Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023.
Die Juni-Sitzung 2023 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.
Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Jugendarbeit Burgkirchen: Der Jugendtreff stellt sich und aktuelle Projekte vor (Top 2)
- Gastronomiebetrieb Burgkirchen: Auswahl einer Umbauvariante bzw. Gestaltungsvariante (Top 3)
- Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022 (Top 4)
- Schülerhort St. Christophorus: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung (Top 5)
- „Nahwärme Burgkirchen GmbH“: Bereitstellung eines Gesellschafter-Darlehens (Top 6)
- „Gelbe Tonne“: Sammelsystem des Grünen Punktes für leichten Verpackungsmüll ab 1. Januar 2025 (Top 7)
- Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen im Baugebiet Wimpasing III (Top 8)
- 1. Änderung „Bauweise“ des Bebauungsplans Nr. 54 „Hecketstall V“ (Top 9
- Bekanntgaben (Top 10)
- Anfragen (Top 11)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Jugendarbeit Burgkirchen: Der Jugendtreff stellt sich und aktuelle Projekte vor
Der Gemeinderat nimmt den Beitrag positiv zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte den neuen Jugendpfleger Maximilian Winter sowie 2 Mitglieder vom Jugentreff-Team, die sich kurz persönlich vorstellten. Davor gab Bürgermeister Krichenbauer einen kurzen Einblick in den Werdegang vom neuen Jugendpfleger. Aufgewachsen ist er in Baden Württemberg, wo er auch seine Ausbildung zum Erzieher gemacht habe. Er besuchte weitere Fortbildungen und absolvierte Studienkurse. In seiner beruflichen Laufbahn habe er sowohl in der Kinder- als auch in der Erwachsenenbildung gearbeitet. Am 01. April 2023 übernahm Maximilian Winter die Stelle im Jugendtreff Burgkirchen. Er möchte zusammen mit den Besuchern des Treffs eine gute Zeit verbringen und gemeinsam Projekte entwickeln. Er stellte einige Projekte vor: einmal im Monat geht es ‚um die Welt‘. Hierzu wird ein ländertypisches Essen aus den Herkunftsländern der Besucher zubereitet. Gemeinsam wird geplant, eingekauft, zubereitet und gegessen. Ein neuer moderner Auftritt in den Sozialen Medien wurde zusammen erarbeitet und in der Zwischenbilanz steht eine Steigerung von 850 % zu Buche. Jeden Freitag treffen sich die Teilnehmer zu einer Redaktionssitzung um Content für Instagram und TikTok zu erstellen. Das Projekt “Strong Girls“ erlebte eine gute Nachfrage, deshalb wird der Selbstverteidigungskurs für Mädchen wieder angeboten. Weiters gibt es ein integratives Projekt mit den Cruisaders vom SVGB. Hier trainieren z.Zt. 18 Mädchen für ihre Einsätze als Cheerleader. Maximilian Winter berichtete dass an normalen Tage 30 Besucher*innen sowie an guten Tagen 60 Besucher*innen den Jugendtreff aufsuchen. Bürgermeister Krichenbauer bedankte sich bei Maximilian Winter und den beiden Projektteammitgliedern für ihre Vorstellung und die Informationen zu den genannten Projekten.
TOP 3
Gastronomiebetrieb Burgkirchen: Auswahl einer Umbauvariante bzw. Gestaltungsvariante
Bürgermeister Krichenbauer gibt einen kurzen Rückblick und Zwischenstand zur aktuellen Situation zum Gastronomiebetrieb im BÜZ. Anhand eines Planes zeigt er 2 Varianten, eine 3. Variante kam nach Diskussionen in den Gremien noch dazu. Er gibt detaillierte Informationen zu den Varianten und berichtet über die dann erforderlichen Umbaumaßnahmen.
Beschluss:
Anschließend stellte Bürgermeister Krichenbauer die 3 Varianten zur Abstimmung, in der mehrheitlich (bei 1 Gegenstimme) die Variante (Nische ohne Podest) den Zuschlag bekam.
TOP 4
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2022 zuer Kenntnis und überweist diese zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates.
Sachverhalt:
Die Jahresrechnung 2022 ist gemäß Artikel 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen
Die Jahresrechnung 2022 schließt mit folgenden Rücklagenveränderungen:
- Allgemeine Rücklage: Entnahme in Höhe von 4.100.926,92 € (Ansatz: 4.987.250 €)
Zuführung in Höhe von 2.629,46 € (Ansatz: 0 €).
- Zuführung an Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abwasserentsorgung: Zuführung in Höhe von 44.328,00 €.
- Zuführung an Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Wasserversorgung: Zuführung in Höhe von 16.790,27 €.
- Entnahme aus Sonderrücklage 2 Wasserversorgung: Entnahme in Höhe von 1.392.973,04 €.
- Entnahme aus Sonderrücklage 3 Wasserversorgung: Entnahme in Höhe von 186.965,30 €.
Die Jahresrechnung 2022 schließt mit folgenden Eckdaten ab (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, so dass es in dieser Darstellung zu Differenzen in den Summen kommen kann):
* VW-HH = Verwaltungshaushalt / VM-HH = Vermögenshaushalt / Gesamt-HH = Gesamthaushalt
TOP 5
Schülerhort St. Christophorus: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die geänderte Benutzungssatzung für den Schülerhort St. Christophorus der Gemeinde Burgkirchen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die geänderte Gebührensatzung für den Schülerhort St. Christophorus der Gemeinde Burgkirchen.
Sachverhalt:
Die Grundlage für die Betreuung im Schülerhort St. Christophorus liegt in der Benutzungssatzung und in der Gebührensatzung. Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte mussten einige Anpassungen stattfinden, insbesondere für die Anmeldung und bei Änderungen. Ebenso wurden die Mindestbuchungszeiten an das aktuelle Angebot des Schülerhort St. Christophorus angepasst.
Durch Wegfall der Mittagsbetreuung an der Grundschule Burgkirchen am Standort Gendorf soll im Schülerhort St. Christophorus eine Gruppe für die Kurzbetreuung bis 14.00 Uhr geschaffen werden. In diesem Zuge muss auch die Gebührensatzung angepasst werden. Aufgrund der Kurzzeitbetreuung ist die Buchungskategorie „mehr als 2 Stunden bis 3 Stunden“ einzuführen.
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwand wurde eine Gebühr bei einer zusätzlichen Ferienbetreuung in Höhe von 105,00 € pro Jahr - als Pauschale - eingeführt. Die Gebühr für eine reine Ferienbetreuung (ohne zusätzlicher Regelbuchung) verbleibt bei 15,00 € pro Tag.
Aufgrund der Tariferhöhung und der inflationsbedingten Kostensteigerung müssen auch die Gebührensätze entsprechend moderat angepasst werden.
TOP 6
„Nahwärme Burgkirchen GmbH“: Bereitstellung eines Gesellschafter-Darlehens
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der „Nahwärme Burgkirchen GmbH“ das Gesellschafter-Darlehen in Höhe von 600.000,00 € zu gewähren. Das Gesellschafter-Darlehen ist angemessen zu verzinsen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Darlehensvertrag mit der „Nahwärme Burgkirchen GmbH“ zu schließen.
Sachverhalt:
Die „Nahwärme Burgkirchen GmbH“ wurde mittlerweile ins Handelsregister eingetragen. Den Anteil von 60 % (15.000,00 €) am Stammkapital der „Nahwärme Burgkirchen GmbH“ (25.000,00 €) hat die Gemeinde Burgkirchen bereits einbezahlt.
Die Kosten für die Planung des Wärmenetzes in Höhe von 86. 517,73€ wurden von der Gemeinde Burgkirchen vorab übernommen.
Um das Vorhaben zeitnah realisieren zu können, benötigt die „Nahwärme Burgkirchen GmbH“ entsprechendes Kapital für die geplanten Maßnahmen.
Die geplanten Maßnahmen beziffern sich wie folgt (netto):
Bau des Wärmenetzes 400.000,00 €
Hauseinführungen 50.000,00 €
Übergabestationen 75.000,00 €
Heizmodul 175.720,00 €
Heizkessel 261.438,00 €
Zentralentaschung 33.996,00 €
Pufferspeicher 60.000,00 €
PV-Anlage 30.000,00 €
Installationskosten 50.000,00 €
Elektroinstallationskosten 7.000,00 €
Begleitende Baumaßnahmen 20.000,00 €
Filter 70.000,00 €
Nebenkosten 10.000,00 €
Lohnkosten 25.000,00 € pro Jahr
Wasser- und Kanalanschlusskosten 15.000,00 €
Bereitstellung Strom 3.140,00 €
Abdeckung Förderschnecke 7.500,00 €
Einzäunung 15.000,00 €
Büroausstattung / -nutzung 2.500,00 € pro Jahr
Steuerberater / Buchhaltung 5.000,00 € pro Jahr
Es wird angenommen, dass die Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt die geplanten Maßnahmen verzögern werden. Ebenfalls wird angenommen, dass bei Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt die Gesellschafter als Bürgen eingesetzt werden müssen.
Daher wurde von der „Nahwärme Burgkirchen GmbH“ in der 1. Gesellschafterversammlung beschlossen, dass zur Durchführung der geplanten Maßnahmen das Kapital über Gesellschafter-Darlehen gemäß § 25 der GmbH-Satzung in Höhe von 1.000.000,00 € zur Verfügung gestellt werden soll.
Die Gemeinde Burgkirchen, soll als Gesellschafter zur Sicherstellung der Finanzierung davon einen Anteil von 600.000,00 € über ein Gesellschafter-Darlehen zur Verfügung stellen.
TOP 7
„Gelbe Tonne“: Sammelsystem des Grünen Punktes für leichten Verpackungsmüll ab 1. Januar 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), dass ab dem 1. Januar 2025 als Sammelbehälter für die Entsorgung von leichtem Verpackungsmüll (Grüner Punkt des Dualen Systems) weiterhin die „Gelbe Tonne“ im Gemeindegebiet Burgkirchen zum Einsatz kommen soll.
Als zweite Gefäßgröße (neben der 240-Liter-Tonne) soll eine 120-Liter-Tonne angeboten werden.
Sachverhalt:
So alt wie das sogenannte Duale-System selbst, ist auch die Frage, wie der leichte Verpackungsmüll eingesammelt werden soll. Die Gemeinde Burgkirchen hatte am 12. Februar 2019 entschieden, dass die „Gelbe Tonne“ statt dem „Gelben Sack“ zum Einsatz kommen soll. Die „Gelbe Tonne“ wurde zum 1. Januar 2022 eingeführt.
Der Landkreis Altötting hat seit 2019 die Möglichkeit, den Entsorgern des Dualen Systems Rahmenvorgaben zu machen. Dabei kann jede Kommune für sich entscheiden, ob künftig der „Gelbe Sack“ oder die „Gelbe Tonne“ zur Sammlung verwendet werden sollen.
Mit Schreiben vom 9. Mai 2023 wurde die Gemeinde Burgkirchen vom Landratsamt Altötting gebeten, bis 2. November 2023 verbindlich zu melden, welches Sammelgefäß für den leichten Verpackungsmüll in der Gemeinde Burgkirchen ab dem 1. Januar 2025 zum Einsatz kommen soll.
Grundsätzlich hat sich im Gemeindegebiet der Einsatz der „Gelben Tonne“ bewährt. Nachdem die Abholung oft nicht fristgemäß erfolgt, wird durch die Tonnen gewährleistet, dass das Problem, dass bei „Gelben Säcken“ durch Beschädigungen das „optische“ Bild beeinträchtigt wird oder Ungeziefer, das besonders durch beschädigte Säcke angelockt wird, behoben wird.
Mehrere Gemeindebürger wünschen sich aber ein kleineres Sammelgefäß, da die zur Verfügung gestellte 240-Liter-Tonne bei weitem nicht voll wird.
TOP 8
Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen im Baugebiet Wimpasing III
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltaus-schusses mehrheitlich (mit 6 Gegenstimmen) folgende Verkehrsregelungen anzuordnen:
- Tempo-30-Zone im gesamten Baugebiet Wimpasing III
- „Verkehrszeichen 208“ - Vorrang des Gegenverkehrs bei der Ausfahrt aus dem Baugebiet
- „Verkehrszeichen 308“ - Vorrang vor dem Gegenverkehr bei der Einfahrt in den Dürrnbachhornweg von der Spitzsteinstraße her (Einfahrt ins Baugebiet)
- „Verkehrszeichen 253“ - LKW-Durchfahrtsverbot im Bereich der Engstelle des Dürrnbachhornweges
- Beschränkung des 3 m breiten Bereiches des Dürrnbachhornweges auf 10 km/h.
Sachverhalt:
Mit der Erschließung des Baugebietes Wimpasing III sind verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen. In den Straßen des gesamten Baugebietes Wimpasing II ist eine Tempo-30-Zone angeordnet. Da diese (Sudetenstraße und Predigtstuhlweg) im Baugebiet Wimpasing fortgeführt werden, sollte auch die Tempo-30-Zone auf diese Straßen ausgeweitet werden. Zudem ist die Zufahrts- und Ausfahrtssituation im Bereich des Dürrnbachhornweges verkehrsrechtlich zu klären. Der Dürrnbachhornweg im Baugebiet Wimpasing III mündet durch eine Engstelle in die Spitzsteinstraße ein. Diese Engstelle (der Straßenabschnitt ist im Einmündungsbereich nur 3 m breit) sollte durch eine Vorrangbeschilderung in der Weise geregelt werden, dass die in das Baugebiet führende Fahrtrichtung Vorrang vor dem aus dem Baugebiet Wimpasing III kommenden Verkehr hat. Die Engstelle ist von der Spitzsteinstraße aus weniger einsehbar. Außerdem ist es sinnvoll, dass die Verkehrsteilnehmer beim Herausfahren nicht vorfahrtberechtigt sind, weil durch die bestehende Rechts-vor-links-Regelung der Verkehr aus dem Baugebiet heraus keine Vorfahrt hat.
Auf dem nur 3 m breiten Straßenstück des Dürrnbachhornweges ist LKW-Verkehr insbesondere durch die direkt an die Straßengrenze gebaute Garage des Anwesens Spitzsteinstraße 14 und die an der Straßengrenzen gebauten Grundstückseinfriedungen nur sehr bedingt möglich und es besteht die Gefahr, dass die angrenzenden genannten baulichen Anlagen beschädigt werden. Zudem ist der schmale Straßenabschnitt durch seine Bauart (er wurde ursprünglich als Geh- und Radweg angelegt) nicht für den LKW-Verkehr geeignet. Aus diesem Grund sollte die Engstelle des Dürrnbachhornweges für LKW-Verkehr gesperrt werden.
Die Polizeiinspektion Burghausen wurde zum Sachverhalt gehört. Bürgermeister Krichenbauer liest die aktuelle Stellungnahme der Polizeiinspektion Burghausen vor.
Die Beschilderung verleiht der Maßnahme die erforderliche Rechtssicherheit.
Zur Tempo-30-Zone:
Alle genannten Straßen können in die Tempo-30-Zone einbezogen werden. Die Gefahr, dass in Tempo 30 Zonen zu schnell gefahren wird, besteht vor allem auf langen graden Straßen die auch noch übersichtlich sind. Je länger die gerade Straße, in der eine Tempo-30-Zone ist, desto eher wird auch schneller gefahren. Außerdem sollte es sich bei der Tempo-30-Zone, wirklich um ein klar erkennbares Zonengebiet handeln, das dem Fahrer verdeutlicht, dass er sich immer noch in der Tempo 30-Zone befindet.
Es macht auch keinen Sinn, Fahrzeuge ewig lange durch eine Tempo 30-Zone zu führen. Es ist besser, wenn aus einer gut ausgebauten Straße „Zufahrtstraße“ - auf der innerorts 50 gefahren werden kann - dann eventuell in angrenzende Tempo-30-Zonen eingefahren werden kann.
Wertung:
Die Einfahrten in die Tempo-30-Zone erfolgen an folgenden Zufahrtsstraßen:
- Kienbergring: Dort grenzt die Mittelschule an und allein schon deshalb ist eine Tempo-30-Zone geboten und wurde angeordnet.
- Sudetenstraße: Die Sudetenstraße ist durch wechselseitige Parkbuchten so angelegt, dass auch bei der gegebenen Straßenlänge von 390 Metern eine 30-Zone vertretbar ist (- durch das neue Baugebiet Wimpasing III wurde die Sudetenstraße um 150 m verlängert -).
- Predigtstuhlweg: Dieser unterscheidet sich durch die Bauart (Parkbuchten) von der zum Watzmannring her weiterführenden Hochfellnstraße, die aber ihrerseits auf Tempo 30 km/h begrenzt ist. Insofern ist die Tempo-30-Zone ab Beginn des Predigtstuhlweges sinnvoll.
- Dürrnbachhornweg: Der Dürrnbachhornweg führt als 3 m breiter Straßenstich von der Spitzsteinstraße in das neue Baugebiet Wimpasing III. Durch die Fahrbahnverengung wird dem Verkehrsteilnehmer die Einfahrt in das neue Baugebiet, das als Tempo-30-Zone ausgewiesen wird, gut vermittelt.
Demensprechend kann in Anlehnung an die Stellungnahme der Polizeiinspektion Burghausen im gesamten Baugebiet Wimpasing III eine Tempo-30-Zone angeordnet werden.
Zur Engstellenbeschilderung und LKW-Sperrung des Dürrnbachhornweges:
Es ist nachvollziehbar, dass der Lkw-Verkehr verhindert werden soll; insofern ist die geplante Beschilderung auch notwendig.
Wertung: Die LKW-Sperrung und die Vorrangbeschilderung im Dürrnbachhornweg sind sinnvoll.
TOP 9
1. Änderung „Bauweise“ des Bebauungsplans Nr. 54 „Hecketstall V“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig folgendes zu beschließen:
- Die 1. Änderung „Bauweise“ des Bebauungsplans Nr. 54 „Hecketstall V“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen, einen Satzungsentwurf mitsamt Begründung zu erarbeiten und ihn dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Sachverhalt:
1. Planungsanlass
Gewerbebetriebe im Allgemeinen und produzierende im Besonderen haben nicht selten aufeinander bauende respektive angewiesene Prozess- und Fertigungsverfahren, deren räumliche Unterbrechungen baulicher Art zu erheblichen Einschränkungen und/oder Unwägbarkeiten führen. Bestimmungen zur Gebäudegestaltung und Bauweise in Bebauungsplänen zwingen unterdessen zu Einschnitten und Trennungen, was oftmals mit betrieblichen Interessen kollidiert und zu Wettbewerbseinbußen bringt.
Ausweisungen von Gewerbegebieten verfolgen hingegen das Ziel der Stärkung des örtlichen Gewerbes. Aus genannten Gründen erließ die Gemeinde Burgkirchen im Jahr 2016 den Bebauungsplan Nr. 54 „Hecketstall V“, der allerdings ebenso Restriktionen bei der Bauweise und Gebäudegestaltung enthält. Um dem entgegenzuwirken und das kommunale Ziel der Gewerbeerhaltung sowie - Attraktivierung verstärkt zum Ausdruck zu bringen, wird der Bebauungsplan in der Weise reformiert, ohne gleichzeitig seinen Leitgedanken und wesentliche Grundpfeiler aufzugeben. Gleichsam trifft die Änderung redaktionelle Korrektive zur besseren Bestimmtheit einiger Regularien.
2. Rechtliche Würdigung
a. Formell-rechtliche Voraussetzungen:
Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren angestrebt (§ 13a Absatz 4 BauBG). Anpassungen von Siedlungsbereichen bilden eine städtebauliche Maßnahme der Innenentwicklung, sind mithin vom Anwendungsbereich umfasst. Bei einer zur Bebauung theoretisch stehenden Grundfläche von 63.751 m² wird die Flächenbegrenzung des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB nicht überschritten. UVP-pflichtige Vorhaben werden durch die Änderung nicht per se zugelassen; außerdem gelten die Inhalte des Umweltberichts uneingeschränkt fort. Natura 2000-Gebiete werden ebenfalls nicht tangiert. Schließlich förderte die Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB keine zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen infolge der Bebauungsplanänderung.
b. Materiell-rechtliche Voraussetzungen:
Ausgewiesen als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO verfolgt der Bebauungsplan Nr. 54 „Hecketstall V“ die baurechtliche Rahmensetzung für die Zulässigkeit von gewerblichen Vorhaben. Der Ortsbereich Hecketstall zeichnet sich insgesamt als kommunaler Gewerberaum aus. Überplant von fünf Bebauungsplänen stellt der hiesige vorerst die letzte Erweiterung dar und ist größtenteils noch frei von Bebauung.
Einschlägige Gewichtung des Planungsziels liegt unübersehbar in der Wirtschaftsförderung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 8 BauGB. Dem Entwicklungsgebot nach § 8 Absatz 2 BauGB wird weiterhin Rechnung getragen.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Darüber hinaus gilt der Ausgleich als erbracht.
Ergebnis:
Resümierend kann die 1. Änderung „Bauweise“ des Bebauungsplans Nr. 54 „Hecketstall V“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB betrieben werden.
3. Kostentragung
Die 1. Änderung „Bauweise“ des Bebauungsplanes Nr. 54 „Hecketstall V“ wird mit eigenem Personalstamm bewerkstelligt, d. h. es fallen lediglich Sach- und Personalkosten an, die mit einem durchschnittlich angenommenen Stundensatz von 117,60 € kalkuliert werden. Der Gesamtaufwand wird auf etwa zehn Stunden eingeschätzt. Investitionen für die Infrastruktur gehen nicht mit einher.
4. Verfahrensstand
Nach Vorberatung im: Bau- und Umweltausschuss hat der Gemeinderat über die Aufstellung zu befinden.
TOP 10
Bekanntgaben
Bürgermeister Krichenbauer weißt auf die kommenden Termine der Sitzungen des Gemeinderates hin. Die Sitzung des nächsten Bau- und Umweltausschuss findet am 04.07.2023 sowie die Gemeinderassitzung findet am 18.07.2023 statt.
TOP 11
Anfragen
Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.