Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024.
Die Mai-Sitzung 2024 des Gemeinderates wurde von 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner geleitet.
Bevor 2. Bürgermeisterin Hausner in die Tagesordnung einstieg, hat sie zunächst dem 1. Bürgermeister, den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- In der Sache 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Linner“ wegen Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung (Top 2)
- In der Sache 28. Teilfortschreibung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Solarpark Linner“ wegen Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung (Top 3)
- Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnung: Halteverbot in der Mozartstraße im Baugebiet Grasset (Top 4)
- Rechnungsprüfungsausschuss: Ergebnis der Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 eischließlich Entlastung (Top 5)
- Bekanntgaben (Top 6)
- Anfragen (Top 7)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
2. Bürgermeisterin Hausner begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
In der Sache 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Linner“ wegen Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, folgendes zu beschließen:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Entwurf der 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes samt Begründung und Anlagen in der Fassung vom März 2024 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird mit der internetbasierten förmlichen Veröffentlichung und zeitgleichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.07.2021 hat die MaxSolar GmbH im Namen der PV Pirach GmbH & Co. KG die Gemeinde Burgkirchen erstmals um Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik-Park im Bereich der Grundstücke Flur-Nummern 620, 621/1 772 und 762 Gemarkung Raitenhaslach (Gesamtfläche ca. 14,5 ha) ersucht. Anlässlich der darauffolgenden Kontroversen mit einem Anlieger über die Dimensionen des Unterfangens, die teils öffentliche und mediale Resonanz erfahren hatten, wurde der Antrag, ehe er noch in den gemeindlichen Gremien behandelt werden konnte, zurückgezogen.
Infolge eines Einigungsprozesses mündete der Antrag am 16.11.2021 unter veränderter Gebietskulisse in einen zweiten Anlauf. Der Geltungsbereich erstreckt sich seither nicht über die in § 37 Absatz 1 Nr. 2 lit. c EEG gebotene Tiefe von 200 m hinaus. Die PV-Anlage wird zum Teil als Bürgersolarpark geplant und soll den Bürgern vor Ort ermöglichen, sich durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen unmittelbar an den Gewinnen zu beteiligen.
Verfahrenshergang: Daraufhin beschloss der Gemeinderat in seiner Dezember-sitzung 2023, die 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 62 „Solarpark Linner“ aufzustellen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023 durch Aufruf zur Unterrichtung und Äußerung mittels Planauslage zur Einsicht und Erörterung im Rathaus sowie zeitgleiche Darstellung aller Unterlagen auf der gemeindlichen Internetseite. Ort und Zeit der Gelegenheit, wo die Informationen erlangt werden konnten, wurden am 20.07.2023 durch Anschlag an den Amtstafeln sowie Einstellung im Internet öffentlich bekanntgemacht.
Zeitgleich wurden in Übereinstimmung mit §§ 4 Absatz 1 i. V. m. 4a Absatz 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 20.07.2023 von der Planaufstellung frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung - auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB - aufgefordert. Infolge der in der frühzeitigen Unterrichtung eingebrachten Stellungnahmen verringert sich die Fläche abermals von zuletzt 10,3 ha auf 8,1 ha. Dabei entfallen 2,5 ha auf Grün- und Ausgleichsflächen.
Einzelheiten und Ergebnisse des Unterrichtungsverfahrens konnten die Gemeinderäte*innen den beigefügten Sitzungsvorlagen entnehmen, ebenso die daraus gezogenen Schlüsse und/oder Änderungen. Komplettiert um diese Erkenntnisse kann der Entwurf der 28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gebilligt werden und in die nächste Phase, namentlich die internetbasierte formelle Veröffentlichung, übergehen.
Ausblick: Eingedenk der Billigung des Entwurfs wird die internetbasierte formelle Veröffentlichung mit alternativer Planauslage am 16.05.2024 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gegeben. Anschließend erhält die Öffentlichkeit nebst Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit, vom 21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 die Unterlagen einzusehen und zu dem überarbeiteten respektive gebilligten Entwurf Stellung zu nehmen.
TOP 3
In der Sache Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Solarpark Linner“ wegen Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, folgendes zu beschließen:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 62 „Solarpark Linner“ samt Begründung und Anlagen in der Fassung vom März 2024 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird mit der internetbasierten förmlichen Veröffentlichung und zeitgleichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Sachverhalt:
Siehe TOP 2!
TOP 4
Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnung: Halteverbot in der Mozartstraße im Baugebiet Grasset
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, in der Mozartstraße im Kurvenbereich gegenüber des Anwesens Mozartstraße 126 ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10, VZ 283-20) und im Bereich des Anwesens Mozartstraße 95 mit dem Zusatzzeichen VZ 1060-31 (auch auf dem Seitenstreifen), anzuordnen.
Sachverhalt:
Das Busunternehmen Brodschelm Verkehrsbetrieb GmbH hat mit Nachricht vom 12.04.2024 die Verkehrssituation im Ortsausfahrtbereich der Mozartstraße im Baugebiet Grasset beklagt. Demnach wird ein ungehindertes und ungefährdetes Passieren der Straße im Bereich des Anwesens Mozartstraße 126 durch parkende Fahrzeuge in diesem Bereich gefährdet. In Absprache mit der Polizei Altötting wird folgende Maßnahme vorgeschlagen:
Anordnung eines absoluten Halteverbotes im Kurvenbereich gegenüber des Anwesens Mozartstraße 126.
TOP 5
Rechnungsprüfungsausschuss: Ergebnis der Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 einschließlich Entlastung
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 gemäß Artikel 102 Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) einstimmig fest.
Der Gemeinderat erteilt gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO einstimmig die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2021 gemäß Artikel 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geprüft und empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2021 gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO festzustellen.
Anmerkung des Rechnungsprüfungsausschusses: bezüglich verschobener bzw. nicht durchführbarer Investitionen wird ein besserer Informationsaustausch durch die Verwaltung an das Gemeinderatsgremium im Vorfeld gewünscht.
TOP 6
Bekanntgaben
Für die Weiterführung der Ökomodellregion hat die Gemeinde Burgkirchen vom Landwirtschaftsministerium eine Förderzusage erhalten.
Zum September 2024 gibt es einen Trägerwechsel bezüglich der offenen Ganztagsschule in der Mittelschule Burgkirchen. Das BRK übernimmt die Trägerschaft von der AWO, wie bereits in allen anderen Orten des Landkreises Altötting.
TOP 7
Anfragen
Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Bezüglich einer eventuellen Installation einer öffentlichen Ladesäule vor dem Bürgerzentrum wurde angefragt.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.