Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 09.07.2024.

Die Juli-Sitzung 2024 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Außerdem hat Bürgermeister Johann Krichenbauer den FW-Fraktionssprecher Dieter Wüst für sein 40-Jähriges Jubiläum im Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderatsgremiums ausgezeichnet. Dabei wies Bürgermeister Krichenbauer darauf hin, dass so manches Mitglied des aktuellen Burgkirchner Gemeinderats noch gar nicht geboren war, als Dieter Wüst am 1. Mai 1984 seinen ehrenamtlichen Dienst in dem Gremium antrat. „Du bist damit das Mitglied mit der längsten Amtszeit in Burgkirchen überhaupt“, wusste Rathauschef Krichenbauer. Höhen und Tiefen hätte er mitbekommen, als Ausschussmitglied und Fraktionssprecher vieles erlebt. „Du hast schon über 40 Jahre durchgehalten, das ist bewundernswert. Eine solch lange Spanne in einem Ehrenamt zu bleiben, sei vor allem in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich, so Bürgermeister Krichenbauer“. Als Anerkennung überreichte Bürgermeister Krichenbauer dem Jubilar eine Urkunde, einen Steinkrug sowie zwei Flaschen Bier. ►►KLICK HIER  

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Bekanntgabe der Jahresrechnung 2023 (Top 2)
  • Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG: Jahresabschluss 2023 (Top 3)
  • Musikschule Burgkirchen: Änderung der Regelung zum Defizitausgleich (Top 4)
  • Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen (Top 5.1. und 5.2.)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Bekanntgabe der Jahresrechnung 2023

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis und überweist diese zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates.

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2023 ist gemäß Artikel 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen

Die Jahresrechnung 2023 schließt mit folgenden Rücklagenveränderungen:

  • Allgemeine Rücklage:      Entnahme in Höhe von 0,00 € (Ansatz: 3.861.600 €)

                                                  Zuführung in Höhe von 2.581.981,89 € (Ansatz:0 €)

  • Zuführung an Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abwasserentsorgung: Zuführung in Höhe von 4158.635,33 €.
  • Zuführung an Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Wasserversorgung: Zuführung in Höhe von 13.212,14 €.
  • Entnahme aus Sonderrücklage 2 Wasserversorgung: Entnahme in Höhe von 747.364,57 €.
  • Entnahme aus Sonderrücklage 3 Wasserversorgung: Entnahme in Höhe von 294.230,14 €.

Die Jahresrechnung 2023 schließt mit folgenden Eckdaten ab (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, so dass es in dieser Darstellung zu Differenzen in den Summen kommen kann):

* VW-HH = Verwaltungshaushalt / VM-HH = Vermögenshaushalt / Gesamt-HH = Gesamthaushalt

TOP 3

Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG: Jahresabschluss 2023

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt einstimmig  die Jahresabschlüsse 2023 der Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG sowie der Fernwärme Burgkirchen Verwaltung GmbH in der vorgelegten Fassung fest und beauftragt den 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer, bei der Gesellschafterversammlung der Fernwärme Burgkirchen, für eine entsprechende Feststellung und Entlastung der Geschäftsleitung zu stimmen.

Sachverhalt:

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2023 setzte sich wie folgt zusammen (die Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann):

Die Bilanzsumme der Aktivseite bzw. der Passivseite der Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG weisen zum 31.12.2023 jeweils 2.044.867,01 € auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Fernwärme Burgkirchen Verwaltung GmbH für das Geschäftsjahr 2023 setzte sich wie folgt zusammen (die Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann):

TOP 4

Musikschule Burgkirchen: Änderung der Regelung zum Defizitausgleich

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Musikschule Burgkirchen weiterhin 35 % der Lehrpersonalausgaben als Zuschuss zu gewähren.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat 2016 beschlossen der Musikschule zur Erreichung des höchstmöglichen Staatszuschusses 35 % der Lehrpersonalausgaben als Zuschuss zu gewähren.

2024 wird das Förderverfahren des Staats umgestellt. Endgültige Regelungen stehen noch nicht zur Gänze fest. Wie hoch die Förderpauschale liegen wird und ob es trotzdem noch Abwandlungen geben wird, wird wohl erst im Herbst 2024 bekannt gegeben werden können. Klar scheint, dass innerhalb von Stufen, Förderbeträge nach folgender Maßgabe ausgeschüttet werden sollen:

LPA = Lehrpersonalausgaben /   JWoSt = Jahreswochenstunde

Die Musikschule Burgkirchen bewegt sich innerhalb Stufe 3.

Falls die Gemeinde Burgkirchen weiterhin 35 % der Lehrpersonalausgaben als Zuschuss gewährt, ändert sich bei einem angenommenen gleich hoch bleibenden staatlichen Zuschuss nichts an der Finanzierung des Musikschulhaushalts.

TOP 5

Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnungen

5.1.    Halteverbot im Bereich des Löschwasserbunkers in der Wagnerstraße

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, in dem dargestellten Abschnitt der Wagnerstraße (im rückwärtigen nördlichen Bereich des Anwesens Wagnerstraße 5) ein absolutes Halteverbot (VZ 283) und das Schild Feuerwehrzufahrt (VZ 2445) anzuordnen.

Sachverhalt:

Im rückwärtigen Bereich des Anwesens Wagnerstraße 5 wurde ein Löschwasserbunker errichtet. Um die ungehinderte Zufahrt durch die Feuerwehr zu gewährleisten wurden Halteverbotsschilder mit dem Zusatzschild Feuerwehrzufahrt aufgestellt. Diese bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Diese liegt zur Beschlussfassung vor.

Die Polizei wurde zur vorgesehenen Beschilderung gehört. Sie hat keine Einwände vorgebracht.

5.2.    Halteverbot in den Kurvenbereichen des Eichendorffrings

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, in den dargestellten Kurvenbereichen des Eichendorffrings ein absolutes Halteverbot (VZ 283) zu erlassen.

Sachverhalt:

In den Kurvenbereichen des Eichendorffrings ist die Durchfahrt in den Kurvenbereichen des Eichendorff­rings für große LKW (Müllabfuhr, Räumdienst) nur erschwert oder teilweise auch gar nicht möglich. Um die Durchfahrt dauerhaft zu gewährleisten, soll in den aus der Skizze ersichtlichen Straßenabschnitten ein absolutes Halteverbot angeordnet werden. Die Polizei wurde zur beabsichtigten Anordnung des Halteverbotes angehört. Der Verkehrssachbearbeiter hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„Ich habe den Eichendorffring schon oft befahren und kann die Problematik für große Fahrzeuge sehr gut nachvollziehen. Ich denke die Anordnung der absoluten Halteverbote lässt sich schlüssig begründen. Als Gegenargument könnte der Parkdruck der Anwohner der anliegenden Mehrfamilienhäuser angeführt werden. Die umliegenden Straßenzüge werden von den Anwohnern voraussichtlich entsprechend vermehrt zum Parken genutzt werden. Aus polizeilicher Sicht wird die Gewährleistung der Durchfahrtsmöglichkeit an den Kurvenbereichen für große Fahrzeuge befürwortet. Zu großen Fahrzeugen zählen bestimmt auch Rettungswagen und die Feuerwehr, deren Zufahrtswege grundsätzlich freigehalten werden sollten.“

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile hält die Verwaltung die Anordnung eines Halteverbotes in den Kurvenbereichen für geboten.

TOP 6

Bekanntgaben

  • Das Konzert - eine Serenade - der Piusbläser am kommenden Freitag (12.07.2024) findet um 18.30 Uhr auf dem Platz vor dem Bürgerzentrum (BÜZ) statt. Bei schlechtem Wetter wird in den großen Saal des Bürgerzentrums ausgewichen.
  • Die Sanierung der Straße bei Kirn zur B20 ist abgeschlossen.
  • Die Sanierung des Stegs für Fußgänger und Radfahrer über die Alz (parallel zur Eisenbahnbrücke) dauert an.
  • Die Erschließungsarbeiten im neuen Baugebiet „Pfaffing“ haben begonnen.
  • Der „Hort“ in Gendorf ist fertiggestellt, ein Tag der „offenen Tür“ wird geplant.
  • Die frühere, langjährige Gemeinderätin Christl Reinecke (SPD / bis 1992) ist im Alter von 94 Jahren gestorben.

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

  • Im neuen Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ werden Auflagen nicht eingehalten. Nach Aussage der Verwaltung ist die zuständige Bauaufsicht des Landratsamtes bereits tätig.
  • Zur Absperrungen an der Staatsstraße zum privaten Teil des Bürgerzentrums (vor dem Reisebüro) wird angesprochen. Nach Aussage der Verwaltung wird die Absperrung benötigt, weil in diesem Bereich eine Sanierung der Entwässerungsrinne durchgeführt wird.
  • Wingenplatz: Es kommt der Hinweis, dass der Wingenplatz stark vermüllt ist und die Grünpflege zu wünschen übrig lässt. Nach Aussage der Verwaltung wird man sich darum kümmern.
  • Es wird angeregt, dass das Halteverbot am Freibad öfters kontrolliert werden soll.
  • Die geplante PV-Überdachung des Freibadparkplatzes wird angesprochen. Hier werden noch Fördermöglichkeiten und Betriebsmodelle geprüft. Beide Maßnahmen laufen jedoch bereits.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.