Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 11.06.2024.
Die Juni-Sitzung 2024 des Gemeinderates wurde von 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner geleitet.
Bevor 2. Bürgermeisterin Hausner in die Tagesordnung einstieg, hat sie zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Einrichtung und Vorhaltung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Top 2)
- Breitbandausbau: Gigabit-RL 2.0 - Start Markterkundung und Förderantragstellung (Top 3)
- Straßenverkehr: Prüfung einer zeitlich befristeten Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Schule in der Wendelsteinstraße (Top 4)
- Bekanntgaben (Top 5)
- Anfragen (Top 6)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
2. Bürgermeisterin Hausner begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Einrichtung und Vorhaltung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz+
Alexander Olbort (Personalleiter, Öffentlichkeitsarbeit, Geschäftsleiter Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz) gibt detaillierte Informationen zur EU-Whistleblower-Richtlinie sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung und Vorhaltung eines Hinweisgeber- und Meldesystems gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz durch Vergabe an einen externen Anbieter nachzukommen.
Sachverhalt:
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (RL 2019/1937) wurde mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Durch das HinSchG werden Personen geschützt, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Ebenso geschützt sind Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Meldungen können auf jedem Kommunikationsweg stattfinden, Meldungen können auch anonym abgegeben werden.
Private und öffentliche Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen zu diesem Zweck ein Hinweisgeber- und Meldesystem vorhalten. Dieses Meldesystem kann sowohl intern eingerichtet als auch an externe Anbieter vergeben werden. Nach Eingang einer Meldung ist diese im Rahmen festgesetzter Fristen zu bearbeiten. Für eine interne Meldestelle sind mindestens 2 Mitarbeiter*innen als Ombuds-Personen zu beauftragen. Diese werden per Fortbildungen für die Aufgabe geschult. Es muss technisches Equipment zur Verfügung stehen, um die Abgabe von Meldungen auf jedem Kommunikationsweg - auch in anonymer Form - sicherzustellen. Bei Auslagerung des Hinweis- und Meldesystems an einen externen Anbieter wird die Ombuds-Person von dieser gestellt. Eingehende Meldungen werden geprüft und einem Ansprechpartner der Gemeinde, ggf. mit Handlungsempfehlung, weitergeleitet. Fristenwahrung obliegt ebenso der externen Meldestelle wie die Haftung für entstandene Schäden im Rahmen des vertraglich Vereinbarten.
Die Verwaltung schlägt vor, der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung und Vorhaltung eines Hinweisgeber- und Meldesystems gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz durch Vergabe an einen externen Anbieter nachzukommen.
TOP 3
Breitbandausbau: Gigabit-RL 2.0 - Start Markterkundung und Förderantragstellung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Breitbandberatung Bayern GmbH gemäß Angebot vom 27.05.2024 mit der Wiederholung der Markterkundung sowie der Förderantragstellung für den Aufruf Infrastruktur 2024 zu beauftragen.
Sachverhalt:
In der Dezember-Gemeinderatssitzung 2023 musste die Verwaltung bekannt geben, dass mit Schreiben vom 10.11.2023 der Projektträger PWC mitgeteilt hatte, dass Burgkirchen nicht ausreichend Punkte auf Basis des Kriterienkatalogs erreicht hatte und die vorhandenen Haushaltsmittel erschöpft sind, wodurch (wie bei rund 50 % der Antragsteller) keine Bewilligung erfolgen konnte. Die Verwaltung empfahl ohne Durchführung einer Interkommunalen Zusammenarbeit, den Förderantrag nach Nr. 3.1/3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zum Aktenzeichen 832.6/10-23 04 BY30035 zurückzunehmen und die Option einer gleichzeitigen Überführung der Antragsdaten für einen Neuantrag im Zuge des geplanten ersten Aufrufs in 2024 zu nutzen. Der Gemeinderat beschloss dann auch auf Empfehlung der Verwaltung, den Förderantrag nach Nr. 3.1/3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zum Aktenzeichen 832.6/10-23 04 BY30035 - bei gleichzeitiger Überführung der Antragsdaten für einen Neuantrag im Zuge des nächsten Aufrufs in 2024 - zurückzunehmen. Dies hat nun den Vorteil, dass die Antragsdaten - nebst Anhängen - erhalten blieben und nun nach Veröffentlichung der neuen Gigabit-Richtlinie vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) in der Online-Plattform des Projektträgers bereits zur Verfügung stehen. Die Antragsfrist wurde auf den 30.09.2024 festgelegt.
Die Verwaltung schlägt nun vor, gemeinsam mit der Breitbandberatung Bayern GmbH die Wiederholung der Markterkundung durchzuführen und den Förderantrag fristgerecht einzureichen. Der voraussichtliche Zeitplan bei einer zeitnahen Beauftragung:
- Markterkundung Beginn (Laufzeit mindestens 8 Wochen) Juni 2024
- Markterkundung Auswertung August 2024
- Förderantrag (Frist 30.09.2024) September 2024
- Voraussichtlicher Start Auswahlverfahren (bei vorliegendem Bescheid) 1. Quartal 2025
TOP 4
Straßenverkehr: Prüfung einer zeitlich befristeten Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Schule in der Wendelsteinstraße
Bevor zur Beschlussfassung übergegangenen wurde, bittet 2. Bürgermeisterin Hausner das GR-Gremium um Abstimmung, ob der anwesenden Antragstellerin Rederecht gewährt wird. Die Antragstellerin bekommt das Rederecht zugesprochen und führt die Beweggründe des Antrages, der von mehreren Personen unterstützt wurde, aus.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Wendelsteinstraße im Straßenabschnitt zwischen Watzmannring und Weberau zeitlich nicht zu beschränken.
Sachverhalt:
Mit Anordnung vom 16.07.2020 wurde in der Wendelsteinstraße im Bereich zwischen Watzmannring und Weberau (Bereich der Mittelschule Burgkirchen und des Paul-Gerhart-Kindergartens) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Zusätzlich zur Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung wurden jeweils am Beginn der 30 km/h-Beschränkung Geschwindigkeitsanzeigen mit Hinweis auf die gefahrenen Geschwindigkeiten aufgestellt. Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer sich größtenteils an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Eine Holzner Bürgerin hat nun angefragt, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung in Holzen zeitlich beschränkt werden kann.
Gemäß IMS vom 02.08.2017 (Änderung des IMS vom 18.05.2017), die auf der Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30.11.2016 und der Änderung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung basiert, bittet das Innenministerium, bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und zeitliche und räumliche Beschränkung auf die Öffnungszeiten der jeweils betroffenen Einrichtung zu beschränken. Dies sind bei Mittelschule und Kindergarten die Zeiten zwischen 7 Uhr und 17 Uhr. Außerdem findet am Schulgelände außerhalb der Schulzeiten bis in die Abendstunden hinein und auch am Wochenende regelmäßig Sportbetrieb statt. Aus diesem Grund wurde die Anordnung seinerzeit zeitlich nicht begrenzt.
Aufgrund der Anfrage der Bürgerin wurde die Polizei um Stellungnahme gebeten. Diese hat bezüglich der zeitlichen Beschränkung mitgeteilt, dass unter Einbeziehung des genannten IMS die Überlegung nach einer zeitlichen Beschränkung durchaus berechtigt sei.
Da sich im Bereich der Schule auch in den Abendstunden viele Kinder und Jugendliche aufhalten, die die Straße überqueren, hält die Verwaltung eine zeitliche Beschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung für gefährlich. Im Interesse der Verkehrssicherheit sollte es nicht der Beurteilung der einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen werden, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gerade geboten ist. Die durchgängig bestehende 30 km/h-Beschränkung hat sich bewährt. Sie wurde unter Berücksichtigung der an der Anlage vorherrschenden Verkehrssituation bewusst so erlassen und gibt Klarheit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung in der Wendelsteinstraße zwischen Watzmannring und Weberau nicht zeitlich zu begrenzen.
TOP 5
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt
TOP 6
Anfragen
Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen keine Wortmeldungen unter diesem Tagesordnungspunkt
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.