Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 17.10.2023.

Die Oktober-Sitzung 2023 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Vortrag: Kommunales Klimaschutz-Netzwerk (Top 2)
  • 2. Nachtragshaushalt 2023 (Top 3)
  • Schulhauserweiterung der Grundschule Gendorf: Billigung der Vorentwurfsplanung und Festlegung der Förderkulisse (Top 4)
  • Neufassung der Archivgebührensatzung (Top 5)
  • Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen: E-Ladestation „An der Straß“ (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Vortrag: Kommunales Klimaschutz-Netzwerk

Bürgermeister Krichenbauer begrüßt Prof. Dr. Bücker und stellt ihn kurz vor.

Prof. Dr. Bücker stellt das Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV), das eine Ausprägung der TH Rosenheim ist, ausführlich vor. Das Institut, mit Sitz in Rosenheim, wurde 2017 gegründet und hat derzeit 23 Mitarbeiter*innen. Über 100 Kommunen, deutschlandweit wurden/werden beraten. 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dass die Gemeinde Burgkirchen am „Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk“ des Instituts für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) teilnimmt.

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert über die Kommunalrichtlinie und den Projektträger „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (kurz: ZUG) zukünftig auch Kommunale Klimaschutznetzwerke.

In einem Klimaschutznetzwerk schließen sich mindestens 6 Kommunen über einen Zeitraum von 3 Jahren zusammen, um sich untereinander auszutauschen und voneinander zu lernen. Die Netzwerkarbeit basiert dabei auf 2 Säulen:

  • Während der Projektlaufzeit finden jährlich vier moderierte Netzwerktreffen statt, bei denen konkrete klimaschutzrelevante Fragestellungen diskutiert und fachlich erörtert werden. Die Besichtigung von Praxisbeispielen unterstreicht den umsetzungsorientierten Charakter der Treffen und fördert den interkommunalen Austausch.
  • Zudem erfolgt in der Netzwerkarbeit eine individuelle klimaschutztechnische Beratung der teilnehmenden Kommunen, bei der konkrete Projekte fachtechnisch geprüft und in die Umsetzung überführt werden.

Die Kosten für das Netzwerk vor Förderung belaufen sich für eine Kommune auf ca. 17.200 € (plus Mehrwertsteuer) je Netzwerkjahr. Es erfolgt eine Förderung von ca. 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der verbleibende Eigenanteil der Kommune beträgt somit ca. 6.880 € (plus Mehrwertsteuer) bzw. 8.190 € (inklusive Mehrwertsteuer) je Netzwerkjahr.

Das Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) baut ein Kommunales Klimaschutz-Netzwerk mit dem Themenschwerpunkt „Ressourceneffizienz“ auf. Das Netzwerk startet voraussichtlich im September 2024. 

Das Projekt „Kommunales Klimaschutz-Netzwerk" wurde von Prof. Dr. Bücker der INEV GmbH anhand einer Präsentation ausführlich vorgestellt.

TOP 3

2. Nachtragshaushalt 2023

Beschluss:

  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig den vorgetragenen Nachtrags-Stellenplan 2023.
  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig den vorgetragenen 2. Nachtrags-Haushaltsplan 2023.
  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig die vorgetragene 2. Nachtrags-Haushaltssatzung 2023.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hatte in seiner Juli-Sitzung 2023 bereits den 1. Nachtragshaushalt 2023 beschlossen. Dem Gemeinderat wird nun der Stellenplan, der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des 2. Nachtragshaushalts 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgetragen.

Der 2. Nachtragshaushalt 2023 schließt mit folgenden Eckdaten ab (die Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann) und tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft:

Der Gesamthaushalt 2023 beläuft sich gemäß 2. Nachtragshaushalt 2023 somit auf 60.636.900 €.

Erläuterung: Eine Haushaltssatzung kann nur jeweils bis zum Ablauf des aktuellen Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. Für die Nachtragshaushaltssatzung gelten die gleichen Vorschriften wie für die Haushaltssatzung selbst. Zwingend vorgeschrieben ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Gemeindeordnung u. a. dann,

  • wenn der Haushaltsausgleich gefährdet ist und nur durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erreicht werden kann,
  • wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben in einem Verhältnis zu den Gesamtausgaben in erheblichem Umfang geleistet werden müssen,
  • wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und/oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen oder
  • wenn Beamte und/oder Beschäftigte eingestellt, befördert oder höhergruppiert werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht vorsieht.

Die Nachtragshaushaltssatzung dient somit der Vermeidung größerer Abweichungen von der Haushaltssatzung.

Der 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 im Juli dieses Jahres diente vor allem der Finanzierung der erhöhten Kreisumlage und der Sanierungskosten des Glasdaches vom Bürgerzentrum (BÜZ).

Der 2. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass voraussichtlich mit einer deutlichen Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen um 2,7 Mio. € gerechnet werden kann.

Aus diesem Grund bedarf es 2023 erfreulicherweise keiner Zuführung vom VM-Haushalt zum VW-Haushalt in Höhe von 1,61 Mio. €. Zusätzlich erfolgt sogar eine Zuführung vom VW-Haushalt zum VM-Haushalt (978.000 €). Außerdem wurde der Ansatz für Baumaßnahmen von 6,19 Mio. € auf nun 10,01 Mio. € erhöht.

Der 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2023 ändert sich durch den 2. Nachtragshaushalt wie folgt (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann):

Wertung durch die Verwaltung:

Damit die Gemeinde Burgkirchen auch weiterhin handlungsfähig bleibt, um die notwendigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger darstellen zu können, ist es dringend geboten, dass in den kommenden Jahren die Kreisumlage wieder deutlich reduziert wird.

Über die Sitzung des Haushaltsplanungsausschusses am 12.10.2023 ist bereits folgender Artikel unter der Überschrift „Stromkosten mehr als verdoppelt“ in der PNP-Montagsausgabe am 16.10.2023 erschienen (hier der Wortlaut des PNP-Artikels):

Stromkosten mehr als verdoppelt

Ausschuss berät über 2. Nachtragshaushalt für 2023 - Am Dienstag auch Thema im Gemeinderat

Burgkirchen. Die Energiekosten tun weh, vor allem die hohen Stromkosten machen sich im 2. Nachtragshaushalt der Gemeinde Burgkirchen bemerkbar: Satte 129 % mehr muss die Gemeinde 2023 für Strom bezahlen, als sie Ende 2022 im Haushaltsplan angesetzt hat, die Stromkosten haben sich also mehr als verdoppelt. Das ist eine 7-stellige Summe an Mehrkosten. Und auch die Heizkosten fallen höher aus als erwartet. Die Gemeinde hofft, diese Mehrkosten über die Gewerbesteuereinnahmen finanzieren zu können - sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, müsste sie dafür wohl auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Eine Neuverschuldung ist nicht vorgesehen.

Drei Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat hat der Haushaltsplanungsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstagabend jeweils einstimmig verabschiedet: für den aktualisierten Stellenplan, den 2. Nachtragshaushalt als Plan sowie als Satzung. In der Sitzung am morgigen Dienstag wird der Gemeinderat sich noch einmal im Plenum mit dem 2. Nachtragshaushalt für 2023 befassen.

Der Grund dafür, dass die im Haushaltsplan erwarteten Stromkosten so stark von den tatsächlichen abweichen: Die Gemeinde Burgkirchen war - wie üblich - mit ihrem Haushalt wieder sehr früh dran und hat diesen pflichtbewusst bereits im Dezember 2022 verabschiedet. Manch andere Gemeinde lässt sich damit bis ins Frühjahr hinein Zeit. Und da Burgkirchen bei der Sammelausschreibung für den Strom im vergangenen Jahr nicht zum Zuge gekommen war, musste sie sich auf eigene Faust einen Anbieter suchen, mit dem sie einen Jahresvertrag schloss (der Anzeiger berichtete). Dies konnte man im ursprünglichen Haushaltsplan nicht mehr berücksichtigen. Immerhin ist es nicht ganz so schlimm gekommen, wie damals befürchtet, denn die 2-Millionen-Euro-Marke haben die Stromkosten auch jetzt, im 2. Nachtragshaushalt, nicht geknackt und liegen bei gut 1,8 Mio. €, gut eine Million mehr als erwartet. Bei den Heizkosten gab es eine Steigerung um 14 %, von 209.900 € auf 239.250 €. Johann Huber (ÖDP/Grüne) hakte nach, ob denn die Stromkosten nicht inzwischen wieder gesunken seien. Krichenbauer verwies darauf, dass die Gemeinde ja einen 1-Jahresvertrag habe - jetzt werde neu ausgeschrieben, und man hoffe für 2024 auf günstigere Konditionen mit neuem Vertrag. Burgkirchen beteiligt sich dabei wieder an einer Sammelausschreibung. Die Ausschreibung sei mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden und müsse europaweit erfolgen. „Wir sind gespannt, was rauskommt“, sagte der Bürgermeister.

Um in Zukunft beim Thema Energie unabhängiger zu sein, werde aktuell bei allen gemeindlichen Liegenschaften geprüft, ob dort Photovoltaikanlagen möglich seien, so Krichenbauer weiter. Insbesondere wolle man den Freibad-Parkplatz damit überdachen. Denn im Sommer gehöre das Freibad zu den größten Stromverbrauchern der Kommune - somit würde der Strom genau dann und dort erzeugt, wo er gebraucht wird. Auch Ladestationen für die E-Mobilität könne er sich dort vorstellen, so Krichenbauer. Insgesamt sei seit längerem der Ausbau des öffentlichen Ladesäulen-Netzes in Burgkirchen geplant. Dabei müsse aber stets wohlüberlegt sein, wo die Säuen Sinn machen. Laut Krichenbauer dort, wo die Leute längere Zeit parken - und somit beispielsweise nicht vor dem Rathaus, wo Behördengänge nur 20 Minuten dauerten.

Auch die Anschaffung neuer Fahrzeuge ist im Nachtragshaushalt berücksichtigt. So beteiligt sich die Gemeinde zu 50 % an den Kosten für das neue Fahrzeug der Feuerwehr Neukirchen-Hirten und will einen neuen Lkw für den Gemeindebauhof kaufen, da der alte in die Jahre gekommen ist. Insbesondere die erwarteten Kosten für den Bauhof-Lkw von über 500.000 € ließen aufhorchen. Einen Gebraucht-Kauf habe man geprüft, der komme wegen der speziellen Ausstattung des Lastwagens aber wohl nicht in Frage, denn es sei „kein Lastwagen von der Stange“ - und Leasing sei preislich auch unattraktiv. Doch die hohen Kosten des Lkw mit Wechselladersystem und Kran würden sich amortisieren, so Krichenbauer weiter - denn man werde für den Bauhof eine Solemischanlage anschaffen und im Winter von Salz auf Sole umstellen, die der neue Lkw dann ausbringen könne. Sole wirke nicht nur schneller und länger als klassisches Streusalz, es werde auch nur ein Drittel des Salzes benötigt. Der Lastwagen müsse ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden, und die Gemeinde hoffe nach wie vor auf einen besseren Preis.

Auch der Breitbandausbau ist im Nachtragshaushalt abgebildet, wobei Kosten von 3 Mio. € dort Fördergelder von 2,7 Mio. € gegenüberstehen, so dass als Anteil der Gemeinde noch 300.000 € bleiben. Auch Kosten für die Eröffnung der Gaststätte im Bürgerzentrum in Trägerschaft der Gemeinde und die Digitalisierung an den Schulen - dort sollen unter anderem digitale Tafeln angeschafft werden - sowie die Notstromaggregate für die Wasserversorgung finden sich im 2. Nachtrag zum Haushalt 2023.

Wie der Bürgermeister erläuterte, hat die Gemeinde außerdem für 400 € im Monat ein Appartement angemietet, in dem sie kurzfristig Obdachlose unterbringen kann. Dies komme die Gemeinde günstiger als beispielsweise der Unterhalt für Container. Obdachlosigkeit sei „ein ganz heißes Eisen“, sagte Krichenbauer. In den vergangenen beiden Jahren habe man pro Jahr fast 10 Fälle gehabt, davor seien es 2 bis 3 pro Jahr gewesen. Häufig entstehe Obdachlosigkeit durch Streits in Beziehungen, die Obdachlosen seien dann meist Frauen, oft mit Kindern. Zwar werde versucht, sie anderweitig, etwa bei Verwandten, Bekannten oder in Pensionen unterzubringen. Wenn dies aber nicht gelinge, sei die Kommune dafür verantwortlich, dass sie nicht auf der Straße erfrieren.

Beim Thema Stellenplan antwortete Krichenbauer auf Nachfrage, dass das Personal der Öko-Modellregion Inn-Salzach nach wie vor über die Gemeinde Burgkirchen angestellt sei. Die Förderung für die Öko-Modellregion werde zwar sinken und der Anteil pro Einwohner damit von maximal 0,22 € auf maximal 0,55 € pro Jahr steigen - oder sogar noch höher, falls Mitgliedskommunen aussteigen. Doch die Kosten seien damit immer noch sehr niedrig und auszusteigen wäre „ein fatales und falsches Signal für die Zukunft“.

Mit dem 2. Nachtrag steigt der Verwaltungshaushalt für 2023 - verglichen mit dem 1. Nachtragshaushalt - um knapp 3,2 Mio. € und liegt dann bei gut 41,5 Mio. €. Der Vermögenshaushalt steigt um knapp 3,8 Mio. € auf gut 15,2 Mio. €. Der Gesamthaushalt steigt um gut 6,9 Mio. € auf gut 60,5 Mio. €. Durch beide Nachtragshaushalte zusammen steigt der Gesamthaushalt für 2023 um knapp 8,7 Mio. € beziehungsweise um knapp 17 %.  smi

TOP 4

Schulhauserweiterung der Grundschule Gendorf: Billigung der Vorentwurfsplanung und Festlegung der Förderkulisse

Bürgermeister Krichenbauer gibt im Vorfeld bekannt, dass es heuer 392 Grundschüler sind.

Diese teilen sich in fünf 1. Klassen, vier 2. Klassen, vier 3. Klassen und drei 4. Klassen auf. 

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf und beschließt, die Eingabeplanung auf Grundlage dessen einzureichen.

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung,

  • die Fördervariante 1 für den Neubau zu beantragen

      und

  • den zugehörigen Auditor mit den nötigen Arbeiten zu beauftragen.

Sachverhalt:

Auf Basis der Gemeinderatsbeschlüsse in der Januar-Sitzung 2023 haben das externe Architekturbüro sowie die externen Fachplaner für HLS und Elektro ihre Konzepte in der Vorentwurfsplanung zusammengefasst und stellen diese zur Billigung vor.

Vor der Einreichung muss nun festgelegt werden, nach welchem Standard das Schulgebäude errichtet werden soll. Es besteht die Möglichkeit, dass das Projekt über das KfW-Förderprogramm 499 (klimafreundliches Nichtwohngebäude) für Kommunen gefördert wird, hier gibt es zwei Varianten.

Variante 1 „Klimafreundliches Nichtwohngebäude“:

Hier ist zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard eine Lebenszyklusanalyse notwendig, die durch einen Nachhaltigkeitsexperten erstellt wird. Die Fördersumme ist in dieser Variante auf 10 Mio. € (brutto) gedeckelt, die Fördersumme beträgt hier 5 %. Der planerische Mehraufwand beläuft sich auf ca. 2 % der Bausumme. Hier kann parallel zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch den Auditor die geforderte Lebenszyklusanalyse erstellt werden, deren Ergebnisse in die Planung einfließen.

Variante 2 „Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG“:

Zusätzlich zur Lebenszyklusanalyse wird hier die Zertifizierung „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) durch eine zertifizierte Stelle (z. B. durch Deutsche Gesellschaft nachhaltiges Bauen) notwendig. Die Zertifizierung muss vom befugten DGNB-Experten durchgeführt werden. Die Bauleitung des Projektes durch den DGNB-Auditor erfolgt in groben Schritten wie folgt:

  • Prüfung auf Förderfähigkeit
  • Stellung des Förderantrags
  • Baudurchführung mit Begleitung des Auditors
  • Einholung aller Nachweise zur Erlangung der Zertifizierung.

Sollten die Ergebnisse des PRE-Checks und der Ausführung den Vorgaben entsprechen, ist eine Zertifizierung möglich, ansonsten ist die Zertifizierung fehlgeschlagen.

Die Fördersumme ist in dieser Variante auf 15 Mio. € (brutto) gedeckelt, die Fördersumme beträgt hier 12,5 % der Bausumme. Der planerische Mehraufwand beläuft sich auf ca. 25 %. Ein zeitlicher Verlust von mindestens 3 Monaten ab Beauftragung ist durch die Vorprüfung einzukalkulieren und die Förderung ist bis zum Tag der Inbetriebnahme unsicher.

Empfehlung der Gemeindeverwaltung: Auf Grundlage von Gesprächen mit den an der Planung beteiligten externen Büros, des zeitlichen Verlustes für das QNG nötigen Mehraufwandes (unter Umständen fällt der Spatenstich ansonsten auf das Jahr 2025) und der bis zur Inbetriebnahme unsicheren Fördermittelzusage bei 25 % Mehraufwand der Planungskosten, empfiehlt die Gemeindeverwaltung die Variante 1 ohne QNG festzulegen.

TOP 5

Neufassung der Archivgebührensatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Archivgebührensatzung in der neuen Fassung einstimmig als Satzung.

Sachverhalt:

Die Archivgebührensatzung vom 27.01.2009 ist von den Gebührenhöhen und Gebührentatbeständen anzupassen. So wird die Grundgebühr für Archivarbeiten von derzeit 10,00 € auf dann 12,00 € angehoben. Bei größerem Suchaufwand werden die Kosten je ½ Stunde von nun 25,00 € auf zukünftig 30,00 € erhöht.

Reproduktionskosten, z. B. auf Overhead-Folien spielen gegenwärtig keine Rolle mehr und werden folgerichtig als Gebührentatbestand entfernt.

Bei den Versandkosten wird eine Pauschale eingeführt.

TOP 6

Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen: E-Ladestation „An der Straß“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die beiden an der Ladesäule für Elektroautos „An der Straß“ befindlichen Parkplätze als Parkplätze für Elektroautos zu kennzeichnen.

Folgende Beschilderung ist vorzunehmen:

  • Hinweisschild: Zeichen 365-65 „Ladestation“
  • Verkehrszeichen: VZ 314 („Parkplatz“) mit Zusatzzeichen 1010-66 „Elektrisch betriebene Fahrzeuge“

Sachverhalt:

Die ITF-Systemhaus GmbH in „An der Straß“ hat auf ihrem Betriebsgrundstück zu den öffentlichen Parkplätzen „An der Straße“ hin eine E-Ladestation für 2 PKWs errichtet und eine entsprechende Kennzeichnung mit Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren beantragt. Die beantragte Ausweisung der E-Ladestation ist sinnvoll.

Die Polizeiinspektion Burghausen wurde als zuständige Polizeidienststelle zur vorgetragenen Beschilderung um Stellungnahme gebeten. Es wird empfohlen, die E-Ladestation als Parkplatz für zwei Elektro-Fahrzeuge auszuweisen.

Die Verwaltung empfiehlt, die Beschilderung gemäß des Vorschlages der Polizeiinspektion Burghausen festzusetzen.

TOP 7

Bekanntgaben

Keine

TOP 8

Anfragen

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.