Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 18.04.2023.

Die April-Sitzung 2023 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für Jahreszuschuss 2023 (Top 2)
  • 25. Änderung „Bereich zwischen Auenstraße und Wehrstraße“ des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten“ - Einstellung des Rechtsetzungsverfahrens (Top 3)
  • Antrag auf Erteilung einer gewerblichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme / Geothermie zur Versorgung des „Chemieparks Gendorf“ (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für Jahreszuschuss 2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem SV Gendorf Burgkirchen für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen einen Jahreszuschuss in Höhe von 160.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Jahresrechnung 2022 vorzulegen.

Auf die Verpflichtungen aus § 99 Ziffer 2 Buchstabe a bzw. Ziffer 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) wird hingewiesen. Verstöße können sich schädlich auf die Förderung auswirken.

Sachverhalt:

Der SV Gendorf Burgkirchen beantragt die Gewährung des jährlichen Zuschusses für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen in Höhe von 160.000 €. Bauhofleistungen sind nur in Ausnahmefällen und dann gegen Kostenerstattung möglich.

Die Mittel sind im Haushalt 2023 vorgesehen.

TOP 3

25. Änderung „Bereich zwischen Auenstraße und Wehrstraße“ des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten“ - Empfehlung zur Einstellung des Rechtsetzungsverfahrens

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die 25. Änderung „Bereich zwischen Auenstraße und Wehrstraße“ des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten“ endgültig einzustellen.

Sachverhalt:

Ende 2013 war die Gemeinde Burgkirchen anlässlich eines anstehenden Vorhabens begriffen, das Areal östlich der Wehrstraße, nördlich des Sportplatzweges und westlich der Auenstraße bis zur nördlichen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 17 „Hirten“ städtebaurechtlich grundlegend zu reformieren. Das Verfahren passierte zwei Auslegungen und musste in Zusammenhang der eingegangenen Bedenken vonseiten der Fachbehörden seit Ende 2014 ruhen. Dem lagen primär wasserwirtschaftliche Besorgungen im Lichte der latenten Hochwassergefahren zugrunde.

Mittlerweile ist mit Fertigstellung des Hochwasserdammes in Hirten zwar die Komplikation in Zusammenhang mit einem eventuellen Hochwasser bewältigt, gleichsam besteht an der Novellierung kein Interesse mehr, zumal das eingangs erwähnte Vorhaben abgewandelt via Baugenehmigungsverfahren seine Berechtigung fand. Anderweitige Gründe der Neuordnung und/oder Interessen der betroffenen Anlieger sind nicht ersichtlich und wurden bisher nicht angetragen. Dementsprechend plädiert die Bauabteilung der Gemeinde Burgkirchen für die endgültige Einstellung des Plangebungsverfahrens.

TOP 4

Antrag auf Erteilung einer gewerblichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme / Geothermie zur Versorgung des „Chemieparks Gendorf“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die Einlassung mit folgendem Inhalt zu beschließen:

  • Die Gemeinde Burgkirchen begrüßt den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Geothermie auf ihrem Gebiet und stimmt diesem zu, wenn bei der Lokationswahl die öffentlich-rechtlichen Belange und Interessen sichergestellt sind.
  • Beachtenswert sind mitunter - mithin nicht abschließend - das Vorranggebiet für den Hochwasserschutz, das landschaftliche Vorbehaltsgebiet, das Ortsrecht (städtebauliche Satzungen, Bebauungspläne), die Entwicklungsambitionen der Gemeinde Burgkirchen zwischen den Ortsteilen Obere Terrasse und Thalhausen (baulicher Siedlungsverbund / Siedlungsfusion) sowie der Denkmalschutz (Bau- und Bodendenkmäler) und Naturschutz (Biotope und Ökoflächen). Von herausragender Bedeutung sind die Trinkwasserschutzgebiete im Öttinger Forst und Raitenhaslach (Bereich Hochöster und Unterhadermark). Ferner wird nachrichtlich auf das Trinkwasserschutzgebiet der Stadt Burghausen hingewiesen.
  • Je nach Lage und Ergiebigkeit der Quelle besteht auch ein grundsätzliches Interesse am Anschluss an eine hypothetische Wärmezentrale.

Sachverhalt:

1. Ausgangslage / Tatbestand: Mit Schreiben vom 02.02.2023 beantragte die InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG die Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern in den Malmkarbonaten für Zwecke der geothermischen Wärmeversorgung des Chemieparks und die Nutzung von Prozesswärme durch Temperaturanhebung mit Hochleistungswärmepumpen bis 200 °C. Ausweislich vorliegender Daten werden Thermalwassertemperaturen von ca. 100 °C und Förderraten bis 100 l/s erwartet.

Gegenstand der Erlaubnis wird die Durchführung zweier Tiefenbohrungen von einem noch nicht lokalisierten Sammelbohrplatz und deren Tests zur Bewertung der Fündigkeit werden.

Verfolgt wird mit dem Explorationsansinnen laut Geschäftsleitung der InfraServ die Dekarbonisierung um 5 % bis 10 %. Im Zusammenwirken mit dem Biomasseheizwerk erwartet man eine Reduktion von CO2-Emissionen um bis zu 55 %.

2. Rechtliche Würdigung: Sachlich und örtliche zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung ist die Regierung von Oberbayern in der Funktion als Bergamt Südbayern (§§ 2 und 3 BergbehördV).

Vor ihrer Entscheidung hat sie den Behörden, deren Aufgabe die Wahrnehmung öffentlicher Interessen ist, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 15 BBergG). Betroffene Kommunen erhalten den Antrag primär zur Kenntnis, können unterdessen auch Position beziehen, nicht zuletzt zum Bedarf respektive Interesse für einen Wärmeanschluss an eine potenzielle geothermische Wärmezentrale im Erlaubnisfeld besteht.

Innerhalb des ausgemachten Erlaubnisfeldes sind auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Burgkirchen zahlreiche öffentliche Interessen, Schutz- und Rechtsgüter vertreten, mitunter Vorranggebiet für Hochwasserschutz, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, Bebauungsplan 16 „Werk Gendorf“, städtebauliche Entwicklungsambitionen gen Ortsteil Thalhausen (baulicher Anschluss), vielzählige Bau- und Bodendenkmäler, mehrere Biotope und Ökoflächen sowie Trinkwasserschutzgebiete Öttinger Forst und Raitenhaslach.

Ungeachtet der Mannigfaltigkeit ist keines der Genannten dergestalt von überragender Tragweite, das eine Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließt (§ 11 Nr. 10 BBergG). Je nach Lage und Ergiebigkeit besteht auch grundsätzliches Interesse am Anschluss an eine hypothetische Wärmezentrale.

Das nachfolgend kartierte Erlaubnisfeld verteilt sich auf einer Fläche von ca. 4.980 ha über die Gemeinden Burgkirchen, Mehring, Emmerting, Kastl und die Stadt Burghausen:

Hierzu veröffentlicht die InfraServ Gendorf auf ihrer Homepage unter  www.gendorf.de  folgende Mitteilung am 28.02.2023:

Klimaneutraler Chemiepark - hierfür treibt InfraServ Gendorf (ISG) Maßnahmen voran: Jetzt stellt der Chemieparkbetreiber einen Antrag auf eine Aufsuchungserlaubnis für Erdwärme als weiteren Baustein zur künftigen klimaneutralen Wärmeversorgung des Gendorfer Chemiestandorts.

„Wir dürfen bei der Transformation zum klimaneutralen Chemiepark keine Zeit verlieren, wenn wir die Zukunft des Standorts sichern wollen. Mit aller Kraft treiben wir deshalb die uns regional zur Verfügung stehenden regenerativen Bausteine voran, um die Energieversorgung im Chemiepark klimaneutral zu gestalten“, begründet ISG-Geschäftsleiter Christoph von Reden den Schritt zur Erdwärme als weiteres mögliches Standbein für eine regenerative Energie- und Wärmeversorgung des Chemiestandorts mit seinen 4.000 Arbeitsplätzen. 

In einer Voruntersuchung wurden durch InfraServ Gendorf die Potenziale zur Nutzung des heißen Tiefenwassers für diesen Zweck ermittelt. „Die erwartete Temperatur im Bereich von ca. 100 Grad Celsius könnten wir beispielsweise direkt als Heizwärme für unsere Büro- und Fabrikgebäude oder für verfahrenstechnische Zwecke am Standort einsetzen“, erläutert Heiko Wilhelm, Mitarbeiter des Genehmigungsmanagements bei InfraServ Gendorf das Ergebnis. Durch den Einbezug einer Wärmepumpe wäre auch noch eine weitere Erhöhung der Temperatur und damit ein Einsatz als Prozesswärme denkbar. „Das hängt aber insbesondere stark von der tatsächlichen Temperatur ab, die wir in unserem Aufsuchungsfeld vorfinden“, erklärt Wilhelm. 

Möglicher Beitrag zur Energie-Autonomie

Dementsprechend ist der Genehmigungsantrag im Falle eines positiven Bescheids auch nur der erste Teil in einer Reihe von weiteren Maßnahmen: Erteilt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Erlaubnis zur Erkundung der Erdwärme, sind ein geologisches Basisgutachten und eine Machbarkeitsstudie nötig, bevor es überhaupt an detaillierte geologische Vorerkundungen gehen kann. Das Erlaubnisfeld für diese Erkundung umfasst ca. 50 km² und erstreckt sich von Burgkirchen über Emmerting und Mehring bis nahe an die österreichische Grenze. Noch sind also viele Fragen offen, dennoch will InfraServ Gendorf die Planungen zur technischen Ausnutzung der natürlichen Wärmequelle zur Energiegewinnung weiterentwickeln: „Die regionale Nutzung von Erdwärme ist sinnvoll, da sich mit ihr Energie dort erzeugen lässt, wo diese auch benötigt wird. Das ist für uns auch ein Stück Energie-Autonomie, die dazu beitragen kann, unseren Standort und unsere Arbeitsplätze energietechnisch zumindest etwas unabhängiger zu machen“, erklärt ISG-Geschäftsleiter Christoph von Reden. 

Geothermie als zuverlässiger Wärmelieferant

Die Nutzung von Geothermie ist im Landkreis Altötting bereits weit verbreitet, etwa in Kirchweidach, Traunreut oder Garching a. d. Alz. Wird Erdwärme aus mindestens 400 Metern unterhalb der Erdoberfläche gewonnen, spricht man von tiefer Geothermie. Im Vergleich zur oberflächennahen Geothermie sind dort die Temperaturen weitaus höher. In diesen Tiefen können je nach Region Temperaturen von weit über 100°C vorliegen. Neben der Wärmeversorgung ist Tiefengeothermie ab einem bestimmten Temperaturniveau grundsätzlich auch für die Stromerzeugung nutzbar. In der Umgebung des Chemieparks GENDORF befindet sich in einer Tiefe von etwa 2.200 bis 2.700 m die wasserführende Kalksteinformation des Weißen Jura, die sog. Malmkarbonate („Malm“). Dieser Malm ist zur Nutzung in Form der sogenannten „hydrothermalen Geothermie“ geeignet. Über eine Förderbohrung wird heißes Wasser aus der wasserführenden Schicht im Untergrund an die Erdoberfläche gefördert. Das heiße Wasser gibt die Wärme über einen Wärmetauscher an die Wärmeversorgung ab. Über die Injektionsbohrung wird das abgekühlte Wasser wieder in die wasserführende Schicht zurückgeleitet, es handelt sich also um einen geschlossenen Kreislauf.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Bürgerversammlung 2023

Gemäß Artikel 18 GO hat der Gemeinderat innerhalb von 3 Monaten nach der Bürgerversammlung über die eingegangenen Empfehlungen aus der Bürgerversammlung zu befinden.

In der diesjährigen Bürgerversammlung - am 30.03.2023 im Bürgerzentrum - gingen keine Empfehlungen ein, mit denen sich ein gemeindliches Gremium zu befassen hätte. Die in der Bürgerversammlung vorgebrachten Anregungen und Fragen wurden überwiegend direkt beantwortet bzw. werden verwaltungsseitig abgearbeitet.

5.2.    Gastronomiekonzept „Habedere“ im Bürgerzentrum

In der bestehenden Gaststätte im Bürgerzentrum soll, nach einem Umbau der Gasträume, im Herbst 2023 die Dorfwirtschaft „Habedere“ eröffnet werden. Die vorhandene Infrastruktur der Küche wird weiter genutzt werden. Neben der Anschaffung eines zweiten Kombidämpfers (überwiegend für die Zubereitung der vielen Mensaessen) musste bislang nur ein in die Jahre gekommenes Ceranfeld gegen eine Induktionskochstelle ausgetauscht werden.

Der bisherige Gastraum im 1. OG wird baulich durch Entfernen der Wendeltreppe und Schließen der Deckenöffnung separiert. Der Raum im Obergeschoss soll künftig dem Vermietungskonzept des Bürgerzentrums zugeschlagen werden und könnte z.B. für Familienfeiern und kleine Feste (Geburtstage, Tauffeiern etc.) vermietet werden. Die vorhandene Bar bleibt erhalten. Ein Catering durch unsere Gastronomie wird künftig natürlich auch angeboten.

Für den Gastraum im Erdgeschoss wird gerade durch eine externe Firma für Schreinerarbeiten und Innenausbau ein neues Einrichtungs-, Möblierungs- und Beleuchtungskonzept erstellt. Die Neugestaltung soll rund 50 Gästen eine gemütliche Atmosphäre zum Wohlfühlen und Verweilen bieten. Die vorhandene Theke soll leicht versetzt, der Grundaufbau jedoch wiederverwendet und modernisiert werden. Erste Entwürfe bzw. Bilder zur Präsentation werden aktuell vorbereitet.

Nach Abstimmung der Entwürfe wird die externe Firma eine funktionale Leistungsbeschreibung auf Basis der Ausführungsplanung inklusive der Aufbereitung der Unterlagen für die Angebotseinholung erstellen. Aktuell ist vorgesehen ohne Ruhetag ins Rennen zu gehen.

In den Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag von 11.30 Uhr bis 23.00 Uhr
  • Freitag und Samstag von 17.00 Uhr bis 23.30 Uhr

sowie

  • Sonntag von 11.30 Uhr bis 22.30 Uhr

soll jeweils bis 21.00 Uhr warme Küche angeboten werden.

Die Möglichkeiten der Umsetzung richten sich nach dem realisierbaren Personalstand und erfordern ggf. Abweichungen durch verkürzte Öffnungszeiten oder Ruhetage.

Geplanter Aufbau der Getränkekarte:

  • Alkoholfreie Getränke (ggf. regional)
  • Bierspezialitäten (regional)
  • Weine (kleine Auswahl ca. 20 Sorten - eventuell Wein/Winzer der Woche / Herr Pascal Siegl ist Sommelier und könnte ggf. auch Verkostungen/Weinabende anbieten)
  • Heißgetränke & Kaffeespezialitäten
  • Cocktails (10 - 15 Klassiker wie z. B. Caipirinha, Mojito, Tequila Sunrise, Pina Colada etc.)
  • „Sundowner“ (Lillet Blanc, Aperol Spritz, Hugo Spritz etc.)
  • Spirituosen & Longdrinks (Edelbrände, Bar-Mix-Getränke (Fokus auf GIN)

Geplanter Aufbau der Speisekarte:

  • 2 - 3 Vorspeisen (z. B. Antipasti Teller, Beef T., eingelegter Kürbis etc.)
  • 1 - 2 Suppen (klare Suppe mit Einlage / Cremesuppe im täglichen Wechsel)
  • 8 - 10 Hauptspeisen (Fleisch, Fisch, Salat)
  • Klassiker (Forelle, Zwiebelrostbraten, Schnitzel, Tafelspritz …)
  • Newcomer (Burger, Spare Ribs, Cesar Salat …)
  • Vegetarisch / vegane Küche
  • 2 - 3 Desserts (Crème brûlée, Mousse au Chocolat, Apfelstrudel …)
  • Karte soll saisonal variieren (Spargel, Kürbis, Bärlauch, Wild,…)
  • Möglichkeiten sind abhängig von Qualität des Personals
  • Tagesempfehlung (Abo): Montag bis Donnerstag
  • Angebot kleiner Portionen (Kinderkarte z. B. Spaghetti Bolognese, Knödel/Spätzle mit Sauce, Schnitzel, Seniorenteller …)
  • Essen zum Mitnehmen (ggf. günstigerer Preis)
  • Es sollen insbesondere regionale Produkte von Lieferanten aus der Umgebung zum Einsatz kommen.

Die aktuelle Planung sieht folgenden Personaleinsatz vor:

  • Küche (Mensaessen für Schule/Hort): 120 h pro Woche - 2 x Vollzeitkoch (39 h pro Woche), 1 x Küchenhilfe/Abwäscher*in (39 h pro Woche)
  • Küche (a la carte): 200 h pro Woche - 1 x Sous Chef (39 h pro Woche), 3 x Vollzeit Koch (39 h pro Woche), 2 x Teilzeit Küchenhilfe/Abwäscher*in (19 h pro Woche)
  • Service (a la carte): 200 h pro Woche - 4 x Kellner (39 h pro Woche), 1 x Schankkraft / Servicekraft (39 h pro Woche), 2 x Teilzeit Kellner*in (10 h pro Woche)
  • Service (Veranstaltungen): 19 h pro Woche - 5 x Aushilfskräfte Service (Tage- bzw. Stundenweise nach Bedarf)
  • Büro (Buchhaltung): Teilzeitkraft (19 h pro Woche)

Entwurf für ein mögliches Logos bzw. möglichen Schriftzugs:

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

1. Es gab eine Anfrage bezüglich des Preisunterschiedes beim Trinkwasser zwischen der Gemeinde Kastl und der Gemeinde Burgkirchen. Wie kommt der Preisunterschied zustande?

Bürgermeister Krichenbauer gibt dazu die Auskunft, dass verschiedene Faktoren wie z. B. die Leitungslänge oder auch die Wartung der anderen Wasseranlagen usw. in den Preis mit hineinspielen.

2. Ab Mai 2023 kann ein Passfoto bei Antragstellung für einen Ausweis nur noch digital übermittelt werden. Diesbezüglich wurde angefragt, ob die Anschaffung eines Passfotoautomaten im Rathaus möglich ist?

Nach Aussage von Bürgermeister Krichenbauer wurde dies bereits intern im Rathaus überlegt. Allerdings ist das schwierig, da z. B. biometrische Fotos genauen Richtlinien unterliegen. Zudem muss solch ein Automat behindertengerecht zugänglich sein.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.