Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023.

Die Dezember-Sitzung 2023 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst einem Gemeinderat, der seit der letzten GR-Sitzung seinen Geburtstag feiern konnte, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Bestellung des Feuerwehrkommandanten FFW Dorfen (Top 2)
  • Breitbandausbau: Förderverfahren erneut beendet (Top 3)
  • Kommunale Wärmeplanung: Grundsatzbeschluss (Top 4)
  • Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen (Top 5.1. und 5.2.) 
  • Raumordnung/Bergrechtliches Erlaubnisverfahren: Antrag auf Neuerteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken auf dem Feld „Graming“ (Top 6) 
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Bestellung des Feuerwehrkommandanten FFW Dorfen (Vollzug des BayFwG)

Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt einstimmig Herrn Christian Steinberger - wohnhaft in Wechselberg 54, 84508 Burgkirchen - zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dorfen. 

Sachverhalt:

Am 15.03.2017 ist in einer Dienstversammlung Herr Christian Steinberger (Wechselberg 54) für weitere sechs Jahre zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dorfen gewählt worden. Das Einvernehmen durch den Kreisbrandrat nach Artikel 8 Absatz 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) wurde am 21.03.2017 erteilt. Die Bestellung durch den Gemeinderat erfolgte in der April-Sitzung 2017. Die Amtszeit begann damit am 01.05.2017 und endete am 30.04.2023.

Die Neuwahl des 1. Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Dorfen ist in der Dienstversammlung im Frühjahr 2024 vorgesehen. Nach Artikel 8 des BayFwG hat die Gemeinde für die Zeit in der kein Nachfolger gewählt wurde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen. Die Bestellung endet automatisch mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.

In Rücksprache mit 1. Vorstand Huber, Herrn Steinberger, 2. Kommandant Helmberger und Kreisbrandrat Haringer schlägt die Verwaltung vor, Herrn Christian Steinberger bis zur Wahl des Feuerwehrkommandanten im Frühjahr 2024 zum 1. Kommandanten zu bestellen.

TOP 3

Breitbandausbau: Förderverfahren erneut beendet 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Förderantrag nach Nr. 3.1/3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zum Aktenzeichen 832.6/10-23 04 BY30035 -  bei gleichzeitiger Überführung der Antragsdaten für einen Neuantrag im Zuge des nächsten Aufrufs in 2024 - zurückzunehmen.

Sachverhalt:

In den Jahren 2004 bis 2022 wurden im Gemeindegebiet Burgkirchen aufgeteilt über drei Förderverfahren auf Basis der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) insgesamt über 72 km Glasfaserkabel verlegt um 388 Anwesen überwiegend im Außenbereich mit Breitband zu versorgen. Die der Gemeinde Burgkirchen zugesagten Förderhöchstbeträge von insgesamt rund 1,86 Mio. € wurden durch die Maßnahmen nahezu mit einer Punktlandung ausgeschöpft.

Noch vor Ende des Breitbandförderprogramms hatte der Freistaat Bayern im Januar 2020 mit der neuen Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen (BayGibitR) reagiert und damit Anreize zum weiteren Breitbandausbau gesetzt. Mit Auftrag vom 07.02.2020 ließ die Gemeinde Burgkirchen noch während der laufenden Umsetzung des 3. und 4. Förderverfahrens eine Aktualisierung und Überarbeitung der Bitratenanalyse durch die Breitbandberatung Bayern durchführen, um einen schnellen Einstieg in das anschließende Gigabit-Förderprogramm vorzubereiten. Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2020 wurde beschlossen, den Breitbandausbau unter Inanspruchnahme der BayGibitR fortzusetzen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2021 bereit zu stellen.

Gemeinsam mit der Breitbandberatung Bayern wurde im Zeitraum Juli bis September 2021 das notwendige Marktverfahren durchgeführt. Die Grobkalkulation der ermittelten Erschließungsgebiete hätte im Ergebnis einen kalkulierten Eigenanteil von rund 2,5 Mio. € für die Maßnahmen ergeben. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.11.2021 auf Empfehlung der Breitbandberatung Bayern beschlossen, das laufende Verfahren im Gigabit-Förderprogramm des Freistaates (BayGibitR) zu beenden und auf das seit 01.08.2021 eröffnete Gigabitverfahren Bund (KofGibitR) umzuschwenken.

Die Richtlinie des KofGibitR sah vor, dass die Gemeinde Burgkirchen bis 31.12.2022 seinen Förderantrag hätte einreichen können. Alle Arbeiten wurden zügig vorangetrieben und zur Beschlussfassung vorbereitet. Nach Gemeinderatsbeschluss am 11.10.2022 zum planmäßigen Einreichen des Förderantrags, wurde mit Schreiben vom 19.10.2022 völlig überraschend vom Projektträger PWC mitgeteilt, dass mit Wirkung zum 17.10.2022 keine Förderanträge mehr eingereicht werden können. Das Projekt war damit beendet.

Damit einem sofortigen Neustart in einem Anschlussprogramm ohne Zeitverlust nichts im Wege stand, hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.02.2023 mit der aufschiebenden Bedingung des Inkrafttretens einer neuen Bundesrichtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus die notwendige Markterkundung bereits beschlossen. Am 31.03.2023 wurde das erhoffte Bundesprogram Gigabit-RL Bund gestartet. Unmittelbar mit dem Programm wurde auch das Markterkundungsverfahren erneut begonnen, da die Richtlinie eine Verwendung vorliegender Ergebnisse bereits durchgeführter Projektschritte aus dem vorherigen Verfahren nicht erlaubte. Auch hier wurden alle Arbeitsschritte zügig durchgeführt, so dass die Verwaltung entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2023 den Antrag auf Infrastrukturleistung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 fristgerecht stellen konnte.

Mit Schreiben vom 21.09.2023 teilte der Projektträger PWC im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit, dass der Förderantrag anhand eines Kriterienkataloges geprüft und mit 225 von 500 Punkten bewertet wurde. Da der Antrag weniger als 300 Punkte erreicht hat, wird die Bescheidung gemäß dem Aufruf zur Antragseinreichung - Förderung von Infrastrukturprojekten vom 03.04.2023 erfolgen. Die Bescheidung sollte nach Ende der Aufruffrist (15.10.2023) in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel und nach der Maßgabe der Kriterien erfolgen.

Mit Schreiben vom 10.11.2023 teilte der Projektträger PWC nun mit, dass nach aktuellem Prüfstand der Antrag aus Burgkirchen nicht ausreichend Punkte (notwendig wären 240 Punkte gewesen) auf Basis des Kriterienkatalogs erreicht hat und die vorhandenen Haushaltsmittel erschöpft sind, wodurch (wie bei rund 50 % der Antragsteller) keine Bewilligung erfolgen kann.

Mit Email vom 29.11.2023 informierte die Breitbandberatung über mögliche weitere Schritte in 2024:

  • Für 2024 werden 2 Förderaufrufe erwartet, welche Punktzahl in 2024 zu einem Bescheid führen wird, ist von der Anzahl der Förderanträge sowie Projektvolumen in 2024 abhängig.
  • Die Weiterführung der Förderanträge mit der jetzigen Punktzahl in den Aufruf 2024 ist theoretisch möglich, die Erfolgsaussicht kann heute nicht bewertet werden.

Was können die Kommunen tun:

  • Es besteht die Möglichkeit, dass Kommunen sich zu einer interkommunalen Zusammenarbeit zusammenschließen, damit gemäß (Kriterienkatalog) zusätzliche Punkte generiert werden.
  • Dieses setzt voraus, dass eine Kommune das gesamte Verfahren (Auswahlverfahren, Förderantrag IKZ, inkl. Mittelabrufe, Verwendungsnachweise etc.) führt. Für die IKZ wird von jeder Kommune eine Aufgabenübertragung an die federführende Kommune benötigt. Die Gemeinde Unterneukirchen, die für eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Frage käme, hat nach eigenen Angaben ebenfalls starke Zweifel im Hinblick auf die Durchführung einer IKZ.

Die Verwaltung empfiehlt, den Förderantrag nach Nr. 3.1/3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zum Aktenzeichen 832.6/10-23 04 BY30035 zurückzunehmen und die Option einer gleichzeitigen Überführung der Antragsdaten für einen Neuantrag im Zuge des geplanten ersten Aufrufs in 2024 zu nutzen. Dies hat den Vorteil, dass die Antragsdaten, nebst Anhängen, erhalten bleiben und unmittelbar nach Start des ersten Aufrufs im Jahr 2024 in der Online-Plattform des Projektträgers bereits zur Verfügung stehen. Die Durchführung eines Branchendialogs ist ebenfalls nicht mehr erforderlich. Jedoch ist zu beachten, dass das Ergebnis der bereits durchgeführten Markterkundung zum Zeitpunkt der Einleitung des - nach der Bewilligung durchzuführenden - Auswahlverfahrens nicht älter als 12 Monate sein darf.

TOP 4

Kommunale Wärmeplanung: Grundsatzbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Wärmeplanung an die Fa. INEV unter dem Vorbehalt zu vergeben, dass die Förderbehörde einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt und eine Förderung in Aussicht stellt. Derzeit besteht eine Haushaltssperre des Bundes. Da bei einer jetzigen Beauftragung die Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2026 fertig gestellt sein muss, behält sich der Gemeinderat vor, diesen Beschluss aufzuheben, sofern der zeitliche Ablauf nicht gewährleistet werden kann, insbesondere wenn der vorzeitige Maßnahmenbeginn oder der Förderbescheid zu spät ergehen.

Das Förderverfahren ist deshalb unmittelbar einzuleiten.

Sachverhalt:

Wie einem Fachbeitrag der „KommP spezial“ zum Rechtsrahmen für die kommunale Wärmeplanung zu entnehmen war, wird mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Energie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien liegt aktuell noch unter 20 %. Nahezu die Hälfte der deutschen Haushalte heizt noch mit fossilen Energieträgern. Die Wärmewende ist deshalb ein Schlüsselbereich, um das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren.

Mit dem zum 01.01.2024 in Kraft tretenden Wärmeplanungsgesetz werden auf Bundesebene erstmalig die gesetzlichen Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung geschaffen. Ziel ist es, den Ausbau der Fernwärme voranzutreiben und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu beschleunigen. Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden den Bundesländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Bundesländer werden die Aufgabe der Erstellung von Wärmeplänen in der Regel auf die Kommunen übertragen.

Für Bayern besteht aktuell noch keine landesrechtliche Regelung. Es besteht jedoch die Möglichkeit in die Wärmeplanung zu starten. Der Bund fördert aktuell den schnellen Einstieg in die Wärmeplanung mit einer Impulsförderung aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Bis zum 31.12.2023 können Antragsberechtigte eine Förderquote von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Erstellung eines Wärmeplans beantragen. Bei einer Antragstellung am dem 01.01.2024 beträgt der Zuschuss dann 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

Weiter kann für Wärmepläne, für die noch vor Inkrafttreten des WPG, also bis zum 01.01.2024 ein Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung gefasst worden ist Bestandsschutz nach § 5 Absatz 2 WPG-E erreicht werden. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch nicht alle Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes streng erfüllt werden müssen. Der Wärmeplan muss dann jedoch bis zum Ablauf des 30.06.2026 (anstelle von 30.06.2028) erstellt und veröffentlicht werden.

Die kommunale Wärmeplanung setzt sich zusammen aus der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse, dem Zielszenario, der Festlegung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete, der Darstellung der Wärmeversorgungsarten und der Entwicklung von konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die von den Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unmittelbar selbst zu realisieren sind. An dem Verfahren zu beteiligen sind neben der Öffentlichkeit auch die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange einschließlich Nachbargemeinden sowie weiterer Akteure, die an der Wärmeversorgung mitwirken (z. B. Betreiber von Wärmenetzen).

Im Ergebnis dieses Prozesses steht ein Wärmeplan, der vom Gemeinderat beschlossen und anschließend veröffentlicht wird. Davon zu unterscheiden ist die - rechtlich eigenständige - Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen. Die Ausweisung von Wärmenetzgebieten ist in der Abwägung von Entscheidungen über flächenbedeutsame Planungen oder Maßnahmen zu berücksichtigen. Dazu zählen neben der Bauleitplanung auch Straßenumbaumaßnahmen und Planungen für den Ausbau von Wärmenetzen durch Unternehmen der Privatwirtschaft sowie behördliche Entscheidungen über die Zulassung von Anlagen der Wärmeversorgung.

Der Wärmeplan hat selbst keine rechtliche Auswirkung. Die lediglich verwaltungsinterne Bindungswirkung kann nicht unmittelbar beklagt werden. Sofern allerdings Entscheidungen über die Ausweisung von Wärmenetzgebieten oder konkrete Umsetzungsmaßnahmen angefochten werden, bei denen Festlegungen aus dem Wärmeplan berücksichtigt worden sind oder hätten berücksichtigt werden müssen, unterliegt die kommunale Wärmeplanung einer (inzidenten) gerichtlichen Kontrolle. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Wärmeplanung empfiehlt sich die Vergabe der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans an einen externen Berater.

In der Oktober-Sitzung 2023 hat der Gemeinderat die Teilnahme am Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk des Instituts für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) beschlossen. Sollte sich die Gemeinde Burgkirchen entscheiden, in die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans einzusteigen, würde es sich daher anbieten, das Institut INEV mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes für die Gemeinde Burgkirchen zu beauftragen. Prof. Dr. Dominikus Bücker hat die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans in den Positionen Konzepterstellung, Akteurs-Beteiligung & Öffentlichkeitsarbeit und Endredaktion für eine Gesamtsumme von 100.912,00 € brutto angeboten.

Mögliche Inhalte der 4 Elemente der Wärmeplanung:

  1. Bestandsanalyse: Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und Wärmeverbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude
  2. Potenzialanalyse: Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.
  3. Zielszenario: Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2050 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.
  4. Wärmewendestrategie: Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

TOP 5

Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen

5.1.  Umbau des Bahnübergangs Spielmann/Lehner

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den auf dem Gemeindegebiet Burgkirchen liegenden Bereich der Beschilderung des Bahnübergangs Spiel­mann/Leh­ner an der GV-Str. Nr. 88 gemäß der von der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH vorgeschlagene Beschil­derung nach dem Umbau des Bahnübergangs Spielmann in einen beschrankten Bahnübergang anzu­ordnen.

Sachverhalt:

Der Bahnübergang Spielmann/Lehner (bei den Photovoltaikanlagen/Gemeindegrenze zur Stadt Burg­hausen) an der GV-Straße Nr. 88 (Straße von Pirach über Steinberg nach Haring und Spielmann) wird in einen beschrankten Bahnübergang umgebaut. Hierzu ist die Änderung der Beschilde­rung notwendig. Die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH hat hierzu den anlie­genden Beschilderungsplan vorgeschlagen. Die Polizei Burghausen hat sich hierzu geäußert und mitge­teilt, dass keine Einwände ge­gen den vorgesehe­nen Umbau des Bahnüberganges mit der aus dem Mar­kierungsplan ersichtlichen geplanten Beschilderung bestehen.

Die Verwaltung empfiehlt, die Beschilderung gemäß des Vorschlages der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH festzusetzen.

5.2.  Löschwasserteich in der Wagnerstraße

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, in der Wagnerstraße (westlich des Anwe­sens Wagnerstraße 5) im Bereich des Löschwasserteiches die Aufstellung der Verkehrszeichen 283-10, 283-11, 283-21 (absolutes Halteverbot) und 2445 (Feuerwehrzufahrt) gemäß beiliegendem Lageplan anzu­ordnen.

Sachverhalt:

Die Firma SGS GbR hat in der Wagnerstraße eine Produktions- und Lagerhalle mit Büro errichtet und im Zu­ge dessen an der Westgrenze einen Löschwasserteich geschaffen. Dieser dient neben dem Objektschutz auch der allgemeinen Löschwasserversorgung des Baugebietes.

Zur Gewährleistung der ungehinderten Feuerwehrzufahrt soll in diesem Bereich nun eine Halteverbotsbeschilderung angeordnet werden.

TOP 6

Raumordnung/Bergrechtliches Erlaubnisverfahren: Antrag auf Neuerteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken auf dem Feld „Graming“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, das Positionspapier mit folgendem Inhalt zu beschließen:

  • Die Gemeinde Burgkirchen steht einem Antrag auf Neuerteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken auf dem Feld „Graming“ gewogen gegenüber, wenn sichergestellt ist, dass das Wasserschutzgebiet der Gemeinden Burgkirchen und Kastl im Öttinger Forst und die städtebaulichen Entwicklungsabsichten, die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommen, nicht konterkariert werden.
  • Darüber hinaus erlauben wir uns den Hinweis zu den laufenden Planungen der Bayerischen Staatsforsten im Zusammenwirken mit der Firma Qair zum Windpark im Öttinger Forst.
  • An einem hypothetischen Anschluss besteht vor dem Gesichtspunkt der geografischen Lokation sowie den damit einhergehenden Imponderabilien kein Interesse.

Sachverhalt:

1. Ausgangslage/Tatbestand: Unter dem 21.11.2023 ging bei der Gemeinde Burgkirchen vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nachrichtlich der Antrag der Firmen ESW Energiesparwerk GmbH & Co. Biothermie Altötting KG und Silenos Energy GmbH & Co. KG auf Neuerteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken auf dem Feld Graming ein. Ziel des Folgeantrags ist unverändert die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern zur Wärmeversorgung Altöttings. Ausweislich der Antragsunterlagen liegt der ermittelte Jahresenergiebedarf des Netzes bei etwa 55 GWh mit steigender Tendenz, den die Holzhackschnitzel-Anlage nicht imstande ist zu decken. Das vorläufige Erschließungskonzept sieht die Errichtung einer geothermischen Anlage mit bis zu vier Bohrungen an einem Sammelbohrplatz vor. Das auserwählte Grundstück ist südlich der Stadt Altötting auf dem Gemeindeteil Graming verortet. Programmatisch geht die Zeitplanung bis viertes Quartal 2026; vorausgesetzt die Untersuchungsergebnisse fallen erfolgversprechend aus. Die Kostenschätzung beläuft sich dabei auf 23 Mio. €.

2. Rechtliche Würdigung: Sachlich und örtliche zuständig ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, da es sich um bergfreien Bodenschatz handelt (§§ 1 BergbehördV). Vor seiner Entscheidung hat das Ministerium die Fachbehörden, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, anzuhören (§ 15 BBergG). Tangierte Kommunen erhalten den Antrag eigentlich nur zur Kenntnis, können unterdessen auch Position beziehen, nicht zuletzt zum Bedarf respektive Interesse für einen Wärmeanschluss an eine potenzielle geothermische Wärmezentrale im Erlaubnisfeld. Ausgehend vom Kartenmaterial ist das Hoheitsgebiet der Gemeinde Burgkirchen im Norden mit dem Öttinger Forst und einem Teil des Werksgeländes nur geringfügig vom Erlaubnisfeld erfasst. Gleichwohl ergeben sich beachtenswerte Berührungspunkte mit den kommunalen Interessen.

Anzuführen sind das Wasserschutzgebiet der Gemeinden Kastl und Burgkirchen und die städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Gemeinde Burgkirchen betreffend das Industriegebiet, mindestens bis zum - im Flächennutzungsplan kartierten - Heuweg. Von Bedeutung sind ferner die Planungen der Bayerischen Staatsforsten mit der Firma Qair zum Windpark im Öttiger Forst. Solange sichergestellt ist, dass die genannten Rechts-, Schutz- und Interessensgüter nicht konterkariert oder befangen werden, steht der Neuerteilung aus hiesiger Sicht nichts entgegen.

TOP 7

Bekanntgaben

7.1.    Bürgermeister Krichenbauer bedankte sich bei den Mitarbeitern des Bauhofs

Durch die extremen Schneefälle wurde der Bauhof außerordentlich gefordert und es wurde enorm viel geleistet. Die Straßen wurden so weit wie möglich befahrbar gehalten. Man konnte nicht überall gleichzeitig sein. Drei Schneeräumschilder wurden bei den Einsätzen beschädigt, zwei konnten selbst repariert werden, das dritte Schild wurde innerhalb einer Stunde durch ein neues Schneeschild der Firma Fliegl ersetzt.

7.2.    Verabschiedung von GR Werner Riedhofer durch Bürgermeister Kirchenbauer

GR Werner Riedhofer scheidet offiziell am 31.12.2023 aus dem Gemeinderat Burgkirchen aus. Dies bedauern wir sehr. Als Grund des Ausscheidens, werden von GR Riedhofer neue Herausforderungen und berufliche Veränderungen angegeben. Werner Riedhofer war bereits von 2008 bis 2014 für die SPD und dann von Mai 2022 bis 31.12.2023 für die SPD/UBB erneut Mitglied des Gemeinderates. Bürgermeister Krichenbauer hob würdigend hervor,  dass es immer eine zielorientierte, sachliche und kollegiale Zusammenarbeit war - herzlichen Dank für diese Zeit. Abschließend wünschte Bürgermeister Krichenbauer dem scheidenden GR Riedhofer alles Gute, Gesundheit und Glück. Als Geschenk erhielt Werner Riedhofer einen Gemeindekrug, Gemeindekaffee und einen Gemeindeschirm.

7.3    Jahresrückblick von Bürgermeister Johann Krichenbauer

Bürgermeister Kirchenbauer gab einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2023. Dabei führte er zunächst die geplanten/abgeschlossenen Baumaßnahmen sowie die Planung des Neubaus bzw. Anbaus des Schulhauses an. Er berichtete von den Bemühungen und Maßnahmen bezüglich der Krisensicherheit wie z. B. bei der Wasserversorgung, der Wasserentsorgung und dem Notbetrieb bei der Stromversorgung an. Weiter machte er darauf aufmerksam, dass die kritische Finanzsituation jedoch einige Fragen aufwirft, ob geplante Projekte in naher Zukunft tatsächlich realisiert werden können.

Er bedankte sich beim Helferkreis, die unermüdlich in der Flüchtlingskrise den Vertriebenen und Flüchtlingen große Unterstützung zuteil kommen lassen. Zurzeit sind in Burgkirchen 200 Flüchtlinge untergebracht.

Große Herausforderungen sieht Bürgermeister Krichenbauer auch beim Klimaschutz/Klimawandel.

Bürgermeister Krichenbauer ging bei seinem Rückblick auch auf den drohenden Ausstieg der Firma 3M im Chemiepark Gendorf und seinen drohenden Auswirkungen für die Gemeinde Burgkirchen ein. 

Zum Ende der letzten GR-Sitzung 2023 bedankte sich Bürgermeister Krichenbauer persönlich sowie im Namen der Verwaltung beim Gemeinderatsgremium für die gute, sachorientierte Zusammenarbeit im Jahr 2023 und wünschte allen mit ihren Familien ein friedvolles und frohes Weihnachtsfest.

TOP 8

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

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Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.