Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 14.11.2023.

Die November-Sitzung 2023 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Antrag von Werner Riedhofer auf Niederlegung des Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG (Top 2)
  • Öko-Modellregion Inn-Salzach; Beschluss über weitere Beteiligung (Top 3)
  • Bekanntgaben (Top 4)
  • Anfragen (Top 5)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Ausscheiden von Werner Riedhofer aus dem Gemeinderat

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Ausscheiden von Werner Riedhofer aus dem Gemeinderat zum 31.12.2023, indem das Vorliegen eines Amtshindernisses festgestellt wird. Der Gemeinderat beschließt Herrn Josef Auberger als Listennachfolger von Werner Riedhofer.

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.10.2023 teilt Gemeinderat Werner Riedhofer mit, dass er aus persönlichen Gründen sein Amt zum 31.12.2023 niederlegen möchte.

Ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder können – auch ohne wichtigen Grund – ihr Ehrenamt niederlegen (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG).

Der Gemeinderat hat gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG das Vorliegen eines Amtshindernisses festzustellen und das Ausscheiden des Gemeinderatsmitglieds zu beschließen. Weiter ist über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dem ausscheidenden Mitglied ist der Beschluss offiziell bekannt zu geben. Ist das ausscheidende Mitglied im Zeitpunkt der Beschlussfassung anwesend, trägt der Beschluss den Vollzug in sich.

Der Listennachfolger ist entsprechend Art. 47 Abs. 1 unverzüglich von der Entscheidung zu verständigen und aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob die Listennachfolge angenommen wird und Bereitschaft besteht, den Eid zu leisten oder ein Gelöbnis abzulegen.

Der Listennachfolger kann ohne wichtigen Grund die Annahme des Ehrenamtes verweigern (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG).

Nimmt der Listennachfolger das Ehrenamt vorbehaltslos an (entweder ausdrücklich innerhalb einer Woche, Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG, oder durch Zeitablauf, Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG), ist der Listennachfolger ordnungsgemäßes Gemeinderatsmitglied.

Das neue Mitglied ist zur Januar-Sitzung des Gemeinderates zu laden (Art. 47 Abs. 2 GO) in der der Eid zu leisten bzw. ein Gelöbnis abzulegen ist (Art. 31 Abs. 4 GO).

Laut Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der abschließenden Ergebnisse der Wahl des Gemeinderates vom 15.03.2020 ist Herr Josef Auberger Listennachfolger für Herrn Werner Riedhofer.

TOP 3

Öko-Modellregion Inn-Salzach; Beschluss über weitere Beteiligung

Bürgermeister Krichenbauer gibt zur Öko-Modellregion Inn-Salzach detaillierte Informationen. Die Öko-Modellregion Inn-Salzach umfasst derzeit 23 der 24 Gemeinden im Landkreis Altötting.

Die Ziele der Öko-Modellregion Inn-Salzach sind unter anderem:

  • den Absatz von regional erzeugten Bio-Lebensmitteln im regionalen Handel, der Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung auszubauen
  • das Grundwasser durch Öko-Landbau und weitere grundwasser-schonende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu schützen
  • das Bewusstsein für den Mehrwert regional erzeugter Bio-Lebensmittel für viele Bereiche aufzeigen

Die Öko-Modellregion Inn-Salzach hat gemeinsam mit den Kommunen im Verbund und dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten innovative Kleinprojekte im Landkreis Altötting und Umgebung gefördert. Das Ziel: Die Unterstützung unternehmerischer Menschen beim Aufbau neuer regionaler Bio-Lieferketten. Die Öko-Modellregion spielt hierbei eine entscheidende Rolle als Bindeglied zwischen den Kommunen und den Projekten.

Weitere Infos zur Öko-Modellregion Inn-Salzach sind unter https://oekomodellregionen.bayern/inn-salzach zu finden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, einstimmig für weitere drei Jahre ab dem 1.09.2024 an der Öko-Modellregion Inn-Salzach teilzunehmen und stellt den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung in Aussicht.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von Förder- und Finanzierungsmodalitäten zur Weiterführung der Öko-Modellregion Inn-Salzach. Die endgültigen Finanzierungsanteile sind in der in Aussicht gestellten Zweckvereinbarung festzulegen, da diese von der Anzahl der teilnehmenden Städte und Gemeinden abhängig ist.

Der Gemeinderat behält sich vor, die Zweckvereinbarung nicht zu unterzeichnen und damit die Öko-Modellregion Inn-Salzach nicht weiterzuführen, sofern sich der Finanzierungsanteil pro Einwohner deutlich erhöht, wenn weniger Städte und Gemeinden der Fortführung der Öko-Modellregion Inn-Salzach zustimmen.

Sachverhalt:

Die derzeitige Öko-Modellregionsförderphase endet zum 31.08.2024. Auf Antrag kann die Öko-Modellregion weitergeführt werden. Jedoch ändern sich hierzu die Förderbedingungen. In den letzten drei Jahren lag der Fördersatz bei 75 % der förderfähigen Kosten. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten lag bei 100.000 € pro Jahr. D. h. pro Jahr mussten 25.000 € Eigenleistung durch die Mitgliedsgemeinden aufgebracht werden. Zu diesen 75 % Förderung gab es noch eine Sachkostenpauschale von 5.000 €.

Die neuen Förderrichtlinien sehen nun differenzierte Fördersätze vor. Die förderfähigen Kosten werden wieder bei 100.000 € pro Jahr liegen. Die Laufzeit der Förderung wird wieder drei Jahre betragen. Die Fördersätze entwickeln sich wie folgt: 1. Jahr: 60 %, 2. Jahr: 40 %, 3. Jahr: 20 %. Entsprechend verändert sich auch die Sachkostenpauschale, im 1 Jahr: 3.900 €, im 2. Jahr: 2.600 €, im 3. Jahr 1.300 €.

Voraussetzungen für die weitere Förderung sind:

-Kommunale Trägerschaft, bzw. Trägerschaft wie bisher,

-Zusammenhängendes Gebiet

-Zustimmung des Trägers zur Finanzierung

-Antrag mit Projektplan zu folgenden Themen:

• Auf- und Ausbau von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten: Biolandwirtschaft, Verarbeitung/Lebensmittelhandwerk oder Bezug/Vermarktung von Bio-Lebensmitteln

• Steigerung des regionalen Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung

• Bewusstseinsbildung/Bildung zu regionalen Bio-Lebensmitteln und Ökolandbau als geeignete Maßnahmen der Biodiversität, Boden-, Wasser- und Klimaschutz

• Steigerung des Bekanntheitsgrades von Ökolandbau und/oder Bio-Lebensmitteln

Bisher waren in der Öko-Modellregion 23 Gemeinden aktiv. Diese Gemeinden hatten sich alle in einer Zweckvereinbarung zusammengeschlossen. Federführend war die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz. Die Finanzierung des Eigenanteils bei 75 % Förderquote erfolgte nach amtlichen Einwohnerzahlen. Zum 31.12.2022 war der Eigenanteil der 23 Mitgliedsgemeinden auf 112.775 Einwohner zu verteilen. Damit betrug der max. Eigenanteil rd. 0,23 € je Einwohner. Da es sich um eine lineare Förderung über drei Jahre handelte, wären diese 0,23 €/Einwohner jedes Jahr angefallen. Jedoch wurden die förderfähigen Kosten in diesen drei Jahren teilweise deutlich unterschritten. Bei der Endabrechnung wird sich deshalb der Beitrag pro Einwohner und Jahr nochmals deutlich absenken, voraussichtlich auf 0,18 € pro Jahr.

Sollten nun in der neuen Förderperiode bei den degressiven Fördersätzen wieder alle 23 bisherigen Mitgliedsgemeinden teilnehmen, so wäre der maximale Eigenanteil bei rd. 0,55 € pro Einwohner und Jahr. Dabei wurden aus Vergleichsgründen, die über drei Jahre anfallenden Eigenanteile linear auf die drei Jahre verteilt. Sollten weniger Gemeinden an der Öko-Modellregion teilnehmen würde sich entsprechend der wegfallenden Einwohnerzahlen der Betrag pro Einwohner und Jahr erhöhen. Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.

Die Weiterführung der Öko-Modellregion hat auch den Vorteil, dass über das Kleinprojekte Förderprogramm wieder 50.000 € an Förderung für Projekte an Akteure ausgeschüttet werden können. Der Fördersatz beträgt dabei 50 %. Die Förderhöchstsumme liegt bei 12.500 € pro Akteur. Heuer konnten so insgesamt fünf Betriebe finanziell gefördert werden. Dabei haben wir rd. 42.000 € an Fördersumme gewähren können.

Bei diesem Kleinprojekte Förderprogramm mit max. 50.000 € Fördersumme bekommen wir 90 %, d. h. 45.000 € vom Freistaat Bayern wieder erstattet. Die restlichen 5.000 € sind von den Mitgliedsgemeinden der Öko-Modellregion zu finanzieren.

Mit E-Mail vom 30.10.2023 teilte Bürgermeister Dr. Tobias Windhorst mit, dass der Stadtrat von Töging entschieden hat, aus dem Projekt auszusteigen.

TOP 4

Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 5

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Termin Eröffnung der Gaststätte Habedere:

Bürgermeister Krichenbauer teilte den Gemeinderäten mit, dass die Umbauarbeiten mittlerweile doch sehr zügig vorangehen. Man sei zuversichtlich die neue Gaststätte noch in diesem Jahr eröffnen zu können und man freue sich schon auf diesen neuen Kommunikationstreffpunkt.  

Auch wird es keine Brauereibindung geben - somit könne man auch verschiedene Biere anbieten.

Des weiteren kam eine Anfrage bezüglich des Gewerbegebietes am Bahnhof:

Hier wurde mitgeteilt, dass der neue Bebauungsplan steht, und dieser nun zeitnah umgesetzt werden müsse.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.