkeit, selbst bei der Entsorgungsfirma anzurufen.
  • Ein Gemeinderatsmitglied wies darauf hin, dass am Huttererplatz ein Baum gefällt wurde, obwohl der Eigentümer zuvor zugestimmt hatte, eine Wartezeit von 10 Jahren einzuhalten. Die Verwaltung erklärte, dass dafür die untere Naturschutzbehörde zuständig ist, diese aber schon informiert wurde.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.