Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 08.10.2024.

Die Oktober-Sitzung 2024 des Gemeinderates wurde von 2. Bürgermeisterin  Claudia Hausner geleitet.

Bevor 2. Bürgermeisterin Hausner in die Tagesordnung einstieg, hat sie zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert. Ebenso gratulierte sie einer GR-Kollegin zur Geburt ihres Kindes und überreichte ein kleines Geschenk. 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Erweiterungsbau Grundschule in Gendorf: Ausschreibung der Bauleistungen (Top 2)
  • Bekanntgaben (Top 3)
  • Anfragen (Top 4)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

2. Bürgermeisterin Hausner begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen. 

TOP 2

Erweiterungsbau Grundschule in Gendorf: Ausschreibung der Bauleistungen

Sachverhalt:

Entsprechend der Beschlussfassung in der Oktober-Gemeinderatssitzung 2023 wurde auf Basis der Schulaufsichtlichen Genehmigung vom 06.06.2018 nach Fertigstellung bzw. Einholung der notwendigen Unterlagen (Kostenschätzung vom 14.20.2023 sowie der Planunterlagen vom 20.02.2024) am 29.02.2024 der Zuweisungsantrag gestellt. Nach Mitteilung über das vorläufige Ergebnis der Antragsprüfung und Prüfung der Maßnahmenvereinbarung vom 21.06.2024 ist mittlerweile der Grundlagenbescheid über Zuweisungen nach Artikel 10 BayFAG und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Erweiterung der Grundschule erteilt worden.

Die Bestimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erstrecken sich grundsätzlich auch über die Förderung nach BayFHolz (Aussicht auf Zuweisungen aus Landesmittels in Höhe von 488.500 €), wobei hier eine abschließende Prüfung noch nicht erfolgt, da die Baugenehmigung noch nicht zur Prüfung vorgelegt werden konnte.

Zu den Gesamtausgaben der Maßnahme in Höhe von 12.684.911 € wird im Grundlagenbescheid eine Gesamtzuweisung in Höhe von 4.925.000 € in Aussicht gestellt. Als sonstige Zuweisungen werden Bundesmittel - klimafreundlicher Neubau, Nichtwohngebäude in Höhe von 300.000 € und Landesmittel - BayFHolz in Höhe von 488.500 € (siehe oben) in Aussicht gestellt. Der verbindliche Finanzierungsplan sieht weiter ein Darlehen in Höhe von 5,5 Mio. € sowie Eigenmittel in Höhe von 1.471.411 € vor.

Es wird im Grundlagenbescheid ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Antragsteller das volle Finanzierungsrisiko trägt und aus dem vorzeitigen Vorhabensbeginn keine Zusicherung auf den Erlass eines Zuwendungsbescheides oder sonstige Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden können. Es wird durch den vorzeitigen Vorhabensbeginn jedoch anerkannt, dass die Maßnahme dringlich ist und keinen Aufschub duldet. Die Gemeinde Burgkirchen kann förderunschädlich in die Ausschreibung der Baumaßnahme gehen, auch wenn damit gerechnet werden muss, dass unter Umständen auch längere Vorfinanzierungszeiten in Kauf genommen werden müssen, wenn nicht genügend Haushaltsmittel für Bewilligungen zur Verfügung stehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, die Ausschreibung aller für die Erweiterung der Grundschule vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen und die Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

TOP 3

Bekanntgaben

Schäfer Ila, Abteilungsleiter der Bauverwaltung, Bauplanung und Baurecht gibt Informationen zum Bericht in der pnp in dem das Landratsamt Altötting die Städte und Gemeinden bezgl. der PFOA-Problematik/PFOA-Belastung informierte.

Hintergrund ist, dass alle aktiven Betreiber von Verfüllgruben im Landkreis AÖ, das Bodenmaterial nur mehr annehmen darf, wenn vorab eine Beprobung erfolgte und keine PFOA-Belastung vorliegt. 

Aufgrund der neuen, deutlich verschärften, fachlichen Leitlinien des Lfu (Landesamt für Umwelt) ist eine Verwertung, wie z.B. die Verfüllung von Bodenmaterial aus dem PFOA-Belastungsgebiet in allen Gruben des Landkreises AÖ nicht mehr zulässig bzw. unzulässig. 

Ausnahme: Eine Verfüllung von Bodenaushub aus dem PFOA-Belastungsgebiet ist nur zulässig, wenn eine Untersuchung des verfüllenden Bodenmaterial auf PFOA durchgeführt wurde. In dieser Analyse muss nachgewiesen werden dass kein PFOA vorhanden ist. 

Die bisherige Bagatellgrenze von 500 Kubikmeter Aushub gelte nach wie vor. Eine Umlagerung von Bodenaushub ist ohne Beprobung möglich, die Verfüllung von Bodenaushub in Verfüllgruben jedoch nicht. 

Ila Schäfer berichtete, dass die Informationen/Vorhaben des Freistaates Bayern strenger seien als jene des Bundes. Er meinte, nun müsse die Politik tätig werden. 

TOP 4

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Der mangelhafte Abtransport der Gelben Tonne durch die Fa. Remondis wurde kritisiert. Hier wurde, wiederholt, auf das Duale System Deutschland verwiesen. Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat hier keine Handlungsmöglichkeit.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.